Von Martin Kotynek
Es soll sie geben, die aufgeschlossenen Beamten, die der Öffentlichkeit Einblick in Akten geben. “Doch es gibt auch nach wie vor die Ausnahmen- und Lückensucher”, sagt Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit. Wenn sich keine Ausnahme finde, dann seien Beamte “manchmal recht kreativ”, sagt Schaar: “Sie legen Ausnahmeregelungen sehr weit aus oder erfinden eigene.” Da kann es heißen, dass das Kopieren von Aktenordnern “übermäßigen Verwaltungsaufwand” verursache, was dem Amt nicht zuzumuten sei. Im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein solcher Ablehnungsgrund allerdings nicht zu finden.
Es gibt auch keine Liste der Empfänger der EU-Agrarsubventionen. Europas Bürger geben für die Agrarförderung 52 Milliarden Euro jährlich aus – das ist fast die Hälfte des gesamten EU-Budgets. Doch niemand weiß, wer dieses Steuergeld bekommt, obwohl diese Daten den Behörden vorliegen. Mit Hilfe des IFG wollte die Süddeutsche Zeitung herausfinden, wer in Deutschland vom Geld der Steuerzahler profitiert.
Weil Agrarsubventionen Ländersache sind, wenden wir uns an das bayerische Landwirtschaftsministerium. Bayern gehört aber zu jenen fünf Bundesländern, die kein eigenes Landes-IFG eingeführt haben. Und wenn es nach dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ginge, soll das auch so bleiben. “Der bürokratische Aufwand eines solchen Gesetzes stünde in einem Missverhältnis zu den insgesamt unwesentlichen Verbesserungen, die ein solches Gesetz mit sich bringen würde”, sagt der Minister.
Doch in Bayern gibt es ein Landes-Umweltinformationsgesetz (UIG). Weil die Förderung der Landwirtschaft Auswirkungen auf die Umwelt hat, stellen wir eine Anfrage nach dem UIG – wasserdicht, wie Experten meinen. Das Ministerium weist unseren Antrag aber “mangels umfassendem Umweltbezug” ab – und widerspricht damit Urteilen der Verwaltungsgerichte Hamburg und Köln sowie der Ansicht der EU.
Zudem würde eine Übermittlung “personenbezogener Daten (. . .) den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Zahlungsempfänger entgegenstehen”. Sie hätten bei der Antragstellung “darauf vertraut, dass ihre Namen nicht öffentlich einsehbar sind”. Nach den Namen von Privatpersonen haben wir jedoch nie gefragt – wir wollten nur die Postleitzahlen und Wohnorte der Empfänger wissen. Die Behörde hätte bei ihnen und den betroffenen Unternehmen, von denen wir außer der Adresse auch den Firmennamen wissen wollten, nachfragen müssen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Außerdem hätte das Ministerium laut UIG abwägen müssen, ob das Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, wohin ihr Steuergeld fließt, gegenüber dem Interesse der Empfänger, diese Angaben geheim zu halten, überwiegt.
Wir legen Widerspruch ein, doch er wird abgewiesen. Wir könnten klagen, doch bis der Rechtsstreit ausgefochten wäre, wären die Daten ohnehin frei verfügbar. Denn die Behörden müssen sie bis April 2009 veröffentlichen. Die EU will es so.