Dienstag, 14. Oktober 2008 11:13
Gucken Sie Hamburgs Verwaltung auf die Finger
Von Renate Pinzke
Das gläserne Rathaus soll Wirklichkeit werden! Künftig müssen Behörden und öffentliche Unternehmen ihre Akten auf Anfrage offenlegen. Justizsenator Till Steffen (GAL) stellte jetzt die Neufassung des sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes vor. “Damit können Bürger hinter die Fassaden blicken”, sagte Steffen. Das Amtsgeheimnis in Hamburg gehört der Vergangenheit an.
“Zum einen stärken wir mit dem Gesetz die Bürgerbeteiligung, weil nur informierte Bürger sich einmischen können. Zum anderen ergänzt es den Werkzeugkasten der Korruptionsbekämpfung”, sagt Steffen. So könnten die Bürger bei Baumfällungen vor Ort die zugrunde liegenden Gutachten einsehen, der verletzte Freizeitsportler könne beim UKE die Schichtpläne verlangen, und die Rentnerin, die sich über die Abwasserrechnung ärgere, könne durch das Gesetz überprüfen, ob die Gründe für die Erhöhung stichhaltig seien.
Bereits 2006 wurde von der CDU ein solches Gesetz verabschiedet, allerdings in unzureichender Form, wie Steffen betonte. Denn es seien zum Beispiel laufende Verfahren ausgeklammert worden. Nun sollen die Bürger deutlich einfacher als vorher nachfragen können, wie mit Steuergeldern umgegangen wird. Forderungen zur Einsicht können entweder beim Bezirk oder bei der Behörde gestellt werden. Zudem könne auch direkt beim Datenschutzbeauftragten angefragt werden, der nun auch zuständig für die Informationsfreiheit ist. Zwar werden, je nach Aufwand, Gebühren für die Einsicht verlangt. Doch sie befänden sich in der Regel im zweistelligen Bereich. Das Gesetz muss noch von der Bürgerschaft verabschiedet werden.
Steffen will Hamburgs Verwaltung transparenter machen
Von Floran Hanauer
Justizsenator Till Steffen (GAL) präsentiert sein erstes großes Gesetzgebungsvorhaben: Der Senat hat am Dienstag Hamburgs neues Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet. Bei der Vorstellung im Rathaus pries Steffen es an als “neues Kapitel in der Transparenz der Verwaltung gegenüber dem Bürger” und als “einen wichtigen Baustein für noch mehr Bürgerrechte” – also gewissermaßen ein Herzensanliegen grüner Politik.
Jeder Bürger könne davon profitieren, meint Steffen und nennt Beispiele: So könne ein Student nachfragen, ob Änderungen an seiner Prüfungsordnung geplant seien. Eine Rentnerin könne hinterfragen, ob die Gründe, die für die Verteuerung etwa der Abwassergebühren angeführt werden, stichhaltig sind. Und ein Unternehmen aus dem Nicht-EU-Ausland könnte sich einen Überblick über Genehmigungsverfahren in Hamburg verschaffen. Die zentrale Anlaufstelle für solche Anfragen wird künftig der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sein, der zwei zusätzliche Stellen erhält.
Das Gesetz soll jedem Bürger einen Rechtsanspruch ohne Voraussetzungen einräumen, um auf amtliche Informationen der Behörden zurückgreifen zu können.
Ein Erfolg war das alte Informationsfreiheitsgesetz, das der CDU-Senat im Jahr 2006 beschlossen hatte, nicht gerade. Lediglich 100 Anfragen von Bürgern gab es von August 2006 bis zum März dieses Jahres. Schon bei seiner Einführung hatte die damalige Opposition von SPD und GAL kritisiert, das Gesetz der CDU verdiene den Namen nicht, da es den Bürgern keinen umfassenden Einblick in die Verwaltung gewähre. Dadurch, dass zum Beispiel laufende Verfahren von Auskünften ausgeschlossen waren, war das Gesetz tatsächlich sehr restriktiv. Es tauge bestenfalls für Historiker und Archivare, so der Vorwurf.
“Für das alte Gesetz konnte man gar keine Werbung machen”, sagt Steffen heute. “Ich wäre damals schon zufrieden gewesen, wenn Hamburg das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes übernommen hätte. Was wir jetzt vorlegen, geht aber weit über den Bund hinaus.”
Das neue Gesetz soll viele Einschränkungen aufheben. So sind laufende Verfahren nicht mehr von Auskünften ausgeschlossen. Weiter sind jetzt auch öffentliche Gesellschaften mit einbezogen, wenn diese als Verwaltungshelfer arbeiten, sowie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Über den Antrag eines Bürgers muss die Verwaltung nun binnen eines Monats entscheiden.
