Beiträge vom Dezember, 2008

Wenn Behörden kreativ werden

Mittwoch, 31. Dezember 2008 12:19

Von Martin Kotynek

Es soll sie geben, die aufgeschlossenen Beamten, die der Öffentlichkeit Einblick in Akten geben. “Doch es gibt auch nach wie vor die Ausnahmen- und Lückensucher”, sagt Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit. Wenn sich keine Ausnahme finde, dann seien Beamte “manchmal recht kreativ”, sagt Schaar: “Sie legen Ausnahmeregelungen sehr weit aus oder erfinden eigene.” Da kann es heißen, dass das Kopieren von Aktenordnern “übermäßigen Verwaltungsaufwand” verursache, was dem Amt nicht zuzumuten sei. Im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein solcher Ablehnungsgrund allerdings nicht zu finden.

Es gibt auch keine Liste der Empfänger der EU-Agrarsubventionen. Europas Bürger geben für die Agrarförderung 52 Milliarden Euro jährlich aus – das ist fast die Hälfte des gesamten EU-Budgets. Doch niemand weiß, wer dieses Steuergeld bekommt, obwohl diese Daten den Behörden vorliegen. Mit Hilfe des IFG wollte die Süddeutsche Zeitung herausfinden, wer in Deutschland vom Geld der Steuerzahler profitiert.

Weil Agrarsubventionen Ländersache sind, wenden wir uns an das bayerische Landwirtschaftsministerium. Bayern gehört aber zu jenen fünf Bundesländern, die kein eigenes Landes-IFG eingeführt haben. Und wenn es nach dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ginge, soll das auch so bleiben. “Der bürokratische Aufwand eines solchen Gesetzes stünde in einem Missverhältnis zu den insgesamt unwesentlichen Verbesserungen, die ein solches Gesetz mit sich bringen würde”, sagt der Minister.

Doch in Bayern gibt es ein Landes-Umweltinformationsgesetz (UIG). Weil die Förderung der Landwirtschaft Auswirkungen auf die Umwelt hat, stellen wir eine Anfrage nach dem UIG – wasserdicht, wie Experten meinen. Das Ministerium weist unseren Antrag aber “mangels umfassendem Umweltbezug” ab – und widerspricht damit Urteilen der Verwaltungsgerichte Hamburg und Köln sowie der Ansicht der EU.

Zudem würde eine Übermittlung “personenbezogener Daten (. . .) den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Zahlungsempfänger entgegenstehen”. Sie hätten bei der Antragstellung “darauf vertraut, dass ihre Namen nicht öffentlich einsehbar sind”. Nach den Namen von Privatpersonen haben wir jedoch nie gefragt – wir wollten nur die Postleitzahlen und Wohnorte der Empfänger wissen. Die Behörde hätte bei ihnen und den betroffenen Unternehmen, von denen wir außer der Adresse auch den Firmennamen wissen wollten, nachfragen müssen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Außerdem hätte das Ministerium laut UIG abwägen müssen, ob das Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, wohin ihr Steuergeld fließt, gegenüber dem Interesse der Empfänger, diese Angaben geheim zu halten, überwiegt.

Wir legen Widerspruch ein, doch er wird abgewiesen. Wir könnten klagen, doch bis der Rechtsstreit ausgefochten wäre, wären die Daten ohnehin frei verfügbar. Denn die Behörden müssen sie bis April 2009 veröffentlichen. Die EU will es so.

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Bürger als lästige Fragensteller

Mittwoch, 31. Dezember 2008 12:14

Von Martin Kotynek

Jahrhundertelang hat das Amtsgeheimnis dafür gesorgt, dass beinahe alles, was in den Behörden ablief, dem neugierigen Blick der Bürger entzogen war. Damit sollte das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Schluss machen. Vor drei Jahren trat es in Kraft, und fortan sollten Transparenz und Offenheit die Arbeit der Behörden bestimmen. Doch mittlerweile zeigt sich, dass die vielen Ausnahmen im Gesetz die Bürger davon abhalten, ihr Recht auf freien Zugang zu Akten der Bundesbehörden wahrzunehmen. Zudem machen viele Ämter offenbar großzügig Gebrauch von Ausnahmeregelungen. “Das Umdenken in der Verwaltung hat noch nicht stattgefunden”, sagt Manfred Redelfs, der die Rechercheabteilung von Greenpeace leitet und in den vergangenen Jahren zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht gestellt hat. “Das hat wahrscheinlich auch historische Gründe”, sagt Redelfs.

