SPD zögert mit Zustimmung zu Wiederwahl Schaars

Die SPD hat sich bislang nicht auf eine zweite Amtszeit für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, festgelegt. Die Bundestagsfraktion habe sich mit dem Thema noch nicht befasst, sagte Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Dagegen hat sich die Unionsfraktion für eine Wiederwahl Schaars ausgesprochen, der Mitglied der Grünen ist. Körper sagte dazu, er persönlich schätze die Arbeit Schaars. Zugleich kritisierte er aber den Vorstoß der CDU/CSU, der in der Koalition nicht abgesprochen worden sei.
“Ich weiß nicht, was das soll”, sagte Körper. Wenn sich beide Regierungsfraktionen in der Sache einig wären, könne er das Vorgehen der Union verstehen. “Aber mit uns hat man vorher nicht gesprochen. Das hätte ich erwartet.” Nun werde sich die SPD-Fraktion ihre Meinung zu einer Wiederwahl Schaars bilden.

Union für zweite Amtszeit von Informationsfreiheitsbeauftragten Schaar

Die Unionsfraktion will den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, für eine zweite Amtszeit wählen. “Im Einvernehmen mit Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble regt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an, dass die Bundesregierung den erfahrenen Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zur Wiederwahl durch den Deutschen Bundestag vorschlägt”, erklärten Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), in Berlin.

“Datenschutz bekommt durch die Fortentwicklung der Informationstechniken eine völlig neue Dimension”, erklärten Bosbach und Uhl weiter. “Nicht nur das Abwehrrecht der Bürger gegenüber dem Staat, sondern auch der Schutz der Bürger vor Datenmissbrauch durch die Wirtschaft und die Aufklärung der Bürger über die Folgen des sorglosen Umgangs mit den eigenen Daten werden den Datenschutzbeauftragten vor neue Herausforderungen stellen.”
Schaar ist seit dem 17. Dezember 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit seiner Stimmen gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; er kann einmal wiedergewählt werden.

Zwei-Jahresbericht zu Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, stellte heute im Schweriner Schloss seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 und 2007 der Öffentlichkeit vor.

Der Bericht an den Landtag umfasst sowohl den Achten Bericht über den Datenschutz in Landes- und Kommunalbehörden (S. 3 – 114), als auch den Ersten Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (S. 115 – 122) und den Dritten Tätigkeitsbericht als Datenschutzaufsichtsbehörde über die nicht-öffentlichen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern, also Unternehmen, Verbände und Vereine, aber auch Privatpersonen (S. 123 – 149).

Die Innenpolitik auf Bundes- und Länderebene hat auf vielfältige Weise den Versuch unternommen, das Verhältnis zwischen den bürgerlichen Freiheitsrechten auf der einen Seite zugunsten eines vermeintlichen Rechtes auf Sicherheit auf der Grundlage eines terroristischen Gefährdungsszenarios auf der anderen Seite zu verschieben. In der Art eines gesetzgeberischen Bungee-Jumping wurden die Werteentscheidungen des Grundgesetzes ausgereizt und hierbei auch Grenzen überschritten, die dann erst die Verfassungsgerichte in einer Fülle von Entscheidungen wiederherstellen mussten. Die dabei aufgezeigten äußersten Grenzen sollten durch den Gesetzgeber jedoch nicht ausgefüllt, sondern der Geist respektiert und der Verfassungsauftrag in seiner Gänze erfüllt werden. Inzwischen sind beispielsweise sog. “Massen-Gen-Tests” nicht mehr freiwillig), ein vermeintlicher Exhibitionist begründet eine terroristische Gefahr und wird ohne Verurteilung in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt und Bürgerinnen und Bürger werden durch die Polizei vor die unlösbare Aufgabe gestellt, sich von gefährdeten Orten und gefährlichen Personen fern zu halten, die sie aber gar nicht kennen können. Einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen entzieht sich dann die verantwortliche Stelle, indem die Daten vor einer angekündigten Kontrolle des vom Parlament hierzu berufenen Datenschutzbeauftragten “aus Datenschutzgründen” gelöscht werden.

