Bundestagsdebatte zum Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz

Deutscher Bundestag (Plenarprotokoll 16/199)
Stenografischer Bericht
199. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 21. Januar 2009

(Auszugsweise ab Seite 21543)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) – Drucksachen 16/11613, 16/11640 –

Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (federführend)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: Albert Rupprecht für die Unionsfraktion, Martin Gerster für die SPD-Fraktion, Frank Schäffler für die FDP-Fraktion, Dr. Axel Troost für die Fraktion Die Linke und Dr. Gerhard Schick für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Martin Gerster (SPD):

Bei aller Freude über den vorliegenden Entwurf aus dem Haus von Peer Steinbrück habe ich mich über die Stellungsnahme des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben doch sehr gewundert: Dort findet sich der Vorschlag, im Zuge der Richtlinienumsetzung auch das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern, um die Auskunftspflichten der BaFin einzuschränken, angeblich, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Zur Erinnerung: Dieses Gesetz haben seinerzeit wir unter Gerhard Schröder 2005 auf den Weg gebracht. Es spricht jedem Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung zu. Und dies gilt ausdrücklich auch für Auskünfte aus dem Bereich Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht. Schon heute stellt das Gesetz jedoch sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behörde haben können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend geschützt. Für mich steht glasklar fest: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Einblick in das Handeln der staatlichen Verwaltung. Ich sehe deshalb keinen Grund, warum wir ausgerechnet hier die Uhr zurückdrehen sollten.

Dass entsprechende Vorschläge gerade jetzt und gerade aus Bayern kommen, lässt mich aufhorchen. Schließlich regiert doch hier seit kurzem die Bürgerrechtspartei FDP mit. Ich zitiere den Kollegen Max Stadler, der sich in seiner Rede vom 3. Juni2005 folgendermaßen zum Informationsfreiheitsgesetz äußerte:

“Sie gehen einen Schritt in die richtige Richtung. Was Sie machen, ist aber nicht liberal und bürgerfreundlich genug. Wir wollen den Gesetzentwurf nicht ablehnen, weil das Grundanliegen von uns geteilt wird; aber wir können auch nicht zustimmen, weil es wirklich nur eine Minimalregelung ist.”

Damals wünschte sich der Kollege aus Passau für seine Fraktion „ein großzügigeres und bürgerfreundlicheres Gesetz“. Offenbar ist die liberale Großzügigkeit in Bayern mittlerweile versiegt.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf den Drucksachen 16/11613 und 16/11640 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ändern und in einem neuen § 3 Nummer 9 IFG regeln, dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden.

Der Vorschlag des Bundesrates steht nicht um Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz.

Die Bundesregierung wird das Anliegen des Bundesrates prüfen.

Gegenäußerung der Bundesregierung im Volltext (16/11640)

DJV-PM: Informationsfreiheit muss bleiben

Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich strikt gegen die Forderung des Bundesrates ausgesprochen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. Aus Sicht des DJV besteht keinerlei Anlass, Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu Informationen zu verweigern. „Das muss selbstverständlich auch für Auskünfte gelten, die den Themenkomplex Finanzaufsicht und Finanzmärkte betreffen“, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Informationen zu den Aufgaben der Finanzaufsicht oder zur Integrität und Stabilität der Finanzmärkte, wie etwa dem neuen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, dürften nicht tabu sein. Die Länderkammer hatte hingegen vom Deutschen Bundestag vor dem Hintergrund der Krise der Landesbanken eine dahin zielende Einschränkung des Gesetzes gefordert.
Das Informationsfreiheitsgesetz nehme zwar auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Rücksicht, doch gelte diese Begrenzung keinesfalls pauschal für ganze Branchen wie etwa die Banken. „Es kann nicht angehen, dass Landespolitiker und Banker selbstherrlich darüber entscheiden, welche Informationen in den Medien erscheinen dürfen“, kritisierte Konken. Wirtschaftsjournalismus dürfe nicht mit dem Abdruck von Unternehmensmitteilungen verwechselt werden.