Das Amtsgeheimnis ist in einer Zeit entstanden, als absolutistische Monarchen über die deutschen Fürstentümer herrschten. Seither hat es alle Wirren der Geschichte unbeschadet überstanden, weder die Werte der Aufklärung und die Französische Revolution noch die Gründung der Republik konnten ihm etwas anhaben. Jahrhundertelang durften die Menschen nur in Ausnahmefällen die Arbeit der Ämter einsehen. So konnte niemand prüfen, was die Verwaltung eigentlich genau mit dem Steuergeld machte.

Doch als in Europa außer Deutschland nur noch Weißrussland und Luxemburg die Akten der öffentlichen Verwaltung unter Verschluss hielten, wurde die Geheimniskrämerei offiziell für beendet erklärt und durch das IFG ersetzt. Fortan sollten die Menschen das Recht haben, ganze Bürger zu sein, sich also aus erster Hand über Akten der Bundesbehörden informieren können. Das IFG brachte eine Änderung, die das althergebrachte Prinzip der Geheimhaltung auf den Kopf stellte: Nicht mehr der Bürger muss begründen, warum er Amtsdokumente lesen möchte, sondern die Behörde, warum sie diese im Einzelfall geheim halten will. Theoretisch reicht ein Telefonanruf oder eine formlose E-Mail des Bürgers mit der Angabe, was man lesen oder kopieren möchte.

Doch so einfach wollten die Behörden ihre Geheimnisse nicht preisgeben. “Der längste Paragraph des IFG beschreibt die Ausnahmeregelungen, bei denen Behörden die Einsicht verweigern können”, sagt Redelfs. “So lassen sich lästige Fragensteller auf Distanz halten.” Die zahlreichen Ausnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt, wie eine Bilanz der ersten drei Jahre ohne Amtsgeheimnis zeigt: Weniger als 5000 Anträge auf Akteneinsicht sind bei den Bundesbehörden bisher eingegangen,· bis Juni dieses Jahres wurde in insgesamt 393 Fällen nur ein Teil der begehrten Informationen zugänglich gemacht und in 745 Fällen wurde der Zugang gänzlich abgelehnt.

So zum Beispiel die Frage eines Bürgers, welche Pestizidrückstände bei Kontrollen auf Lebensmitteln gefunden wurden. Im zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen diese Informationen zwar vor, man sei darüber aber “nicht verfügungsberechtigt”, richtet man dem Anfragenden aus. Eine “Gefährdung der öffentlichen Sicherheit” wäre es nach Ansicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wenn die Bürger Einblick in die Protokolle bekämen, nach denen entschieden wurde, ob ein Videofilm jugendfrei ist. Und auf die Frage, welche Tierversuche im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums durchgeführt wurden, antwortete das Amt, dass wegen “erheblichen Verwaltungsaufwands” für die Recherche der Akten mit hohen Gebühren zu rechnen sei.·

“Es ist immer noch ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Akten Eigentum der Verwaltung sind, die sich gegenüber dem Bürger abschirmen muss”, kritisiert Peter Schaar, der als Bundesbeauftragter für den Datenschutz auch über die Informationsfreiheit wacht. “Sehr viele Ausnahmen sind doppelt und dreifach genäht”, sagt Schaar. “So ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich schon irgendeine Ausnahme findet, wenn die Behörde eine braucht.” Zudem tendieren die Ämter laut Schaar auch dazu, die vielen Ausnahmen sehr weit auszulegen.

Am meisten interessieren sich die Bürger für Akten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des angegliederten Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort scheint der neue Transparenzgedanke auch angekommen zu sein: Im Verhältnis zur Anzahl der bearbeiteten Anträge gewährt das Gesundheitsministerium nach den Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Entwicklung am häufigsten Zugang zu den Akten. Besonders zugeknöpft geben sich hingegen das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und das Verteidigungsministerium. Sie lehnten in den vergangenen drei Jahren fast die Hälfte aller Ersuchen auf Informationszugang ab (siehe Grafik). “Nachteilige Auswirkungen auf militärische Belange der Bundeswehr” nennt das Verteidigungsministerium als häufigsten Grund für die Ablehnung, das Finanzministerium beruft sich meist auf “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” von Unternehmen, die gewahrt werden müssten.

Insbesondere der Schutz der Geschäftsgeheimnisse hat sich nach Auffassung von Rechtsexperten als Pferdefuß des IFG erwiesen. Verlangt ein Bürger Einblick in einen Vertrag, der zwischen einer Behörde und einem Unternehmen geschlossen wurde, fragt die Behörde meist bei der Firma nach, ob dabei Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Ist das laut dem Unternehmen der Fall, bleiben die Akten unter Verschluss. Diese Regelung kam auf Intervention der Wirtschaft vor Einführung des Gesetzes zustande. “Geschäftsgeheimnisse sind absolut geschützt, das ist ein Problem”, sagt Schaar. “Wer mit dem Staat einen Vertrag abschließt, muss jedoch akzeptieren, dass sich die Öffentlichkeit für die Umstände interessiert, schließlich ist es Steuergeld, das fließt.”

