Netzwerk Recherche: Informationsfreiheitsgesetz nach drei Jahren mit nüchterner Bilanz

Von Manfred Redelfs

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat drei Jahre nach seinem Inkrafttreten leider noch nicht den Durchbruch bei der Verwaltungstransparenz gebracht, der eigentlich ueberfaellig ist: Nur wenige erfolgreiche journalistische Recherchen gehen auf das Akteneinsichtsrecht bei Behoerden zurueck, z.B. zur Vergabe von Agrarsubventionen und zum Sponsoring bei Bundesministerien. Auch die Antragszahlen auf nationaler Ebene sind mit 2.278 im Jahr 2006 und 1.265 im Folgejahr eher gering.

Journalisten machen nur einen sehr kleinen Teil der Nutzer aus. Die Ursache dafuer ist zum einen im Gesetz selbst zu suchen: Verabschiedet nach langem politischen Ringen als reines Kompromissgesetz, weist das IFG viele Ausnahmeklauseln auf, sieht lange Antwortfristen und hohe Gebuehren vor. Das wirkt auf viele Buerger und auch auf die meisten Journalisten abschreckend.

Hinzu kommt, dass oeffentlich wenig bekannt ist, dass jeder den Behoerden seit drei Jahren in die Akten schauen darf – zumindest, wenn er oder sie hartnaeckig ist. Und genutzt werden kann nur, was auch bekannt ist. So fristet ausgerechnet ein Transparenzgesetz ein Dasein als gut gehuetetes Geheimnis. Ein dritter Grund fuer die ernuechternde Bilanz liegt nach wie vor in der Behoerdenkultur in Deutschland: Weil so wenige Antraege eingehen, ist die Akteneinsicht bisher aus der Behoerdenperspektive ein exotischer Sonderfall, die Abweichung von der Regel. Entsprechend werden die Antragsteller dann auch behandelt.

Die Sueddeutsche Zeitung hat in der Silvesterausgabe auf das IFG zurueckgeblickt und das Medienmagazin Zapp hat sich ebenfalls mit der IFG-Bilanz befasst.

Zu allem Ueberfluss droht bei dem schwachen Gesetz jetzt auch noch eine weitere Einschraenkung: Auf Initiative von Bayern spricht sich der Bundesrat fuer die pauschale Ausklammerung aller Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht aus. Der Vorstoss ist versteckt in der Bundesratsdrucksache vom 19. Dezember zum so genannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz. Diese pauschale Ausnahmeregelung, die es in der Form im IFG bisher nur fuer die Geheimdienste gibt, ist aus der Sicht von netzwerk recherche komplett ueberfluessig, weil ohnehin bereits Schutzklauseln fuer Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse existieren. Ausserdem ist eine Informationsweitergabe ausgeschlossen, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe einer Behoerde haben koennte. Damit draengt sich der Verdacht auf, dass der wahre Grund fuer die geplante Gesetzeseinschraenkung darin liegt, dass Bayern verschleiern moechte, unter welchen Umstaenden die Rettung seiner maroden Landesbank stattgefunden hat.

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