Thüringen bleibt ohne Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Dass Thüringen auch in Zukunft ohne einen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit auskommen muss, kritisiert Uwe Höhn, der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. „Zum wiederholten Mal nimmt der Freistaat eine unrühmliche Sonderrolle ein“, sagt Höhn nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg habe man gute Erfahrungen mit einem solchen Beauftragten gemacht. „Nicht nur der Verwaltung wäre bei der Umsetzung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes geholfen. Streitfragen könnten einvernehmlich gelöst werden, bevor die Bürger in langwierigen Verwaltungsgerichtsprozessen ihre Rechte einklagen müssen”, sagt Höhn.
Dieses habe die Anhörung von Experten eindeutig belegt. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, dass – wie in vielen anderen Bundesländern auch üblich – der Datenschutzbeauftragte zugleich das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten bekleidet.

Scharfe Kritik übt Uwe Höhn an der heutigen Entscheidung des Innenausschusses, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen und dem Vorschlag der CDU-Fraktion den Vorzug zu geben. „Der CDU-Entwurf ist das Papier nicht wert, auf dem es steht“, so Höhn. Der eigentlichen Intention des Gesetzes, dem Bürger die Einsicht in behördliche Akten zu erleichtern, komme der CDU-Vorschlag nicht nach.

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