Die Baden-Württemberger sollen nach dem Willen der Landtags-Grünen ein Recht auf umfassende Auskunft bei öffentlichen Stellen bekommen. Das Land dürfe “keine Insel der Geheimniskrämerei bleiben”, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Oelmayer, gestern in Stuttgart. Oelmayer hatte bereits vor drei Jahren einen Entwurf vorgelegt, den die Regierungsfraktionen CDU und FDP abgelehnt hatten. Demnächst will er einen neuen Entwurf in den Landtag einbringen. Der neue Entwurf lehne sich stark an das rot-grüne Bundesgesetz an, das Anfang 2006 in Kraft getreten sei, sagte der Grünen-Politiker. Damals habe Baden-Württemberg das Gesetz im Bundesrat nicht blockiert, sondern sich enthalten. Der frühere Vorwurf, ein solches Gesetz könne ein “Bürokratiemonster” werden, habe sich nicht bestätigt. Erfahrungen anderer Flächenländer zeigten, dass die etwa 1000 Anträge pro Jahr verwaltungstechnisch zu bewältigen seien. Ein solches Gesetz könne auch zur Transparenz der Behörden beitragen. “Das Amtsgeheimnis ist Ausdruck eines obrigkeitsstaatlichen Denkens, in dem die Regierung die Verwaltung als Machtapparat betrachtet und nicht als Dienstleister.” Beispiele für die künftige Inanspruchnahme des Gesetzes sind etwa Angaben über Verkehrszählungen, Vergabe von Gutachten, Energiekosten oder Einsicht in die Investitionen von Pflegeheimen. lsw Info Das Informationsfreiheitsgesetz wurde kurz vor dem Ende der letzten Bundestags-Wahlperiode im Sommer 2005 von der rot-grünen Koalition durchgesetzt. Entsprechende Landesgesetze gibt es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.