Nun fordern Politiker und Juristen Änderungen an dem Gesetz zugunsten der Bürger. Die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, wonach die Behörden künftig dazu verpflichtet sein sollen abzuwägen, ob das Interesse der Öffentlichkeit, Akten einzusehen, wichtiger ist als die jeweilige Ausnahmebestimmung. “Der Gesetzgeber ist aufgerufen, das, was Transparenz ungebührlich behindert, aus dem Weg zu räumen, dazu gehören manche der Ausnahmen”, sagt Schaar. Zudem müssten Anträge nach dem IFG künftig generell kostenfrei sein – derzeit sind Gebühren bis zu 500 Euro möglich.

Darüber hinaus fordert Manfred Redelfs von Greenpeace, den “Flickenteppich an Informationszugangsgesetzen” zu vereinheitlichen. Will man Umweltakten einsehen, muss man sich derzeit nach eigenen Umweltinformationsgesetzen richten, von denen es ein Bundes- und 15 Ländergesetze gibt. Für Akten zum Verbraucherschutz gibt es wieder ein eigenes Gesetz. Und weil das IFG nur für Behörden des Bundes gilt, gibt es für den Zugang zu Akten der Länderbehörden in vielen Bundesländern eigene Länder-IFG. Manche Länder haben wiederum gar kein IFG, dort gilt das Amtsgeheimnis. “Das wirkt auf den Bürger verwirrend und schreckt ab”, sagt Redelfs. Ein Gesetz für alle Belange reiche aus.

Damit mehr Bürger von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen, soll das Gesetz stärker bekanntgemacht werden. Datenschützer Schaar sieht dabei die Ämter in der Pflicht: “Ich fordere von den Behörden, dass sie von sich aus stärker darauf hinweisen, dass es einen Anspruch auf Informationszugang gibt. Das ist eine Bringschuld.” Und auch in den Ämtern würde Werbung für das Gesetz nicht schaden. Noch immer löst es vielerorts ungläubiges Staunen aus, wenn Bürger Akteneinsicht verlangen.

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Verschlusssachen: Geheimhaltungsinteresse und Informationsfreiheit

Montag, 22. Dezember 2008 10:07

Der überwiegende Anteil der jährlich als Verschlusssache (VS) eingestuften Akten in den Bundesministerien ist mit dem Geheimhaltungsgrad “Nur für den Dienstgebrauch” versehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11079) hervor, die sich mit einer Reihe von Einzelfragen der Freigabe von Akten durch die Bundesregierung beschäftigt. Bei höher eingestuften VS werde in der Regel “Vertraulich” gesetzt. Der Anteil von VS, die als “Geheim” oder “Streng geheim” eingestuft werden, sei gering bzw. verschwindend gering. Dieser Verschlusssachengrad werde nach der aktuell geltenden Verschlusssachenanweisung nicht nach einer einheitlichen Frist aufgehoben, schreibt die Regierung weiter. Den Interessen von Wissenschaft und Öffentlichkeit trage die Regierung angemessen Rechnung, indem bei Anträgen auf Informationszugang einzelne Vorgänge geprüft und – so weit möglich – zur Verfügung gestellt würden. Hierbei müssten stets Geheimhaltungsinteresse und Informationsfreiheit abgewogen werden. Als Hinderungsgründe kommen laut Bundesregierung die Gefährdung von Ermittlungsverfahren oder der Quellenschutz in Betracht. Seit Beginn der 16. Wahlperiode wurden 19 Anträge auf Einsichtnahme gestellt, bei denen es um Akten ging, die älter als 30 Jahre sind.

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11079)

Antwort der Bundesregierung (16/11354)

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Sachsen-Anhalts Behörden verzeichnen wenige Anfragen zum neuen Verbraucherinformationsgesetz

Montag, 22. Dezember 2008 5:10

Von Thomas Struk

Die Sachsen-Anhalter nutzen die neuen Möglichkeiten zu Auskünften über womöglich vergammelte Lebensmittel und schadstoffhaltige Bekleidung oder Spielwaren bisher kaum. Eine Umfrage ergab, in der Verbraucherzentrale, im Landesamt für Verbraucherschutz und in den Kreisen sind nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes kaum Anfragen eingegangen.

