Studie zur Abfrage von Verbindungsdaten bleibt unter Verschluss

Von Stefan Krempl

Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einsicht in ein Gutachten zur Auskunftserteilung über Verbindungsdaten zurückgewiesen. Die laut Medienberichten seit Juli vorliegende 472-seitige Studie über die “Rechtswirklichkeit” der staatlichen Abfrage von Informationen, wer wann mit wem per Telefon oder Internet in Kontakt stand, befinde sich nach wie vor im Stadium eines Entwurfs, begründet das Ressort von Ministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ablehnung der Akteneinsicht. Noch immer prüfe das Bundesamt für Justiz gemeinsam mit dem Ministerium die Abnahme des Erfahrungsberichts des Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Die jetzige Fassung solle nicht Bestandteil des entsprechenden Verwaltungsvorgangs werden.

Der Bundestag hatte die Bundesregierung bereits vor drei Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Geltungsdauer der Paragraphen 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) aufgefordert, die Anwendung der damit verknüpften Befugnis zur Verbindungsdatenabfrage zu evaluieren. Erst 2006 erteilte das Justizministerium dem Max-Planck-Institut den entsprechenden Auftrag. Die Veröffentlichung der Studie, deren Ergebnisse dem Ministerium offenbar nicht ganz gelegen kommen, verzögert sich derweil weiter auf unbestimmte Zeit. Ein Termin für die Publikation der freigegebenen Endfassung sei derzeit noch nicht ersichtlich, heißt es in der Behörde.

Das Gutachten beziehungsweise dessen Geheimhaltung hatte vor allem vor der Verabschiedung der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung Anfang November eine wichtige Rolle gespielt. Die Grünen hatten damals kurzfristig noch einen Antrag zur Absetzung der abschließenden Parlamentsberatung des Gesetzesentwurfs gestellt, der auch die besonders umkämpften Regeln zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten umfasst. Zur Begründung gaben sie an, dass die Evaluation der bestehenden Abfragemöglichkeiten der begehrten Informationen trotz einer ausgelaufenen Frist noch immer nicht vorgelegt worden sei.

Aus der bislang nur an Abgeordnete versandten Zusammenfassung der Studie (PDF-Datei) geht laut Gegnern der Vorratsdatenspeicherung hervor, dass die verdachtsunabhängige halbjährige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig ist. Es sei nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten “ins Leere gehen”. Der Direktor des Freiburger Forschungsinstituts, Hans-Jörg Albrecht, beklagte jüngst den Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung: “Das Gesetz erfasst die ganze Bevölkerung auf eine präventive Art und Weise und stört damit die Privatsphäre ohne einen Tatverdacht.”

Kritiker der von Bundestag und Bundesrat inzwischen beschlossenen Massendatenlagerung rüsten sich derweil weiter für den Gang nach Karlsruhe. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Koppelin, war Anfang der Woche mit dem Hinweis vorgeprescht, bereits Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt zu haben. Diese Angabe präzisierte der schleswig-holsteinische Abgeordnete gegenüber heise online noch einmal. Demnach sei alles “vorbereitet”, um sofort nach der umkämpften Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung der Verkündungsschrift nach Karlsruhe zu ziehen. Vorher würde das Gericht die Beschwerde nicht annehmen.

“Ich gehe davon aus, dass der Bundespräsident in den nächsten Tagen das Gesetz unterschreiben wird”, erläuterte Koppelin die Pläne. Die Liberalen wollen sich vor dem Verfassungsgericht dann von ihrem Parteimitglied Burkhard Hirsch vertreten lassen, der die Klageschrift federführend verfasst hat. Auch die Berliner Kanzlei Starostik steht in den Startlöchern, um eine Art Musterklage im Namen mehrer tausend besorgter Bürger in Karlsruhe zu lancieren. Dieser “Massenbeschwerde” haben sich vorab auch diverse Oppositionspolitiker der Grünen und Linken angeschlossen.

Thüringen: Gesetz zur Informationsfreiheit

Mit einem neuen Gesetz hat der Landtag am 12. Dezember 2007 die Rechte der Bürger gegenüber den Behörden gestärkt. Die öffentliche Verwaltung muss künftig auf Anfrage ihre Akten für die Bürger öffnen.

