Hamburgische Informationsfreiheit verwirrt Bürger

Warnhinweis. Informationsfreiheit kann schädlich sein. Kein Scherz! Der Hamburger Senat befürchtet, dass eine zu große “Informationsfülle” auf seine Bürger “verwirrend wirken könnte”.

Kurzer Rückblick. Im April 2008 raufte sich eine schwarz-grüne Regierung zusammen. Der hastig gezimmerte Koalitionsvertrag sah eine Stärkung der Informationsfreiheit vor. Beschlossen wurde, den Anwendungsbereich des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) zu erweitern sowie eine “Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte” zu schaffen. Bereits sechs Monate später legte Justizsenator Till Steffen einen Entwurf vor und verkündete die “Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten”, “die Stärkung der Möglichkeiten der Durchsetzung” und “die Zurückführung der Ausnahmetatbestände”.

Daraufhin gab es tosenden Beifall für das verbesserte Gesetz und Schulterklopfen für Steffen, selbst von der Opposition. So weit, so gut. Alles schien in trockenen Tüchern. Lediglich die Zustimmung durch das Parlament stand noch aus. Doch dann – im November 2008 – kommt die große Verwirrung. Auf eine SPD-Anfrage, antwortet der Hamburger Senat wie folgt:

Soweit Aktenverzeichnisse nach § 11 Absatz 1 HmbIFG bisher nicht in das Internet eingestellt worden sind (Justizbehörde, BWF, Finanzbehörde), liegt dem eine Abwägung zugrunde. Mit zunehmender Gliederungstiefe enthalten die Aktenverzeichnisse immer mehr personenbezogene Daten oder auch Geschäftsgeheimnisse, die nicht offengelegt werden können; der damit verbundene Abdeckungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Informationsgewinn für die Bürger. Vielmehr steht zu befürchten, dass die Informationsfülle eher verwirrend wirken könnte.

Sarkasmus in seiner reinsten Form. Der kleine Bürger, verwirrt und verirrt im Aktendschungel. Er versucht den Gliederungstiefen zu entkommen, wird aber von der Informationsfülle geschnappt. Nun ist der kleine Bürger der Verwirrung preisgegeben. Unfähig einen klaren Gedanken zu fassen. Hilfslos und verloren.

Selten wurde obrigkeitsstaatliches Denken schamloser zelebriert.

Verschlusssache: Vernichten statt veröffentlichen

Von Helmut Lorscheid

Trotz Informationsfreiheitsgesetz im Bund und mittlerweile auch in den meisten Bundesländern, sollen Geheimakten auf alle Zeit auch geheim bleiben. Was in den Bundesbehörden einmal zu einer Verschlusssache gestempelt wurde, soll auch gegenüber der Öffentlichkeit verschossen bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, die FDP-Fraktion erhielt.

In Behörden, wie etwa dem Bundeskanzler- oder dem Auswärtigen Amt, wird gerne mal der”VS”- oder sogar “Geheim”-Stempel geschwungen. Nicht selten erwischt es dabei auch völlig harmlose Papiere.

So fanden sich in verschiedenen Untersuchungsausschüssen des Bundestages schon Spiegel-Artikel oder auch vollkommen leere Seiten aus Ministerien, die als “Verschlusssache” gekennzeichnet waren oder den meist knallroten “Geheim”-Stempel trugen. Wahrscheinlich war der Stempelschwinger so richtig in Fahrt und schwang den Stempel in solch höllischer Geschwindigkeit, dass er auch noch einige Male die leere Schreibtischauflage ebenfalls zur Geheimsache erklärte, bevor er zur Ruhe kam. Anders sind manche Stempelexzesse nicht zu erklären, die besonders in Untersuchungsausschüssen die Arbeit der Parlamentarier erschweren. Es bedarf oft einer langatmigen Prozedur, eine Freigabe für die angeblich so immens vertraulichen Akten zu erwirken.

