Zypries hält EU-Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung geheim

Von Stefan Krempl

Das Bundesjustizministerium hat einen Antrag auf Einsicht in die Klageschrift gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten zurückgewiesen. Die Herausgabe der Akte hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes verlangt. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Surfern erhofft sich von dem Dokument eine Untermauerung der Einschätzung vieler Beobachter, dass die Brüsseler Vorgaben zur sechs bis zwölfmonatigen verdachtslosen Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren nichtig ist und deswegen in Deutschland nicht umgesetzt werden darf. Das Justizministerium hat den Antrag nun aber mit der Begründung abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die “Integrität” des Verfahrens gefährden.

Der Arbeitskreis wertet die Geheimniskrämerei als “Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin Brigitte Zypries in Bezug auf eine laufende Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie”. Irland hatte sich im Juni 2006 in der Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser hatte zuvor die damals geltende Rechtsbasis für die umstrittene Übermittlung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Records) an die USA für unzulässig erklärt. Die Richter hielten dafür einen einvernehmlichen Rahmenbeschluss des EU-Rates für erforderlich, nicht ein von der EU-Kommission angetriebenes Verfahren. Auch bei der Vorratsdatenspeicherung kam es zuletzt zu einer Initiative der eigentlich für den Binnenmarkt und nicht für die innere Sicherheit zuständigen Kommission und einer daraus resultierenden Richtlinie, nachdem sich die Mitgliedsstaaten im Rat nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten. Die Entscheidung des EuGH über die Eingabe Irlands wird im kommenden Jahr erwartet.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung gehört zu den am meisten umstrittenen Vorhaben der großen Koalition in diesem Herbst. Bei einer parlamentarischen Anhörung Ende September äußerten sich viele Sachverständige dazu skeptisch, während in Berlin rund 15.000 Menschen gegen den ausgemachten “Paradigmenwechsel” beim Datenschutz und den weiteren Umbau der Sicherheitsarchitektur auf die Straße gingen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung war zuvor mit seinem Begehr auf Akteneinsicht auch bei der EU-Kommission gescheitert. Die Brüsseler Behörde hatte eine Anfrage zum Aktenzugang mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens “die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren” könnte. Das hiesige Informationsfreiheitsgesetz hat sich derweil bereits häufiger als vergleichsweise zahnlos erwiesen. So hat gerade etwa auch das Bundesinnenministerium einen Antrag der Grünen auf Einsicht in den Vertrag mit der Deutschen Bahn zur Videoüberwachung von Bahnhöfen negativ beschieden.

Grüne wollen Informationen zu Bahnhofs-Überwachung einklagen

Die Grünen wollen vor Gericht Einsicht in Akten des Bundesinnenministeriums zur Ausweitung der Videoüberwachung von Bahnhöfen durchsetzen. Dazu werde Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, kündigte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Silke Stokar in der in Hannover erscheinenden “Neuen Presse” an. “Das Bundesinnenministerium kann nicht einfach pauschal sagen, wenn Abgeordnete Einsicht in die Akten erhalten, sei die Sicherheit gefährdet. Das ist absurd”, sagte sie.

Stokar hatte im Juli mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz Antrag auf Einsicht in die Verträge zwischen Bund und Deutscher Bahn zum Sicherheitszentrum in Berlin sowie in Unterlagen über die Anzahl von Videokameras an Bahnhöfen und die Kosten der Überwachung gestellt. Das Bundesinnenministerium hatte dies unter Verweis auf Betriebsgeheimnisse der Bahn abgelehnt.

Berliner Gericht verlangt “gläserne Gebühren”

Von Tobias Miller

Die Berliner Wasserbetriebe und die Stadtreinigungsbetriebe (BSR) müssen ihre Preis- und Gebührenkalkulationen offen legen. Das entschied am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Nach diesem letztinstanzlichen Grundsatzurteil kann nun jeder Berliner nachrechnen, ob der Preis, den er für Wasser und Müllentsorgung bezahlt, korrekt ist.

Mit dem Urteil ging ein siebenjähriger Rechtsstreit zu Ende. Geklagt hatten der Verband der Haus- und Grundeigentümer sowie die im Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) zusammengeschlossenen Wohnungsgesellschaften. Sie beriefen sich auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz, dass Bürgern Akteneinsicht erlaubt, wenn es um Angelegenheiten geht, die ihn betreffen.

In der ersten Instanz wurden die Klagen unter anderem mit dem Hinweis auf zu wahrende Betriebsgeheimnisse abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun aber, dass das Land Berlin als Genehmigungsbehörde verpflichtet ist, den Klägern Einsicht in die Akten zu gewähren.

“Die Pflicht zur gläsernen Buchführung wird uns künftig helfen, die Entgelte der BSR und der Wasserbetriebe zum Nutzen aller Berliner genauer zu kontrollieren, sagte der Sprecher von Haus und Grund, Dieter Blümmel. Man werde nun regelmäßig Tarife und Gebühren, vor allem bei Erhöhungen, genau anschauen. Der BBU teilte mit, dass es möglicherweise schon erste Preisüberprüfungen im Verlauf des Oktober geben könne.

PM: Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in zwei Berufungsverfahren das Land Berlin als Genehmigungsbehörde verpflichtet, den jeweiligen Klägern Einsicht in die Akten der zuständigen Senatsverwaltung sowohl zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004, einschließlich der von den Berliner Wasserbetrieben vorgelegten Kalkulationsunterlagen, als auch zur Genehmigung von Tarifen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung für die Kalkulationsperioden 1999/2000 sowie 2001/2002, einschließlich der entsprechenden Kalkulationsunterlagen, zu gewähren, soweit die Unterlagen Daten enthalten, die das jeweilige Berliner Monopolgeschäft der genannten Betriebe enthalten.

In einem weiteren Verfahren hat der 12. Senat die Berliner Wasserbetriebe zur Gewährung von Akteneinsicht in die im Verfahren zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004 eingereichten Kalkulationsunterlagen verpflichtet. Auch hier ist das Einsichtsrecht auf die Informationen beschränkt, die das Berliner Monopolgeschäft der Berliner Wasserbetriebe betreffen.

Urteile vom 2. Oktober 2007 – OVG 12 B 9., 11. und 12.07 -
Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin