Das bereits mehrfach gescheiterte Gesetz zur Verbraucherinformation hat in einer Neufassung am Freitag die letzte parlamentarische Hürde genommen. Mit diesem Gesetz erhalten die Bürger erstmals bundesweit ein Recht auf Auskunft von den Gemeinden über bestimmte Lebens- und Futtermittel, Spielzeug und Textilien. Das Gesetz verpflichtet die Behörden außerdem, von sich aus über Verstöße gegen das Lebens- und Futtermittelrecht zu informieren.
Nachdem die rot-grüne Koalition das Gesetz nicht gegen den Widerstand der Länder durchsetzen konnte, stoppte zuletzt Bundespräsident Horst Köhler eine von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegte Neufassung. Köhler unterschrieb das Gesetz nicht und verwies auf die Föderalismusreform, wonach der Bund den Kommunen keine Aufgaben übertragen darf. Im neuen Entwurf ist jetzt geregelt, dass Gemeinden Auskünfte nur dann geben müssen, wenn sie per Landesrecht dazu verpflichtet werden.
Der Bundesrat hatte zahlreiche Änderungen am jüngsten Gesetzesentwurf gefordert. Beschlossen wurde jetzt aber nur, dass das Gesetz spätestens zwei Jahre nach seinem In-Kraft-Treten evaluiert wird.