Steffen glaubt außerdem, dass das Gesetz bei der Korruptionsbekämpfung helfen könne. “Es gab Fälle, wo das aktive Nachfragen von Bürgern aufgedeckt hat, wie mit Steuergeldern umgegangen wurde. Damit ergänzt das Gesetz den Werkzeugkasten der Korruptionsbekämpfung”, stellt der Senator fest.
Im Prinzip bekommt Till Steffen auch von der SPD-Opposition Applaus für das Gesetz. Die wichtigsten Kritikpunkte seien mit diesem “überfälligen Kurswechsel” beseitigt, wie SPD-Innenexperte Andreas Dressel meint. “Nach SPD und GAL hat nun auch die CDU gemerkt, dass man nur mit Transparenz auch Akzeptanz für Verwaltungshandeln erzeugen kann”, pflichtet die SPD-Justizexpertin Jana Schiedeck bei. Nun müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass der Informationszugang zu Verwaltungsakten auch “möglichst kostengünstig gewährt wird”. Tatsächlich sind die Auskünfte nicht kostenlos, komplexe Anfragen können Gebühren von mehreren Hundert Euro nach sich ziehen.
Die Justizbehörde betont, dass die Gebührenordnung “ausgesprochen moderat” sei, auch im Vergleich zu Schleswig-Holstein. Die Mehrzahl der Kosten für Anfragen liege etwa im Sozialbereich bei zehn Euro. “Mein Eindruck ist nicht, dass die Gebührenordnung abschrecken wird”, betont Steffen.
Mehr Informationsrechte: Bürger fragen, Verwaltung antwortet
Von Peter Ulrich Meyer
Der schwarz-grüne Senat will mit einem neuen Informationsfreiheitsgesetz den Bürgern mehr Einblick in das Handeln von Ämtern und Behörden gewähren. “Wir gehen weg vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit hin zum Grundsatz der Informationsfreiheit”, sagt Justizsenator Till Steffen (GAL). Die Ausweitung der Bürgerrechte in dieser Form ist Bestandteil des schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Das gültige Gesetz aus der Zeit der CDU-Alleinregierung war erst zum 1. August 2006 in Kraft getreten. Das sind die Neuerungen:
In Zukunft sollen nicht nur Ämter und Behörden, sondern auch öffentliche Unternehmen wie Anstalten, Körperschaften und Stiftungen öffentlichen Rechts zur Auskunft verpflichtet sein. Für privatrechtlich organisierte öffentliche Unternehmen (etwa in Form einer GmbH) bestehen die Informationsrechte nur dann, wenn die Unternehmen als “Verwaltungshelfer” tätig sind, also öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Nicht nur EU-Bürger, wie bislang, sondern alle Menschen und ausländische Unternehmen können Auskunft erhalten. Das gilt auch für Investoren, die außerhalb der EU-Grenzen ansässig sind.
Der Gesetzentwurf erlaubt grundsätzlich auch Informationen über laufende Behördenverfahren. Auch Auskünfte über Vorgänge, die vertraulich erhoben oder ermittelt wurden, sollen erteilt werden. Ausgenommen sind jedoch Beratungen, die vertraulich sein müssen oder die als Verschlusssachen gekennzeichnet sind.
Die Bürger können ihr Recht auf Information besser durchsetzen. Die Verwaltung muss über einen Antrag auf Auskunft innerhalb eines Monats entscheiden. Geschieht das nicht, gilt der Antrag als abgelehnt. Damit hat der Antragsteller die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Wer meint, dass sein Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt wurde, kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden, der künftig auch der Beauftragte für Informationsfreiheit sein soll.
Steffen sieht zwei zentrale Zwecke des Gesetzes. “Wir wollen die Bürgerbeteiligung und die Korruptionsbekämpfung stärken”, sagt der Senator. Es komme vor, dass durch die Nachfrage von Bürgern der Umgang der Verwaltung mit Steuergeldern offengelegt werde. “Das kann auch eine präventive Wirkung haben”, glaubt Steffen.
Wenn die Bürgerschaft den Gesetzentwurf des Senats beschließt, dann werden folgende Auskunftsersuchen möglich sein:
Ein Studienbewerber erhält Auskunft darüber, ob Änderungen der Studienordnung geplant sind.
Ein Rentner kann überprüfen, ob die Gründe, die zur Erhöhung seiner Abwasser-Rechnung führen, auch stichhaltig sind.
Wer zu einer Operation ins Krankenhaus muss, kann sich darüber informieren, ob die Schichtenpläne ausgeruhtes Personal garantieren.
Ein australisches Unternehmen, das sich in Hamburg ansiedeln will, kann sich einen Überblick über die Genehmigungspraxis verschaffen.
Nach einer Baumfällaktion können Anwohner die Gutachten einsehen, die dazu führten.
