Sachsen-Anhalt: Zugang zu Akten wird leichter

Jeder Bürger in Sachsen-Anhalt soll einen leichteren Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Das bisher bestehende Aktengeheimnis entfällt in Zukunft weitgehend. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag mit breiter Mehrheit.
Demnach können Bürger voraussichtlich vom 1. Oktober an Einsicht in die Akten von Landesbehörden, aber auch allen Kreis- und Kommunalämtern nehmen – ohne wie bislang ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Verwehrt werden kann ihnen die Akteneinsicht nur, wenn wichtige öffentliche Belange oder private Interessen Dritter berührt werden, zum Beispiel Geschäftsgeheimnisse. Die Auskünfte sollen aber gebührenpflichtig sein.
Auch einen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wird es geben. Er kann angerufen werden, sollten sich Bürger in ihren Informationsrechten eingeschränkt sehen. Diese Funktion wird der Landesbeauftragte für Datenschutz, Harald von Bose, übernehmen. Wie Innenminister Holger Hövelmann (SPD) sagte, werde das neue Informationszugangsgesetz in staatliche Vorgänge mehr Transparenz bringen: “Ziel ist es, jedermann die Möglichkeit zu geben, von jedem Ort und zu jeder Zeit die Verwaltung zu kontrollieren.” Ähnlich äußerten sich die Fraktionen der CDU, SPD und FDP; sie stimmten dem Gesetz zu. Die Linke-Fraktion kritisierte das Gesetz scharf und enthielt sich bei der Abstimmung. Es enthalte zu viele Ausnahmeregelungen und sei ein “Informationsverhinderungsgesetz”, so die Abgeordnete Gudrun Tiedge.

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