Ausgenommen von der stärkeren Öffnung sind der Landtag, der Rechnungshof, der Datenschutzbeauftragte und Gerichte. Zudem dürfen keine Informationen herausgegeben werden, die Geschäftsgeheimnisse oder die individuelle Selbstbestimmung betreffen. Thüringen übernimmt damit weitgehend eine Regelung des Bundes. Die Opposition lehnte das Gesetz als nicht weitgehend genug ab.

GRÜNE-Hessen: Unter CDU-Regierung Datenschutz ins Hintertreffen geraten

“Trotz seiner freundlichen und verbindlichen Art ist es dem hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Michael Ronellenfitsch, leider nicht gelungen, die CDU-Landesregierung von wesentlichen Bausteinen des Datenschutzes zu überzeugen, die dazu führen können, dass Hessen seinem Ruf als Stammland des Datenschutzes wieder gerecht wird. Dabei geht es um das Informationsfreiheitsgesetz, Online-Durchsuchungen und die mangelnde Sensibilität bei der Datenspeicherung und dem Umgang mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern”, so die für den Datenschutz zuständige Abgeordnete der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth.

“Es ist der letzte Datenschutzbericht in dieser Legislaturperiode und das ist auch gut so. Denn dann haben wir ab dem nächsten Jahr die Chance, dem Datenschutz in Hessen wieder einen angemessenen Platz einzuräumen und dafür Sorge zu tragen, dass von Hessen wieder positive Impulse für den Datenschutz ausgehen und nicht das Abwehrgefecht gegen die berechtigten Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht.”

“Die CDU hat es unter den fadenscheinigsten Begründungen abgelehnt, ein Informationsfreiheitsgesetz in Hessen zu verabschieden. Da wird das berühmte Bürokratiemonster bemüht, dass immer dann auftaucht, wenn die Argumente ausgehen. DIE GRÜNEN sind allerdings der Auffassung, dass der immer größer werdende Datenbestand und die Möglichkeiten der Datenverarbeitung, dazu verpflichten, den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einzuräumen, diese Informationen auf abzufragen.”

“Beim Thema Online-Durchsuchungen hat sich eine unheimliche Allianz von Innenminister Wolfgang Schäuble über Volker Bouffier und jetzt sogar bis hin zu Jürgen Walter gebildet. Das ist nicht gut für die hessischen Bürgrinnen und Bürger. Reicht man der CDU-Landesregierung beim Datenschutz den kleinen Finger, nimmt sie gleich die ganze Hand”, so Sigrid Erfurth.

foodwatch verklagt Bundesregierung

Von Ellen Drechsler

Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch klagt derzeit gegen die Bundesregierung, um Einsicht in die Protokolle der Deutschen Lebensmittel-Kommission beim Bundesernährungsministerium zu erhalten. Die NGO erhofft sich durch die Sichtung der Unterlagen, Einsicht über die Berücksichtung der Verbraucherbelange und die Gewichtung wirtschaftlicher Interessen.

Die Lebensmittelbuch-Kommission erstellt Leitsätze für die Herstellung von Lebensmitteln, beschreibt deren Eigenschaften und legt fest, unter welchen Bezeichnungen die Waren in den Handel kommen. Dazu Matthias Wolfschmidt, foodwatch-Kampagnenleiter: „Wir Verbraucher erfahren nicht, wie Herstellungsbeschleuniger, Rohstoff-Verbilliger oder Zusatzstoffe gerade für welche Rezepturen durchgewinkt werden.“

Foodwatch beruft sich auf das im Jahr 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz, das die Einsicht den Behörden und Bundeseinrichtungen mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben in amtliche Dokumente gewährt.

foodwatch klagt auf Herausgabe geheimer Protokolle

Die weitgehend unbekannte Lebensmittelbuch-Kommission entscheidet darüber, welchen Bezeichnungen jeder Verbraucher beim Einkauf begegnet. Die Bürger erfahren jedoch nicht, was in dem Gremium besprochen wird. foodwatch klagt jetzt auf Akteneinsicht.

