Rolls Royce, AOK und flunkernde Beamte

Von Hans-Martin Tillack

Was ich Ihnen hier verrate, sollten Sie und ich eigentlich gar nicht wissen. Dass nämlich der auch in Brandenburg produzierende Triebwerkshersteller Rolls Royce zwei Bundesrat-Veranstaltungen mit je 15 000 Euro gefördert hatte. Und die AOK sogar zwei mal den Tag der Offenen Tür des Bundesrates mit je 29 000 Euro (im Vergleich zu Rolls Royce ist die Krankenkasse logischerweise viel besser gestellt).

Wie gesagt, eigentlich wollte der Bundesrat das ursprünglich für sich behalten. Es ist fast ein Jahr her, da beantragte ich bei der Länderkammer unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Namen aller ihrer Sponsoren. Erst wurde ich vom Bundesrat vertröstet. Dann passierte monatelang nichts. Dann erinnerte ich an meine Anfrage und erhielt am 26.Juli 2007 eine unbefriedigende Antwort. Einen Großteil der Namen wollte die Behörde nicht nennen, weil die Sponsoren selbst “ausdrücklich einer Veröffentlichung nicht zugestimmt” hätten – unter Berufung auf die IFG-Ausnahmebestimmung für Betriebsgeheimnisse.

Das Argument hat nicht einmal den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) überzeugt. Nach der vom Bundesrat selbst “zugrunde gelegten Definition des Bundesgerichtshofes” setze ein Betriebsgeheimnis voraus, dass die “Aufdeckung der Tatsachen” dem Geheimnisträger “wirtschaftlichen Schaden” zufügen könne. Was im Fall des Sponsoring kaum der Fall sein könne. Das sei ja eigentlich per se auf Öffentlichkeitswirksamkeit angelegt.

Anders, so würde ich hinzufügen, als bei der Korruption: Die findet in der Tat im Geheimen statt.

Weil der BFDI auf meine Beschwerde hin dem Bundesrat androhte, sie würden wegen ihrer ungerechtfertigten Informationsverweigerung demnächst öffentlich an den Pranger gestellt – stellte sich dort kürzlich ein Sinneswandel ein.

Nun, in erwähntem Schreiben vom 8.Januar 2007, bekam ich die vollständige Sponsorenliste, inklusive AOK und Rolls Royce. Auch “diejenigen Sponsoren”, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung bisher “nicht erteilt” hätten – hätten dies nun doch getan. Schrieb mir eine Ministerialrätin des Bundesrates.

Natürlich fragte ich nun bei der AOK nach, warum sie so lange ein Publikmachen ihres Namens blockiert hatte. Und ich erfuhr, dass mich der Bundesrat angeschwindelt hatte. Ja, man muss es so hart sagen. Man hatte mir die Unwahrheit mitgeteilt, obwohl es bei der Behörde Beamte gab, die es besser wussten.

Tatsächlich hatte sich die AOK nämlich bereits am 2.April 2007 mit der Veröffentlichung von Namen und Sponsoringleistungen einverstanden erklärt, nachdem der Bundesrat am 20.März um diese Freigabe gebeten hatte. Trotzdem ließ der Bundesrat im Mai 2007 im Sponsoring-Jahresbericht der Bundesregierung das Gegenteil verbreiten. Und genauso sogar noch in dem Schreiben, das die Beamten mir am 26.Juli schickten.

Die Ministerialrätin, die die Flunkerei unterschrieben hatte, beharrt darauf, dass sie mich nicht angelogen habe. Warum? Sie sei von der zuständigen Mitarbeiterin nicht korrekt und vollständig informiert worden. Nein, Konsequenzen für die Dame werde es nicht geben, weil man ihr keine “grobe Fahrlässigkeit” nachweisen könne. Außerdem habe sie das Haus ohnehin bereits verlassen.

Weil eine Unwahrheit oft die nächste nach sich zieht, führte der Bundesrat offenkundig sogar den BFDI in die Irre. Bei dem entstand der – zumindest im Fall AOK – falsche Eindruck, der Bundesrat habe sich seit dem Sommer nun “erneut um das Einverständnis der Sponsoren bemüht” und erst jetzt mit Erfolg.

An mich schrieb der Bundesrat in einem nachgeschobenen Fax vom 17.Januar 2008, dass man die AOK-Freigabe vom 2.April 2007 wegen einer “zeitlichen Überschneidung” im Juli 2007 noch nicht genannt habe.

