Keinen Deut schlauer

Von Michaela von der Heydt

Die Große Koalition hat sich beim Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als beratungsresistent erwiesen. Das Resultat jahrelanger parlamentarischer Debatten ist bescheiden und ärgerlich, wenn man bedenkt, welche Unsummen hierdurch verschleudert wurden. Und das Gesetz verdient wirklich nicht seinen Namen. Sicher, es gibt auch Verbesserungen: Behörden sollen – statt können – künftig Verbraucher besser informieren. Letztere haben erstmals das Recht, Daten über Lebensmittelskandale oder getroffene Maßnahmen einzusehen. Bislang galt der Grundsatz des Aktengeheimnisses. Das hilft Menschen aus Baden-Württember, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo es kein Landesinformationsfreiheitsgesetz gibt. Aber das hätte man einfacher regeln können.
Alles, was für ein echtes Informationsgesetz nötig wäre, wurde ausgeklammert. Der Geltungsbereich ist lebensfremd eingeschränkt und das Damoklesschwert »kostendeckender Gebühren« wird die Menschen davon abhalten, Fragen zu stellen. Hier bleibt das VIG sogar hinter dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zurück. Wenn ein Bürger also beispielsweise bei einer Bundesbehörde anfragt, wie oft bei Erdnüssen bundesweit Aflatoxine (ein Schimmelpilz) festgestellt wurden, wäre das laut VIG wohl kostenpflichtig, nach dem IFG nicht. Auch die Tatsache, dass Ämter nicht so viel Bürgernähe zeigen sollen, den Brief eines Verbrauchers an die richtige Stelle weiterzuleiten, zeigt: Das Gesetzes verfehlt sein Ziel. Es schützt mehr die Unternehmen. Ihnen gegenüber besteht kein Auskunftsanspruch. Verbraucher sind hier weiter auf freiwillige Informationen angewiesen und damit eben keinen Deut schlauer.

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