Von Rainer Balcerowiak
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Mindestens 90 Tonnen möglicherweise dioxin- und PCB-belastetes irisches Schweinefleisch ist nach Berlin geliefert worden. Zwar haben die Behörden angeordnet, das Fleisch zu beschlagnahmen, Mitarbeiter der zuständigen Behörden räumen aber ein, daß dies in einigen Fällen nicht mehr möglich sein wird, da die Ware teilweise bereits in verarbeiteter Form verkauft und verzehrt wurde.
Auskünfte, welche Fleischprodukte betroffen sein könnten, erhalten die Berliner Verbraucher allerdings nicht. Regina Kneiding, Sprecherin der von Katrin Lompscher (Die Linke) geführten Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz begründete dies am Donnerstag auf jW-Nachfrage mit der geltenden Rechtslage. Da das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine akute Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen habe, sei laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) keine Auskunft über die betroffenen Betriebe vorgesehen.
So eindeutig ist die Bewertung des BfR allerdings nicht. Auf der Homepage des Instituts heißt es: »Bei einem Verzehr dieser betroffenen Lebensmittel kann der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Wert für die lebenslange tägliche Aufnahme (tolerable daily intake, TDI) kurzfristig deutlich überschritten werden« Zwar bestehe »keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung durch kurzfristige Exposition«. Bei längerem Verzehr sei dies jedoch nicht auszuschließen. Daraus schlußfolgert das BfR: »Diese Lebensmittel (…) müssen aus der Nahrungskette entfernt werden«. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber jW, daß die ohnehin nur vorläufige Einschätzung ihres Instituts keinesfalls als Ausschluß möglicher Gesundheitsgefährdungen angesehen werden könne.
Auch die Berliner Verbraucherzentrale kann die Haltung der zuständigen Senatsverwaltung nicht nachvollziehen. Die geltenden Gesetze böten Behörden durchaus die Handhabe, angesichts einer möglichen Gesundheitsgefährdung über Produkte und Händler aufzuklären, erklärte ein Sprecher auf jW-Nachfrage. Allerdings handelt es sich bei dem entsprechenden Passus im Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) um eine nicht verpflichtende Soll-Bestimmung. Und die Verbraucher selbst haben ganz schlechte Karten. Ihnen können entsprechende Informationen laut VIG auf Anfrage zwar nicht verweigert werden, doch die damit zusammenhängende Prozedur dauert mindestens einige Wochen.
Das ist auch für die Verbraucherorganisation foodwatch der Knackpunkt: »Es kann sein, daß betroffene Produkte noch nicht gegessen wurden. Deswegen wäre es das Allernächste, den Leuten zu sagen, um was es sich genau handelt«, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt am Donnerstag im Inforadio des RBB. Die Organisation sieht sich in ihrer Kritik am VIG bestätigt. Denn ohne eine zwingende Verpflichtung der Behörden zur zeitnahen Weitergabe ihrer Erkenntnisse sei das Gesetz »wirkungslos und reine Symbolpolitik«, wie es im Vorwort eines vor wenigen Tagen vorgelegten »VIG-Praxistests« von foodwatch heißt. Doch im aktuellen Fall greife das LFGB, so Wolfschmidt, der die Verweigerung der Herausgabe von Hersteller- und Händlerdaten seitens der zuständigen Behörden gegenüber jW als »Skandal« bezeichnete.
Kneiding bekräftigte bei einer weiteren Nachfrage ihre Auffassung. Es gebe keinen Grund, die Verbraucher mit Informationen über Zwischenhändler und Verarbeiter zu verunsichern. Erst wenn man bei Messungen im Handel erhältlicher Endprodukte Dioxin- oder PCB-Belastungen festgestellt habe, würden Veröffentlichungen Sinn machen.
Bis dahin dürften bislang nicht entdeckte belastete Schweinefleischerzeugnisse bereits verzehrt seien. Denn die für die Untersuchungen zuständigen bezirklichen Lebensmittelüberwachungen sind kaum in der Lage, umfassend Proben zu ziehen, da derartige Tests »sehr aufwendig und sehr teuer« seien, so Kneiding. Bleibt wohl die Befolgung des Rats von Verbraucherschützern, bis auf weiteres auf den Verzehr von schweinefleischhaltigen Produkten ohne eindeutige Herkunftsbezeichnung zu verzichten.