Der Autor hatte das Vergnügen, während einer Tätigkeit als Fraktionsreferent in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Kopien seiner eigenen Rechercheanfragen, gerichtet an das Bundeskanzleramt, als “VS-Sache” auf seinen Schreibtisch zu bekommen. Grund für die Einstufung war die Tatsache, dass das Kanzleramt den BND um Auskunft zu Einzelfragen gebeten hatte. Weil der BND aber ein Geheimdienst ist, wird die mit ihm zusammenhängende Korrespondenz nach amtlicher Logik auch gleich geheim.

Die FDP-Fraktion hat einmal nachgefragt, wie es um die “Freigabe von Akten der Bundesregierung” so steht. Und was die dazu erklärt, dient nicht eben der Transparenz des Regierungshandels.

Bis zur Neufassung der Verschlusssachenanweisung (VSA) vom 29. April 1994 war eine Einstufung als Verschlusssache zeitlich nicht begrenzt. Lediglich für den (geringsten) VS-Grad “Nur für den Dienstgebrauch” war eine Frist von grundsätzlich 30 Jahren vorgesehen.

In der 1994 neu gefassten VSA wurde bestimmt, dass vor dem 1. Januar 1995 herausgegebene VS in der Regel unbefristet eingestuft blieben, bei danach entstanden Verschlusssachen die VS-Einstufung nach 30 Jahren automatisch aufgehoben war. Es bestand die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung. Es gab in den Folgejahren weitere Änderungen, so dass es derzeit vom Ergebnis der jeweiligen Einzelfallprüfung abhängt, ob alte VS-Akten zugänglich gemacht werden oder nicht. Dabei zeigt die Praxis, dass besonders staatstragenden, man kann auch sagen: konservativen Wissenschaftlern eher der Zugang zu Verschlussakten geebnet wird, als, kritischen, linken Wissenschaftlern und Publizisten.

Ihre Geheimniskrämerei sieht die Bundesregierung auch durch das Informationsfreiheitsgesetz keinesfalls bedroht. Schließlich bestimmt die Ministerialbürokratie, was sie rausgibt und was nicht. In Amtsdeutsch ließt sich das so: “Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft zwar einen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden des Bundes, dieser kann jedoch durch öffentliche Belange beschränkt sein.”

Die amtliche Abschottung vor der Öffentlichkeit wird zu “öffentlichen Belangen” umgedichtet. Der Regierungsantwort zufolge werden Geheimakten auch gerne mal vernichtet, statt sie für die Öffentlichkeit freizugeben. Frei nach dem Motto: Was weg ist, ist weg. Umfangreiche Aktenvernichtung gehört zu den Ritualen bei jedem Regierungswechsel. Beim Wechsel zwischen den Kanzlern Kohl und Schröder wurde sie zwar öffentlich diskutiert, blieb aber straffrei.

Das so etwas nicht nur bei Regierungswechseln passiert, mussten mehrere Antragsteller in verschiedenen Ministerien feststellen. In der Regierungsantwort heißt es bezüglich der beantragten Einsichtnahme in VS-Akten, die über 30 Jahre alt waren: “(…) Beim Bundesminister der Finanzen sind zwei Anträge eingegangen. Da die Originalakten –VS bereits vernichtet waren, wurden Kopien der entsprechenden VS bei den anfragenden Behörden erbeten…” Beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie gab es zwei Fälle. In einem Fall waren die Akten, deren Sperrfrist 2006 abgelaufen ist, bereits vernichtet. Bei dem zweiten Fall waren die Akten herabgestuft und in das Zwischenarchiv in Hangelar abgegeben worden.

Diese Praxis stößt bei der FDP-Opposition auf Kritik. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz erklärte dazu:

Informationsfreiheit gehört zu einem demokratischen Staat unabdingbar dazu. Die Bundesregierung aber betreibt Informationsfreiheit sehr zögerlich. Als Verschlusssachen eingestufte Akten auch nach Jahren nicht freizugeben oder in vielen Fällen lieber zu vernichten als beispielsweise Wissenschaftlern zugänglich zu machen, zeigt dies exemplarisch. Die Praxis im Umgang mit geheimen Akten muss dringend auf den Prüfstand gestellt werden. Die Flucht in die Vernichtung von Akten ist genau das Gegenteil von Informationsfreiheit.