SPD-PM: Informationsfreiheit der Bürger gegenüber Finanzaufsicht muss erhalten bleiben

Zu dem Vorschlag des Bundesrates zur Aenderung des Informationsfreiheitsgesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Michael Buersch:

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Buerger grundsaetzlich Anspruch auf Informationen aus der oeffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdruecklich auch fuer Auskuenfte aus dem Bereich Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht.

Diese Informationsrechte will der Bundesrat nun im Rahmen des sogenannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz beschneiden. Den von Bayern vorgeschlagenen Ausschluss des Informationsanspruchs der Buerger gegenueber Behoerden der Finanzdienstleistungsaufsicht lehnen wir entschieden ab.

Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden muessen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behoerde haben koennen. Auch Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse sind umfassend geschuetzt. Es gibt keinen Grund, den Informationsanspruch der Buerger gegenueber den Behoerden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vornherein auszuschliessen, wie dies sonst nur fuer die Nachrichtendienste gilt. Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, fuer Transparenz und Licht in den Verwaltungsstuben zu sorgen.

Bundesrat will Informationsfreiheit im Finanzsektor deutlich einschränken

Von Stefan Krempl

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung 2008 wenige Tage vor Weihnachten eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf für Zahlungsdienste beschlossen, wonach die Informationsfreiheit im Bankensektor noch kürzer treten soll. Die Länder fordern überraschend, dass sämtliche Aufsichtsbehörden und sonstigen öffentlichen Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ausgenommen werden sollen. Konkret nennt der Bundesrat etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Zivilgesellschaftliche Organisationen laufen nun Sturm gegen das Vorhaben.

In dem geplanten Gesetz geht es eigentlich um die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der EU-Zahlungsdiensterichtlinie, mit der neben Banken, Sparkassen und anderen Kreditinstituten weitere Anbieter Zugang zum Markt für Dienstleistungen wie Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge, Zahlungskarten oder Kreditgewährung erhalten sollen. Auf Antrag Bayerns wollen die Länder nun gleichzeitig die eh schon umfangreichen Ausnahmeregeln im IFG noch weiter ausdehnen. Schon jetzt besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn dieser unter anderem “nachteilige Auswirkungen” auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben könnte. “Fiskalische Interessen des Bundes” sind genauso pauschal geschützt vor der Neugier von Bürgern wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder teils auch personenbezogene Informationen.

Laut dem Bundesrat hat sich in der praktischen Anwendung des Gesetzes aufgrund von Akteneinsichtsbegehren gegenüber der BaFin aber gezeigt, dass die Bestimmungen in Einzelfällen der “Wahrung des Bankgeheimnisses und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zuwiderlaufen”. Die Länder verweisen auf “problematische” Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus dem vergangenen Jahr, welche die BaFin zur Gewährung der Akteneinsicht in bestimmte Aufsichtsverfahren gegenüber Kreditinstituten verpflichten. Die Kammer habe keine hinreichenden Belege dafür gesehen, dass mit der Informationserteilung konkrete nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht entstünden. Diese Verfahren, in denen es letztlich um die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen von der BaFin kontrollierte Finanzdienstleistungsinstitute und somit “bestimmte private Interessen” gehe, hätten bei der Kreditwirtschaft und der Aufsicht “erhebliche Verunsicherung” hervorgerufen. Das Bankgeheimnis, sorgen sich die Länder weiter, werde vom IFG bislang “überhaupt nicht berücksichtigt”. Gemeinsam mit den Geheimdiensten müsste die Bankenaufsicht daher komplett vom Recht auf Informationszugang ausgenommen werden.