Das Landesamt für Verbraucherschutz in Halle hat nach eigenen Angaben bisher neun Anfragen auf Grundlage des seit 1. Mai geltenden Bundesgesetzes bekommen. In sechs Fällen hätten sich Verbraucherschutzorganisationen im Rahmen bundesweiter Umfragen an die Behörde gewandt, sagte der Präsident der Behörde, Jost Melchior. Themen seien beispielsweise die Kennzeichnung von Schinken und mögliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln gewesen. Das Landesamt wies darauf hin, dass es in Sachsen-Anhalt noch kein sogenanntes Ausführungsgesetz für die neue Regelung gebe und deshalb die Zuständigkeiten noch nicht eindeutig geklärt seien.

“Selbst wenn irgendwas beanstandet wird, ist das noch lange kein Verstoß “, sagte die Referatsleiterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale in Halle, Christa Bergmann. Sie teilte die unter anderem von der Opposition vorgetragene Kritik, dass es sich bei dem Gesetz um einen ” zahnlosen Tiger ” handele. ” Das kann man im Prinzip so sagen. Es ist sehr schwierig, eine kostenlose Auskunft zu bekommen. ” Nur wenn es tatsächlich Verstöße gibt, werden Anfragen kostenlos beantwortet, ansonsten werden die Antworten in Rechnung gestellt. In der Kreisverwaltung des Landkreises Börde in Haldensleben hat das neue Gesetz bisher nicht zu Mehraufwand geführt. ” Es ist noch nicht eine einzige Anfrage zu diesem Thema eingegangen “, sagte der Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Olaf Ruppert. ” Im Moment sieht es so aus, als wenn kein Bedarf in der Bevölkerung besteht. ” Ruppert wies darauf hin, dass die Behörden nun die Namen von Lebensmittelherstellern in der Öffentlichkeit nennen könnten, wenn sie Verstöße gegen das Lebensmittelrecht begangen hätten. Dies sei vorher nicht möglich gewesen.

Auch in Sachsen-Anhalts Sozialministerium, das für den Verbraucherschutz im Land zuständig ist, gibt es kaum Erfahrungen mit der neuen Regelung : ” Es gibt immer wieder Anfragen von Bürgern, die sich erkundigen. Wir haben seit Inkrafttreten des Gesetzes allerdings keine Flut von Anfragen registriert “, sagte Ministeriumssprecher Holger Paech.

Ähnlich lautet das Fazit in den Kreisverwaltungen in Wittenberg und in Halberstadt sowie beim Landkreistag, dem Dachverband der Landkreise.

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Landesdatenschützer M-V kritisiert Informations-Gebühren

Samstag, 20. Dezember 2008 10:58

Mecklenburg-Vorpommerns oberster Datenschützer Karsten Neumann hat die Gebühren für Informationen kritisiert. Zwar hätten die Bürger dank diverser Gesetze das Recht, Auskünfte bei Behörden einzufordern, diese seien jedoch nicht kostenfrei, sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Schwerin der dpa in einer Umfrage. «Gebühren schrecken Bürger und Initiativen davon ab, ihr Recht wahrzunehmen, sich mittels Anfragen an die Behörden an den Belangen von Staat und Gesellschaft zu beteiligen.» Neumann riet dazu, sich bei «unangemessen hohen» Verwaltungsgebühren für Informationen an ihn zu wenden.

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Angela Merkel hält Akten geheim

Samstag, 20. Dezember 2008 10:56

Von Gaby Weber

“Die Journalistin Gaby Weber, seit langem durch scharfsinnige Recherchen bekannt, wünschte Einsicht in Akten über den NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann (der in der Nachkriegszeit in Argentinien lebte und für Mercedes-Benz arbeitete) sowie über das Wirken deutscher Atomforscher in Argentinien (das anscheinend auch der israelischen Atombombe zugute kam). Der Bundesnachrichtendienst (BND) verfügt über einschlägige Akten, aber Gaby Weber erhielt trotz Informationsfreiheitsgesetz keinen Zugang, denn, so teilte der BND mit, aus dem Gesetz gehe hervor, »daß Nachrichtendienste generell privilegiert sind«. Für Verschlußsachen mit der Einstufung »vertraulich« oder »geheim« gelte eine Sperrfrist von 60 Jahren. Daher könne Gaby Weber die Unterlagen frühestens 2017 benutzen – vorausgesetzt, daß die Schutzfrist nicht verlängert werde. Unabhängig von diesen Fristen sei die Benutzung von Archivgut laut Bundesarchivgesetz unzulässig, wenn es Grund zu der Annahme gebe, daß das Wohl der BRD gefährdet werden könne. Das sei hier der Fall, denn, so der BND, »nach gesicherter nachrichtendienstlicher Erfahrung würde die Möglichkeit für Außenstehende, Einsicht in Verschlußsachen des Bundesnachrichtendienstes zu nehmen, auch gegenwärtig die Bereitschaft von Quellen, mit dem Bundesnachrichtendienst zusammenzuarbeiten, dramatisch einschränken. In der Regel bestehen die Informanten des Bundesnachrichtendienstes auf einer ›lebenslangen‹ Vertraulichkeit hinsichtlich ihrer Kontakte mit dem Bundesnachrichtendienst. Wenn diese nicht garantiert werden kann und die Gefahr besteht, daß die Identität von Informanten bekant wird, würde dies zu einer Einschränkung der Kooperationsbereitschaft führen. Ein derartiger Vertrauensverlust würde die Zugänge des Bundesnachrichtendienstes daher erheblich erschweren und damit dessen Arbeitsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Dieses Ergebnis wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich.« Also: Wir genießen eine gesetzlich garantierte Informationsfreiheit, aber frühestens am Sanktnimmerleinstag.”