Weil in der wunderbaren Welt des Bundesrates der 2.April offenbar nach dem 26.Juli kommt.

Ach ja, und warum hat die AOK eigentlich so viel Geld übrig, um Festivitäten des Bundesrates zu fördern? Die Krankenkasse sagt, man habe bei den beiden Tagen der Offenen Tür einen Informationsstand aufstellen dürfen. Dies, um der “bestehenden gesetzlichen Beratungs- und Informationspflicht” Folge zu leisten. Warum die AOK dafür je 29 000 Euro als Geldleistung erbringen musste, habe ich nicht genau verstanden, obwohl ich mehrfach nachfragte. Irgendwie war das jedenfalls nötig, um den Stand “auf Einladung des Bundesrates” aufstellen zu können.

Und Rolls Royce? Ja, man habe zunächst die Namensnennung verweigert, bestätigt der deutsche Regionaldirektor Rolf Neumann. “Ich bin generell der Meinung, dass die Presse nicht alles wissen muss”, sagt Neumann in schöner Offenheit. Aber weil wir – durch die Beschwerde beim BFDI – den Bundesrat “unter Druck gesetzt” hätten, stimmte dann auch Rolls Royce der Veröffentlichung zu.

Dass Rolls Royce im Juni und Oktober 2005 dem Bundesrat jeweils 15 000 Euro für zwei Veranstaltungen überwies, hatte übrigens nichts damit zu tun, dass der Bundesrat auf einer anderen Veranstaltung im September 2005 den damaligen Deutschland-Chef der Firma auf ein Podium lud. Nein, der Triebwerkshersteller wollte einfach via Sponsoring die “interessierte politische Öffentlichkeit” erreichen, sagt Neumann.

Diese Öffentlichkeit weiß nun auch, wie Rolls Royce Betriebsgeheimnisse definiert. Nämlich je nach öffentlichem Druck.

P.S.: Neues auch aus dem Sponsoringwesen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort bekam ich jetzt – nach nur neun Monaten Wartezeit – auf einen Antrag vom April 2007 hin die Summen mitgeteilt, mit denen Unternehmen 2006 das Sommerfest der Berliner Landesvertretung unterstützt hatten. Größter Sponsor war mit 30 000 Euro die bekanntlich inzwischen in leichten Geldnöten steckende Landesbank WestLB, zweitgrößter Sponsor mit 20 000 Euro die ebenfalls landeseigene NRW Bank. Praktisch, so ein Schattenhaushalt.

Gut, dass mit je 10 000 Euro wenigstens die beiden drittgrößten Sponsoren Privatunternehmen waren. Und was für welche! Einer war der Spielhallenbetreiber Gauselmann.

BfDI Pressemitteilung: Neue Broschüre zum Informationsfreiheitsgesetz

Um es den Bürgerinnen und Bürgern leichter zu machen, Ihre Rechte auf freien Informationszugang zu den Verwaltungsvorgängen auch zu nutzen, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine Informationsbroschüre mit der Bezeichnung “BfDI – Info 2: Informationsfreiheitsgesetz, Text und Erläuterungen” herausgegeben.

Diese Broschüre soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich schnell und umfassend über ihre Rechte auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen zu informieren und diese zielgerichtet wahrzunehmen. Sie enthält neben einführenden Erläuterungen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes eine Zusammenstellung der Informationsfreiheitsgesetze – soweit vorhanden – auch der der Länder, der entsprechenden Regelungen der Europäischen Union sowie weiterer damit in Zusammenhang stehender Rechtsvorschriften wie das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz.

“BfDI – Info 2: Informationsfreiheitsgesetz, Text und Erläuterungen”

Obing: “Eine bürokratische Aufblähung”

Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat den Antrag der PAO Obing auf Erlass einer Satzung zur Sicherung der Informationsfreiheit der Bürger abgelehnt. Thomas Breu begründete seinen Antrag als Schritt in die Transparenz in der Politik. Auf Bundesebene habe sich diese Satzung längst bewährt. Dabei würden keine Geheimnisse ausgegraben und selbstverständlich dem Datenschutz Rechnung getragen. Je offener man diese Dinge angehe, desto weniger Missbrauch würde betrieben.
Vielleicht könne man so vermehrt das Interesse der Bürger an Entscheidungen in der Gemeinde wecken, so die Hoffnung Breus.