Besonders datenschutzrechtlich risikobehaftet sind zentral eingeführte elektronische Verfahren, die dann aber in dezentraler Verantwortung umgesetzt werden müssen. Hier bleibt oft den Landes- oder Kommunalbehörden faktisch kaum eine Möglichkeit, die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten. Es muss gerade im Bereich der koordinierten Entwicklung von E-Government-Verfahren selbstverständlich werden, dass die zentralen Sicherheitsanforderungen auch durch den Entwickler erfüllt und die Anwender in die Lage versetzt werden, diese auch umzusetzen. Das Beispiel der elektronischen Melderegisterauskunft hat gezeigt, dass eine solche Koordinierung sehr gut funktionieren kann.

Im kommunalen Bereich ist mit Sorge die gleiche Tendenz wie im nicht-öffentlichen Bereich zu beobachten, dass die verantwortlichen Stellen über kein oder kein ausreichendes technisches und rechtliches Know-How verfügen, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. Der kommunale Zweckverband E-Government geht hier den richtigen Weg, indem erstmals eine hauptberufliche Datenschutzbeauftragte eingestellt wurde, die dann mehrere Kommunen kompetent beraten kann.

Die Herausforderungen der technischen Entwicklungen und vor allem die wachsende Anwendungsbreite informationstechnischer Systeme stellen den Gesetzgeber vor die akute Aufgabe, das rechtliche Instrumentarium zum Schutz der Menschenwürde im Informationszeitalter auf seine Wirksamkeit und Zukunftsfestigkeit hin zu überprüfen. Auf Landesebene könnte ein wichtiger Schritt gegangen werden, indem die gesetzliche Erlaubnis zur Durchführung einer unabhängigen Prüfung von Produkten auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit endlich auch umgesetzt würde. Diese Auditierungen werden vor allem von solchen Unternehmen verstärkt angefragt, die in besonders sensiblen Bereichen ihren Kunden Dienstleistungen anbieten. Aber auch öffentliche und private Kunden benötigen dringend ein überzeugendes Mittel zum Schutz der eigenen Privatsphäre oder zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an ihre Tätigkeit. Der Staat muss auf dem Weg in das viel zitierte Informationszeitalter seiner Verantwortung für die Schaffung einer Infrastruktur gerecht werden, indem er die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet, wie es jüngst das Bundesverfassungsgericht forderte. Angesichts der jahrelangen Weigerung der Landesregierung, den bereits 2002 formulierten gesetzgeberischen Willen umzusetzen, wäre eine Gesetzesänderung zur Schaffung einer unmittelbaren Ermächtigung überfällig.

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG) ist seit etwas über einem Jahr in Kraft. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde die Aufgabe als Informationsfreiheitsbeauftragter übertragen. Innerhalb des Berichtszeitraumes wurden 40 Petitionen bearbeitet. Weit umfangreicher war die Zahl von persönlichen, telefonischen und schriftlichen Beratungen vor allem der kommunalen Behörden. Sowohl diese Beratungen als auch zahlreiche Schulungsveranstaltungen haben dazu beigetragen, dass Bürger und Unternehmen die gewünschten Informationen von den Behörden in den meisten Fällen erhielten. In den Petitionen ging es schwerpunktmäßig um die Auslegung der Ausnahmevorschriften des IFG zum Schutz von Behördeninteressen, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder von personenbezogenen Daten. Der Informationsfreiheitsbeauftragte musste immer dann korrigierend eingreifen, wenn die Ausnahmevorschriften zu ausufernd ausgelegt wurden. Der Bericht schildert exemplarisch neun Einzelfälle.

Für die vom Gesetz geforderte unabhängige Überwachung der rund 100.000 Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern steht dem Landesdatenschutzbeauftragten nur ein Referent zur Verfügung. Angesichts dieser personellen Ausstattung ist nur die Bearbeitung von Hinweisen von Bürgerinnen und Bürger möglich. Dabei ist der Bedarf an Beratung enorm, wie eine repräsentative Befragung von 1000 Unternehmen ergab und die im Bericht aufgeführten Fälle zur Übermittlung von Bankdaten, zum Einsatz neuer Technologien, zur Videoüberwachung im Tunnel oder in der Sauna oder zum Umgang mit Personal- und Kundenakten veranschaulichen. Dass die Datenschutzaufsichtsbehörde dabei auch Unternehmen helfen kann, veranschaulicht der Fall eines Unternehmens mit Post- und Detekteisparte.

