Mehr Informationsfreiheit in Hamburg

Justizsenator Till Steffen (GAL) zieht eine positive Bilanz nach den ersten hundert Tagen schwarz-grüner Regierung in Hamburg. Der Senator kündigte an, dass der Senat noch im September 2008 das neue Informationsfreiheitsgesetz behandeln werde. Nach Verabschiedung und Inkrafttreten erhielten die Bürger größere Möglichkeiten, Einsicht in Behördenakten zu nehmen. Auch öffentliche Unternehmen wie die Wasserwerke oder die Stadtreinigung müssten dann ihre Akten offenlegen, zum Beispiel um die Notwendigkeit von Gebührenerhöhungen nachzuweisen.

Verbraucherinformationsgesetz: 500 Euro für keine Auskunft

Seit Mai 2008 sind deutsche Behörden allen Bürgern zur Auskunft verpflichtet – so weit die Theorie. In der Praxis versuchen Bürokraten, dies mit hohen Gebühren zu umgehen.

FOCUS liegt ein Schriftwechsel zwischen der Organisation „Foodwatch“ und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor, in dem das Amt ankündigt, für eine Nicht-Auskunft 300 bis 500 Euro in Rechnung stellen zu wollen. Foodwatch hatte unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz Fragen zu dem Anfang Juli aufgetauchten Verdacht gestellt, dass Firmen abgelaufenen Käse zwischen Bayern und Italien verschoben haben. In seiner Antwort erklärte sich das LGL daraufhin in einem Punkt für nicht zuständig und verweigert zu drei weiteren Fragen die Auskunft. Der „förmliche Ablehnungsbescheid“, der nun erfolge, werde „eine Gebühr zwischen 300 bis 500 Euro“ kosten, formulierte die in Erlangen ansässige Landesbehörde.

In freundlichem Ton offerierte das Behördenschreiben allerdings einen Kompromiss: Wenn Foodwatch noch schnell den Auskunftsantrag zurückziehe, lasse sich der Betrag um 25 bis 90 Prozent verringern. Eine nicht vollständige Umfrage von FOCUS bei den Ländern ergab, dass bislang so gut wie keine Privatperson nach dem Verbraucherinformationsgesetz um Auskunft ersucht hat. Seit Mai sind die Behörden bundesweit dazu verpflichtet, die mündlichen oder schriftlichen Fragen, zum Beispiel über Gesundheitsrisiken, innerhalb von vier Wochen zu beantworten oder Akteneinsicht zu ermöglichen. Wenn sich eine Behörde weigert, können die Bürger dagegen Widerspruch einlegen.

Söder wirbt in Peking für Informationsfreiheit

Bei einem Besuch in der chinesischen Hauptstadt Peking hat sich Bayerns Europaminister Markus Söder (CSU) am 5. August 2008  für Informationsfreiheit in dem Land stark gemacht. Bei einem Treffen mit Michael Vesper, dem Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), verwies Söder auf die Diskussion über die Erreichbarkeit von kritischen Internetseiten während der Olympischen Spiele. Er mahnte, dass das Internationale Olympische Komitee (IOC) sich nicht auf Zensur durch die chinesischen Behörden einlassen sollte.

Anmerkung: In Bayern ist kein Informationsfreiheitsgesetz in Sicht.

Rundfunkgebühren: Die dunklen Kanäle

Von Daniel Bouhs

Das Publikum erfährt nicht wirklich, was aus den Rundfunkgebühren wird. Besonders, wenn es um Kooperationen mit der Wirtschaft geht. Auch die Politik trägt daran Schuld.

Plötzlich war von einem “Transparenzbericht” die Rede. In einer Pressekonferenz erklärte ein Sprecher des ZDF, sein Sender liste in diesem Papier unter anderem auf, mit welchen Unternehmen es Verträge über so genannte Produktionsbeihilfen schließt.

Der Bericht dürfte demnach erläutern, welcher Automobilhersteller dem Quoten-Hit “Wetten, dass…?” zu welchen Konditionen ein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Indirekte Werbung also. Ein Journalist, der fragte: “Können wir diesen Bericht sehen?”, wurde enttäuscht. Noch heute, gut zwei Jahre später, heißt es in Mainz: Der Bericht sei “nicht zugänglich.” Die Öffentlichkeit erfährt damit nur begrenzt, was mit ihren Rundfunkgebühren tatsächlich passiert.