Bis sich deutsche Beamte aber an die Informationsfreiheit als Normalität gewöhnt haben und dies entsprechend umsetzen, werden noch viele Tausend amtliche Schriftstücke als “VS” klassifiziert werden.

Netzwerk Recherche: Informationsfreiheitsgesetz nach drei Jahren mit nüchterner Bilanz

Von Manfred Redelfs

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat drei Jahre nach seinem Inkrafttreten leider noch nicht den Durchbruch bei der Verwaltungstransparenz gebracht, der eigentlich ueberfaellig ist: Nur wenige erfolgreiche journalistische Recherchen gehen auf das Akteneinsichtsrecht bei Behoerden zurueck, z.B. zur Vergabe von Agrarsubventionen und zum Sponsoring bei Bundesministerien. Auch die Antragszahlen auf nationaler Ebene sind mit 2.278 im Jahr 2006 und 1.265 im Folgejahr eher gering.

Journalisten machen nur einen sehr kleinen Teil der Nutzer aus. Die Ursache dafuer ist zum einen im Gesetz selbst zu suchen: Verabschiedet nach langem politischen Ringen als reines Kompromissgesetz, weist das IFG viele Ausnahmeklauseln auf, sieht lange Antwortfristen und hohe Gebuehren vor. Das wirkt auf viele Buerger und auch auf die meisten Journalisten abschreckend.

Hinzu kommt, dass oeffentlich wenig bekannt ist, dass jeder den Behoerden seit drei Jahren in die Akten schauen darf – zumindest, wenn er oder sie hartnaeckig ist. Und genutzt werden kann nur, was auch bekannt ist. So fristet ausgerechnet ein Transparenzgesetz ein Dasein als gut gehuetetes Geheimnis. Ein dritter Grund fuer die ernuechternde Bilanz liegt nach wie vor in der Behoerdenkultur in Deutschland: Weil so wenige Antraege eingehen, ist die Akteneinsicht bisher aus der Behoerdenperspektive ein exotischer Sonderfall, die Abweichung von der Regel. Entsprechend werden die Antragsteller dann auch behandelt.

Die Sueddeutsche Zeitung hat in der Silvesterausgabe auf das IFG zurueckgeblickt und das Medienmagazin Zapp hat sich ebenfalls mit der IFG-Bilanz befasst.

Zu allem Ueberfluss droht bei dem schwachen Gesetz jetzt auch noch eine weitere Einschraenkung: Auf Initiative von Bayern spricht sich der Bundesrat fuer die pauschale Ausklammerung aller Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht aus. Der Vorstoss ist versteckt in der Bundesratsdrucksache vom 19. Dezember zum so genannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz. Diese pauschale Ausnahmeregelung, die es in der Form im IFG bisher nur fuer die Geheimdienste gibt, ist aus der Sicht von netzwerk recherche komplett ueberfluessig, weil ohnehin bereits Schutzklauseln fuer Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse existieren. Ausserdem ist eine Informationsweitergabe ausgeschlossen, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe einer Behoerde haben koennte. Damit draengt sich der Verdacht auf, dass der wahre Grund fuer die geplante Gesetzeseinschraenkung darin liegt, dass Bayern verschleiern moechte, unter welchen Umstaenden die Rettung seiner maroden Landesbank stattgefunden hat.

EU-Ombudsmann für Informationsfreiheit kritisiert mangelhaftes Dokumenten-Register der EU-Kommission

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, ein umfassendes Register für Dokumente einzurichten, die sie erstellt oder empfängt. Die britische Nicht-Regierungsorganisation Statewatch hatte sich zuvor über das Versäumnis der Kommission beschwert, den Großteil ihrer Dokumente zu registrieren.

Der Kommission zufolge ist die Einrichtung eines umfassenden Registers im Moment unmöglich, vor allem weil unterschiedliche Abteilungen inkompatible Register benutzen. Der Ombudsmann ist davon nicht überzeugt. Er beurteilte das Versäumnis der Kommission, der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ein solches Register zu errichten, als schlechte Verwaltungspraxis.

Diamandouros sagte: “Das Europäische Parlament und der Rat haben zufrieden stellende Register errichtet. Ich erkenne deshalb keinen Grund, warum die Kommission dazu nicht in der Lage sein sollte. In der aktuellen Reform-Debatte über die Regeln zum Zugang zu EU-Dokumenten habe ich für klarere Richtlinien zum Inhalt von Registern plädiert. Leider hat die Kommission stattdessen eine engere Definition dafür vorgeschlagen, was ein “Dokument” sein soll. Meiner Meinung nach wird dies dazu führen, dass künftig weniger statt mehr Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich sind.”

Hintergrund:

Die Regelungen über den Zugang zu EU-Dokumenten sehen vor, dass die EU-Institutionen öffentliche Register der Dokumente einrichten, die sie erstellen und empfangen. Diese Register hätten bereits im Jahre 2002 existieren sollen.

Im Oktober 2006 beschwerte sich Statewatch beim Ombudsmann, die Kommission habe es versäumt, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Kommissions-Register enthalte nur legislative Texte und Kommissions-Berichte, die bereits angenommen wurden. Es fehle ein Großteil der Dokumente.

Die Kommission erklärte, die geltenden Regeln verpflichteten die Institutionen nicht, alle Dokumente aufzulisten. Außerdem sei es unmöglich, ein umfassendes Register einzurichten, weil unterschiedliche Abteilungen inkompatible Register benutzten. Die Kommission kündigte jedoch ein neues, zentralisiertes System für das Jahr 2010 an.

Der Ombudsmann war nicht überzeugt. Seiner Meinung nach hatte die Kommission seit 2002 genug Zeit, ihr Register einzurichten. Und auch ein neues, zentralisiertes System sei keine Garantie für ein umfassendes Register.

Die vollständige Entscheidung.

VG Stuttgart: Internetinformation zum Schutz der Verbraucher zulässig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 21.01.2009 entschieden und die Eilanträge eines Weinbauern und eines Weinhändlers (Antragsteller) gegen die auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützte beabsichtigte Internetmitteilung des Landratsamtes, dass beide gegen das Weingesetz verstoßen haben, im Wesentlichen zurückgewiesen (Az.: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08). Nur soweit auch die Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern im Internet veröffentlich werden sollten, gab das Gericht dem Eilantrag statt.

Das Landratsamt hatte unter Anordnung des Sofortvollzugs am 03.12.2008 verfügt, dass Informationen in Form einer Internetmitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht werden sollten, aus denen sich ergibt, dass ein Weinbauer und ein Weinhändler zwischen Januar 2005 und März 2007 erhebliche Mengen an Wein falsch deklariert und verkauft hätten. Nach den dem Landratsamt vorliegenden Informationen seien davon insgesamt 105.000 Liter Wein betroffen. Gegen die Verantwortlichen seien wegen des Verstoßes gegen das Weingesetz mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung festgesetzt worden. Alle betroffenen Weine seien anhand der Angaben zu Abfüller und amtlicher Prüfnummer zu identifizieren. Weiter sollten sowohl der betroffene Weinbauer als auch der Weinhändler unter Angabe der Anschrift namentlich angegeben werden. Zusätzlich sollten die Telefonnummer und die Telefaxnummer des Weinbauern veröffentlicht werden.