Auf der Grundlage des 154-seitigen Berichtes wendet sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit insgesamt 20 Empfehlungen an die Landesregierung und den Landtag, im Interesse des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu werden. Von den 57 Empfehlungen des Siebten Berichtes wurden zwischenzeitlich 31 umgesetzt, 8 sind noch in Arbeit oder erledigt und 18 Empfehlungen wurden nicht umgesetzt. Der Landtag wird sich voraussichtlich im Herbst mit den Berichten und einer Stellungnahme der Landesregierung parlamentarisch auseinandersetzen.

“Ebenso wichtig wie die politische Diskussion ist der Bericht jedoch für Bürger, Behörden und Unternehmen, die sich für Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit interessieren”, so Neumann heute in Schwerin. “Hier finden sie gute und schlechte Beispiele, Handlungsanweisungen und Anregungen, Tipps und Tricks zum Schutz des Persönlichkeitsrechtes vom Internet bis zum unverlangten Werbebrief. Die Beratung und Schulung ist immer die beste Aufsicht, denn sie kommt meist zur rechten Zeit”, so Neumann zu seinen Beweggründen für die intensivierte Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit seiner Behörde.

Zu den aktuell anstehenden Aufgaben sagte Neumann, dass er sich besonders auf die Fachtagung zum Thema Datenschutz im Tourismusland freue. Zu der Veranstaltung am 17. Juli 2008 im Ozeaneum Stralsund haben sich bereits über 100 Interessenten aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Unternehmen angemeldet (Ablauf und Anmeldungen unter www.datenschutz-mv.de ). Neumann erwartet, dass das Wirtschaftsministerium seine bisherigen Verweigerungshaltung überdenkt, sich mit dem Thema im Interesse der hiesigen Unternehmen zu beschäftigen.

Tätigkeitsbericht

Schwerin: Der Stadt in die Akten schauen

Von Timo Weber

Das verstaubte Amtsgeheimnis gehört seit fast zwei Jahren auch in Schwerin der Vergangenheit an. Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes Ende Juli 2006 sind bei der Stadtverwaltung 63 Informationsbegehren eingegangen, 53 konnte in vollem Umfang ent sprochen werden.

Die    Quote    der    Landeshauptstadt    ist    äußerst    positiv: 63    Informationsbegehren    konnte    in    53    Fällen entsprochen    werden.    In    einem    Fall    wurde    dem Begehren    teilweise    stattgegeben,    in    vier    Fällen konnte    dem    Anliegen    nicht    entsprochen    werden.    In zwei    Fällen    handelte    es    sich    nicht    um    Anträge entsprechend    des    Gesetzes,    ein    Antrag    wurde    zurückgezogen.    In    einem    der abgelehnten    Fälle    ist    gegenwärtig    eine    Klage    vor    dem    Verwaltungsgericht Schwerin    anhängig.    Die    Gründe    für    die    Ablehnung    beruhen    auf Persönlichkeitsrechten    bzw.    der    Einhaltung    von    Betriebs-    und Geschäftsgeheimnissen.    Eine    exakte    Ausarbeitung    für    den    Landesbeauftragten für    Datenschutz    und    Informationsfreiheit    wird    bis    zum    Jahresende    2008    erfolgen, teilte    die    Stadt    auf    Anfrage    mit.

“Zusammenfassend    können    wir    sagen,    dass    das    Recht    auf    Informationsfreiheit von    Anbeginn    an    beim    Bürger    mit    einem    guten    Gespür    für    das    Machbare    gut angekommen    ist”,    so    Axel    Kleinschmidt    von    der    Rechtsabteilung    des Hauptverwaltungsamtes.    Das    lasse    sich    nicht    zuletzt    aus    der    überragenden    Zahl der    positiven    Bescheide    ableiten.    Bei    dem    Recht    auf    Informationsfreiheit    handelt es    sich    unabhängig    von    jedwedem    Status    um    ein    so    genanntes    “Jedermann-Recht”,    d.h.    der    Antragsteller    muss    nicht    unbedingt    ein    Schweriner    sein.

