Baden-Württemberg: Nur die CDU verwehrt den Bürgern mehr Transparenz

Von Andreas Müller

Auf Bundesebene gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz bereits seit Anfang 2006 – genauso wie in den meisten europäischen Staaten. Es wurde noch von der Regierung Schröder auf den Weg gebracht und soll Entscheidungen der Behörden transparent machen. Die Bürger müssen seither kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von der Verwaltung verlangen. Vielmehr hat diese zu begründen, warum sie im Einzelfall Informationen verweigert – eine Umkehr der sogenannten Amtsverschwiegenheit. Wegen des Datenschutzes sieht das Gesetz jedoch zahlreiche Ausnahmen vor.

Acht Bundesländer sind dem Beispiel des Bundes bisher gefolgt – darunter Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Baden-Württemberg scheiterten dagegen zwei Vorstöße, auch die Landesbehörden zur Offenheit zu verpflichten. Den ersten unternahmen im Jahr 2000 die “Republikaner”, den zweiten 2005 die Grünen. Schon damals wandte sich nur die CDU grundsätzlich gegen die Informationsfreiheit. Ihre Begründung: für eine gesetzliche Regelung gebe es kein wirkliches Bedürfnis. Sie verleite nur zum Missbrauch – etwa durch Extremisten oder Kriminelle – und verursache unnötige Bürokratie. SPD und FDP plädierten wie die Grünen prinzipiell für eine Reform; gemeinsam hätten sie eine Mehrheit dafür gehabt. Die Liberalen stimmten jedoch gegen den Entwurf der Grünen, obwohl der “in weiten Teilen in die richtige Richtung” gehe. Ihre Begründung: zum Ende der Legislaturperiode sei nicht mehr genügend Zeit, um alle Betroffenen einzubeziehen und ein Gesetz sorgfältig zu beraten; in der nächsten Periode müsse es jedoch beschlossen werden.

Nun bekommt die FDP bald Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen. Zu Beginn diesen Jahres wollen die Grünen ihren Entwurf in einer neuen, überarbeiteten Fassung wieder in den Landtag einbringen. “Auch in Baden-Württemberg ist die Zeit reif für ein Informationsfreiheitsgesetz”, sagt der Abgeordnete und Rechtsexperte Thomas Oelmayer der Stuttgarter Zeitung. Die Praxis im Bund und anderen Bundesländern zeige, dass die Regeln “entgegen häufiger Prophezeiungen bei den Verwaltungen zu keinen nennenswerten Mehrbelastungen geführt haben”. Die Bürger nutzten ihr neues Recht rege, gingen jedoch verantwortungsvoll damit um, bilanziert Oelmayer. Nachdem sogar die CDU-Alleinregierung im Saarland mit den Stimmen der Grünen ein solches Gesetz verabschiedet habe, müsse auch Baden-Württemberg “endlich erkennen, dass der Bedarf an Transparenz in der Bevölkerung groß ist”. Derzeit überlege man, vor dem Einbringen des Gesetzes eine Anhörung im Parlament zu organisieren, sagte der Grünen-Abgeordnete; dabei wären besonders die Erfahrungen auf Bundes- und Länderebene interessant.

Auf die SPD können die Grünen auch diesmal zählen. Die Fraktion wolle ein solches Landesgesetz nach wie vor, sagt der Abgeordnete Peter Hofelich. Seine Begründung: “Lebendige Demokratie verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind, um die Aktivitäten des Staates kritisch zu begleiten, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und an der Entscheidungsfindung teilzunehmen.” Dabei müsse es einen gerechten Ausgleich zwischen dem Informationszugang und dem Datenschutz geben, verlangt Hofelich. Aus der Landtags-CDU verlautet hingegen, ein eigenes Gesetz werde “weiter abgelehnt”. Am Sachstand von Ende 2005 habe sich nichts geändert.

Damit liegt die Schlüsselrolle erneut bei der FDP, die von dem geplanten Grünen-Vorstoß offiziell noch nichts weiß. Der Abgeordnete und Innenexperte Hagen Kluck erinnert an das Programm für die Landtagswahl 2006, in der ausdrücklich ein “Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene” gefordert wurde; im Koalitionsvertrag hatte dies jedoch keinen Eingang gefunden. Laut Kluck ist die Reform notwendig, um den Bürgern “grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen zu gewähren” und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Der ursprüngliche Grünen-Entwurf sei jedoch “untauglich” gewesen.

Auch der liberale Vizelandeschef Michael Theurer unterstützt ein Informationsfreiheitsgesetz für den Südwesten. “Das Recht der Bürger auf Information ist für mich ein hohes Gut”, sagt er. Man müsse aber “die richtige Balance zwischen Prinzip und Praktikabilität” finden. Für Theurer heißt das “kurz gesagt: Information ja, Bürokratie nein”.

Skeptisch äußert sich dagegen der FDP-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl, Justizminister Ulrich Goll. Grundsätzlich sei auch er für “so viel Transparenz über behördliches Handeln wie möglich”. Allerdings dürfe keine zusätzliche Bürokratie entstehen, und die Missbrauchsgefahr müsse “beherrschbar bleiben”, mahnt Goll. Nicht selten werde “schiere Neugier an den Verhältnissen anderer” im Spiel sein. Es gelte daher gut zu überlegen, ob man sich gesetzlich verpflichte, “allen immer alles zugänglich machen zu müssen”. Schließlich bekämen Bürger, die ein berechtigtes Interesse geltend machten, schon heute Auskünfte.

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