In vielen Staaten sorgen Gesetze dafür, daß den Historikern die Archive zu NS-Verbrechen offenstehen, so in Argentinien und in den USA (Nazi War Crimes Disclosure Act). Nur die Bundesregierung läßt ihren Bundesnachrichtendienst weiterhin Material zu NS-Kriegsverbrechern geheimhalten.

Ich hatte zunächst im Bundeskanzleramt die Freigabe der Akten zu Adolf Eichmann (bis zu seiner Verhaftung 1960) sowie zu den (illegalen) westdeutschen Atomforschungen in Argentinien beantragt. Da die Pariser Verträge dem Bonner Staat die Forschung zu Kernwaffen verboten hatten, waren diese Aktivitäten nach Argentinien ausgelagert worden. Von diesen Forschungen profitierte auch Israel auf der Suche nach der eigenen Atombombe.

Das Kanzleramt teilte mir zunächst mit, daß ich selbstverständlich alle Unterlagen zu Eichmann einsehen könne, und gab schließlich auch seine Akte zu Eichmann frei, die allerdings erst mit der Verhaftung des Kriegsverbrechers in Israel begann – mehr sei leider nicht da, ich könne es ja in Pullach probieren, also beim BND. Dort stellte ich im Januar 2008 einen Antrag.

Im März lehnte der BND mein Ansinnen ab; Er habe die Akte gefunden, aber frühestens 2017, wahrscheinlicht 2025, sei an eine Freigabe zu denken.

Vermutlich um einen Prozeß zu vermeiden, lud das Kanzleramt meine Anwältin und mich zu einem Gespräch ein. Unser Friedensangebot lautete: Die Kanzlerin solle sich das Material ansehen und entscheiden, ob es wirklich noch geheimhaltungsbedürftig sei. Die Vertreter der Rechtsabteilung antworteten: »Wir bekommen die Akte vom BND auch nicht.« Aber das Kanzleramt sei die Widerspruchsbehörde.

Wir legten also Widerspruch ein. Doch anstatt dem Pullacher Dienst eine Dienstanweisung zu erteilen oder selbst über den Widerspruch zu entscheiden, teilte man mit, man verfolge die Angelegenheit nur noch.

Im September schickte der BND den Ablehnungsbescheid und argumentierte darin, daß er – zum Wohl des Bundes – seine Informanten schützen müsse. Warum er nicht, wie andere Behörden, Personen durch Schwärzungen schützen kann, erklärte er nicht. Außerdem berief er sich darauf, daß die Akte Material von befreundeten Diensten enthalte, womit er vermutlich den israelischen Mossad meinte. »Die ausländischen Stellen beabsichtigen nicht, das Material öffentlich zugänglich zu machen.« Der Hinweis auf »andere Dienste« unterschlägt, daß die CIA- und FBI-Akten zu Eichmann inzwischen freigegeben sind. Aus ihnen geht hervor, daß der BND spätestens seit 1958 über Eichmanns Wohnort in Argentinien informiert war und ihn der CIA mitgeteilt hat. Warum er ihn nicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft gemeldet hat, die Haftbefehl gegen den Kriegsverbrecher erlassen hatte, werden wir wohl erst mal nicht erfahren. Daß aber Angela Merkel in Kenntnis dieses Umstandes trotzdem den BND entscheiden ließ, statt selber zu entscheiden, zeugt von ausgemachter politischer Feigheit.

Ich finde, es schadet dem Wohl des Bundes, wenn über 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch Akten über einen nationalsozialistischen Massenmörder geheimgehalten werden. Dies ist in erster Linie eine politische Frage. Es ist auch eine juristische Frage. Gegen die Entscheidung habe ich vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Laut Bundesarchivgesetz muß nach 30 Jahren Einsicht erteilt werden. Aber es gibt Ausnahmen, und davon läßt die Bundeskanzlerin den BND großzügig Gebrauch machen.