Laut Verwaltung ist der Anwendungsbereich einer solchen Satzung erheblichen Einschränkungen unterworfen und durch den umfangreichen Ausschlusskatalog die Anwendung sehr kompliziert. Zudem gewähre das geltende Recht dem Bürger bereits jetzt weitgehende Zugangsrechte. Dadurch werde den Individualinteressen hinreichend Rechnung getragen, andererseits aber auch jeder Bürger vor einer unberechtigten Ausforschung durch Dritte geschützt. Die Satzung könne wegen der bestehenden umfassenden Rechte den Zugang zu behördlichen Informationen gegenüber der geltenden Rechtslage nicht wesentlich erweitern, wäre wegen der schwierigen Auslegungsfragen aber im Vollzug mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden.

Bürgermeister Thurner und die übrigen Gemeinderäte teilten diese Meinung und sahen in der geplanten Satzung eine bürokratische Aufblähung der Verwaltung. Dies ging aus den zahlreichen Wortmeldungen hervor. Andreas Voderhuber wies darauf hin, dass Bürger die Herausgabe von Informationen auch über den Gemeinderat beantragen könnten. Geschäftsleiter Ludwig Mörner sicherte zu, Anfragen auch weiterhin entgegenkommend zu behandeln, soweit die Rechte des Einzelnen gewahrt blieben.

Bafin muss Details zu Porsche und VW preisgeben

Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch der Klage der Anwaltskanzlei Rotter statt, die Informationen über mögliche Insidergeschäfte und die Verletzung von Publizitätspflichten verlangt hatte. Die Bafin habe nicht ausführlich genug dargelegt, warum das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in diesem Fall nicht gegriffen habe: Nach diesem ist sie dazu verpflichtet, bei Käufen wie dem Porsches detaillierte Finanzauskünfte zu geben.

Porsche stockte in den vergangenen drei Jahren seine Anteile an Volkswagen kontinuierlich auf. Momentan gehören dem Sportwagen-Konzern mehr als 30 Prozent an VW, 51 Prozent sind geplant.

Zur Zeit gibt es eine Reihe von Prozessen um die Auskunftspflichten von Bundesbehörden nach dem Anfang 2006 in Kraft getretenen Gesetz. Das IFG soll die Information der Bürger durch die Bundesbehörden erleichtern.

Die volle Akteneinsicht wurde den Anlegeranwälten aber zu Recht verweigert, urteilte das Gericht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ es den direkten Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleiben die verlangten Informationen bei der Finanzaufsicht.

In einem zweiten Pilotfall verweigerten die Richter dem Bundesverband der Verbraucherzentralen die Einsicht in Akten der Bausparkasse Badenia zu sogenannten Schrottimmobilien: Die Kasse hatte die Vergabe von Darlehen davon abhängig gemacht, dass die Kunden fragwürdigen Mietpools beitreten. Zur Beantwortung der Fragen hätte die Bafin nach Auffassung des Gerichts erst eine aufwendige juristische Prüfung veranlassen müssen, welche Pools als rechtswidrig anzusehen seien. Dies sei ihr nach dem IFG nicht zuzumuten.

Die Prozessvertreter der Bafin warnten davor, dass zu weitgehende Informationspflichten den Markt verunsichern und die Behörde von wichtigen Informationen abschneiden könnten. Sie könne dann ihren Aufgaben schwerer nachkommen. Im Fall Porsche/VW sei letztlich nur eine Teilfrage nach Publizitätspflichten von VW unbeantwortet geblieben.

Auch die Anwälte der beigeladenen Firmen Porsche und Badenia lehnten zu weitgehende Informationen der Bafin zu Wirtschaftsunternehmen ab. Es sei nicht Ziel des Gesetzes gewesen, dass sich Konkurrenten informieren und Anleger sich auf kommende Zivilprozesse vorbereiten könnten, sagte der Porsche-Vertreter.

Kläger-Anwalt Felix Weigend sprach sich dagegen aus, ganze Bereiche der Bundesverwaltung von ihren Informationspflichten zu befreien. Dies sei im Gesetz nur für den Geheimdienst vorgesehen.

Die Bafin hat nach eigenen Angaben bislang 122 Auskunftsersuchen nach dem seit zwei Jahren gültigen Gesetz erhalten. Davon seien etwa ein Drittel abgelehnt, ein Drittel in Teilen erfüllt und ein Drittel komplett beantwortet worden.