Weil sich damit nicht jeder abfinden will, werden sich in Köln bald sogar Richter mit der Frage beschäftigen, wie viel öffentlich-rechtliche Sender von ihrer Ausgabenpolitik preisgeben müssen. Der Journalist Marvin Oppong hat dafür den WDR verklagt. Zuvor hatte er dem Sender eine Liste von 47 Unternehmen zukommen lassen. Er will wissen, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte macht, welche Honorare vereinbart wurden und ob die Aufträge ausgeschrieben wurden.

Das hört sich nach einer Selbstverständlichkeit an, doch weigert sich der Sender, in dieser Sache Auskunft zu geben. Der WDR begründet das unter anderem mit Geschäftsgeheimnissen. Oppong teilt diese Auffassung nicht – und zog vor das Verwaltungsgericht. Er stützt sich auf das Landesgesetzt für Informationsfreiheit (IFG). Danach müssen Behörden jedem Bürger Auskünfte erteilen, sofern nicht Persönlichkeitsrechte, sensible Firmendaten oder der Kern des Regierungshandelns betroffen sind.

Der Sender sagt, er müsse zum einen als öffentlich-rechtliche Anstalt nicht nach dem IFG Auskunft geben. Tatsächlich ist er keine Behörde. Doch nicht nur Oppong legt das noch recht frische Gesetz zu Gunsten der Öffentlichkeit aus. Auch der nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Informationsfreiheit ist der Meinung, der WDR falle als Anstalt öffentlichen Rechts unter die Auskunftspflicht des weitgehend unerprobten Gesetzes. Ein Prozess könnte wegweisend sein.

Dabei teilt der WDR das Dilemma aller gebührenfinanzierten Anstalten: Zum einen sind ARD und ZDF keine klassischen Unternehmen, weil sie mit dem Geld der Bürger finanziert werden. Nicht ganz zu Unrecht ist schon mal von “Zwangsgebühren” die Rede. Verständlich also, dass die Gebührenzahler gerne wüssten, was mit den monatlich fast 18 Euro passiert.

Die insgesamt elf gebührenfinanzierten Sender, samt Deutschlandradio und Deutscher Welle, sind aber auf einem umkämpften Markt unterwegs. Vor allem Geschäftspartner wollen nicht, dass die private Konkurrenz erfährt, zu welchen Konditionen sie mit ARD und ZDF zusammenarbeiten. Das ist ebenso verständlich.

ARD und ZDF werden grundsätzlich von den Landesrechnungshöfen und den Rundfunkgremien kontrolliert. Das sind die Rundfunkräte, die über das Programm wachen, und die Verwaltungsräte, die quasi Aufsichtsräte sind und die Unternehmensführung im Blick haben. In diesen Gremien sitzen unter anderem Politiker sowie Vertreter von Gewerkschaften und Kirchen. Eine – begrenzte – Öffentlichkeit also immerhin, der gegenüber die Sender alle Fragen beantworten müssen.

In Vorlagen bitten die Intendanten etwa darum, ihre Programme neu auszurichten oder für neue Projekte Geld aus anderen Etats abziehen zu dürfen. Die Gremien tagen meist nicht öffentlich. Die Sender sagen, sie würden die Ergebnisse in Pressemitteilungen verbreiten. Natürlich weiß aber keiner, ob dabei nicht etwas “verloren geht”.

Das ZDF, das seinen Transparenzbericht ebenfalls aus “Wettbewerbsgründen” nicht vorlegen will, stellt immerhin seit vergangenem Jahr einige Vorlagen an seine Gremien frei ins Netz. Doch auch hier sind längst nicht alle Unterlagen zu erwarten: Die Gremien entscheiden selbst, ob sie Dokumente öffentlich machen wollen oder nicht.

Zuschauer und Hörer erfahren zumindest die wirtschaftlichen Eckdaten der Sender, also die Höhe der Einnahmen und der Ausgaben. Das alles fassen die Sender in ihren Geschäftsberichten zusammen. Aber nicht alle Sender lassen sich richtig in die Karten schauen: Während das Zweite etwa jährlich seinen mehrere hundert Seiten umfassenden Haushaltsplan verteilt und einige ARD-Sender wie HR und SWR diesen auf Anfrage herausrücken, sträubt sich etwa der MDR grundsätzlich.

