Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat den Antrag der PAO Obing auf Erlass einer Satzung zur Sicherung der Informationsfreiheit der Bürger abgelehnt. Thomas Breu begründete seinen Antrag als Schritt in die Transparenz in der Politik. Auf Bundesebene habe sich diese Satzung längst bewährt. Dabei würden keine Geheimnisse ausgegraben und selbstverständlich dem Datenschutz Rechnung getragen. Je offener man diese Dinge angehe, desto weniger Missbrauch würde betrieben.
Vielleicht könne man so vermehrt das Interesse der Bürger an Entscheidungen in der Gemeinde wecken, so die Hoffnung Breus.
Laut Verwaltung ist der Anwendungsbereich einer solchen Satzung erheblichen Einschränkungen unterworfen und durch den umfangreichen Ausschlusskatalog die Anwendung sehr kompliziert. Zudem gewähre das geltende Recht dem Bürger bereits jetzt weitgehende Zugangsrechte. Dadurch werde den Individualinteressen hinreichend Rechnung getragen, andererseits aber auch jeder Bürger vor einer unberechtigten Ausforschung durch Dritte geschützt. Die Satzung könne wegen der bestehenden umfassenden Rechte den Zugang zu behördlichen Informationen gegenüber der geltenden Rechtslage nicht wesentlich erweitern, wäre wegen der schwierigen Auslegungsfragen aber im Vollzug mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden.
Bürgermeister Thurner und die übrigen Gemeinderäte teilten diese Meinung und sahen in der geplanten Satzung eine bürokratische Aufblähung der Verwaltung. Dies ging aus den zahlreichen Wortmeldungen hervor. Andreas Voderhuber wies darauf hin, dass Bürger die Herausgabe von Informationen auch über den Gemeinderat beantragen könnten. Geschäftsleiter Ludwig Mörner sicherte zu, Anfragen auch weiterhin entgegenkommend zu behandeln, soweit die Rechte des Einzelnen gewahrt blieben.