Christoph Partsch, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit (dgif), lehnt die Initiative dagegen entschieden ab. “Die erst vor drei Jahren durch das IFG erlangte Informationsfreiheit der Bürger würde durch die verlangte Ausnahmeregelung wieder beschnitten”, sorgt sich der Bürgerrechtler. Jetzt in der Wirtschaftskrise die Transparenz in der Finanzaufsicht abzubauen, verbessere nicht zukünftiges staatliches Handeln, sondern säe Misstrauen. Völlig inakzeptabel wäre es laut Partsch vor allem, den Informationszugang zu den Maßnahmen der Finanzmarktstabilisierung zu sperren.

Generell leistet der Vorschlag der Länder laut Partsch “dem allgemeinen Eindruck von Kungelei und hemmungsloser Gewinnsucht Vorschub”. Es sei “fachlich abenteuerlich und rechtlich abwegig, wenn in der Begründung des Bundesrates ausgerechnet der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Beweggrund für die Initiative genannt wird”. Diese Geheimnisse seien ohnehin im Übermaß im IFG bereits gesichert. Es dränge sich daher der Eindruck auf, “dass die bayerische Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf die Rettung ihrer Not leidenden Landesbank verschleiern will”.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, lehnt den Vorstoß des Bundesrates ebenfalls entschieden ab. Die geplante “erhebliche Einschränkung” des IFG ist seiner Ansicht nach “weder rechtlich geboten noch rechtspolitisch sinnvoll”. Es könne nicht angehen, “gerade jetzt zu Zeiten der Wirtschaftskrise und angesichts der staatlichen Rettungsprogramme die Transparenz in der Finanzaufsicht abzubauen”. Vielmehr müsse es darum gehen, durch größtmögliche Transparenz Akzeptanz und Vertrauen in das staatliche Handeln zurück zu gewinnen. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, habe in seinem Tätigkeitsbericht zudem ausgeführt, dass Geschäftsgeheimnisse nicht nur hinreichend im IFG gesichert seien. Sie würden durch die Behörden vielmehr auch besonders gern angeführt, um einen Informationszugang abzuwehren. Besonders “befremdlich” ist für Tauss, “dass die FDP sich mit ihrer Regierungsbeteiligung im Freistaat Bayern offensichtlich vom Ziel der Informationsfreiheit verabschiedet hat”.

PM-VZBV: Verbraucherinformationsgesetz versagt im Alltag

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hält nicht, was der Name verspricht und bringt Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt Aufklärung. Dies ist das ernüchternde Fazit eines bundesweiten Behördentests, den die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin zum Auftakt der Grünen Woche präsentieren. “Das Gesetz ist mit einem Versprechen auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in Kraft getreten – diesen Anspruch erfüllt es nicht”, fasst Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse zusammen. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherverbände die behördlichen Zuständigkeiten klarer zu regeln und für mehr Bürgernähe zu sorgen.

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den zurückliegenden Monaten über 100 Anfragen an Landesbehörden und Kommunen ausgewertet. Thematische Schwerpunkte der Anfragen waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten, Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden sowie Sicherheitsmängel bei Spielzeug. In der Mehrzahl enthielten die behördlichen Auskünfte keine konkreten und alltagstauglichen Informationen. Zudem schreckten hohe Gebühren ab.

Rund zwei Drittel der Anfragen waren Verbraucheranfragen, ein Drittel Anfragen der Verbraucherzentralen. Das für Verbraucher frustrierende Ergebnis: Während die Anfragen der Verbraucherzentralen ernsthaft und sorgfältiger bearbeitet wurden, wurden die Verbraucher meist mit pauschalen Antworten abgespeist. Für Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein beschämender Befund: “Bei den Behörden werden Verbraucheranfragen offenbar wie Anfragen zweiter Klasse behandelt.”