“Ohne Zugang zu den BND-Akten hat Gaby Weber, die Dokumentaristin, ein Theaterstück über Eichmann und die Atomforschung geschrieben, in dem sie sich selber befragt. Da kommt auch zur Sprache, »wie während der Militärdiktatur bei Mercedes Benz Argentina vierzehn Betriebsräte ermordet wurden. Die Firma denunzierte sie als ›Subversive‹. Und den Rest erledigten die Militärs. – Haben andere Firmen das nicht auch getan? – Mercedes Benz hat dem Folterzentrum der Armee, der Kaserne Campo de Mayo, Brutkästen geschenkt. Dort wurden, nach vorheriger Selektion, schwangeren Gefangenen die Bäuche aufgeschlitzt und ihre Brut wie Trophäen verteilt. – Eine wilde Vermutung? – Die beeidigte Aussage des Mercedes-Justitiars. Ein Kind nahm sich der Mercedes-Sicherheitschef, bei vier weiteren Babies ist ungeklärt, wie sie in die Familien der Manager gelangten. – Die Justiz ermittelt sicher. – Der Sicherheitschef hat zwei Jahre im Gefängnis verbracht. Die anderen Verfahren gehen nicht voran. – Warum nicht? – Es geht um zuviel. – Zuviel Macht? – Zuviel Geld und zuviel Waffen. – Du hast dazu einen Dokumentarfilm gemacht …– der im deutschen Fernsehen nicht gelaufen ist. – Naja, Fernsehen eben. – Ich habe immer tiefer recherchiert und bin am Ende auf Eichmann gestoßen. Wer die Wahrheit im Internet sucht, wird sie finden, trotz der einflußreichen Interessen. – Geld und Gut reichen also nicht aus, um die Lüge aufrechtzuerhalten? – Nein, aber die Wahrheit löst kaum Reaktionen aus.« Gaby Webers Erkenntnisse müßten eigentlich kräftige Reaktionen auslösen.”

Gaby Weber: »chatting with Sokrates – Dialog über Öl, Atom und Eichmann«, Verlag Die Buchmacherei (DieBuchmacherei@web.de), 172 Seiten, 14.90 €

SWR2-Radiobeitrag

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PM: Prien am Chiemsee – Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Freitag, 19. Dezember 2008 10:05

Zu einer wegweisenden Innovation hat sich der Gemeinderat von Prien entschlossen: Künftig gilt in der Marktgemeinde am Chiemsee eine Informationsfreiheits-Satzung. Hinter diesem abstrakt klingenden Begriff steckt ein ganz konkretes, im Freitstaat Bayern bislang unbekanntes Modell demokratischer Kultur: Jeder Bürger hat Anspruch auf Information und Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung.

Wo engagiert sich die Gemeinde, wie lautet der Wortlaut des Gutachtens, wer profitiert von dem Projekt, welche Kosten entstehen dem Steuerzahler – diese und ähnliche Fragen stellen sich den Bürgern häufig in Städten und Gemeinden. Ob sie eine Antwort bekommen, hängt von der Auskunftswilligkeit der Verwaltungsmitarbeiter ab – zumindest in Bayern. Denn anders als beim Bund und in den meisten Bundesländern gibt es im Freistaat kein Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern einen Rechtsanspruch auf behördlichen Informationen gibt.

Damit wollten sich einige Bürger in Prien nicht länger zufrieden geben und gründeten deshalb den Verein “Mehr Demokratie für Prien”. Der hat sich Transparenz, Information und Bürgerbeteiligung in der Kommune auf seine – parteipolitisch unabhängige – Fahne geschrieben und für die Kommunalwahlen im vergangenen März über den Bayerischen Staatsanzeiger die Stelle eines Bürgermeisterkandidaten ausgeschrieben, der sich mit diesen Zielen identifiziert. Ergebnis: Der Kandidat Jürgen Seifert wurde in der Stichwahl mit 62 % ins Amt gewählt, drei Mitglieder des Vereins sitzen im Priener Gemeinderat und haben nun den Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung gestellt. Mit Erfolg: Gegen die Stimmen der CSU (bis auf eine Ja-Stimme) entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats für die Satzung.

Die Idee für ein solches “gläsernes Rathaus” stammt von dem Bündnis “Informationsfreiheit für Bayern”, das sich seit Jahren gegen Geheimhaltungstendenzen bei Politik und Verwaltung und für ein Akteneinsichtsrecht der Bürger einsetzt. Das Bündnis wurde von den Organisationen Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und der Humanistischen Union gegründet, zwölf weitere Verbände und Parteien gehören dem Bündnis an.

