Hartz-IV-Empfänger machen kaum Gebrauch von Informationsfreiheitsgesetz

Das Interesse von Hartz-IV-Empfängern an den über sie gespeicherten Daten ist offenbar gering. So sind im Jahr 2007 bei der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Grundsicherung für Arbeitssuchende nur 44 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/10147) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10013) hervor, in der sich die Fraktion über die Sicherung des Datenschutzes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erkundigt hat. In 32 Fällen sei diesen

Anträgen voll, in zwei Fällen teilweise stattgegeben worden, in den restlichen zehn Fällen konnte keine Auskunft erfolgen, wobei die Ablehnungsgründe nicht evaluiert worden seien, schreibt die Regierung.

Die Linke hatte sich auch dafür interessiert, wie viele Hausbesuche durch die Träger der Grundsicherung im Jahr 2007 durchgeführt worden sind, und in wie vielen Fällen eine Datenabspeicherung nach dem Ende der Hausbesuche stattfand. Beides kann die Bundesregierung nicht beantworten, mit dem Hinweis, dass Zahl und Anlass für Hausbesuche nicht zentral erfasst würden. Aus demselben Grund seien auch keine Angaben darüber möglich, in welchem Umfang Leistungsbeziehende Kontoauszüge vorlegen mussten oder ein Kontenabgleich durchgeführt wurde.


Gifte im Essen sind Ländersache

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Vorwürfe der Umweltorganisation Greenpeace zum Umgang mit illegalen Giften in der Nahrung zurückgewiesen.

“Das Problem ist seit Jahren allen Beteiligten einschließlich Greenpeace bekannt”, sagte der Leiter der Abteilung für Lebensmittel, Gerd Fricke, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa am Freitag. “Aber die komplette Zuständigkeit für die Kontrollen von Lebensmitteln sowie der Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt bei den Behörden der Länder, und diese tun sehr viel.” Von 2.176 mit Spritzmitteln belasteten Obst-, Gemüse- und Getreideproben aus Deutschland enthielten laut Greenpeace neun Prozent illegale Pestizide. Die Organisation hat nach eigenen Angaben bereits veröffentlichte Daten des Amtes in Braunschweig ausgewertet, da das BVL diese nicht selbst auf illegale Pestizide überprüfe.

Das Bundesagrarministerium schrieb zu den Vorwürfen von Greenpeace: “Dem Handel und dem Umgang mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln muss mit allen Mitteln begegnet werden. Dazu besteht eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen.” An den Zahlen von Greenpeace sei gewöhnlich nichts auszusetzen, sagte BVL-Abteilungsleiter Fricke. “Das BVL sammelt und koordiniert jedoch lediglich die Informationen der Länder.” Wenn eine Landesbehörde illegale Chemikalien entdecke, gehe diese den Hinweisen gezielt nach. “Auch die Verfolgung und Ahndung ist dann Ländersache”, erläuterte Fricke.

“Es kann durchaus sein, dass schon einige der entdeckten Fälle geahndet worden sind. Da habe ich keinen Überblick.” Warum Landwirte im Einzelfall illegale Mittel verwenden, sei nicht bekannt – möglicherweise aus Preisgründen oder weil der Nachbarlandwirt in Frankreich diese auch verwenden dürfe. Bei einer Grenzwertüberschreitung durch Rückstände eines illegalen Mittels müsse das Obst nicht zugleich gesundheitsschädlich sein, betonte Fricke. Den Vorwurf von Greenpeace, das BVL habe 30 Prozent der Daten Greenpeace nicht zur Verfügung gestellt, wies Fricke ebenfalls zurück. Die Bekanntmachung dieser Daten sei erst mit dem Verbraucherinformationsgesetz möglich, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten sei.

Rheinland-Pfalz will nachziehen – allerdings mit schlechtem Gesetz

Von Manfred Redelfs (Netzwerk Recherche)

Nachdem bisher zehn Bundeslaender eigene Regelungen auf Landesebene fuer ein allgemeines Informationszugangsgesetz verabschiedet haben (Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG), will sich jetzt auch Rheinland-Pfalz von Grundsatz der Amtsverschwiegenheit verabschieden. Die alleinregierende SPD hat dazu in Mainz einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 12. August 2008 in einer Expertenanhoerung des Landtags-Innenausschusses diskutiert wurde. Netzwerk Recherche war dazu als einzige Journalistenorganisation geladen – und musste leider feststellen, dass der Entwurf deutliche Schwaechen hat, die ganz offensichtlich politisch gewollt sind.