Die 4. Kammer hat den hiergegen begehrten Eilrechtsschutz überwiegend abgelehnt. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Ein solcher Verstoß liege hier vor, denn der Weinbauer sowie der Weinhändler seien im Mai bzw. Juni zu Freiheitsstrafen von sechs und acht Monaten auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Weingesetz verurteilt worden. Hieraus ergebe sich die Berechtigung des Landratsamts, von den  genannten Ausnahmen abgesehen, die beabsichtigte Erklärung über das Internet zugänglich zu machen. Dies gelte entgegen der Auffassung der Antragsteller im Interesse der Verbraucher auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahren drohten. Denn das Verbraucherinformationsgesetz wolle gemäß dem Leitbild des mündigen Verbrauchers das gesteigerte Interesse an umfassenden Informationen fördern und Verbraucher als Marktteilnehmer besser befähigen, Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Weiter könne das (erst) am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz hier angewendet werden, auch wenn die beanstandeten Weine bereits lange vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden seien. Denn die Antragsteller seien erst im Mai bzw. Juni zu den Freiheitsstrafen verurteilt worden. Hinzu komme, dass die Antragsteller sich nicht auf Vertrauensschutz berufen könnten. Auch überwiege das schutzwürdige Interesse des Verbrauchers gegenüber den geltend gemachten Geschäftsinteressen der Antragsteller. Dem Verbraucher müsse nicht nur in zumutbarer Weise ermöglicht werden, festzustellen, ob er das Produkt noch konsumieren wolle, sondern die Bekanntgabe des Namens der betroffenen Betriebe solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen gewährleisten. Im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit hätten die Antragsteller auch nicht damit rechnen können, dass ihre Betriebe von möglichen Absatzeinbußen verschont blieben; es habe sich nicht um einen vereinzelten oder unerheblichen Verstoß gehandelt. Bezüglich der beabsichtigten Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern sei jedoch ein überwiegendes Verbraucherinteresse nicht zu erkennen, da für diesen ansonsten ein gesteigertes Risiko bestehe, dass er mit seinen Betrieb oder sein Privatleben beeinträchtigenden Anrufen und Telefaxen belästigt werde.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

Berlin-Pankow: Wer die Küche nicht putzt, kommt an den Pranger

Von Sonja Haase

An Pankows Restauranttüren wird es fröhlich – sofern die Küchen sauber sind. Der Bezirk vergibt ab sofort Smileys an Betriebe, in denen es überdurchschnittlich sauber ist. Ganz gleich ob Imbissbude, Restaurant, Bäcker oder Fleischer, alle können teilnehmen, sofern sie im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Laut Bezirksamt hatten die Kontrolleure in Pankow zuletzt in rund 30 Prozent der kontrollierten Betriebe Beanstandungen. Größtenteils mangelte es an der Hygiene. Dies sei eine hohe Quote, die mithilfe des Smiley-Systems gesenkt werden solle.

Jeder Betrieb entscheidet selbst, ob er teilnehmen möchte. Dafür schließt er eine Vereinbarung mit dem Bezirksamt ab. Die Kontrollen – ihr Ablauf oder die Frequenz der Überprüfung – verändern sich dadurch nicht. Vor allem finden sie weiterhin unangekündigt statt. Erreicht der Betrieb auf einer Checkliste mindestens 90 Prozent positive Bewertungen, so bekommt er den Bogen zusammen mit dem Smiley und einer Bescheinigung zugesandt. Smiley und Bescheinigung darf er dann in seinem Geschäft aushängen. Bei der nächsten Kontrolle muss er beides wieder abgeben, bekommt es aber wieder, falls er weiterhin die hohen Anforderungen an die Sauberkeit erfüllt. Wer nicht 90 Prozent erreicht, hat keine Chance nachzubessern. Er muss auf die nächste Kontrolle warten.
Auf der Checkliste gibt es die Kategorien sieben Kategorien mit Punkten, die überprüft werden. Entscheidend sind vor allem der Reinigungszustand des Betriebes, die Personal- und die Produkthygiene sowie die Art und Effektivität der Schädlingsbekämpfung. Die Liste ist im Internet verfügbar. Ebenfalls im Internet sollen künftig eine Positiv- und eine Negativliste verfügbar sein. In der Positivliste veröffentlicht das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Pankow Betriebe, die den Smiley bekommen haben.

In der Negativliste sollen die Betriebe aufgelistet werden, die laut Bezirksamt „gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die mitgeltenden Rechtsvorschriften und gegen Rechtsakte der Europäischen Union (EU) verstoßen haben“ und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Kleinere Verstöße werden hier nicht veröffentlicht.
Die Idee für die Smileys kommt aus Dänemark, wo 2001 ein ähnliches System eingeführt wurde. Die Kontrollergebnisse der staatlichen Lebensmittelprüfungen der letzten vier Jahre müssen für den Gast oder für den Kunden eines Lebensmittelgeschäfts sichtbar ausgehängt werden. Ein Smiley mit nach unten hängenden Mundwinkeln zeigt schlechte Kontrollerergebnisse an, Sauberkeit wird mit einem breiten Lächeln belohnt.
Jens-Holger Kirchner, Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung hat sich für das Projekt im Bezirk stark gemacht und hofft jetzt auf Nachahmer in anderen Bezirken: “Von dem neuartigen und in anderen Städten erfolgreich erprobten System profitieren die Betriebe und Verbraucher gleichermaßen.“ Die Betriebe hätten einen klaren Wettbewerbsvorteil, weil sie ihre gute Arbeit sichtbar und amtlich dokumentiert bekämen. Die Verbraucher könnten auf einen Blick sehen, ob ein Restaurant oder Geschäft sauber arbeite.

