Der Hamburger Koalitionsvertrag vom 17. April 2008 stärkt die Informationsfreiheit.
“Datenschutz/Informationsfreiheit
Hamburg strebt eine/n gemeinsame/n Datenschutzbeauftragte/n mit Schleswig-
Holstein an, der/die auch für beide Länder als Informationsfreiheitsbeauftragte/r
zuständig ist. Die Gesetzeslage für Datenschutz und Informationsfreiheit soll
angeglichen werden. Der Anwendungsbereich für das Informationsfreiheitsgesetz
soll so geregelt werden, dass die gesamte mittelbare Staatsverwaltung grundsätzlich
erfasst ist, also Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.”
(Seite 58)
“Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte
Neben dem Bürgerbüro, das sich auf Seiten der Exekutive um tatsächliche oder
vermeintliche Ungerechtigkeiten oder Unzulänglichkeiten öffentlicher Verwaltung bei
individuellen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgen kümmert, wird beim Ersten
Bürgermeister eine Zentralstelle für Transparenz und Bürgerrechte eingerichtet.
Die Zentralstelle hat die Aufgabe, darauf zu achten, wie die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung der Exekutive gewahrt werden und
strukturellen Fragen nachzugehen, um die Behörden bei der umfassenden
bürgerfreundlichen Rechtswahrung zu unterstützen. Die Zentralstelle verfügt dafür
über definierte Rechte (Akteneinsicht, Befragungsrecht, Zutrittsrecht) zur Erfüllung
dieser Aufgabe und arbeitet kooperativ mit allen Behörden zusammen.
Ziel ist es, auf eine noch bessere Sicherstellung des bürgerfreundlichen und
rechtswahrenden Handelns aller Institutionen des öffentlichen Dienstes hinzuwirken
und eine noch größere Transparenz des behördlichen Handelns zu erreichen.
Die Zentralstelle kann eigeninitiativ und auf Anfrage tätig werden und in Abstimmung
mit der Senatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit betreiben und vergleichbar dem
Datenschutzbeauftragten in den Ausschüssen der Bürgerschaft berichten.
Die Zentralstelle arbeitet mit einem/r Vorsitzenden und drei Stellen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.”
(Seite 59)
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