Niedersachsen: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.10.2008:

Frage: Bleibt die Landesregierung dabei, dass sie weiterhin ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz wegen der angeblich notwendigen Verringerung des Verwaltungsaufwandes ablehnt und damit Akteneinsichts-, Auskunfts- und Beteiligungsrechte den Bürgerinnen und Bürgern verwehrt?

Antwort von Justizminister Busemann : Die Landesregierung sieht für ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetzes zurzeit keinen Bedarf. Insbesondere ist auch nicht erkennbar, welcher konkrete Mehrwert sich daraus für die Korruptionsbekämpfung ergeben könnte.

Die aus Sicht der Landesregierung notwendige Transparenz der öffentlichen Verwaltung wird bereits nach geltendem Recht durch vielfältige Akteneinsichts-, Auskunfts-, Beteiligungsrechte gewährleistet. Es erscheint zudem zweifelhaft, dass ein Niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz für die Bürgerinnen und Bürger einen erkennbaren Nutzen brächte, da der Zugang zu Informationen nicht schrankenlos gewährt werden kann. Rechte Dritter wie der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz von Berufs-, Betriebs- und Urheberrechten wäre zu beachten, so dass die Informationsmöglichkeiten des Einzelnen im Ergebnis durch ein Informationszugangsgesetz nicht nachhaltig verbessert werden würden.

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Dem von Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, so hoch gehaltenen Informationsrecht für alle, stehen doch gewaltige Probleme der informationellen Selbstbestimmung – also einem Recht mit Verfassungsrang – entgegen. Was passierte denn, wenn jeder nach Lust und Laune und ohne ein berechtigtes Interesse Akten aller Behörden des Landes einsehen könnte? Stellen Sie sich einmal vor, jeder könnte Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft einsehen. Da sind sehr persönliche Daten von Beschuldigten enthalten, gegen die am Ende das Ermittlungsverfahren möglicherweise eingestellt wird. Oder stellen Sie sich vor, jemand hat Interesse an der Führerscheinakte seines Nachbarn, in dem ein psychologisches Gutachten enthalten ist. Oder Telefonüberwachungsprotokolle, Durchsuchungsberichte, ärztliche Untersuchungen etc. etc. Die Liste ließe sich unbegrenzt fortsetzen. Wollen Sie diese schützenswerten Interessen wirklich so jedermann preisgeben? Mir läuft jedenfalls ein kalter Schauer den Rücken herunter, wenn ich daran denke. Ich bin sicher: Den Richtern vom Bundesverfassungsgericht ginge es ähnlich. Und von der Verwaltung, die sich dann nur noch selber verwaltet, weil sie nur damit beschäftigt ist, Akteneinsichten zu gewähren, will ich gar nicht erst sprechen.

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