Der Entwurf der SPD faellt in einer Reihe von Punkten noch hinter das Bundes-IFG zurueck. So soll es bei Vorlagen zu Kabinettsentscheidungen keinen Informationszugang geben, finanzielle Aspekte des Verwaltungshandeln bleiben in vielen Faellen vom Auskunftsanspruch ausgeklammert und sowohl beim Schutz personenbezogener Daten wie beim Schutz des Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisses verzichtet der Gesetzentwurf auf den eigentlich etablierten Standard einer Abwaegungsklausel mit evtl. ueberwiegenden oeffentlichen Interessen, die fuer eine Veroeffentlichung sprechen.

Kritisch sieht Netzwerk Recherche auch den Umstand, dass der Entwurf davon ausgeht, dass der Buergerbeauftragte des Landes die Funktion des IFG-Beauftragten mit uebernehmen soll. Es wird somit von der bewaehrten Praxis abgewichen, den Datenschutzbeauftragten in Personalunion auch die Aufgabe des IFG-Ombudsmannes in Konfliktfaellen zu uebertragen. Dieser Punkt ist insofern relevant, als der IFG-Beauftragte auch Pruefungen in Behoerden durchfuehren kann, ob einem Antragsteller wirklich alle veroeffentlichungspflichtigen Unterlagen zugaenglich gemacht worden sind. Der Buergerbeauftragte ist dagegen eine reine Beschwerdestelle ohne eigene Pruefungskompetenz. Ausserdem koennen sich auch rechtsunsichere Behoerden an den IFG-Beauftragten wenden, waehrend eine Behoerdenberatung durch den Buergerbeauftragten kaum vorstellbar ist.

Insgesamt naehrt daher der Verzicht auf eine starke Stellung des IFG-Ombudsmannes den Verdacht, dass das IFG in Rheinland-Pfalz von den Autoren des Gesetzentwurfs nicht wirklich gewollt wird. Der bisherige Gesetzentwurf weist eher Alibi-Charakter auf. Ueberdies orientiert sich die SPD-Vorlage in vielen Punkte an restriktiven Landesgesetzen, die unter Unions-Alleinregierungen zustande gekommen sind: So fehlt das Amt des IFG-Beauftragten bisher nur bei den Landesgesetzen in Hamburg und Thueringen, die beide unter CDU-Regierungen verabschiedet wurden.

Zweifel am ernsthaften Willen, ein fortschrittliches und buergernahes Landes-IFG auf den Weg zu bringen, mussten auch im Verlauf der Landtagsanhoerung aufkommen: Als Sachverstaendige waren mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbaende und der Wirtschaft mehrheitlich traditionelle Gegner der Informationsfreiheit geladen, deren skeptische Haltung schon daraus resultiert, dass sie Mehrarbeit und Konflikte mit Antragstellern fuerchten.

Erstmals in einer IFG-Anhoerung musste Netzwerk Recherche ausserdem die Erfahrung machen, dass die Zeit, die fuer die Anhoerung zur Verfuegung stand, gar nicht ausgeschoepft wurde: Die Mitglieder des Ausschusses stellten waehrend der gesamten Anhoerung nicht eine Frage. Die Neugier der Parlamentarier in Rheinland-Pfalz, wie sich mehr Verwaltungstransparenz und Buergerbeteiligung herstellen laesst, scheint also sehr begrenzt zu sein, was fuer den Gesetzgebungsprozess nichts Gutes ahnen laesst. Netzwerk Recherche wird den Fortgang des Verfahrens weiter beobachten.

Verbraucher nehmen ihre Info-Rechte kaum wahr

Die Berliner Verbraucher nehmen bislang kaum ihre neuen Rechte auf Behördenauskünfte wahr. Seit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes am 1. Mai habe es bislang nur zwei Anfragen gegeben, teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mit. Dabei sei nach Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie gegen die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung gefragt worden. Das Gesetz soll die Bürger noch besser über Gesundheitsrisiken durch Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetik oder Bedarfsgegenstände unter der Namensnennung der betroffenen Firmen informieren.

Noch keine Zahlen über Verbraucheranfragen

Die Bundesregierung hat noch keine Zahlen über Anfragen von Bürgern bei Behörden auf Grund des am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes erhoben. Die geht aus der Antwort (16/10132) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (16/10088) der FDP-Fraktion hervor. Auskünfte in größerem Umfang würden nach aller Erfahrung erst dann verlangt werden, wenn die Bürger verunsichert seien, etwa im Fall akuter gesundheitlicher Risiken durch Lebensmittel. Außerdem werde davon ausgegangen, dass das Gros der Anfragen an Länder- und nicht an Bundesbehörden gestellt werde. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe Vertreter der zuständigen Länderbehörden für den 15. Oktober zu einem ersten Erfahrungsaustausch über die bisherige Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes eingeladen, teilt die Regierung weiter mit.