Theoretisch    könnte    auch    ein    Japaner,    Russe    oder    Amerikaner    hier    einen    solchen Antrag    stellen.    Beachtlich    ist    weiterhin,    dass    der    Antrag    keinerlei    Begründung benötigt,    es    ist    lediglich,    im    übrigen    formlos,    die    Schriftform    einzuhalten.    Die Anträge    in    Schwerin    werden    dem    gesetzlichen    Auftrag    entsprechend    so    schnell wie    möglich    bearbeitet,    eine    so    genannte    Untätigkeitsklage    -    beim Informationsfreiheits-Gesetze    MV    bereits    nach    einem    Monat    möglich    -    ist    bisher noch    nicht    eingegangen.

Selbst    der    für    seine    Verwaltungskritik    bekannte    Stadtvertreter    der    Bündnisgrünen, Dr.    Edmund    Haferbeck,    hatte    die    Arbeit    der    Stadt    hinsichtlich    des Informationsfreiheits-Gesetzes    gelobt.    “Als    Bürger    und    Journalist    habe    ich mehrere    Akteneinsichten    bei    der    Stadtverwaltung    Schwerin    nach    dem    Gesetz beantragt    und    auch    unbürokratisch    genehmigt    bekommen.    Die    Bearbeitung    dort ist    professionell    und    dienstleistungsorientiert”,    berichtete    Haferbeck.

Mit    dem    Informationsfreiheits-Gesetz    erhält    erstmals    jeder    ohne    weitere Voraussetzungen    Zugang    zu    amtlichen    Informationen    aller    öffentlichen    Stellen des    Landes    einschließlich    der    privatrechtlichen    Unternehmen    in    öffentlicher    Hand und    kann    Einsicht    in    Verwaltungsvorgänge    nehmen.    Durch    diesen    Anspruch werden    Verwaltungsvorgänge    transparenter    und    das    Prinzip    der Amtsverschwiegenheit    wird    erheblich    begrenzt,    so    Karsten    Neumann, Landesbeauftragter    für    den    Datenschutz    Mecklenburg-Vorpommern.    Das    schaffe Vertrauen    in    Staat    und    Verwaltung    und    stärke    gleichzeitig    die    demokratischen Beteiligungsrechte    der    Bürger.

Die    Anträge    betreffen    insgesamt eine    Fülle    von    Themen    aus    den unterschiedlichsten    Bereichen:    Die    Kosten des    Bush-Besuches    waren    beim    Land beispielsweise    ebenso    Thema    wie    die verzögerte    Bearbeitung    von Genehmigungsverfahren,    die    Einsichtnahme in    Bauunterlagen    oder    in    die Preiskalkulationsunterlagen    von Stadtwerken.

Streit um Geheimverträge des Staates

Von Dietmar Seher

Darf der Staat per Geheimvertrag zweifelhafte Milliarden-Geschäfte machen? Zwei Bundestagsabgeordnete klagen dagegen, dass die vertraglichen Beziehungen der Bundesregierung zum Maut-Konsortium Toll Collect und zur privatisierten Bundesdruckerei Verschluss-Sache bleiben.

Für die Bundesregierung geht es dabei gleich zwei Mal um eine Menge Geld. In einem Schiedsverfahren verlangt sie von Toll Collect – der Tochter von Daimler und Telekom, die das Lkw-Maut-System in Deutschland betreibt – 5,1 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Zu spät und zu unzureichend sei die Maut-Überwachung aufgenommen worden. Parallel läuft ein anderer Milliarden-Handel.

Berlin sucht einen Miteigentümer für die privatisierte Bundesdruckerei. Nach Pleiten, Pech und Pannen soll die einstige Bundesbehörde künftig wieder zu einem Viertel in Staatsbesitz genommen werden – den Rest bekommt der zahlungswilligste Bieter. Die Meldefrist dafür endet gerade. Was beiden Fällen gemeinsam ist: Der Bundestag versucht bisher vergeblich, an die vertraglichen Unterlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Staat und den beteiligten Konzernen zu kommen. Die zuständigen Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) verweigern strikt jedewede Einsicht.