Das Interesse der Unternehmen ist laut Bezirksamt eindeutig vorhanden. Die Erfahrungen sollen ausgewertet und dann an die anderen Bezirke weitergeleitet werden mit dem Ziel, die Smiley-Vergabe flächendeckend für die Hauptstadt einzuführen.
Rechtlich ist das neue System in Pankow laut Bezirk abgesichert. 2008 wurde das Verbraucherinformationsgesetz novelliert. Demnach hat jeder das Recht, Auskunft über die Ergebnisse der Kontrollen zu erhalten. Bisher müssen in Deutschland die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle nicht automatisch veröffentlicht werden.

Weitere Informationen: Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow.

Protest gegen weitere Einschränkung der Informationsfreiheit

Von Stefan Krempl

Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz am heutigen Montag eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich gegen den Vorstoß des Bundesrats zur Ausnahme von Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht stemmen. Es könne nicht sein, dass gerade bei den in der Finanzkrise in die Kritik geratenen Kontrollstellen die Transparenz noch weiter eingeschränkt werde, betonen die Anwälte der Bürger. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Aufsichtsinstanzen sollte “durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden”.

Geht es nach den Ländern, sollen sämtliche Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ausgenommen werden. Andernfalls sehen sie das Bankgeheimnis und andere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Gefahr. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, warnt dagegen vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber der Verwaltung. Er forderte den Bundestag auf, den Appell des Bundesrats zurückzuweisen. Informationen, die tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, seien durch das IFG bereits ausreichend geschützt.

Vergangenen Mittwoch hatte sich bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Implementierung der Direktive für Zahlungsdienste auch Martin Gerster von der SPD-Fraktion im Bundestag verwundert gezeigt über die Stellungnahme der Länder. “Für mich steht glasklar fest: Die Bürger haben ein Recht auf Einblick in das Handeln der staatlichen Verwaltung”, betonte der Sozialdemokrat. “Ich sehe deshalb keinen Grund, warum wir ausgerechnet hier die Uhr zurückdrehen sollten.” Besonders aufhorchen lasse, dass der Vorschlag zur Eingrenzung des IFG aus Bayern komme, wo seit kurzem “die Bürgerrechtspartei FDP mitregiert”. Offenbar sei im Südosten die “liberale Großzügigkeit” mittlerweile versiegt.

PM-Schaar: Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei Finanzaufsichtsbehörden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar warnt vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden. Er fordert den Bundestag auf, den Vorschlag des Bundesrates zurückzuweisen, die Informationsfreiheit im Finanzbereich noch weiter einzuschränken.

Wenn künftig das Recht auf freien Zugang zu Behördenakten, wie es das Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich jedermann gewährt, gegenüber Behörden der Finanz- und Versicherungsaufsicht nicht mehr bestehen soll, wäre dies gerade mit Blick auf die aktuelle Finanzund Bankenkrise völlig inakzeptabel. Gerade im Finanzsektor braucht die Öffentlichkeit mehr und nicht weniger Transparenz. Ich halte es für den falschen Weg, die staatlichen Aufsichtsbehörden aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes völlig herauszunehmen. Das Vertrauen in die Arbeit dieser Behörden, die in der öffentlichen Kritik stehen, darf nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden. Informationen, die im Bereich der Finanzaufsicht tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, wie etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, werden bereits heute durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend geschützt. Ich rate daher dringend davon ab, die staatlichen Kontrollinstanzen pauschal von der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auszunehmen.