Welche Nahrungsmittel in den Handel gelangen können, wie sie zusammengesetzt sein müssen, wie sie sich nennen dürfen und welche Zusatzstoffe erlaubt sind – das alles legt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission fest. Ihre Beschlüsse sind in 23 Leitsätzen formuliert und im Deutschen Lebensmittelbuch zusammengefasst. Sie regeln, was man sich zum Beispiel unter Pumpernickel oder Perlwein vorzustellen hat und ab wann ein Saft als “reich an Vitamin C” bezeichnet werden kann. Bei ihren Entscheidungen soll die Kommission die Erwartungen der “Durchschnittsverbraucher” berücksichtigen. Das Ergebnis sind beschönigende Formulierungen wie “Formfleisch-Schinken”. Doch welcher Verbraucher stellt sich bei dem Wort Schinken schon einzelne Fleischfasern vor, die nach einer mechanischen Behandlung und Freisetzung von Muskeleiweiß mit Hilfe von Hitze oder Kälte zusammengeklebt und in eine “Schinken”-Form gebracht werden?

Die Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Ihre Arbeit ist im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. In dem Gremium sitzen 32 Männer und Frauen, die vom Bundesministerium für fünf Jahre berufen werden. Vertreten sind dort neben Wirtschaftsverbänden aller wichtigen Industriebereiche auch die Nahrungsmultis Nestlé und Unilever. Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten. Die Verbraucherinteressen sollen von den staatlich finanzierten Verbraucherzentralen vertreten werden. Ob die Interessen der Verbraucher bei den Beschlüssen tatsächlich berücksichtigt werden, lässt sich aber nicht nachprüfen, denn die Sitzungsprotokolle werden geheim gehalten. Der Öffentlichkeit bleibt vollständig verborgen, wie es zu den Leitsätzen kommt.

Die von der Kommission formulierten Leitsätze haben zwar nicht den Status von Gesetzen. Sie dienen aber Lebensmittelherstellern, dem Handel und den Kontrollbehörden als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lebensmittelbuch-Kommission ist eine Bundeseinrichtung mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben und deshalb nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2006 dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Trotzdem hat die Kommission einen ersten Antrag von foodwatch auf Einsicht in die Sitzungsprotokolle vom Januar 2007 abgelehnt – nach mehr als acht Monaten und ohne inhaltliche Begründung. Nach einem anschließenden erfolglosen Widerspruch hat foodwatch deshalb am 23.11.2007 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Methangasfunde – Kritik an der Informationspolitik der Stadt Ahrensburg: Anlieger wollen endlich Klarheit

Von Martina Tabel

Einerseits ist das Gas völlig unschädlich. Andererseits aber offensichtlich doch so gefährlich, dass dort nicht gebaut werden darf. Darauf möchte ich schon eine Antwort haben”, sagt der Ahrensburger Heinrich Jaenecke. Der freiberufliche Autor steht nicht allein mit seinen Bedenken. Zusammen mit Nachbarn hat der Anlieger der Straße Fannyhöh ein Schreiben an Ahrensburg Bürgermeisterin Ursula Pepper gerichtet.

Die Menschen wollen wissen, was es mit dem seit Monaten von der Stadt unter Verschluss gehaltenen Gutachten und den Methanfunden unter den Tennisplätzen des THC auf sich hat – eine Fläche, die direkt an ihre Grundstücke grenzt. “Als unmittelbar Betroffene sind wir äußerst beunruhigt über die, wie Sie selbst sagen, potenzielle gesundheitliche Gefährdung durch die austretenden Gase”, heißt es in dem Schreiben. Deutlich schärfer wird der Ton, wenn es um die Art des Umgangs mit den Bürgern geht. Beklagt wird die Informationspolitik des Rathauses, “oder besser gesagt, die Desinformationspolitik”.

“Wir können es nicht widerspruchslos hinnehmen, vom Rathaus als unmündige Deppen behandelt zu werden, denen man keine Informationspflicht schuldig ist”, heißt es in dem Brief.

Im Unklaren gelassen zu werden, schürt den Unmut der Anwohner ganz besonders. “Dass wir erst über die Zeitung informiert wurden, können wir nicht tolerieren”, sagt Hans Reusch, der schon in den Achtzigerjahren in der Straße Fannyhöh wohnte und dort nun seit 1992 in einer Doppelhaushälte lebt. Reusch: “Wenn wir uns zu viele Sorgen machen sollten, um so besser. Dann sollen sie uns das doch sagen! Ich verstehe nicht, warum wir als unmittelbar Betroffene nicht in Kenntnis gesetzt werden.”