Viele Verbraucheranfragen wurden mit allgemeinen und wenig brauchbaren Hinweisen beantwortet. Auch in den Fällen, in denen Auskunft erteilt wurde, bleiben den Verbrauchern handfeste Informationen vorenthalten. “Ross und Reiter” wurden in der Regel nicht genannt, alltagstaugliche Informationen über unsichere Produkte und auffällige Verkaufsstellen gab es nur in Einzelfällen. Konkrete Auskünfte gab es bei den ausgewerteten Beispielen paradoxerweise nur dann, wenn keine Beanstandungen zu vermelden waren. Beispielhaft einige Auszüge von Antworten auf Anfragen zur Spielzeugsicherheit:

- Untersuchungen ergaben gesundheitsgefährdende Belastungen mit Weichmachern; keine Angabe von Namen der Produkte, Unternehmen oder Verkaufsstellen; weitere Informationen Stiftung Warentest und Deutscher Verband der Spielwarenindustrie.

- “Listen mit gesundheitsgefährlichen/-schädlichen Produkten” stehen nicht zur Verfügung; grundsätzlich davon auszugehen, dass Produkte in Deutschland den gesetzlichen Vorgaben entsprächen; Gesundheitsgefahr ist daher nicht zu befürchten.

Abschreckend auf die Verbraucher wirken auch die hohen Kosten. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. “Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage beispielsweise zu Kontrollergebnisse von Kinderspielzeug wird jedes Verbraucherinteresse im Keim erstickt”, sagt Hedi Grunewald.

Laut Koordinator Roland Stuhr erschwert zudem die komplizierte Anwendung und Auslegung des VIG eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der Verbraucher: “Es läuft etwas grundlegend falsch, wenn sich selbst bei Gesetzesverstößen die betroffenen Unternehmen erst einmal ausführlich äußern dürfen und die Verbraucher und die Öffentlichkeit dadurch monatelang auf Auskünfte warten müssen.” Bei den Anfragen der Verbraucherzentralen kam regelmäßig das umständliche und mit drei bis vier Monaten langwierige Verwaltungsverfahren des VIG zur Anwendung. Falls betroffene Unternehmen Widerspruch gegen die Veröffentlichung oder Klage vor den Verwaltungsgerichten einreichen, kann sich diese Frist noch weiter verlängern, der Informationszugang verweigert werden oder auf unabsehbare Zeit verschieben. Beispielhafte Fälle zu Anfragen über Schinkenimitate und Lachs:

- Wegen Urlaubszeit wurde die Rückmeldung auf eine Anfrage vom 30.06.2008 für “Mitte bis Ende September 2008″ in Aussicht gestellt; im Oktober teilt die Behörde mit, dass ein Verstoß festgestellt und ein bußgeldrechtliches Verfahren durchgeführt wurde; wegen entgegenstehender “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Anbieter” werden konkrete Informationen verweigert..

- In Niedersachsen wurde eine Anfrage vom 21.05.2008 bis heute nicht beantwortet. Die Behörde hat lediglich mit einer schriftlichen und zwei telefonischen vertröstenden Zwischennachrichten reagiert.

Der Praxis-Test der Verbraucherzentralen und des Bundesverbandes haben gezeigt: Das VIG wird dem Anspruch auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz nicht gerecht. Die Zuständigkeiten der Behörden sind unklar und die Anwendung wenig verbraucherfreundlich. “In seiner derzeitigen Fassung ist das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Es ist nicht klar geregelt, was überhaupt ein Verstoß ist, Kosten und Verfahrensdauer sind nicht transparent, Behörden scheuen sich nach wie vor, Ross und Reiter zu nennen”, bringt Gerd Billen das Kernproblem des VIG auf den Punkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen setzen sich für ein umfassendes und gut funktionierendes VIG ein. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern sie den Gesetzgeber auf, unmissverständlich zu regeln, dass über jede Beanstandung wegen Missachtung von Lebensmittelrecht unverzüglich und kostenlos informiert wird. Zudem müsse bei festgestellten Gesetzesverstößen auf langwierige Anhörungen der betroffenen Unternehmen verzichtet werden und spätestens nach einem Monat informiert werden. “Die langwierige Anhörung der betroffenen Unternehmen darf nicht zum Regelfall werden”, so Billen.

