Von Thomas Struk
Die Sachsen-Anhalter nutzen die neuen Möglichkeiten zu Auskünften über womöglich vergammelte Lebensmittel und schadstoffhaltige Bekleidung oder Spielwaren bisher kaum. Eine Umfrage ergab, in der Verbraucherzentrale, im Landesamt für Verbraucherschutz und in den Kreisen sind nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes kaum Anfragen eingegangen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz in Halle hat nach eigenen Angaben bisher neun Anfragen auf Grundlage des seit 1. Mai geltenden Bundesgesetzes bekommen. In sechs Fällen hätten sich Verbraucherschutzorganisationen im Rahmen bundesweiter Umfragen an die Behörde gewandt, sagte der Präsident der Behörde, Jost Melchior. Themen seien beispielsweise die Kennzeichnung von Schinken und mögliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln gewesen. Das Landesamt wies darauf hin, dass es in Sachsen-Anhalt noch kein sogenanntes Ausführungsgesetz für die neue Regelung gebe und deshalb die Zuständigkeiten noch nicht eindeutig geklärt seien.
“Selbst wenn irgendwas beanstandet wird, ist das noch lange kein Verstoß “, sagte die Referatsleiterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale in Halle, Christa Bergmann. Sie teilte die unter anderem von der Opposition vorgetragene Kritik, dass es sich bei dem Gesetz um einen ” zahnlosen Tiger ” handele. ” Das kann man im Prinzip so sagen. Es ist sehr schwierig, eine kostenlose Auskunft zu bekommen. ” Nur wenn es tatsächlich Verstöße gibt, werden Anfragen kostenlos beantwortet, ansonsten werden die Antworten in Rechnung gestellt. In der Kreisverwaltung des Landkreises Börde in Haldensleben hat das neue Gesetz bisher nicht zu Mehraufwand geführt. ” Es ist noch nicht eine einzige Anfrage zu diesem Thema eingegangen “, sagte der Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Olaf Ruppert. ” Im Moment sieht es so aus, als wenn kein Bedarf in der Bevölkerung besteht. ” Ruppert wies darauf hin, dass die Behörden nun die Namen von Lebensmittelherstellern in der Öffentlichkeit nennen könnten, wenn sie Verstöße gegen das Lebensmittelrecht begangen hätten. Dies sei vorher nicht möglich gewesen.
Auch in Sachsen-Anhalts Sozialministerium, das für den Verbraucherschutz im Land zuständig ist, gibt es kaum Erfahrungen mit der neuen Regelung : ” Es gibt immer wieder Anfragen von Bürgern, die sich erkundigen. Wir haben seit Inkrafttreten des Gesetzes allerdings keine Flut von Anfragen registriert “, sagte Ministeriumssprecher Holger Paech.
Ähnlich lautet das Fazit in den Kreisverwaltungen in Wittenberg und in Halberstadt sowie beim Landkreistag, dem Dachverband der Landkreise.