Seit vier Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Klaus Sch., dem unter anderem die Veruntreuung von Geldern durch Scheinprovisionen vorgeworfen wird.
Nach einer spektakulären Durchsuchungsaktion der Büros war damals der Skandal öffentlich geworden, seit vier Jahren tappen nun aber die Zwangsmitglieder – die Zahnärzte – im Dunklen.:Was ist denn nun dran an den Vorwürfen, wieviel Geld wurde möglicherweise veruntreut und was wurde aus dem in Verdacht geratenen Sch.?
Es kursiert die Zahl 300 000 Euro, die durch Sch. veruntreut worden sein soll. Eine Summe, die jedoch nicht bewiesen ist, wie dazu vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen vom Versorgungswerk selbst erklärt wurde. Diese Zahl habe damals nur auf dem Durchsuchungsbefehl gestanden, Näheres wisse man auch nicht.
Zwei der unzufriedenen Zahnärzte aus Dortmund hatten die Nase voll, nachdem sie seit Jahren vergeblich versucht hatten, vom Verband Auskünfte zu bekommen, sie klagten deshalb ihr Recht auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor der 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen unter Vorsitz von Richter Thewes ein.
Sie wollten endlich Klarheit, wieviel tatsächlich von ihren Zwangsbeiträgen zur Altersversorgung verschwunden ist und was aus dem damaligen Geschäftsführer Sch. wurde. Wurde er entlassen oder freigestellt, bezieht er weiterhin Geld aus den Mitgliedsbeiträgen?
Ruhig zurücklehnen konnte sich jetzt nur die Hauptperson des Skandals: Klaus Sch. Er war als sogenannter Beigeladener zwar in Gelsenkirchen erschienen, aber er darf sich – wie schon in den Jahren zuvor – auch weiterhin erfolgreich auf sein Recht auf Daten- und Persönlichkeitsschutz zurück ziehen.
Ebenso erfolglos blieb für die Zahnärzte die Klage um Informationen über die Schadenshöhe der vermeintlichen Unregelmäßigkeiten.
Wer nichts weiß, kann auch nichts mitteilen – auch nicht vor dem Hintergrund des Informationsfreiheitsgesetzes. Der Verband konnte das Gericht davon überzeugen, selbst auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft warten zu müssen. Und die ermittle eben noch, wie ein Schreiben aus Düsseldorf vom Vortag bestätigte.