Wegen der komplizierten Zuständigkeitsverteilung in der Lebensmittelüberwachung der Länder regt der Verbraucherzentrale Bundesverband an, in den Bundesländern einen einheitlichen Ansprechpartner für alle Verbraucherfragen zum VIG zu benennen und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. Billen: “Es kann nicht Aufgabe der Verbraucher sein, sich über unklare Zuständigkeiten zu informieren, bevor Anfragen gestellt werden können.” Darüber hinaus müssten die Anfragen der Verbraucher ernster genommen und präziser beantwortet werden. Vor allem wenn es um Gebühren geht, müssten Verbraucher vorher erfahren, was die Anfrage kostet.

Weitere Informationen finden Sie im Dokumentendownload rechts auf dieser Seite:

- Hintergrundpapier Behördentest

- Zehn-Punkte-Programm

- Ablauf Verbraucheranfragen Verbraucherinformationsgesetz

- Link des Bundesverbraucherministeriums zum Verbraucherinformationsgesetz: www.vigwirkt.de

PM zur Pressekonferenz: Verbraucherinformations-Gesetz auf dem Prüfstand

“VIG wirkt” – unter diesem Motto steht die Webseite des Bundesverbraucherministeriums zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nach jahrelangem Hin-und-Her ist das Gesetz im Mai 2008 begleitet von großen Erwartungen in Kraft getreten. Mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz zu angemessenen Gebühren wurden versprochen. Verbraucher sollten mehr über die Inhalte und die Qualität von Lebensmitteln, Spielzeugen und Kosmetika erfahren, “Schwarze Schafe” sollten klar benannt werden.

Aber wie wirkt es nun wirklich das VIG? Ob die Realität dem Anspruch gerecht wird, haben die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband getestet. In einem bundesweiten Behördentest haben sie im zurückliegenden Halbjahr über 100 Anfragen ausgewertet, Anfragen von Verbrauchern ebenso wie offizielle Anfragen der Verbraucherzentralen. Wie haben die Behörden reagiert? Wie verbraucherfreundlich ist das VIG? Eines kann man schon verraten: Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Im Rahmen ihrer Pressekonferenz zur Internationalen Grünen Woche stellen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen die Ergebnisse des bundesweiten Behördentests zur Anwendung des VIG vor. Sie stellen dar, an welchen Stellen es bei der Umsetzung hakt und welche Änderungen nötig sind, damit das Motto “VIG wirkt” Realität werden wird.

Wann?
Mittwoch, 14. Januar 2009, gegen 12.15 Uhr – im Anschluss an die IGW-Eröffnungspressekonferenz

Wo?
im Pressezentrum (Halle 6.3, Raum B) der Messe Berlin, Messedamm 22, Berlin

Wer ?
Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Roland Stuhr, Referent Wirtschaftsrecht Verbraucherzentrale Bundesverband
Hedi Grunewald, Ernährungsreferentin Verbraucherzentrale Niedersachsen

Eine Schnecke, kaum Fortschritt

Von Hans-Martin Tillack

240 Jahre nach Schweden, vierzig nach den USA: 2006 bekam auch Deutschland ein Informationsfreiheitsgesetz. Drei Jahre danach zeigt sich, wie schlecht es wirklich ist.
Heute abend um 23 Uhr berichtet das NDR-Medienmagazin Zapp über die Erfahrungen mit dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – auch über die, die ich damit gemacht habe. Meistens waren sie nicht so gut, mit der Ausnahme einer Recherche über die Sponsoren der Berliner Ministerien.

Dass das hiesige IFG nur eine blasse Kopie der guten Originale in den nordischen Ländern oder den USA ist, war von Anfang an klar. Viel zu viele großzügig formulierte Ausnahmebestimmungen, keine klaren Fristen für die Behörden, hohe Gebühren von bis zu 500 Euro – das alles macht das IFG so zahnlos, dass es kein Wunder ist, dass die Zahl der Bürger lächerlich gering ist, die es nutzt. Und es werden von Jahr zu Jahr weniger.