Es handelt sich um Kontrakte, bei denen nach Abschluss ziemlich viel schief lief – möglicherweise sogar zum größeren Schaden des Steuerzahlers: In der Startzeit des Mautsystems entdeckten Prüfer bis zu 500 Mängel. Bei der Bundesdruckerei konnte die Zahlungsunfähigkeit nur knapp vermieden werden. Außerdem: Die juristischen Texte sind ungewöhnlich komplex. Die Vereinbarungen mit Toll Collect hat 17 000 Seiten. Dass die Volksvertretung nicht über Details informiert werden, löst im Bundestag tiefe Verärgerung aus. Selbst ein Vorstoß von SPD-Fraktionschef Peter Struck, der Tiefensee zum Einlenken bewegen wollte, scheiterte an der Hartnäckigkeit des Ministers.

Warum? Es könnten via Bundestag Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect öffentlich werden, mutmaßt der Verkehrsminister. Schließlich will die Firma ihr Maut-Produkt auch im Ausland verkaufen.

Sein Kabinettskollege Schäuble verweist dagegen auf Sicherheitsbedenken: Die Bundesdruckerei produziere Pässe und Geldnoten. Die geforderten Unterlagen könnten böswilligen Dritten die Tricks der Fälschungssicherheit offenbaren.  Jörg Tauss und Johannes Jung sind zwei SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Badischen. Sie sind das ministerielle Mauern satt. Obwohl MdBs der Koalition, klagen sie jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Einsicht in die versteckten Papiere: „Hier geht es um Verträge, die zugunsten oder zuungunsten der Bundesrepublik abgeschlossen wurden.

Hier geht es um Interessen der Steuerzahler. Dass wir keine Einsicht bekommen, ist bedenklich”, sagte Tauss zur WR. Grundlage ihrer Klagen ist das Informationsfreiheitsgesetz – eine noch junge Regelung, an der Tauss maßgeblich mitgearbeitet hat und die es Bürgern ermöglicht, Einsicht in Akten der Bundesbehörden zu erhalten. Insofern sieht der Abgeordnete seinen Prozess auch als „Lakmus-Test” auf die Wirksamkeit der eigenen Arbeit: Können es Kläger schaffen, gegen den Willen des Staates oder seiner Geschäftspartner an behördeninterne Papiere zu kommen? Eine Antwort hat er noch nicht.

Das Verfahren wegen der Toll Collect-Verträge schwebt. Eine erste Runde ist in der letzten Woche unentschieden ausgegangen – weder zugunsten einer vollständigen Einsicht noch zugunsten Toll Collects, das diese Einsicht mit allen Mitteln verhindern will. Tauss („Es ist ein beschwerlicher Weg zur Informationsfreiheit”) wartet jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung. Notfalls, sagt er, geht er durch alle Instanzen.

PM: Neues Online-Informationsregister der Stadt Bremen

Die Senatorin für Finanzen der Stadt Bremen hat in Zusammenarbeit mit bremen.online GmbH, der Servicegesellschaft von bremen.de, mit der Einführung eines neuen zentralen Online-Registers Maßstäbe für die bürgernahe Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes gesetzt. Rund 1.300 Dokumente – meist Informationen zu Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Haushaltsdokumente, Gutachten oder beschlossene Fassungen der Senatsvorlagen – sind bereits jetzt im Internet unter www.informationsregister.bremen.de abrufbar. Realisiert wurde das Projekt mit Vorbildcharakter mit Hilfe der SixCMS Content Management Lösung, auf der die Stadt Bremen ihr gesamtes Online-Portal aufgebaut hat.

