Von Claudia Renner
Wie groß wird der Anbau, den mein Nachbar plant? Was steht in den Genehmigungsunterlagen für die neue Ortsmitte? Wurden Pflanzenschutzmittel-Rückstände im Gemüsesortiment meines Supermarkts gefunden? Mit solchen Fragen läuft der Normalbürger bei Behörden bisher meist gegen die Wand. Der Landtag berät über zwei Gesetze, die das Informationsrecht von Verbrauchern stärken sollen.
Zeit wird es. Einen gesetzlich garantierten Zugang zu amtlichen Informationen hatte schon 1998 die damalige rot-grüne Koalition in Berlin versprochen. Acht Jahre dauerte es bis zum “Informationsfreiheitsgesetz” des Bundes. Mit ähnlichen Landesgesetzen waren acht Länder schneller als Rheinland-Pfalz. In Mainz ergriffen die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode die Initiative, als Opposition allerdings chancenlos.
Heute wird der Landtag einen Entwurf der SPD-Fraktion, wohl auch mit Zustimmung von CDU und FDP, verabschieden. Voraussichtlich ab Januar 2009 kann jeder ohne spezielle Begründung einen formlosen Antrag auf Auskunft bei Behörden des Landes und den Kommunen stellen. Das kann schriftlich, mündlich, am Telefon oder per E-Mail geschehen. Die Behörde muss “unverzüglich” antworten oder Akteneinsicht gewähren, spätestens aber innerhalb eines Monats. Auskunft geben müssen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städte, Landkreise, Landesbehörden, auch Landtag und Rechnungshof. Ausgenommen sind der Verfassungsschutz, die Wirtschaftskammern IHK und HwK, die Sparkassen und öffentlich-rechtliche Sendeanstalten.
Einfache Auskünfte und kurze Akteneinsicht bleiben kostenlos. Hat aber eine Behörde mehr als 45 Minuten Aufwand, werden Gebühren zwischen 25 und 500 Euro fällig. Ausnahmen schränken das Informationsrecht ein: wenn dadurch Entscheidungsvorgänge in der Behörde gestört oder strafrechtliche Ermittlungen behindert würden. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur he-rausgegeben, wenn die Betroffenen dem zustimmen.
Nach Erfahrungen aus anderen Bundesländern drehen sich 70 Prozent der Anfragen um den Baubereich. Die Gesamtzahl hat sich bei 1000 Anträgen pro Jahr eingependelt. Auch das vom Umweltministerium vorgelegte “Verbraucherinformationsgesetz” dürfte die Behörden nicht überfordern: Für Auskünfte zu Lebens- und Futtermitteln gilt bereits seit 1. Mai ein Bundesgesetz auch für die Landesbehörden. Seither erreichten neun Anfragen das Landesuntersuchungsamt, unter anderem zu Pestiziden in Weintrauben oder Bakterien in Räucherlachs.
Das Landesgesetz, das morgen erstmals im Parlament beraten wird, dehnt die Auskunftspflicht auf die Kommunen aus. Auch hier sollen für aufwendigere Auskünfte Gebühren anfallen. Sie dürfen aber “die wirksame Ausübung des Informationsanspruchs nicht behindern”, heißt es im Gesetz.