Beim Asyl endet die Offenheit

Von Vera Gaserow

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss sich bei seiner Asylanerkennungspraxis nicht in die Karten gucken lassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach entschied am Dienstag, dass die Nürnberger Behörde vorerst nicht zur Offenlegung der Leitsätze verpflichtet ist, nach denen es die politische Gefährdungslage für Flüchtlinge in ihren Heimatland beurteilt. Doch der Grundsatzstreit zwischen dem Flüchtlingsbundesamt und der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wird weitergehen.

Unter Berufung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz hatte Pro Asyl vor dem Verwaltungsgericht auf mehr Transparenz beim Flüchtlingsbundesamt geklagt. Die Behörde sollte Einblick gewähren, nach welchen internen Dienstanweisungen es die Asylanträge prüft. Außerdem verlangten die Flüchtlingslingshelfer, das Amt solle seine Leitsätze für die jeweiligen Herkunftsländer offenlegen, die für die Sachbearbeiter wichtige Richtschnur sind, ob einem Flüchtling in seiner Heimat Gefahr droht. Mit dieser Forderung stellt Pro Asyl zugleich das neue Informationsfreiheitsgesetz auf den Prüfstand, das seit Anfang 2006 von allen Bundesbehörden größtmögliche Offenheit gegenüber Bürgern verlangt.

“Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen”, lautet der Grundsatz des neuen Gesetzes. Doch als Pro Asyl unter Berufung auf das Recht Einblick in die Behördenarbeit verlangte, winkte das Flüchtlingsbundesamt ab. Es stempelte seine internen Dienstanweisungen und Leitsätze einfach mit einem “VS-nur für den Dienstgebrauch” zur geheimen Verschlusssache. Damit, so das Amt, seien die Dokumente auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz den Blicken der Öffentlichkeit entzogen.

PM: Klage von PRO ASYL nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird verhandelt

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weigert sich, PRO ASYL Einblick zu gewähren in die Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze. PRO ASYL hat deswegen gegen das BAMF unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Klage erhoben, die am 22. Januar 2008 um 13 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt wird.
PRO ASYL will mit der Klage das BAMF zu mehr Transparenz in seiner Entscheidungspraxis zwingen. Die verlangten Informationen sind Grundlage der Entscheidungen im Asylverfahren. In den Dienstanweisungen werden Verfahrensfragen geregelt, wie Zuständigkeiten und Berichtspflichten, die Befassung von Sonderbeauftragten, Vorgaben der Amtsleitung etc. Die Herkunftsländerleitsätze stellen die Situation in den Fluchtländern dar. Sie enthalten Einschätzungen zur politischen und vor allem menschenrechtlichen Situation, zur Sicherheits- oder Versorgungslage und sind Grundlage der asylrechtlichen Entscheidung.
Das Anfang 2006 eingeführte Informationsfreiheitsgesetz gibt allen Bürgern das Recht auf freien Zugang zu Informationen der Bundesbehörden. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dem Bürger transparent zu machen, wie Entscheidungen der Behörden entstehen und welche Ziele damit verfolgt werden. Damit soll für jedermann die Basis dafür geschaffen werden, sich in den politischen Prozess einzubringen und Kontrolle gegenüber staatlichen Einrichtungen auszuüben (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/4493). Der Auskunftsanspruch braucht weder begründet zu werden noch müssen berechtigte Interessen an der Information nachgewiesen werden.
Die geforderte Offenlegung der Informationen könnte die Qualität der Asylentscheidungen steigern. So könnten etwa Fehleinschätzungen der Menschenrechtssituation schneller behoben werden. Die unzutreffende Bewertung der Verfolgungssituation in Birma im Jahr 2007, die PRO ASYL nach einer aufwendigen Recherche ermitteln konnte, hätte bei mehr Transparenz wesentlich früher gestoppt werden können. Monatelang hagelte es Ablehnungen für Burmesen – Fehlentscheidungen, die zu unnötigen Klagen führten.
Das BAMF verweigert sich der Kontrolle durch die demokratische Öffentlichkeit und lehnt die Herausgabe der Informationen mit der Begründung ab, sämtliche Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze seien “Verschlusssachen”. Zu solchen wurden sie jedoch erst durch das BAMF selbst gemacht.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht zwar Ausnahmen vom Informationsanspruch vor, wenn eine Information als Verschlusssache der Geheimhaltung unterliegt. Das BAMF allerdings hat die Ausnahme zum Regelfall gemacht, indem es alle herausverlangten Informationen zur Verschlusssache erklärt hat – unabhängig davon, ob es in der Dienstanweisung nur um Verwaltungsvorgaben oder um eventuell problematische Aussagen über andere Länder geht. Eine mögliche Differenzierung zwischen einem Veröffentlichungsinteresse wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen einerseits und diplomatischer Rücksichtnahme bei weniger gravierenden Problemlagen andererseits wird nicht einmal erwogen.
Das BAMF hält seine gesamte Tätigkeit für geheimhaltungsbedürftig – eine demokratiefeindliche Haltung, die mit der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht in Einklang steht.