“Da die CSU-Regierung sich hartnäckig weigert, ein landesweites Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, haben wir den Gemeinden nahegelegt, selbst Transparenz vor Ort herzustellen – mit einer kommunalen Informationsfreiheits-Satzung”, erklärt Heike Mayer vom Bündnis. Prien sei bayernweit die erste Gemeinde, die das Vorhaben in die Tat umgesetzt hat, in der Stadt Passau stehe der Schritt unmittelbar bevor. “Wir gehen davon aus, dass viele Kommunen dem Beispiel folgen.”

PM: Bündnis für Informationsfreiheit c/o Mehr Demokratie e.V., München

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Bayern: Transparentes Rathaus in Prien am Chiemsee

Freitag, 19. Dezember 2008 10:03

In Prien am Chiemsee befindet sich Bayerns erstes “gläsernes Rathaus”. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass künftig jeder Bürger einen Anspruch bei der Verwaltung auf Information und Akteneinsicht hat. Dieses Modell demokratischer Kultur sei im Freistaat bisher unbekannt, erklärte das Bündnis “Informationsfreiheit für Bayern”, das die Idee dazu hatte. Die nächste Kommune werde die Stadt Passau sein. In Bayern gibt es anders als beim Bund und in den meisten Bundesländern bisher kein Informationsfreiheitsgesetz.

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Berlin: Verbraucherschutzbehörde hält Informationen über Vertrieb und Verarbeitung möglicherweise dioxinbelasteten Schweinefleischs zurück

Donnerstag, 11. Dezember 2008 21:12

Von Rainer Balcerowiak

Mindestens 90 Tonnen möglicherweise dioxin- und PCB-belastetes irisches Schweinefleisch ist nach Berlin geliefert worden. Zwar haben die Behörden angeordnet, das Fleisch zu beschlagnahmen, Mitarbeiter der zuständigen Behörden räumen aber ein, daß dies in einigen Fällen nicht mehr möglich sein wird, da die Ware teilweise bereits in verarbeiteter Form verkauft und verzehrt wurde.

Auskünfte, welche Fleischprodukte betroffen sein könnten, erhalten die Berliner Verbraucher allerdings nicht. Regina Kneiding, Sprecherin der von Katrin Lompscher (Die Linke) geführten Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt- und Verbraucherschutz begründete dies am Donnerstag auf jW-Nachfrage mit der geltenden Rechtslage. Da das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine akute Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen habe, sei laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) keine Auskunft über die betroffenen Betriebe vorgesehen.

So eindeutig ist die Bewertung des BfR allerdings nicht. Auf der Homepage des Instituts heißt es: »Bei einem Verzehr dieser betroffenen Lebensmittel kann der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Wert für die lebenslange tägliche Aufnahme (tolerable daily intake, TDI) kurzfristig deutlich überschritten werden« Zwar bestehe »keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung durch kurzfristige Exposition«. Bei längerem Verzehr sei dies jedoch nicht auszuschließen. Daraus schlußfolgert das BfR: »Diese Lebensmittel (…) müssen aus der Nahrungskette entfernt werden«. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber jW, daß die ohnehin nur vorläufige Einschätzung ihres Instituts keinesfalls als Ausschluß möglicher Gesundheitsgefährdungen angesehen werden könne.

Auch die Berliner Verbraucherzentrale kann die Haltung der zuständigen Senatsverwaltung nicht nachvollziehen. Die geltenden Gesetze böten Behörden durchaus die Handhabe, angesichts einer möglichen Gesundheitsgefährdung über Produkte und Händler aufzuklären, erklärte ein Sprecher auf jW-Nachfrage. Allerdings handelt es sich bei dem entsprechenden Passus im Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) um eine nicht verpflichtende Soll-Bestimmung. Und die Verbraucher selbst haben ganz schlechte Karten. Ihnen können entsprechende Informationen laut VIG auf Anfrage zwar nicht verweigert werden, doch die damit zusammenhängende Prozedur dauert mindestens einige Wochen.

Das ist auch für die Verbraucherorganisation foodwatch der Knackpunkt: »Es kann sein, daß betroffene Produkte noch nicht gegessen wurden. Deswegen wäre es das Allernächste, den Leuten zu sagen, um was es sich genau handelt«, erklärte der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt am Donnerstag im Inforadio des RBB. Die Organisation sieht sich in ihrer Kritik am VIG bestätigt. Denn ohne eine zwingende Verpflichtung der Behörden zur zeitnahen Weitergabe ihrer Erkenntnisse sei das Gesetz »wirkungslos und reine Symbolpolitik«, wie es im Vorwort eines vor wenigen Tagen vorgelegten »VIG-Praxistests« von foodwatch heißt. Doch im aktuellen Fall greife das LFGB, so Wolfschmidt, der die Verweigerung der Herausgabe von Hersteller- und Händlerdaten seitens der zuständigen Behörden gegenüber jW als »Skandal« bezeichnete.

