PM: Rheinland-Pfalz: Informationsfreiheit ja – aber

“Vom Grundsatz her” begrüße er das geplante rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsgesetz (IFG), so Gert Winkelmeier. Der LINKE-Bundestagsabgeordnete befürchtet jedoch, dass zahlreiche Informationsgesuche abgelehnt werden, wenn die Ausnahmeklauseln des Gesetzes, das dem Mainzer Landtag heute zur ersten Lesung vorliegt, in der Behördenpraxis angewandt werden.

“Bereits 2002 hatte dem Landtag ein brauchbares Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgelegen, das seinerzeit aber abgelehnt worden war. Nun will die Landesregierung endlich hinter acht anderen Bundesländern nachziehen und ein IFG verabschieden”, so Winkelmeier. “Ob aber, was so lange gewährt hat, auch gut wird, kann erst die behördliche Praxis zeigen.”

Der Gesetzentwurf enthalte in vier von 15 Paragraphen ganze elf, zum Teil diffus formulierte Ausnahmegründe, aus denen Akteneinsicht verwehrt werden kann. “Akten, deren öffentliche Einsicht etwa die ‘wirtschaftlichen Interessen des Landes’ gefährden könnte, bleiben faktisch auch künftig unter Verschluss. Es steht also zu befürchten, dass unter Anwendung dieser und anderer Klauseln zahlreiche Informationsgesuche Ablehnung erfahren werden.”

DIE LINKE. werde daher genau verfolgen, wie das IFG in der Praxis umgesetzt werden wird. Dies gelte auch für die Frage, welche Gebühren für die Bearbeitung welcher Anfragen konkret erhoben werden. “Informationsfreiheit muss vollumfänglich auch für Menschen mit geringem Einkommen wirksam werden”, fordert Winkelmeier.

In Nordrhein-Westfalen enthalte die Verwaltungsgebührenordnung zum dortigen IFG eine Härtefallregelung, die Gebührenbefreiung ermöglicht. “Das ist vorbildlich; in dieser Richtung sollte die Mainzer Landesregierung nacharbeiten”, regt Winkelmeier an.

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