Verwaltungsvorschriften im Internet

Die Bundesregierung stellt unter Federführung des Bundesministeriums des Innern in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine umfangreiche Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden kostenlos im Internet bereit. Die Datenbank beinhaltet „living documents“, d.h. die Bundesressorts aktualisieren fortlaufend die eingestellten Dokumente. In Überarbeitung befindliche und neue Verwaltungsvorschriften können jederzeit von der juris GmbH eingepflegt werden.

Die juris GmbH übernimmt den technischen und dokumentarischen Aufbau und wird unterstützend den Datenbestand pflegen. Die Präsentation der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes orientiert sich im Layout und im inhaltlichen Zuschnitt an dem bereits bestehenden Auftritt der Gesetze im Internet.

Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen und dazu dienen, Organisation und Handeln der Verwaltung zu bestimmen. Näheres zu den einzelnen Verwaltungsvorschriften finden Sie ggf. auf den Internetseiten des Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt.

Verwaltungsvorschriften im Internet

Transparency fordert Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland hat mehr Transparenz und Offenheit des Landes Niedersachsen gegenüber seinen Bürgern gefordert. Dazu sei ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) notwendig, das Zugang zu allen Informationen ermögliche, teilte Transparency am Freitag in Hannover mit. Generell herrsche ein “richtiges Bewusstsein” bei der Korruptionsbekämpfung in Niedersachsen, bilanzierte Transparency-Vorstandsmitglied Jochen Bäumel. “Wir bedauern allerdings, dass einem IFG nicht wie in anderen Bundesländern zugestimmt wurde.”
Die Organisation stellte am Freitag (18. Januar 2008) die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vor. Darin hatte sie die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Ergebnis sei, dass vor allem die Oppositionsparteien den Forderungen von Transparency zustimmten, sagte Bäumel.
Zur aktuellen Debatte um Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren zum JadeWeserPort in Wilhelmshaven wollte Bäumel keine Stellungnahme abgeben. “Ich hab den Bericht des Untersuchungsausschusses zwar gelesen. Die Zeugenaussagen darin sind aber alle sehr konträr.”

Informationsfreiheitsgesetz: Die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen von Transparency Deutschland

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat heute in Hannover die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vorgestellt. Die Regionalgruppe Niedersachsen hat dazu die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Mit Ausnahme der CDU bekennen sich alle Parteien zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen. Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Wir fordern mehr Transparenz bei staatlichen Entscheidungen. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist das richtige Instrument dazu“. Neben dem Bund haben bereits acht Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

Transparenz und Offenheit sollten das Wesen eines modernen Staates und seiner Verwaltung prägen. Dies haben der Bund und acht Bundesländer erkannt und ihren Bürgerinnen und Bürgern den grundsätzlichen Zugang zu allen Informationen ermöglicht, die bei öffentlichen Stellen bekannt sind. Die dazu ergangenen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Bereiche geschützt bleiben.

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2006 einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erlass eines solchen Gesetzes abgelehnt. CDU und FDP haben dies seinerzeit im Wesentlichen damit begründet, dass eine solche Regelung überflüssig sei.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Begrüßen Sie die Entwicklung vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit zu einem transparenten Staat oder lehnen Sie sie ab?

Halten Sie ein IFG für ein geeignetes Mittel gegen Korruption und Politikverdrossenheit? Werden Sie sich aktiv für ein IFG in Niedersachsen einsetzen?

Die CDU sieht erhebliche, auch praktische Bedenken, ein IFG in Niedersachsen zu schaffen. Amtsverschwiegenheit sei nach wie vor ein wichtiges Gut. Die bereits existierenden Regelungen seien ausreichend, die nötige Transparenz für die Daten einzufordern, von denen man persönlich betroffen sei. Dennoch werde selbstverständlich jede ernsthafte Eingabe an Landesoberbehörden beantwortet.