Kneiding bekräftigte bei einer weiteren Nachfrage ihre Auffassung. Es gebe keinen Grund, die Verbraucher mit Informationen über Zwischenhändler und Verarbeiter zu verunsichern. Erst wenn man bei Messungen im Handel erhältlicher Endprodukte Dioxin- oder PCB-Belastungen festgestellt habe, würden Veröffentlichungen Sinn machen.

Bis dahin dürften bislang nicht entdeckte belastete Schweinefleischerzeugnisse bereits verzehrt seien. Denn die für die Untersuchungen zuständigen bezirklichen Lebensmittelüberwachungen sind kaum in der Lage, umfassend Proben zu ziehen, da derartige Tests »sehr aufwendig und sehr teuer« seien, so Kneiding. Bleibt wohl die Befolgung des Rats von Verbraucherschützern, bis auf weiteres auf den Verzehr von schweinefleischhaltigen Produkten ohne eindeutige Herkunftsbezeichnung zu verzichten.

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BILD: Scientology schnüffelt in Hamburgs Schulen rum

Donnerstag, 11. Dezember 2008 11:14

Die Arbeitsgruppe Scientology der Hamburger Innenbehörde schlägt Alarm: Derzeit versucht eine Untergruppe der Psycho-Sekte Scientology an sensible Daten von Hamburger Schülern ranzukommen.

Aufmerksame Schulleiter hatten die Innenbehörde über die Ausforschungs-Aktion unterrichtet. Die scientologynahe „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V.“ (KVPM) wende sich an Schulen, will Daten haben, berufe sich bei ihren Anfragen auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz.
Ursula Caberta, Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology in der Innenbehörde, zu BILD Hamburg: „Scientology schnüffelt in Hamburgs Schulen rum. Es wird zum Beispiel abgefragt, wie viele Psychologen an der Schule tätig sind oder wie viele Schüler wegen einer Lernstörung von der Benotung freigestellt wurden. So kommt man an äußerst sensible Daten ran, die dann von der Scientology-Organisation genutzt werden können.“

Was macht die Sekte mit den Daten? Caberta: „Nach Auffassung von Scientology sind alle Menschen auf die eine oder andere Art psychisch krank. Nur Scientology-Mitglieder natürlich nicht. Scientology versucht deshalb, beispielsweise die Schulpolitik anzuschwärzen, zu verändern. Daher auch die Fragen nach de rZahl der Schüler mit Lernstörungen. Gleichzeitig geht es darum, möglichst viele Informationen zu sammeln, um Menschen zu kontaktieren.“
Die Sekten-Expertin: „Ich gehe davon aus, dass diese Ausforschungs-Aktion bundesweit läuft.” Sitz des scientologynahen Vereins ist München. Caberta: „Was geht einen Münchener Verein eigentlich an, was an Hamburgs Schulen los ist?”

Die KVPM gibt es schon lange, ist laut Caberta fester Bestandteil der Scientology-Organisation. Mitglieder der KVPM waren früher regelmäßig auf Hamburgs Strassen, machten unter anderen Umfragen zur Psychiatrie.
Cabertas Rat an Lehrer und Eltern: „Schulleiter sollten auf keinen Fall auf solche Anfragen reagieren. Auch Eltern können etwas unternehmen, indem sie sich beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten wenden und fragen, wieweit sie ihre Kinder sich vor solchen Anfragen schützen können.“
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) zu BILD Hamburg: „Scientology verfolgt nach wie vor das demokratiefeindliche Ziel, Staat und Gesellschaft im scientologischen Sinne umzugestalten. Das Ergebnis wäre ein totalitärer Staat, in dem alle Rechte ausschließlich Scientologen zustehen. Die Scientology-Ideologie ist mit unserer Demokratie nicht vereinbar und verfassungsfeindlich – und mit einer Kirche hat Scientology rein gar nichts zu tun.“

Ahlhaus über die jüngsten Ausspäh-Aktivitäten: „Gerade in jüngster Zeit bemüht sich die Organisation verstärkt darum, ihren Einfluss in Deutschland auszubauen. Die Briefe an die Schulen sind der klare Beweis. Hier in Hamburg werden wir unsere intensive Aufklärungsarbeit über die Gefahren der Scientology-Organisation auch in Zukunft fortsetzen. Unser Verfassungsschutz wird die Organisation auch künftig im Auge behalten, und unsere Arbeitsgruppe Scientology wird ihre erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft konsequent fortsetzen.”

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