Thüringen: Gesetz zur Informationsfreiheit

Mit einem neuen Gesetz hat der Landtag am 12. Dezember 2007 die Rechte der Bürger gegenüber den Behörden gestärkt. Die öffentliche Verwaltung muss künftig auf Anfrage ihre Akten für die Bürger öffnen.

Ausgenommen von der stärkeren Öffnung sind der Landtag, der Rechnungshof, der Datenschutzbeauftragte und Gerichte. Zudem dürfen keine Informationen herausgegeben werden, die Geschäftsgeheimnisse oder die individuelle Selbstbestimmung betreffen. Thüringen übernimmt damit weitgehend eine Regelung des Bundes. Die Opposition lehnte das Gesetz als nicht weitgehend genug ab.

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