Kleine Anfrage (16/10088) der FDP-Fraktion

Antwort (16/10132) der Regierung

PM: OVG Münster versagt Journalisten Einsicht in Unterlagen über Nokia-Subventionen

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat durch Beschluss vom heutigen Tage den Eilantrag eines Journalisten auf Einsicht in die Unterlagen über die für das Nokia-Werk in Bochum gewährten Subventionen endgültig abgelehnt.

Ein für eine Rundfunkanstalt tätiger freier Journalist begehrte von der NRW Bank im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes Einsicht in die das Nokia-Werk in Bochum betreffenden Förderunterlagen. Er stützte sich dabei auf das Pressegesetz NRW und das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag ab.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die nach wie vor laufenden Verhandlungen über die Rückforderung der Investitionszuschüsse würden erheblich beeinträchtigt, wenn die vom Antragsteller begehrten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt allgemein bekannt würden.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 8 B 913/08

Sachsen-Anhalt: Kommunen befürchten mehr Bürokratie

Sachsen-Anhalts Kommunen befürchten durch ein neues Gesetz, das jedem Bürger weitgehend freien Zugang zu Behördenakten garantiert, riesigen bürokratischen Aufwand. «Es wird einen erheblichen Zuwachs an Bürokratie geben, wenn von dem Gesetz Gebrauch gemacht wird, und das kostet richtig Geld», sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Kregel, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Magdeburg. Da in dem im Mai vom Landtag beschlossenen Informationszugangsgesetz viele Rechtsbegriffe unbestimmt seien, sei damit zu rechnen, dass sich die Gerichte mit vielen unklaren Fragen beschäftigen müssten. «Aufwand und Nutzen des Gesetzes stehen in keinem Verhältnis.»
Laut Gesetz können Bürger vom 1. Oktober an Einsicht in Akten von Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden nehmen, ohne wie bisher ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn wichtige öffentliche Belange oder private Interessen Dritter berührt sind. Das könnten zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse sein. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein.

Die Vorbereitungen in dem Kommunen zur Umsetzung des Gesetzes sind Kregel zufolge noch nicht weit gediehen. So müssten die Kommunen aufwendige Verzeichnisse erarbeiten und in das Internet stellen, über welche Akten und Informationen sie überhaupt verfügen. Mitarbeiter müssten geschult werden, weil pro Anfrage rund 50 Punkte geprüft werden müssten, bevor Bürgern Einsicht in die Akten gewährt werde oder nicht. Die Gebührenordnung vom Innenministerium stehe noch aus.

Kregel bezweifelte die Notwendigkeit des Gesetzes. «Schon jetzt gibt es in den Kommunen sehr transparente Verfahren, um die Bürger zu beteiligen», sagte er. Das Gesetz sei indes von allen Parteien gewollt. «Ich frage mich nur, wie solche Gesetze mit dem Ziel vereinbar sind, effizientere Verwaltungen zu schaffen und Personal abzubauen.»

Nach bisheriger Rechtslage ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Sachsen-Anhalt nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regel ist, dass die Menschen in solches Datenmaterial keinen Einblick nehmen können. Ähnliche Informationsfreiheitsgesetze wie jetzt in Sachsen-Anhalt gibt es bereits auf Bundesebene und in vielen Ländern.

Rüttgers zur DUH-Klage: Mir ist das egal

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat persönlich nichts dagegen, wenn Typ und technische Daten seines Dienstwagens bekanntgegeben werden. Mit dieser Feststellung reagierte Rüttgers jetzt in einem Interview mit dem Brancheninformationsdienst „Automobil-Report“ auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Herausgabe dieser Angaben. „Also mir ist das egal, wenn das bekannt gegeben wird, nur die Sicherheitsbehörden haben Probleme damit.“

Die DUH hatte in dieser Woche eine Klage gegen den Ministerpräsidenten angekündigt, weil die Staatskanzlei in Düsseldorf auch nach Hinweis auf das Bundes-Umweltinformationsgesetzes und des Landes-Informationsfreiheitsgesetzes nicht bereit gewesen war, Auskunft über den Dienstwagen des Ministerpräsidenten zu geben. Die Daten sollten im Internetportal des Vereins veröffentlicht werden. Rüttgers: Wenn die Sicherheitsbehörden sagen, „dass wir das aus Sicherheitsgründen nicht bekannt geben sollen, dann muss ich mich daran halten. Ich kann das dann auch nicht anders entscheiden.“ Diese Aussage dürfte dann auch für die anderen Ministerpräsidenten und Bundespolitiker gelten.