Das neue Online-Angebot bildet den Grundstein für ein Register, das kontinuierlich zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Informationssammlung ausgeweitet werden soll. Damit will Bremen die Suche nach Informationen aus der Verwaltung für seine Bürger und Bürgerinnen wesentlich vereinfachen, Behördenprozesse transparenter gestalten und einen Beitrag zu einer gut informierten Öffentlichkeit leisten. Ergänzt wird der Service durch einen zuständigen Ansprechpartner je Ressort, der auch telefonisch kontaktiert werden kann.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde am 1. Januar 2006 auf Bundesebene eingeführt mit der Zielsetzung, Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in der öffentlichen Verwaltung existierenden Informationen zu gewähren. In Bremen ist das Gesetz zum 1. August 2006 in Kraft getreten und garantiert damit allen Bürgern der Hansestadt ein grundsätzliches Einsichtsrecht in Behördenunterlagen.

Eltern dürfen alles über Schulen wissen

Auf der Suche nach der optimalen Schule für ihr Kind können Eltern auf fast alle internen Daten der Behörden über die Qualität der Schulen vor Ort zurückgreifen. Ob Abi-Noten oder Migranten-Anteil, alle Daten sind einsehbar. Kritiker fürchten Hitlisten.
Die Eltern könnten damit auch öffentlich die politisch umstrittenen Hitlisten der besten Schulen einer Region erstellen. Daher rät Schulministerin Barbara Sommer (CDU) den Schulen, die Daten und Qualitätsberichte lieber offensiv auf ihren Internet-Seiten selbst zu veröffentlichen, um diese erläutern zu können.”Offenheit macht glaubwürdig”, heißt es aus dem Schulministerium, das derzeit an exakten Handlungs-Tipps zum Datenumgang für die Schulen arbeitet.

“Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet seit 2002 auch Schulämter und Bezirksregierungen, alle internen Informationen zu den Schulen in der Regel herauszurücken”, sagte Bettina Gayk, Sprecherin der NRW-Datenschutzbeauftragten. Ausgeschlossen seien nur personenengebundene Angaben. Damit sind beispielsweise die Abitur-Durchschnittsnoten, die Schulabbrecher-Quote, die Resultate der Lernstands-Erhebungen, die Schul-TÜV-Berichte, die Lehrer-Schüler-Relation, die Sitzenbleiber-Quote oder die Zahl der Migranten-Kinder abfragbar. Einfache Anfragen muss die Verwaltung kostenlos in vier Wochen beantworten, für eine aufwändige Recherche dürfen zehn bis 500 Euro berechnet werden.

Die Lehrer-Gewerkschaft GEW unterstützt zwar die Infopflicht an Privatleute, lehnt aber damit herstellbare öffentliche “Einfach-Rankings” von Schulen ab. “Die reinen Daten sagen doch nichts über Qualität oder Lernklima der Schule aus”, sagt NRW-GEW-Chef Andreas Meyer-Lauber der WAZ. “Die Zahlen können in die Irre führen”, meint SPD-Fraktionsvize Ute Schäfer. Als Beispiel nennt sie die Auszeichnung für eine Grundschule in Dortmund. “Die hat einen hohen Ausländeranteil, aber trotzdem den Preis als beste Schule erhalten.” Auch Sommer plädiert für “faire Vergleiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Standort-Voraussetzungen”.

PM: Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten tagt in Saarbrücken

Am 12. Juni 2006 wurde im Saarland auf Initiative der Landesregierung und in seltener Übereinstimmung des politischen Willens aller im Landtag vertretenen politischen Kräfte ein Informationsfreiheitsgesetz (ABl. Saar 2006, S. 1624) verabschiedet und ein Informationsfreiheitsbeauftragter bestellt.

Morgen, am 11. Juni 2008 findet nunmehr unter Vorsitz des Saarlandes in Saarbrücken die turnusmäßige Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland statt. Ziel der Konferenz ist es, die Informationsfreiheit in der Bundesrepublik durch Gedankenaustausch, Abstimmung und verstärktes Zusammenwirken der Informationsfreiheitsbeauftragten voran zu bringen.

Gegenstand der Beratungen sind untere anderem die in der Steuerverwaltung oder bei der Vergabe von EU-Subventionen zwingend notwendige Transparenz, das Zusammenspielen der allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze mit den Umweltinformations- oder den Verbraucherinformationsgesetzen und die Arbeiten des Europarates an einer Konvention des Europarates zur Informationsfreiheit.

