Das noch unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist Anfang 2006 in Kraft getreten. Danach haben die Bürger Anspruch auf einen Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Der Antrag auf Auskunft muss nicht begründet werden. Eine Anfrage soll nach Möglichkeit innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Das Gesetz erfasst grundsätzlich alle amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Bundes. Dabei umfasst das Zugangsrecht alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, sowohl digitale Daten als auch Schriftstücke. Ausgenommen sind nur Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs sind. In dem Gesetz sind allerdings zahlreiche Ausnahmefälle aufgelistet, in denen eine Auskunft verweigert beziehungsweise eingeschränkt werden kann. Gründe dafür können unter anderem der Schutz der inneren oder öffentlichen Sicherheit sein, aber auch der Schutz personenbezogener Daten, geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Monthly Archives: August 2007
SPD-Abgeordnete klagen gegen Regierung: Muss der Mautvertrag geheim bleiben?
Von tagesschau.de
Die SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung haben die Bundesregierung verklagt, weil ihnen vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium Auskünfte verweigert wurden. Er beobachte, “dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen zu antworten”, sagte Tauss zur Begründung in Berlin. “Wir wollen Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Exekutive stärken.”
Tauss und Jung berufen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das seit Anfang 2006 in Kraft ist. Nach dem Gesetz müssen Bundesbehörden Bürgern Akten-Einsicht oder Auskunft über Akten und Unterlagen geben. Nach Ansicht der beiden SPD-Politiker haben die Ministerien gegen das Gesetz verstoßen. Jung wurde eine Auskunft über die Auftragsvergabe bei der inzwischen privatisierten Bundesdruckerei verwehrt. Tauss blieb mit einer Anfrage zu den Maut-Verträgen erfolglos.
Bereits im Februar 2006 hatte Tauss vom Verkehrsministerium Einsicht in den Vertrag zur Lkw-Maut gefordert. Wie bei Jungs Auskunftsbegehren wurde die Verweigerung mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründet. Ein Widerspruch von Tauss blieb ohne Erfolg. Der SPD-Abgeordnete erhielt von den rund 200 Seiten des Vertrags lediglich vier. Eine davon ist das Deckblatt, eine zweite die Seite mit der Benennung der Vertragspartner. Auch von den rund 17.000 Seiten Anhang und Ergänzungsvereinbarungen zu dem Vertrag erhielt Tauss keine Kopien. Tauss warf der Bundesregierung in der “Süddeutschen Zeitung” vor, die Regierung behandle die “Parlamentarier zunehmend ruppig”. Er werde von der Regierung “ausgebremst”.
Schaar hält Veröffentlichung für möglich
Nach dem Jahresbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gab es 2006 Beschwerden von knapp 200 Bürgern, weil ihre Anträge auf Informationszugang ganz oder teilweise abgelehnt wurden.
Laut Schaar wurde dabei häufig das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Grund für die Ablehnung genannt. Der Bundesbeauftragte kann in solchen Fällen Einblick in die Unterlagen nehmen und dies überprüfen. Laut seinen Angaben könnte der Betreibervertrag ohne die Anlagen grundsätzlich zugänglich gemacht werden, wenn einige Stellen geschwärzt werden.
Vertrag in Teilen bekannt
Die Einsicht in die Verträge war immer umstritten. Abgeordnete der zuständigen Ausschüsse konnten Teile des Kern-Vertrags in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen. Auch unter Journalisten kursierte der Vertrag. Der 17.000 Seiten starke Anhang, in dem viele Details geregelt sind, ist aber weitgehend unbekannt.
Der Vertrag zur Lkw-Maut wurde im September 2002 kurz vor der Bundestagswahl zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und dem Maut-Betreiberkonsortium Toll Collect abgeschlossen wurde. Der für den 31. August 2003 geplante Start des Maut-Systems scheiterte. Erst am 1. Januar 2005 ging eine eingeschränkte Version in Betrieb. Seit 2006 ist das Maut-System voll funktionsfähig. Über den entstandenen Schaden streiten sich Bund und Toll Collect in einem milliardenschweren Schiedsverfahren.
Zugang zu Behördenakten: “Dann muss das Gesetz geändert werden”
Die SPD-Abgeordneten Tauss und Jung haben am Freitag in Berlin ihre Klagen gegen Verkehrs- und Innenministerium vorgestellt. Mit den Untätigkeitsklagen wollen sie erreichen, dass die Ministerien bislang geheimgehaltene Akten öffnen.
Tauss begehrt Einsicht in den Vertrag mit dem Mautsystembetreiber Toll Collect und hielt dem Bundesverkehrsministerium einen nicht akzeptablen Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Das Ministerium verweigert die Veröffentlichung des Vertrags mit der Begründung, sie würde ein laufendes Schiedsgerichtsverfahren mit dem Konsortium beeinträchtigen und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens verletzen. Von dem 17.000 Seiten umfassenden Vertrag einschließlich Anlagen hat Tauss lediglich vier Seiten erhalten.