PM: Politiker-Dienstwagen: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nimmt die fortwährende Missachtung des Umweltinformationsgesetzes und des Landes-Informationsfreiheitsgesetzes durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) nicht länger hin. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hat daher heute Klage gegen die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf Herausgabe der Informationen zu Typ, Modell, Baujahr, Höchstgeschwindigkeit und CO2-Emissionswerte der aktuellen Dienstwagen des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Das Klageverfahren wurde vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig gemacht.  “Es geht heute bei der Frage der Motorisierung unseres politischen Spitzenpersonals nur vordergründig um Symbolik. Politiker haben eine Vorbildfunktion und bestimmen deshalb mit darüber, welche Autos morgen gekauft werden. US-amerikanische Starlets und Pop-Ikonen sind an diesem Punkt erheblich weiter als Jürgen Rüttgers, der noch nicht einmal Auskunft darüber geben will, welche Autos er fährt”, sagte Jürgen Resch.

Die DUH hat die Verbrauchs- und Emissionsangaben der Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker in Bund und den Ländern recherchiert und sich juristisch auf die jeweiligen Umweltinformationsgesetze (UIG) des Bundes und der Länder gestützt. Während es mit großen Mühen gelang, Angaben von den Mitgliedern des Bundeskabinetts sowie der Umweltminister der Länder zu erhalten  waren nur vier Ministerpräsidenten bereit, die Motorisierung und letztlich die CO2-Emissionen offenzulegen. Die Staatskanzlei in Düsseldorf lehnte dies jedoch – wie einige weitere Ministerpräsidenten anderer Länder – rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen phantasievoll in der Begründung ihrer Verweigerung. Wiederholt teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit “bedeutsamer Schutzgüter” – gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers – nicht erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des benutzten Fahrzeugstyps und der Fahrzeugsmodelle könne nicht erfolgen, da die Bekanntgabe “die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte”.

Ein Ministerpräsident, der gern Tag für Tag in den Abend- und Tagesschauen seinen dunklen Wichtig-Limousinen entsteigt, will eben nicht so gern verraten, was sich unter der Haube abspielt. Die DUH wird dies nun auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes und des Landes-Informationsfreiheitsgesetzes gerichtlich erzwingen. Der Ausgang des Verfahrens wird Modellcharakter für alle Politiker haben, die entsprechende Anfragen der DUH bisher verweigert haben. Dr. Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger freut sich auf das Verfahren: “Denn es wird zeigen, dass die Informationsfreiheit des Bürgers ein modernes und durchsetzungsstarkes Recht ist. Dies gilt insbesondere im Klimaschutz. Die Weigerung des Ministerpräsidenten ist mit unserem heutigen Verständnis von Bürgerrechten unvereinbar. “

Foodwatch fordert geringere Gebühren für Verbraucherauskünfte

Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert, die Gebühren der Länder für Verbraucherauskünfte über Lebensmittelskandale zu senken. Die Anfrage sollte «soweit wie möglich kostenfrei» sein, sagte Rechtsexpertin Cornelia Ziehm am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Die Länder können je nach Aufwand bis zu drei- oder vierstellige Summen fordern. Wenn Gebühren gezahlt werden müssten, solle sich deren Höhe an der Regelung des Bundes orientieren, sagte Ziehm. Danach werden bei einfachen Anfragen 5 bis 25 Euro, bei schwierigen 30 bis 250 Euro fällig. Anfragen bei Rechtsverstößen und Gesundheitsgefahren sind auch in den Ländern kostenfrei.

Für eine Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Verdacht auf Gammelkäse aus Italien sollte Foodwatch laut einem «Focus»-Bericht zunächst 300 bis 500 Euro zahlen, obwohl die Behörde in Erlangen keine Auskunft erteilte. Das Landesamt sei formal nicht zuständig gewesen, sagte Sprecher Magnus Jezussek und sprach von einem speziellen Fall. «Wir sind bemüht, die Kosten im unteren Bereich anzusetzen», hieß es.

Die Verbraucher haben seit dem 1. Mai weitreichende Rechte, wenn sie Informationen über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten erhalten wollen. Die zuständigen Behörden in Ländern oder Kommunen müssen Fragen innerhalb von vier Wochen beantworten oder Akteneinsicht zulassen. Betroffene Firmen können sich aber auf Betriebsgeheimnisse berufen.

Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace hatte das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) getestet und erklärt, es verfehle seinen Zweck. Über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellten die Bundesbürger im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums 1265 Auskunftsgesuche. In 115 Fällen wurde eine Gebühr fällig, 42-mal mehr als 100 Euro. Die Gebühren für das neue VIG sind an das IFG angelehnt.