Die Bürger in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich 2008 ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Behördenauskunft bekommen. Wie ein Sprecher des Innenministeriums gestern in Mainz der Deutschen Presseagentur sagte, befindet sich der Entwurf eines neuen “Landesinformationszugangsgesetzes” derzeit in der Ressortabstimmung und könnte im Frühjahr 2008 in den Landtag eingebracht werden. Nach Angaben des Ministeriums soll es ein umfassendes Zugangsrecht zu amtlichen Informationen geben, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Dies soll behördliche Entscheidungen für die Bevölkerung transparenter machen.
Die rheinland-pfälzische Landespressekonferenz (LPK), in der Politikkorrespondenten zusammengeschlossen sind, der Journalistenverein netzwerk recherche sowie Journalistengewerkschaften forderten die SPD-Landesregierung gemeinsam auf, ein Gesetz mit einem möglichst weit gefassten Anspruch auf Informationen mit nur wenigen Ausnahmeregelungen vorzulegen. Ein Informationsfreiheitsgesetz bezeichnet der Vorsitzende vom netzwerk recherche, Thomas Leif, als “Riesenchance” und “Sauerstoff für die Demokratie”. In vielen Behörden spuke immer noch “der Geist des Obrigkeitsstaates”, damit müsse Schluss sein.
Nach den Angaben gibt es derzeit in acht Bundesländern ein solches Gesetz. Die bisherigen Erfahrungen damit nannte Leif allerdings ernüchternd. Ein nicht geringer Prozentsatz an Anfragen werde nicht beantwortet, oft mit der Begründung des Datenschutzes. In Rheinland-Pfalz biete sich nun die Chance, es besser zu machen.