PM: foodwatch entlarvt Verbraucherinformationsgesetz als reine Symbolpolitik

Das wichtigste verbraucherpolitische Vorhaben der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD, das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), ist gescheitert. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherorganisation foodwatch, die das im Mai 2008 in Kraft getretene Gesetz sechseinhalb Monate systematisch in der Praxis geprüft hat. Die Bilanz ist nach Ansicht von foodwatch erschreckend. Auskünfte würden in den meisten Fällen nicht erteilt, Fristen nicht eingehalten und zum Teil abschreckend hohe Gebühren verlangt. “Das VIG erweist sich als reine Symbolpolitik. Verbraucher werden abgeschreckt, abserviert und abkassiert”, sagte Kampagnenleiterin Cornelia Ziehm von foodwatch.

foodwatch hat 29 Anfragen bei Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden gestellt. Unter anderem wollten die Verbraucherschützer wissen, wohin das Fleisch aus dem letzten Gammelfleischskandal geliefert wurde, welches Mineralwasser wie hoch mit dem giftigen Schwermetall Uran belastet ist oder welcher Betrieb bei Lebensmittelkontrollen aufgefallen ist. “Knapp 80 Prozent aller Anfragen blieben unbeantwortet, die schwarzen Schafe wurden fast nie genannt, gesetzliche Fristen teilweise massiv überschritten und in einigen Fällen Gebühren von mehr als 1000 Euro festgesetzt”, sagte Cornelia Ziehm.
“Das VIG ist ein Fiasko für die Große Koalition, eine Verhöhnung der Verbraucher und ein Armutszeugnis für die Demokratie”, so das Fazit von Cornelia Ziehm. Die Große Koalition habe mit dem VIG die Chance vertan, mittels größerer Transparenz zu einem funktionierenden Lebensmittelmarkt beizutragen. “Offensichtlich nehmen die Koalitionspolitiker Verbraucherrechte nicht ernst. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Das VIG in seiner jetzigen Form ist nicht dazu geeignet, Lebensmittelskandale zu verhindern.”

foodwatch fordert eine grundlegende und umgehende Neufassung des VIG. Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen dürften nicht länger Vorrang vor dem Bedürfnis der Verbraucher nach Information haben. foodwatch hat im Internet eine Mitmach-Aktion gestartet und sammelt Unterschriften für ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz. Protest-E-Mails können unter www.foodwatch.de an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Verbraucherminister der Länder abgeschickt werden.

Redaktioneller Hinweis: Den ausführlichen foodwatch-Report “abschrecken, abservieren, abkassieren” über den Praxistest des Verbraucherinformationsgesetzes finden Sie im Internet zum Herunterladen unter: http://www.foodwatch.de/e36/e68/e13683/e19275/ Bildmaterial in Druckqualität ist im Presse-Bildarchiv im Ordner Themenbilder verfügbar unter: http://www.foodwatch.de/presse/pressematerial/

PM-SPD: Verbraucherinformationsgesetz zum Schutz der Verbraucher vor Acrylamid nutzen

Zu dem Bericht der Bundesregierung vom 3. Dezember 2008 ueber die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundestagsausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Die Untersuchungsergebnisse ueber die Hoehe der Acrylamidbelastungen in Lebensmitteln wie zum Beispiel Weihnachtsgebaeck muessen mit Nennung von Hersteller- und Produktnamen sofort veroeffentlicht werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher solche Produkte meiden und sich schuetzen koennen. Die zustaendigen Laenderbehoerden muessen endlich taetig werden und das Verbraucherinformationsgesetz im Interesse der Verbraucher nutzen. Acrylamid stellt ein ernstzunehmendes gesundheitliches Risiko dar. Deshalb darf nicht gewartet werden, bis das Weihnachtsgebaeck verzehrt und das Problem “gegessen” ist.

Das Verbraucherinformationsgesetz sieht die Information der Verbraucher ueber die Belastungen mit Acrylamid ausdruecklich vor. So wurde im Gesetzgebungsverfahren folgende Protokollnotiz in die Beschlussempfehlungen des Verbraucherschutzausschusses aufgenommen:

“Zur Klarstellung weisen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD darauf hin, dass unter § 40 Absatz 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) mit Erzeugnissen, von denen “eine Gefaehrdung fuer die Sicherheit und Gesundheit ausgeht und auf Grund unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis oder aus sonstigen Gruenden die Unsicherheit nicht in gebotener Zeit behoben werden kann” auch Erzeugnisse mit Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Acrylamid erfasst sind.” (Bundestagsdrucksache 16/2011)

In der amtlichen Begruendung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird zudem deutlich, dass der Gesetzgeber Erkenntnisse aus der Lebensmittelueberwachung ueber Acrylamid veroeffentlicht sehen wollte. Deshalb muss dies auch schnellstmoeglich praktisch umgesetzt werden.

Nur durch die Veroeffentlichung werden Verbraucher auch ueber belastete Lebensmittel informiert, deren Hersteller nicht am derzeit freiwilligen Acrylamid-Minimierungskonzept teilnehmen. Die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes muss dazu genutzt werden, den Anreiz zur Minimierung des Acrylamidgehaltes fuer alle Hersteller zu verstaerken – zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Datenschutzkonferenz: Geodaten und Informationsfreiheitsgesetz im Mittelpunkt

Von heute an werden sich die Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder mit der Anwendung von Geodaten sowie mit der Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes befassen (Programm). Mecklenburg-Vorpommern hatte im Juli 2006 als eines der ersten Bundesländer ein Gesetz erlassen, das Bürgern mehr Auskunftsrechte gegenüber Behörden einräumt. Laut Neumann haben sich im ersten Jahr nach Inkrafttreten etwa 40 Bürger an ihn gewandt, um ihr Recht auf Auskunft gegenüber einer Behörde durchzusetzen. Das zunächst bis 2011 befristete Gesetz soll wissenschaftlich auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Der damit beauftragte Greifswalder Professor für Öffentliches Recht, Michael Rodi, kündigte für Juni 2009 einen Bericht dazu an.