Teilnehmer der Konferenz sind neben dem Bund und dem vorsitzenden Saarland alle Bundesländer, die bereits ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und eine(n) Informationsfreiheitsbeauftragte(n) bestellt haben, also neben den Vorgenannten die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Als Gast wird das Land Sachsen-Anhalt vertreten sein. Dort steht die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes nebst Bestellung eines Beauftragten unmittelbar bevor.

(Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes)

PM: Keine Informationen für Bürger in Niedersachsen

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands in Saarbrücken, findet auch dieses Jahr erneut ohne einen Teilnehmer aus Niedersachsen statt. Bisher gibt es in Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz das es dem Bürger ermöglicht, freien Zugang und Auskunft zu allen bei den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen zu erhalten.

Hierzu Christian Koch, Mitglied des Landesvorstandes der Piraten Niedersachsen: “Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, was staatliche Institutionen tun. Besonders in Schleswig-Holstein zeigt es sich, dass eine einfache und bürgernahe Umsetzung durchaus möglich ist. Dort kann mit einfachen fast schon unbürokratischen Mitteln jeder Bürger Einsicht in Vorgänge verlangen. Sei es, er möchte wissen warum ein Unternehmen den Zuschlag für den Bau einer Straße erhalten hat oder was mit den Geldern im Haushalt passiert.”

In Deutschland gibt es zur Zeit in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, und Saarland Umsetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene.

“Die bisherige Landesregierung in Niedersachsen will es aus unerfindlichen Gründen nicht zulassen, ansonsten hätten wir schon lange ein solches Gesetz verabschiedet. Die viel beschworenen fiktiven Mehrkosten dürfen nicht der erforderlichen Transparenz entgegenstehen. Gerade durch die Einführung eines solchen Gesetzes werden auf lange Sicht die Arbeiten der Behörden effektiver und somit kostengünstiger erfolgen. Und als ‘Nebeneffekt’ weiß der Bürger auch noch was und vor allem warum staatliche Stellen tun was sie tun.”

Die Piratenpartei wird im nächsten Jahr sowohl zur Bundestags- als auch zur Europawahl antreten, um Ihre Forderung nach einem transparenten Staat auch gesetzlich umsetzen zu können. Bereits im September diesen Jahres treten die Piraten in Bayern zur Landtagswahl an. Bei den vergangenen Wahlen in Hessen und in Hamburg konnten bereits die ersten Stimmen der Wähler für die Piratenpartei in Deutschland abgegeben werden.

(Pressemitteilung der Piraten Partei Niedersachsen)

Offene Akten?!

Von Susanne Kailitz

Es ist wohl einer der sagenumwobensten Papierstapel der ganzen Bundesrepublik: Der Vertrag zwischen der Bundesregierung und Toll Collect, dem Konsortium für die Erhebung der Lkw-Maut. Seit ihrer Einführung im Januar 2005 war sie von einer beispiellosen Pannenserie begleitet. Daraufhn verklagte die Regierung Toll Collect auf Schadenersatz. Nun gibt es offenbar viele Bürger, die sich gern einmal in den knapp 200-seitigen Vertrag mit etwa 17.000 Seiten an Nebenvereinbarungen vertiefen und sich ein eigenes Bild machen würden.

Sie sahen ihre Stunde mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gekommen. Seit dem 1. Januar 2006 ermöglicht es den Bürgern den “freien und voraussetzungslosen Zugang” zu den Akten, Unterlagen und Informationen der öffentlichen Verwaltung. Allerdings nur dann, wenn dieser Akteneinsicht nicht “öffentliche Belange” oder der Schutz von Daten und Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Und genau damit argumentiert das Bundesverkehrsministerium gegenüber allen, die Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag nehmen wollen – die Aktendeckel bleiben zu.

Peter Schaar ärgert sich darüber. “Man hat schon das Gefühl, dass hier die Auskunftserteilung auf ein Mindestmaß beschränkt werden soll”, sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dessen Behörde auch für die Informationsfreiheit zuständig ist, im Gespräch mit “Das Parlament”. Das hat Schaar auch in seinem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in den Jahren 2006 und 2007, der dem Bundestag am 5. Juni gemeinsam mit dem Bericht zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten als Unterrichtung (16/8500, 16/4950) vorgelegt wurde, so festgehalten. In einigen Behörden seien Vorbehalte gegen die Informationsfreiheit teilweise “deutlich spürbar”, heißt es darin.