In diesem Sinne hat sich heute auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in einer Entschließung geäußert.

Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei Finanzaufsichtsbehörden

Der Bundesrat hat im Zuge seiner Beratung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/11613) vorgeschlagen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch weiter einzuschränken: Ausgerechnet gegenüber Bundesbehörden der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht soll es künftig kein Recht auf Informationszugang mehr geben. Die Entscheidung liegt jetzt beim Deutschen Bundestag.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland lehnen in ihrer Entschließung vom 26. Januar 2009 die Schaffung einer solchen pauschalen Ausnahme entschieden ab. “Es kann nicht sein, dass gerade bei den Aufsichtsbehörden, deren Tätigkeit durch die aktuelle Finanz- und Bankenkrise in die öffentliche Kritik geraten ist, die Transparenz noch weiter eingeschränkt wird”, so auch der Informationsfreiheitsbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Karsten Neumann. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Kontrollinstanzen sollte durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden.

Informationen, die in diesem Bereich tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, werden bereits heute durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend geschützt. So müssen solche Informationen nicht offen gelegt werden, deren Bekanntwerden im jeweiligen Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben kann; ohnehin sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten geschützt. Damit besteht schon gegenwärtig im Bereich der Finanzaufsicht nur eine begrenzte Transparenz. Auch die Gerichte entwickeln hier differenzierte und sachgerechte Kriterien für die Anwendung der gesetzlichen Geheimhaltungsgründe. Diese von der Rechtsprechung eingeleitete Gesetzesauslegung nun durch eine Gesetzesänderung korrigieren zu wollen und den Zugang zu Informationen der Finanzaufsichtsbehörden gänzlich auszuschließen, widerspricht Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes und den berechtigten Auskunftsinteressen der Bürgerinnen und Bürger. Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde sogar der Zugang zu Informationen über solche Unternehmen ausgeschlossen, die kontinuierlich gegen schwerwiegende Straftatbestände verstoßen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland appelliert an den Deutschen Bundestag, eine solche Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht zu beschließen.

PM-Transparency: Finanzkrise avanciert zum Motor der Korruption

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland warnt, wesentliche Bestandteile der Korruptionsprävention in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise einzuschränken. „Korruptionsprävention ist kein Sahnehäubchen in guten Zeiten, sondern zentrales Element verantwortlichen Risikomanagements seitens des Staates. Gerade wenn der Staat große Summen ausschüttet, sind mehr und nicht weniger Sicherungsmaßnahmen gegen Korruption geboten“ warnt Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Anzeichen einer Aufweichung von Antikorruptionsstandards sind der Vorschlag des Bundesrates, die BaFin aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszuklammern und der Vorschlag der Bundesregierung, die Schwellenwerte bei Vergaben zu erhöhen.
Der Bundesrat hat am 19.12.2008 auf Vorschlag Bayerns einen Antrag beschlossen, nach dem Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgeklammert werden. Gerade in einem Bereich, in dem die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns aufgrund der hohen Summen besonders geboten ist, sollen Informationsrechte beschnitten werden. Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben zu prüfen, wer für die Entstehung der Finanzkrise mitverantwortlich ist und wie die Finanzmarkstabilisierung erfolgt. Auch Informationen aus dem Bereich der Finanzaufsicht können hierzu beitragen.“
Am 12.01.2009 hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zweiten Konjunkturpaket angekündigt, die vergaberechtlichen Schwellenwerte auf zwei Jahre befristet erhöhen zu wollen. Zukünftig könnte die öffentliche Hand im Rahmen der beschränkten Vergabe bei Bauleistungen von bis zu 1 Mio. Euro (bisher 100.000 Euro) aussuchen, von welchen Firmen sie zum Vergleich Angebote einholen. Bei Bauleistungen bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro) könnte sie völlig frei vergeben. Unterhalb der Schwellenwerte finden keine offenen Teilnahmewettbewerbe statt. Korruptionsdelikte treten vielfach im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren auf. Gabriele C. Klug: „Der vermeintliche Bürokratieabbau rechtfertigt in keiner Weise das erheblich höhere Korruptionsrisiko.“