Passauer Transparenz: Stadt gewährt Akteneinsicht

Nirgends betreffen politische Entscheidungen den Bürger direkter, nirgends sonst so konkret: So argumentieren Politiker, wenn sie die Bedeutung der Kommunalpolitik betonen. Oft aber scheitert die Initiative der Bürger an der Geheimniskrämerei der Behörden. Passau will es besser machen und als erste Kommune Bayerns Akteneinsicht gewähren. Doch der Teufel steckt im Portmonee.

“Informationsfreiheit” heißt das Schlüsselwort: Auf Bundesebene hat jeder Bürger seit 2006 Zugang zu den meisten nicht personenbezogenen Informationen der Verwaltung. Ähnlich sieht es in sieben der neun nördlichen Bundesländer und dem Saarland aus.

Dem Süden ist so viel Transparenz bisher noch suspekt. Vor einem Jahr lehnte die CSU-Mehrheit im Landtag einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen als “überflüssig” ab. Im Juni scheiterten Transrapidgegner mit ihrem Versuch, Einsicht in das Sicherheitskonzept der Magnetbahn zu erhalten. Zumindest auf kommunaler Ebene aber ist schwer nachzuvollziehen, warum die Steuerzahler sich nicht darüber informieren sollen, wieviel die neue Straßenbeleuchtung kostet und was in Sachen Stadthalle passiert.
So sieht das jetzt auch die Stadt Passau: Hier sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger Gutachten, Kostenkalkulationen und Pläne zum Beispiel für den Ausbau von Straßen und Kläranlagen einsehen. Die Akteneinsicht ist eine Forderung des “Bündnisses für Informationsfreiheit in Bayern”. In Passau hat überraschenderweise die CSU den Antrag eingebracht. Die ödp will die Passauer Entscheidung jetzt in allen bayerischen Kommunen verwirklichen, um dann auch den Freistaat zum Handeln zu zwingen. “Die Städte und Kreise sollen begründen, warum sie Unterlagen nicht herausgeben, und nicht der Bürger, warum er sie haben will”, so eine alte Forderung von Landesgeschäftsführer Urban Mangold.

Ausgemacht ist indes noch nichts: Die Entscheidung über die Gebühren hat der Personal- und Verwaltungsausschuss erst einmal vertagt. Der Vorschlag der Verwaltungs sieht eine Spanne von fünf bis 100 Euro vor; zunächst waren fünf bis 1.000 Euro im Gespräch. In der Diskussion stellte sich heraus, dass die Stadt für eine E-mail 7,50 Euro verlangen will. Das erschien einigen Stadträten viel zu hoch, worauf sie von Rechtsdirektor Heinz Günther Kuhls erfuhren, dass diese Gebühr der geltenden Satzung der Stadt Passau entspricht. “Das wird jetzt schon verlangt”, erklärte Kuhls. Daraufhin entschied das Gremium, die Gebühren für Auskünfte nach der Informationsfreiheitssatzung erst in der nächsten Verwaltungsratssitzung festzulegen und bis dahin die bestehende Gebührenordnung der Stadt zu überprüfen.

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