Schaar ist davon nicht überrascht: “Wir haben es hier ja mit einem gravierenden Wechsel in der Verwaltungstradition zu tun. Dort, wo lange Zeit das Amtsgeheimnis herrschte, soll jetzt Transparenz hergestellt werden. Daran müssen sich alle Beteiligten erst noch gewöhnen.”

Nach einer Statistik des Innenministeriums gingen bei den Bundesbehörden im Jahr 2006 insgesamt 2.278 IFG-Anträge ein. In etwa der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt. Dass es so viele Fälle von Ablehnungen gebe, habe an “verschiedenen Ausnahmengründen” gelegen, so das BMI.

Schaar sieht darin allerdings den Versuch der Verwaltung, über – teils unzutreffende -Ausnahmeregelungen die Verschwiegenheit aufrechtzuerhalten. An ihn haben sich 2006 insgesamt 196 Bürger gewandt, die meisten von ihnen, weil die Verwaltung ihrem Auskunftsanliegen nicht nachgekommen ist oder weil es auf ihre Anfragen keine Reaktionen gab. 2007 hat Schaar allein 122 Eingaben aus dem Themenbereich des IFG bekommen. Obwohl er keine Sanktionsmöglichkeiten hat, um auskunftsunwillige Ministerien und Behörden zur Offenheit zu zwingen, konnte er in vielen Fällen erreichen, dass die Bürger wenigstens Teilauskünfte erhielten. “In einigen Fällen wurde ich auch in Gerichtsverfahren befragt, in denen die Kläger letztlich erfolgreich waren.”

Er zieht anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des IFG eine “gemischte Bilanz”. Die Befürchtung der Gesetzesgegner, es könne zu einem “Tsunami von Anfragen” kommen, der die Verwaltung lahm legen werde, habe sich nicht bewahrheitet. Während sich etwa das Verkehrministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch besondere Verschlossenheit ausgezeichnet hätten, habe etwa die Agentur für Arbeit bisher vertrauliche Weisungen ins Internet gestellt. “Das ist natürlich ein ganz positives Beispiel”, so Schaar. Insgesamt wünsche er sich, dass das IFG künftig häufiger in Anspruch genommen wird. “Viele Bürger wissen über dieses Recht einfach zu wenig”, sagt Schaar.

Dabei ist der Zugang zu den Informationen verhältnismäßig simpel: Wer Auskünfte will, muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag nach dem IFG stellen und soll diese Informationen innerhalb eines Monates schriftlich, mündlich oder elektronisch erhalten. Während mündliche Auskünfte in aller Regel kostenlos sind und für einfache schriftliche 30 bis 250 Euro Gebühren anfallen, kann es bis zu 500 Euro kosten, wenn man sich Auskünfte geben lässt, die einen großen Verwaltungsaufwand erfordern. Die Befürchtung, dass einige Behörden über die Ankündigung exorbitanter Gebühren dafür sorgen könnten, dass Bürger ihre Anfragen zurückziehen, hat sich nicht bestätigt.

Dass vielen Informationsbegehren stattgegeben worden sei, bezeichnete Beatrix Philipp (CDU) in der Bundestagsdebatte als “erfreulich”. Ihr Koalitionspartner Michael Bürsch (SPD) betonte, mit dem IFG sei Deutschland der “Anschluss an die moderne Zeit des 21. Jahrhunderts” gelungen. Auch für die FDP sei das IFG “unerlässlich”, wenn auch noch “verbesserungswürdig”, so Gisela Piltz.

In welchem Umfang das Gesetz künftig geeignet sein wird, Licht ins Dunkel der tiefen Aktenschränke der öffentlichen Verwaltung zu bringen, liegt allerdings nicht mehr in den Händen der Politik. Das IFG garantiert ein neues Bürgerrecht – und ob das ein stumpfes oder ein scharfes Schwert wird, liegt in den Händen derer, die es führen: der Bürger.