Auch Helge Knudsen, der ebenfalls seit 1992 in der Straße Fannyhöh lebt, fehlt das Verständnis: “Ich wundere mich, warum die Bürgermeisterin so ungeschickt vorgeht. So macht sie die Sache nur viel schlimmer.” Eine potenzielle Gesundheitsgefahr unkommentiert stehen zu lassen, mache einen verheerenden Eindruck.

Sollte auf den Brief keine erschöpfende Antwort kommen oder die öffentliche Umweltausschusssitzung am kommenden Mittwoch (19.30 Uhr, Rettungszentrum, Am Weinberg 2) keine Klarheit bringen, will der Anwohner, der von Beruf Richter ist, weitere Schritte unternehmen. Knudsen: “Es gibt schließlich das Informationsfreiheitsgesetz.” Das Bundesgesetz trat 2006 in Kraft und gewährt den Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu Behördenunterlagen.

Mit weiteren hinhaltenden Erklärungen sei es nun nicht mehr getan, heißt es in dem Brief. Erwartet werde eine rückhaltlose und umfassende Aufklärung über alle Aspekte der Situation sowie über die zu treffenden Maßnahmen der Stadtverwaltung. Und weiter: “Niemand von uns will Streit, doch über die aktuelle Problematik hinaus geht es hier um die Grundsatzfrage des Umgangs der ,Obrigkeit’ mit den Bürgern.”

So hat Heinrich Jaenecke, der sich als Autor intensiv mit der deutschen Geschichte beschäftigt und Bücher und Essays dazu geschrieben hat, den Unmut der Anwohner formuliert. Der Schlusssatz des Briefes an die Bürgermeisterin ist ein Bekenntnis zur aufgeklärten, offenen Gesellschaft: “Den altpreußischen Untertanenstaat sollten wir allmählich hinter uns haben.”

Erstmals Spitzenempfänger von EU-Agrarsubventionen veröffentlicht

Von Manfred Redelfs
Bei den Musterprozessen zum Informationsfreiheitsgesetz hat es vor kurzem eine wichtige Grundsatzentscheidung gegeben: Aufgrund einer Klage von Netzwerk-Recherche-Vorstandsmitglied Brigitte Alfter, Korrespondentin in Brüssel, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Liste mit den Empfängern von EU-Agrarsubventionen in Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht. Freigegeben wurden allerdings nur die Zahlungsempfänger, die als juristische Personen, also Firmen, Gelder bezogen haben. Bei Privatpersonen hat das Gericht den Datenschutz höher gewichtet als das Recht der Öffentlichkeit auf Information über die Verwendung der Gelder.

Erstmals ist damit in Deutschland für ein Bundesland mit Namen und Geldsumme bekannt, wer von den Zahlungen aus Brüssel profitiert. Es zeigt sich das Muster, das bereits bei ähnlichen Veröffentlichungen in anderen EU-Staaten auffiel: Nutzniesser sind nicht die kleinen Bauern, denen man die zusätzlichen Einnahmen gerne gönnen würde, sondern vorrangig Unternehmen der Agroindustrie, branchenfremde Empfänger wie der Energiekonzern RWE und der deutsche Landadel.

So flossen in NRW im vorigen Jahr 3,7 Millionen Euro an den Obst- und Gemüseproduzenten Landgard, und der Energieriese RWE kasssierte innerhalb der letzten fünf Jahre für Rekultivierungsmassnahmen in seinen Tagebauen 2,1 Millionen Euro. Bei den Landgütern, die vom Geldsegen aus Brüssel profitierten, liest sich die Empfängerliste wie ein Blick in den Adelskalender, über die Gutsverwaltung von Spee und die Metternich Ratibor Corvey KG des Prinzen von Ratibor und Corvey bis hin zum Gut Schlenderhan. Baronin Karin von Ulmann, die Eigentümerin von Gut Schlenderhan, gilt als eine der reichsten Privatpersonen Deutschlands, mit einem geschaetzten Vermoegen von 4,1 Milliarden Euro. Kritiker wie Umweltschützer und Kleinbauern werfen der EU daher seit Jahren vor, sie verfahre bei der Agrarpolitik nach der Devise “Wer hat, dem wird gegeben”. Ein ausführlicher Bericht auf der Basis der NRW-Zahlen ist im “stern” erschienen (s. Presseecho).

Das Grundsatzurteil in NRW hat schliesslich auch Brandenburg bewogen, die Spitzenempfänger zu veröffentlichen und damit einem Antrag stattzugeben, der vom Bündnis für Transparenz gestellt worden war. Diesem Zusammenschluss von umwelt- und entwicklungspolitischen Gruppen, Bauernverbänden und Bürgerrechtsvereinigungen gehört auch Netzwerk Recherche an. Wiederum haben zahlreiche Medien die aus den Listen ersichtlichen Fallbeispiele aufgegriffen, um die EU-Förderpolitik zu problematisieren.

Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich damit als gutes Instrument erwiesen, bei Themen, zu denen bisher nur anekdotisch Fallbeispiele bekannt waren, eine gründliche faktengestützte Analyse vorzunehmen. Immerhin geht es bei den Agrarsubventionen um mehr als die Hälfte des gesamten EU-Haushalts. Allein in Deutschland werden jährlich 6,5 Milliarden Euro verteilt.

Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig fiel Ende November schliesslich eine dritte Entscheidung zur Offenlegung von EU-Subventionen: Auf Antrag von Brigitte Alfter hatte das Gericht über die Veröffentlichung für das Land Schleswig-Holstein zu entscheiden. Anders als in den anderen beiden Verfahren war das Gericht der Auffassung, dass nicht nur das Informationsfreiheitsgesetz anzuwenden sei, sondern auch eine Veröffentlichung nach dem Umweltinformationsgesetz infrage käme. Damit ist der Weg eröffnet, in allen Bundeslaendern unter Berufung auf das UIG auf eine Publikation der Zahlen zu dringen, während es Landes-IFG bisher nur in acht Bundesländern gibt. Ausserdem eröffnet das UIG rechtlich bessere Chancen, an die gesuchten Informationen zu kommen.

Wermutstropfen bei der Schleswiger Entscheidung ist jedoch, dass das Gericht sich für ein aufwändiges Anhörungsverfahren entschieden hat, bei dem alle Geldempfänger zunächst gefragt werden sollen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Selbst wenn sie nicht zustimmen, kann die Behoerde bei überwiegendem öffentlichen Interesse immer noch für eine Freigabe votieren. Allerdings führt dieses Verfahren zu einer weiteren Verzögerung, bis es zur Entscheidung kommt. Positiv ist immerhin, dass das Gericht die Argumentation der Behörde nicht durchgehen liess, die beantragte “Liste” sei in dieser Form nicht vorhanden, müsse also extra erstellt werden, was das Amt als zu aufwändig ablehnte. Diese Argumentation wurde nicht als Ablehnungsgrund anerkannt.

Die Verfahren unterstreichen erneut, wie wichtig es ist, bei IFG-Antraegen einen langen Atem zu beweisen und notfalls den Klageweg zu beschreiten, um Informationsansprüche gegenüber mauernden Behoerden durchzusetzen.

Hintergrundinformationen zur Veroeffentlichung der Agrarsubventionen:

Urteil des Verwaltungsgerichts Duesseldorf (ab S. 6 des PDF-Dokuments)
(PDF-Datei, 14 S., 962 KB)

Empfaenger in NRW 2006
(PDF-Datei, 78 S., 475 KB)

Empfaenger in Brandenburg
(PDF-Datei, 2 S., 122 KB)

Uebersicht, welche Empfaenger in allen EU-Laendern schon bekannt sind:
http://www.farmsubsidy.org/
Presseerklaerung der Transparenzinitiative zur Veroeffentlichung in NRW:
http://www.presseportal.de/pm/51594/1079517/oxfam_deutschland_e_v .

Wer profitiert? Initiative fuer Transparenz bei EU-Agrarsubventionen
http://www.wer-profitiert.de/de/home/