Nun kann man den Sendern sogar oft nicht vorwerfen, nicht ausreichend Transparenz zu schaffen. Denn das eigentliche Problem sind mal wieder die Vorgaben der Politik: Die Satzungen der Sender unterscheiden sich hier zm Teil massiv. Während der SWR verpflichtet ist, zu Sitzungen seiner Rundfunkräte die Öffentlichkeit einzuladen, sieht es beim MDR genau andersherum aus. Transparenz ist hier also Ländersache. Aber vielleicht helfen ja bald Gerichte dabei, dass der Bürger seinen Sendern besser auf die Finger schauen kann.

Das Amtsgeheimnis lebt! Im Ministerium von Ulla Schmidt

Von Markus Grill

Aktenpläne sind meist spröde Lektüre. Es sind Listen, anhand derer man erkennen kann, nach welchen Kriterien eine Behörde ihren Papierkram ordnet. Manchmal können Aktenpläne aber auch sehr interessant sein, vor allem für Journalisten. Weil man plötzlich erkennt, dass ein Ministerium sich mit Dingen beschäftigt, von denen es noch niemandem etwas erzählt hat.
Seit dem Jahr 2006 existiert in Deutschland ein Gesetz, das dem lange verehrten Amtsgeheimnis den Garaus machen soll: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Alle Bundesbehörden werden darin unter anderem verpflichtet, den Aktenplan ihrer Behörde allgemein zugänglich zu machen, das heißt heute vor allem: ihn ins Internet zu stellen. Doch Papier ist geduldig und das Amtgeheimnis zählebig. Deshalb gibt es immer noch Ministerien, die so tun, als gäbe es das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Informationen werden zwar gewährt, aber eher als Akt der Gnade.

Das Gesundheitsministerium gehört auch zu diesen Behörden, in denen noch der Geist des Amtsgeheimnisses weht. Im vergangenen Jahr habe ich mich das erste mal an das Ministerium gewandt mit der Bitte, den Aktenplan einsehen zu dürfen – es gab keine Reaktion. Im Januar diesen Jahres habe ich erneut eine Email geschrieben und mich ausdrücklich auf das IFG bezogen und um den Aktenplan gebeten. Diesmal kam die Antwort, dass mein Schreiben eingegangen sei und weitergeleitet werde. Motto: gelesen, gelacht, gelocht.

Kurze Zeit darauf rief mich immerhin ein Sprecher von Ulla Schmidt an und fragte, ob ich das ernst meine mit dem Aktenplan und ob ich wisse, was das bedeute? Ich bestand auf dem Plan. Dann hörte ich wieder wochenlang nichts. Monatelang nichts.

Ende April wandte ich mich schließlich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle vorgesehen ist. Er schrieb nun ebenfalls an das Ministerium, unterstützte meinen Wunsch, den Aktenplan einsehen zu können und bat die Behörde um eine Stellungnahme, warum das denn so lange dauere.
Mitte Juli bequemte sich das Ministerium schließlich, mir eine Kopie des Aktenplans zuzuschicken. Dass die Auskunft so lange gedauert habe, bitte man zu entschuldigen. Aber „das Ministerium war zur Zeit Ihrer Antragstellung gerade damit befasst, den Aktenplan weitgehend zu vereinheitlichen.“
Der Bundesdatenschutzbeauftragte will dies als Entschuldigung nicht gelten lassen. Er rügt Ulla Schmidts Ministerium und schreibt: „Eine derart lange Bearbeitungszeit ist nicht hinnehmbar.“ Eine Veröffentlichung des zum Zeitpunkt der Überarbeitung gültigen Aktenplans wäre durchaus angemessen gewesen. Außerdem schreibt der Datenschutzbeauftragte: „Die Einstellung des Aktenplans auf den Internetseiten habe ich angemahnt.“

Mehr als ein halbes Jahr sind seit meiner zweiten Anfrage vergangen, drei Wochen mittlerweile seit dem Rüffel durch den Datenschutzbeauftragten. Auf der Homepage von Ulla Schmidts Ministerium findet sich allerdings bis heute kein Aktenplan. Das Amtgeheimnis und seine Hüter scheinen sich von so neumodischen Gesetzen wie dem IFG wenig beeindrucken zu lassen. Wo kämen wir schließlich hin, wenn die Untertanen den Beamten plötzlich auf die Finger schauen wollten! Wenn einer schön fragt, bekommt er vielleicht eine Antwort. Aber auch nur, wenn die Ministeriellen gnädig gestimmt sind und gerade nichts besseres zu tun haben.