Aus Sicht der Ministerialbürokratie, die das Gesetz am liebsten ganz verhindert hätte, ist das sicher ein Erfolg. Wie klar der Sieg der Beamtenschaft ausgefallen ist, fällt erst nach und nach auf. Jedenfalls erlebt man das bei Versuchen, sich gegen offensichtlich willkürliches Behördenverhalten zu wehren.

Gleich zu Beginn des Jahres 2006, als das IFG gerade in Kraft getreten war, hatte ich bei zwei Bundesministerien Anfragen platziert. Eine betraf Flugdaten von Maschinen, die aus Sicht des Europarats als CIA-verdächtig galten. Wir wollten wissen, wann und wo sie auf deutschem Boden gestartet und gelandet waren. Bei der zweiten Anfrage ging es um die Namen der Empfänger von EU-Agrarsubventionen.

Dass die beiden verantwortlichen Ministerien – für Verkehr sowie Landwirtschaft – die Angaben nicht herausgeben wollten, war noch die geringste Überraschung. In beiden Fällen reichte der stern erst Widerspruch und dann Klage bei den Verwaltungsgerichten Klage ein. Was passierte dann? Erst mal lange nichts.

Im Fall der CIA-verdächtigen Flugzeuge ging die Sache noch vergleichsweise schnell. Die Betonung liegt auf vergleichsweise. 17 Monate nach meinem Antrag trafen wir die Ministerialen zum ersten Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Wo wir unterlagen. Die Gerichtspräsidentin gab der Behörde in allen Punkten recht. Genauso ihr Kollege Jürgen Kipp vom Oberverwaltungsgericht 16 weitere Monate später.

Schon allein die “Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen” auf die Beziehungen zur USA erlaube es der Bundesregierung, die Herausgabe der Daten zu verweigern, urteilte Kipp im Oktober 2008. Jetzt warten wir auf unsere nächste Chance – Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. All das drei Jahre nach dem Antrag.

Wie gesagt, das ist das Schnellverfahren. Kommen wir zum schlechten Beispiel. In Sachen Agrarsubventionen dauerte es sage und schreibe bis Ende Oktober 2008, bevor unser Antrag von Anfang 2006 erstmals überhaupt in der ersten Instanz verhandelt wurde. Weil unsere Antragsgegnerin die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn ist, sind die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Oh grausames Schicksal.

Zweieinhalb Jahre Warten auf einen Gerichtstermin – das erwartet man in Albanien oder Russland. Dabei sind wir im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland, Unterabteilung NRW. Angeblich ist Ministerpräsident Jürgen Rüttgers Schuld an der Misere. Dessen Landesregierung hatte im November 2007 das Recht auf Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen weitgehend abgeschafft. Folglich landet nun jeder Streit zwischen Bürger und Bürokratie vor den Gerichten. Rüttgers’ Ziel war angeblich die „Entbürokratisierung“. Eine klasse Idee, Herr Ministerpräsident!

Übrigens gab uns der Verwaltungsrichter in Köln sogar teilweise recht. Half aber nichts, die BLE ging in Berufung und wir nun auch.

Aber halt, es gibt ja eine – unbürokratische und kostengünstige – Alternative zum Gang vor die Gerichte. Wer meint, seine IFG-Anfrage sei zu Unrecht abgelehnt worden, kann sich auch an Peter Schaar wenden, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der seit 2006 auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit ist.

Interessanterweise ist das nicht einmal ein Interessenkonflikt. Ich habe mich oft an ihn gewendet, habe oft Rückendeckung bekommen und es nie erlebt, dass der Bundesbeauftragte aus Gründen des Datenschutzes einer Bundesbehörde bescheinigte, sie dürfe Informationen nicht herausgeben.

