Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss neu über einen Antrag von Greenpeace entscheiden, in dem Informationen über die deutschen Empfänger von EU-Agrarsubventionen angefordert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am 23. Oktober 2008 verkündeten Urteil. Greenpeace hatte im Juni 2006 beim Ministerium beantragt, sämtliche deutschen Empfänger von EU-Agrarsubventionen ohne Namensnennung bekanntzugeben, die 20 größten Subventionsempfänger aus jedem Bundesland jedoch auch namentlich.
Das Ministerium lehnte den Antrag im Juli 2006 unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz ab. Demnach dürften die Namen der betreffenden Personen oder Unternehmen ohne deren Einwilligung nicht mitgeteilt werden. Außerdem sei das Ministerium für die Subventionsvergabe gar nicht zuständig, sondern sammele nur die Daten aus den einzelnen Bundesländern zu den gewährten Subventionen und leite diese an die EU weiter.
Greenpeace zog vor das Verwaltungsgericht Köln, das wegen des Sitzes des Ministeriums in Bonn zuständig ist. Dort erzielt die Organisation nun einen Teilerfolg. Nach Überzeugung der Kölner Richter ist das Umweltinformationsgesetz auf das Informationsbegehren von Greenpeace anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Sie hoben damit den Ablehnungsbescheid des Ministeriums auf.
Allerdings sei das Ministerium aber nicht in jedem Fall verpflichtet, die 20 größten Subventionsempfänger je Bundesland namentlich zu benennen. Vielmehr müsse nach dem Umweltinformationsgesetz zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem gleichfalls geschützten Interesse der Subventionsempfänger abgewogen werden.
Ähnlich entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren. Hier hatte ein Redakteur der Zeitschrift «Stern» gegen die dem Landwirtschaftsministerium unterstellte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn auf Bekanntgabe der der 50 größten Agrarsubventionsempfänger geklagt.
Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufungen einlegen.
(Az: 13 K 5055/06 und 13 K 4705/06)