Vorschläge zur elektronischen Bürgerbeteiligung an Innenminister Schäuble übergeben

Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsprogramm “E-Government 2.0″ auch mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung übers Internet schaffen. Das ifib hat im Auftrag des Bundesinnenministeriums gemeinsam mit Zebralog e.V. aus Berlin in einer Studie den Stand der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland im internationalen Vergleich beschrieben und Handlungsempfehlungen formuliert. Die Ergebnisse hat Herbert Kubicek, Geschäftsführer des ifib, bei einem Termin am 03.06.2008 an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble übergeben und ihm dabei auch die darin enthaltenen Vorschläge näher erläutert.

“Angebote zur persönlichen Teilhabe und aktiven Beteiligung an den politischen Entscheidungsprozessen sind ein wertvolles Mittel, der zunehmenden Distanz der Bürgerinnen und Bürger zur Politik mit konkreten Maßnahmen zu begegnen”, betonte der Bundesinnenminister die Bedeutung der Studienergebnisse. Rund ein Viertel der Bevölkerung habe bereits politische Informations- und Beteiligungsangebote im Internet genutzt. 10 Mio. Menschen können sich vorstellen, E-Partizipationsangebote zu nutzen. Lokale Projekte zeigen das große Mobilisierungspotenzial der Mitmachangebote.

Die vom ifib abgegebenen Empfehlungen reichen von gezielten Online-Konsultationen Betroffener und Experten im frühen Stadium von Gesetzgebungen bis hin zu einem Förderprogramm für Nichtregierungsorganisationen, die auf diesem Feld äußerst innovativ sind. Daneben schlagen Kubicek und seine Mitautoren auf Bundesebene die Schaffung eines zentralen Registers für Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor, wie dies in Deutschland bislang nur in Bremen umgesetzt worden ist.

Beispiel eines Angebots zur Steigerung von Transparenz amtlicher Informationen in Deutschland
Ein Charakteristikum von E-Partizipationsangeboten nichtstaatlicher Organisationen ist, dass sie Lücken im staatlichen Angebot aufzeigen und helfen, diese durch eigene Angebote zu schließen. In Bezug auf die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zeigt sich dies an einem Projekt des Chaos Computer Club e.V. (CCC) und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD), dem Portal „Befreite Dokumente“. Dieses Portal versteht sich als Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger Informationen und Akten veröffentlichen, die sie durch eine Anfrage nach dem IFG erhalten haben. Die Plattform bietet auch eine Suchfunktion für die bereits veröffentlichten Dokumente. Abgesehen von seiner provisorisch anmutenden Ausführung erfüllt die Plattform die Funktionen eines „Electronic Reading Rooms“, wie er in den USA von staatlicher Seite angeboten wird.
Studie E-Partizipation

Schaar zieht positive Zwischenbilanz des Informationsfreiheitsgesetzes

Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, zieht eine positive Zwischenbilanz seiner Erfahrungen mit dem seit 1. Januar 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG). In seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007, der als Unterrichtung vorliegt (16/8500) und am kommenden Donnerstag im Bundestag beraten wird, verweist er darauf, dass sich viele der mit der Verabschiedung des IFG verbundenen Befürchtungen nicht bestätigt hätten. Ziel des IFG ist es, Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten, indem die Informationsrechte der Bürger über staatliche Aktivitäten gestärkt werden. In diesem Zusammenhang, so Schaar, sei es nicht zu einem “Zusammenbruch der Verwaltung des Bundes unter einer Flut von Informationsanträgen” gekommen. Vielmehr habe sich der entstandene Verwaltungsaufwand in Grenzen gehalten; er sei zudem auf das Verhalten der Behörden selbst zurückzuführen, die gelegentlich durch restriktive Handhabung des Gesetzes überflüssige Beschwerde-, Widerspruchs- und Klageverfahren mitverursacht hätten.

Auch die Sorge vor unlösbaren Konflikten zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit hätte sich nach Ansicht des Bundesbeauftragten nicht bestätigt. Nur in wenigen Fällen habe der Schutz personenbezogener Daten eine entscheidende Rolle gespielt. Die Antragsteller hätten zudem auch Verständnis für den Datenschutz Dritter gehabt und die dadurch bedingte Einschränkung ihres Informationsanspruches akzeptiert. Die Bürger hätten das neue Gesetz angenommen und in vielfältiger Weise von ihrem Informationsanspruch Gebrauch gemacht, so Schaar. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass sich die Gesamtzahl der Anträge mit zunehmendem Wissen um das Gesetz noch steigern wird. Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit appelliert in seinem Bericht an die Verwaltungen, dass neue Bürgerrecht der Informationsfreiheit zu respektieren und seine Anwendung zu fördern. “Wenn die Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen”, so Peter Schaar.

Informationszugangsgesetz: Sachsen-Anhalt will Bürger in die Akten gucken lassen

Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Oktober 2008 in Kraft. Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit übernimmt das Gesetz inhaltlich weitgehend Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Es gilt für die Behörden des Landes, aber auch für die mittelbare Landesverwaltung, insbesondere für die Gemeinden und Landkreise. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger erstmals ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden unseres Landes. Bisher waren hier grundsätzlich nur Umwelt- und Verbraucherinformationen allgemein zugänglich.
Die neue Serviceleistung wird allerdings nicht kostenlos sein. Es werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): „In den letzten Jahren hat sich im Bewusstsein der Politiker aller Fraktionen die Überzeugung durchgesetzt, jedermann ein Recht auf umfassende Information über staatliches Handeln einzuräumen. Der Staat muss sich auch auf diesem Gebiet als Serviceeinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger betrachten, die für ausreichende Informationsmöglichkeiten zu sorgen hat.

Angesichts des Umfangs und der Qualität der vorhandenen amtlichen Informationen erfüllt ein allgemeines Recht auf Informationszugang, das unabhängig von persönlicher Betroffenheit besteht, die Wünsche der Menschen nach mehr Mitsprache beim Handeln der Verwaltung, nach mehr Transparenz und nach mehr bürgerschaftlicher Kontrolle.

Sachkenntnisse sind die entscheidende Voraussetzung für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an staatlichen Entscheidungsprozessen. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gestaltung der Gesellschaft mündig teilhaben. Daher müssen amtliche Informationen in größerem Umfang als bisher allgemein zugänglich sein.

Im Interesse der Rechtseinheitlichkeit folgt das zur Verabschiedung anstehende Gesetz inhaltlich weitgehend dem Bundesgesetz. Ziel ist es, jedermann die Möglichkeit zu geben, von jedem Ort und zu jeder Zeit die Verwaltung zu kontrollieren.

Bisher war der Zugang zu amtlichen Informationen generell vom Prinzip des Aktengeheimnisses geprägt. Akten der Verwaltung waren Außenstehenden grundsätzlich nur dann zugänglich, wenn dies zur Wahrung ihrer jeweiligen Interessen erforderlich war. Jetzt kommt es zu einer grundlegenden Veränderung. Künftig werden amtliche Informationen frei zugänglich sein, es sei denn, dass besondere öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Der Informationszugang wird in der Regel ohne den vorherigen Nachweis eines besonderen Interesses gewährt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird künftig in Personalunion auch die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahrnehmen. Er muss dabei die gegensätzlichen Prinzipien – Informationsfreiheit und Datenschutz – in Einklang bringen. Ich vertraue darauf, dass er hierbei die Bürgerinnen und Bürger sowie die auskunftspflichtigen Stellen in gleicher Weise in der Anwendung des Gesetzes unterstützt und damit zum Erfolg des Gesetzes beiträgt.“