Nicht, dass sich die Bundesministerien dieses Argumentes nicht bedienen – etwa das von der SPD-Politikerin Brigitte Zypries geführte Justizministerium. Das wollte lange den Namen einer Firma nicht nennen, die das Ministerium gesponsort hatte – Datenschutz! Dabei gilt der Datenschutz laut Gesetz (das man im Hause Zypries offenbar lange nicht gelesen hatte) nur für Personen, nicht für Unternehmen. Der Bundesbeauftragte rügte darum öffentlich das Ministerium.

Zypries’ Motto scheint so zu lauten: Wer hat uns nichts verraten? Sozialdemokraten!

Aber auch der Bundesbeauftragte braucht viel, viel Zeit, um Beschwerden zu bearbeiten. Anfang Dezember 2007 hatte ich mich über mehrere Bundesministerien beklagt, die die Namen von Firmen geheim halten wollten, bei denen Ministerialmitarbeiter Nebentätigkeiten nachgehen. Schaar schien eigentlich auf meiner Seite. Bereits im Juli beanstandete er ganz formell das Verhalten des Bundesfinanzministeriums (BMF) in der Sache. Deren „Rechtsauffassung“ sei “in mehrfacher Hinsicht nicht mit dem IFG vereinbar.”

Das von Peer Steinbrück (ja, wieder SPD) geführte Ministerium, hatte allen Ernstes argumentiert, die von mir gewünschten Informationen lägen ihnen nicht vor. Eine Pflicht zur Informationsbeschaffung gebe es aber nicht.

Tatsächlich liegen Steinbrücks Beamten die von mir gewünschten Informationen natürlich sehr wohl vor. Immerhin müssen Nebentätigkeiten genehmigt werde. Was das Ministerium meinte: Man habe diese Daten nicht ausgewertet. “Das BMF verwechselt die Zusammenstellung der gewünschten Daten mit der Informationsbeschaffung”, resümierten Schaars Mitarbeiter.

Doch außer gegen das Finanzministerium hat der Bundesbeauftragte bis heute keine weitere Rüge ausgesprochen. Ob es am Personalmangel der Schaar-Behörde liegt? Daran, dass er nicht die Mitarbeiter bekam, die er bräuchte, um seine neue Rolle als IFG-Ombudsmann wahrnehmen zu können?

Im Juni diesen Jahres beschwerte ich mich in einer anderen Sache bei ihm. Das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Familienministerium wollte nicht preisgeben, welchen Wert zwei offenbar lukrative Aufträge hatten, die die Behörde an eine PR-Firma vergeben hatte. Ende Dezember fragte ich beim Bundesbeauftragten nach, was aus dem Fall geworden sei. Das Ministerium habe längst geantwortet, wurde mir bedeutet. Aber hausintern habe man sich beim Bundesbeauftragten noch nicht geeinigt, wie man Informationsbegehren betreffend Vergabeverfahren behandeln solle.

Vielleicht sollte ich mal auf Basis des IFG Einblick in die Akte des Bundesbeauftragten erbitten. Um herauszufinden, woran es hakt.

NDR-ZAPP: Das Informationsfreiheitsgesetz wird zum Fehlschlag

Der „Stern“-Reporter Hans Martin Tillack darf nicht erfahren, was die Dienstwagen des Kanzleramts gekostet haben. Dies sei ein „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Zulieferer”. Auch sein Antrag auf Einsicht in den Kalender des früheren Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier wird abgelehnt: Dies sei keine amtliche Information im Sinne des IFG. Und die Flugdaten mutmaßlicher CIA-Jets werden unter Verschluss gehalten, weil eine Veröffentlichung „zu einer Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen führen“ könne. Journalisten stoßen bei Auskunftsbegehren nach dem IFG schnell an Grenzen. Die vielen Ausnahmen erfordern einen langen Atem – und die Bereitschaft, vor Gericht zu ziehen. Insgesamt wurden in drei Jahren weniger als 5000 Anträge gestellt. Zapp über verhinderte Einblicke, die das Informationsfreiheitsgesetz zum Fehlschlag werden lassen.