Von Winfried Borchert
Sachsen-Anhalts Bürger dürfen ab heute in Akten von Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden sowie von ihnen kontrollierten Institutionen einsehen. Dann gilt das im Mai vom Landtag beschlossene Informationszugangsgesetz. Sollten Behörden Auskünfte verweigern, können Antragsteller den Landes-Datenschutzbeauftragten einschalten und vor Gericht ziehen.
Nach Einschätzung von Harald von Bose, Landes-Datenschutzbeauftragter und seit vier Monaten auch Beauftragter für Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, bedeutet das neue Gesetz ein Umdenken bei Bürgern und Verwaltungsbediensteten. “Hieß es bisher, ich habe keinen Zugang zu Akten, es sei denn, ich bin persönlich betroffen, wird das Prinzip umgekehrt. Jetzt gibt es Einsichtsrecht für jedermann, ohne dass er selbst betroffen sein muss.” Von Bose rief die Behörden im Land auf, “sich aktiv mit dem neuen Gesetz zu beschäftigen und offensiv Informationen anzubieten, beispielsweise Informationssammlungen, Akten- und Organisationspläne sowie Verwaltungsvorschriften ins Internet zu stellen. Einige Behörden haben das in den vergangenen vier Monaten getan, außerdem ihre Mitarbeiter geschult beziehungsweise mit dem Datenschutzbeauftragten Einzelfragen besprochen.
Von Bose begrüßte das Gesetz, weil es die Chance auf mehr Transparenz in Behörden und eine lebendigere Demokratie eröffne. Der Datenschutzbeauftragte kritisierte zugleich die zahlreichen Ausnahmen, mit deren Hilfe Behörden eine Auskunft verweigern könnten. “Damit bleibt Sachsen-Anhalt noch hinter dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zurück.”
Beispielsweise darf eine Behörde Akteneinsicht verweigern, “wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann” oder “wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden”. Zudem könnten Behörden in Sachsen-Anhalt für eine Auskunft bis zu viermal so viel Gebühren verlangen wie eine Bundesbehörde.
Die von Kommunen geäußerten Befürchtungen, das Gesetz führe zu mehr Bürokratrie oder Vielfrager könnten die Arbeit von Behörden lahmlegen, hält von Bose für unbegründet. “Solche Befürchtungen haben sich in Bundesländern, die vor vielen Jahren die Informationsfreiheit eingeführt haben, als unbegründet herausgestellt.” Gleich, ob Akten eines Landesministeriums, des Landratsamtes oder aus dem Büro des Bürgermeisters, ob Unterlagen der Handwerkskammer, des Abwasserverbandes oder der Landesstiftung Dome und Schlösser, jeder Bürger hat laut Gesetz grundsätzlich Anspruch auf Akteneinsicht. Und das, ohne ein persönliches Interesse nachweisen zu müssen.