Der Bundesrat will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ändern und in einem neuen § 3 Nummer 9 IFG regeln, dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden.
Der Vorschlag des Bundesrates steht nicht um Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz.
Die Bundesregierung wird das Anliegen des Bundesrates prüfen.