Die SPD setzt sich für Transparenz ein und verweist auf die guten Praxiserfahrungen aus Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu bereits geltenden Regelungen. Sie erklärt die Schaffung eines IFG zu einem zentralen Thema ihres Regierungsprogramms.

Die FDP hält Transparenz für ein gutes Mittel, Bürgerinnen und Bürger für politische Vorgänge zu begeistern und Korruption vorzubeugen; der Datenschutz sei dabei zu gewährleisten. Sie setze sich für ein IFG auf Landesebene ein. Die Öffentlichkeit von Information müsse zum Grundsatz werden.

Bündnis90/DIE GRÜNEN sehen den Staat als Dienstleister am Bürger. Der preußische Grundsatz der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß und dürfe nur noch teilweise in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr zum Zuge kommen. Sie verweisen auf ihre Gesetzesinitiativen, vermögen eine höhere gesellschaftliche Wirkung jedoch schwer einzuschätzen.

Die ödp erklärt Transparenz in Politik und Verwaltung für wesentlich. Ein IFG sei auf jeden Fall zu schaffen.

Fazit:

SPD und DIE GRÜNEN setzen wie auch die ödp ihren Einsatz für ein IFG auf Landesebene fort. Besonders begrüßt Transparency die klare Aussage der SPD, eine solche Initiative zu einem zentralen Punkt ihres Regierungsprogramms zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob im Falle eines Wahlerfolges dies mit derselben Konsequenz umgesetzt wird.

Erfreulicherweise scheint die FDP ihre Haltung geändert zu haben. Argumentierte sie im Landtag vor zwei Jahren noch ähnlich wie die CDU mit der Überflüssigkeit einer solchen Regelung, hat sie den notwendigen Paradigmenwechsel erkannt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit jeglicher Information ist auch für sie ein wirksames Mittel gegen Korruption.

Unverändert bleibt die Meinung der CDU. Sie ignoriert die Erfahrungen des Bundes und anderer Länder, die alle Befürchtungen entkräften, die in ihrer Stellungnahme deutlich zu Tage treten. Dem Schutz persönlicher Daten, sicherheitssensibler Bereiche und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann ausreichend Rechnung getragen werden. Dies wird dadurch am deutlichsten, dass die Datenschutzbeauftragten in der Regel auch zu Informationsfreiheits-Beauftragten bestellt werden. Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Die CDU will Informationen, die bei Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Bürger zugänglich wären, weiterhin unter Verschluss halten.

Es bleibt zu hoffen, dass sie im Fall einer Regierungsbeteiligung erkennt, dass Niedersachsen in Sachen Verwaltungstransparenz mangels IFGs nur noch in der zweiten Liga spielt.

Für alle zustimmenden Aussagen gilt: Jedes IFG muss die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Informationen zum Grundsatz erklären, Ausnahmen gering halten und scharf umreißen sowie ein verbindliches und kurzes Verfahren vorschreiben. Die Entscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Einfache Auskünfte und Akteneinsicht müssen kostenlos sein; andere Gebühren müssen in ihrer Höhe angemessen sein und dürfen potentielle Antragsteller nicht abschrecken.

Baden-Württemberg: Akten bleiben zu

In Baden-Württemberg werden die Bürger auch in den kommenden Jahren keine umfassende Einsicht in Akten der Verwaltung bekommen. In der Koalitionsvereinbarung mit der CDU seien keine Pläne für das dafür notwendige Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen, sagte die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger. Homburger reagierte auf einen Vorstoß der Grünen, die einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen wollen. Die Liberalen seien zwar dafür, aber mit dem großen Regierungspartner CDU sei so ein Gesetz nicht zu machen. “So einfach ist die Welt”, sagte Homburger. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Oelmayer hatte gesagt, nach positiven Erfahrungen mit der erweiterten Transparenz auf Bundes- und Landesebene sei auch im Südwesten die Zeit dafür reif. SPD und FDP hatten sich in ihren Wahlprogrammen ebenfalls für ein Informationsfreiheitsgesetz ausgesprochen. Damit wäre eine parlamentarische Mehrheit im Landtag im Grundsatz gesichert gewesen. Die FDP-Abgeordneten Michael Theurer und Hagen Kluck plädierten ebenfalls für einen freien Zugang zu Behördeninformationen. Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte sich dagegen skeptisch. Man müsse sich gut überlegen, ob man “allen immer alles zugänglich machen” wolle, warnte er. Homburger betonte, Goll stelle damit aber nicht die Grundposition der Liberalen in diesem Punkt infrage.