Grundsätzlich kann jeder Bürger Auskunft verlangen, unabhängig davon, ob er direkt betroffen ist. Es gibt Informationen, die kostenfrei sind. In einigen Bereichen werden Gebühren von wenigen Euro fällig, bei Wirtschaftsauskünften, abhängig von der Komplexität des Vorgangs, können sie deutlich höher liegen. “Das ist ein überfälliger Kurswechsel hin zu mehr Transparenz”, sagen die SPD-Abgeordneten Andreas Dressel und Jana Schiedek.
Mehr Bürgerrechte statt Gottesurteile
Kommentar von Peter Ulrich Meyer
Viele Menschen sehen einen fest zementierten Gegensatz zwischen sich und der öffentlichen Verwaltung, also den staatlichen Erscheinungsformen der Bürokratie. Aber die Zeiten, da Entscheidungen der Obrigkeit wie Gottesurteile hingenommen werden mussten, sind längst vorbei. Heute gilt Recht und Gesetz, und das heißt: Jede Behörden-Entscheidung muss nachvollziehbar sein. Dazu gehört das Recht auf Auskunft über Handeln und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, das Bestandteil einer entwickelten Demokratie sein sollte. Der Hamburger CDU-GAL-Senat will die Bürgerrechte mit seinem Informationsfreiheitsgesetz ausbauen. Gut so. Man muss sie nur nutzen.
Verwaltung wird gläsern
Von Kai von Appen
Der schwarz-grüner Senat verabschiedet ein Informationsfreiheitsgesetz. Das verpflichtet jetzt auch Körperschaften, Stiftungen und Gesellschaften Öffentlichen Rechts, zügig Auskunft erteilen. Bisher galt das nur für Behörden
Es ist keine Avantgarde-Novelle, dennoch holt Hamburg jetzt nach, was es in Schleswig-Holstein schon gibt. Und: “Wir gehen sogar noch ein Stück weiter”, skizziert der GAL-Justizsenator Till Steffen das Dokument. Der schwarz-grüne Senat hat am Dienstag den Entwurf eines neuen Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und in die Bürgerschaft eingebracht. “Es ist ein Baustein moderner Bürgerrechtspolitik”, freut sich Steffen. “Damit setzt der Senat ein rechtspolitisches Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung zügig um.”
Das Gesetz soll das im August 2006 in Kraft getretene Vorgängergesetz des CDU-Senats ablösen, das damals von Steffen in der Opposition als nicht weitgehend genug gegeißelt worden war. “Wir wollen die Bürgerbeteiligung stärken”, betont Steffen. “Zudem ist es ein weiteres Instrument im Werkzeugkasten der Korruptionsbekämpfung.”
So wird die Verpflichtung staatlicher Institutionen, Auskünfte zu erteilen, erweitert. Waren bislang nur Behörden verpflichtet, sich in die Akten schauen zu lassen, müssen sich nun auch Anstalten, Körperschaften und Stiftungen oder Gesellschaften des Öffentlichen Rechts in die Karten gucken lassen, die bislang als “mittelbare Staatsverwaltung” vom alten Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen waren.
Zudem müssen die Auskünfte schneller erteilt werden als bisher. So müssen staatliche Institutionen künftig innerhalb eines Monats über ein Auskunftsersuchen entscheiden. Die Verwaltung kann also nicht mehr die Auskunft oder Akteneinsicht erst dann gewähren, wenn der Verwaltungsvorgang abgeschlossen ist. “Das hat dann nur noch die Historiker interessiert”, sagt Steffen sarkastisch.
Wenn jetzt der erste Verwaltungsakt eines Verfahrens abgeschlossen ist, können Hamburger Auskunft verlangen. Das Auskunftsersuchen kann sowohl schriftlich, via Mail als auch per Telefon gestellt werden. Das aktive Nachfragen hat laut Steffen auch eine präventive Wirkung und führt dazu, das die Verwaltung transparenter arbeiten muss. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, kann nach dem neuen Gesetz der Datenschutzbeauftragte – der fortan auch die Funkion des Informationsbeauftragten übernehmen soll – eingeschaltet werden. Diese Stelle ist mit weit gehenden Rechten ausgestattet und kann notfalls kurzfristig Auskünfte, Akteneinsicht einfordern oder Zutritt zu Diensträumen verlangen.
Der GAL Abgeordnete Farid Müller zeigt sich über den Gesetzentwurf als “Meilenstein” begeistert. “Wir sind dem Weg zu einem gläsernen Rathaus weit nach vorne gegangen”, sagt der rechtspolitische Sprecher. “Informationsfreiheit bedeutet eine Abkehr vom Amtsgeheimnis – der Amtsschimmel hat jetzt die Bringschuld.” Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Jana Schiedek, ist gedämpfter, kündigt aber an, dass ihre Partei in der Bürgerschaft das Gesetz unterstützen werde. Die SPD wolle aber darauf drängen, dass der Informationszugang zu Verwaltungsakten “kostengünstig” gewährt werde, damit das Gesetz nicht “zum Papiertiger” werde.