Im Umgang mit Bürgern und Abgeordneten verhalte sich die Verwaltung bisweilen noch immer wie der „preußische Obrigkeitsstaat“, klagte Tauss. Er beobachte, „dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen zu antworten“. Im Herbst wolle sich die SPD-Fraktion dieses Themas annehmen. Das habe ihm der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Scholz, zugesagt.
Jung sagte, er habe im September 2005 das Innenministerium um eine Kopie des Rahmenvertrags mit der privatisierten Bundesdruckerei über die Herstellung elektronischer Personalausweise und Reisepässe gebeten. Laut Ministerium sei die Rahmenvereinbarung jedoch „in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis“. Innenminister Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei, er den Vertrag aber „unter den üblichen Geheimschutzauflagen“ einsehen könne. Damit dürfe er jedoch über die Informationen nicht sprechen, womit sie für seine weitere Arbeit als Parlamentarier wertlos seien, sagte Jung.
Unterstützt wurden die Kläger vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dix. Die Ministerien hätten „zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert“, sagte Dix. Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Nach anderthalb Jahren müsse sich die „Denke“ in den Amtsstuben ändern.
Das 2006 in Kraft getretene Gesetz gewährt den Bürgern voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes. Ähnliche Gesetze gelten derzeit in acht Bundesländern.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, van Essen, sagte, das Informationsfreiheitsgesetz enthalte zu viele Ausnahmetatbestände, auf die sich die Behörden zu schnell zurückzögen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, forderte die Regierung dazu auf, „mit der Geheimniskrämerei aufzuräumen und das Gesetz endlich voll umzusetzen“. Transparenz der Verwaltung sei „die beste Prophylaxe gegen Korruption“.
Bundestagsabgeordnete sehen ihre Rechte durch Regierung verletzt
Angesichts der Informationspolitik der Bundesregierung sehen Bundestagsabgeordnete zunehmend die Rechte des Parlaments verletzt. Kritik kommt sowohl aus den Reihen der großen Koalition als auch der Opposition. Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss hält der Regierung vor, «Parlamentarier zunehmend ruppig» zu behandeln. Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele beschwert sich über «unvollständige und falsche Informationen». Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) plädierte am Mittwoch für eine Stärkung der Minderheitenrechte im Bundestag.
Die SPD-Abgeordneten Tauss und Johannes Jung haben die Regierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin verklagt, weil diese ihrer Ansicht nach gegen das Informationsfreiheitsgesetz verstoßen hat. Tauss beschuldigt das Verkehrsministerium, die Akteneinsicht in Verträge mit dem Betreiberkonsortium des Lkw-Mautsystems Toll Collect zu verwehren. Jung wirft dem Innenministerium vor, die Veröffentlichung von Informationen zur Privatisierung der Bundesdruckerei zu verhindern.
Tauss sagte, er werde von der Regierung «ausgebremst». Er stützt seine Klage auf das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgern den freien Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Das Verkehrsministerium lehnt die Einsicht in die Vertragsunterlagen mit dem Konsortium weitgehend ab. Die Behörde fürchtet nach eigenen Angaben um das Geschäftsgeheimnis und verweist zudem auf das laufende Schiedsverfahren mit dem Konsortium. Das Innenministerium nahm keine Stellung zu den Vorwürfen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wie eine Sprecherin sagte.
Oppositionspolitiker Ströbele wiederum greift das Verteidigungsressort an. Das Ministerium habe das Parlament unter anderem über den Einsatz der »Tornado«-Jets und Spähpanzer während des G8-Gipfels in Heiligendamm falsch informiert, lautet sein Vorwurf. »Die Abgeordneten können sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Informationen der Bundesregierung richtig sind«, sagte der Grünen-Politiker. Die große Koalition verletze zentrale parlamentarische Grundsätze, weil sie sich in allen Entscheidungen ihrer Mehrheit sicher sein können. »Das Parlament wird nicht mehr richtig ernst genommen, seine Kontrollfunktion wird zunehmend ausgehebelt«, betonte Ströbele.
Bundestagspräsident Lammert sagte, er könne sich vorstellen, »dass der Bundestagspräsident künftig den Bundestag auf Antrag von mindestens zwei Fraktionen einberufen muss«. Dafür reiche möglicherweise eine Änderung der Geschäftsordnung. Bislang ist für die Einberufung des Bundestages die Zustimmung eines Drittels der Parlamentarier notwendig. Die drei Oppositionsparteien verfügen nur über rund 27 Prozent der Abgeordneten. Sein Vorschlag minimiere die Gefahr des Missbrauchs, betonte Lammert.
Zugleich wies Lammert den Vorwurf zurück, die große Koalition nutze ihre Machtfülle im Parlament kompromisslos aus. »Dahinter verbirgt sich oft auch der Frust über die politische Rollenverteilung.« Wahr sei allerdings, dass parlamentarische Mehrheiten gelegentlich von ihrer Mehrheit rabiat Gebrauch machten, allerdings »nicht erst in dieser Legislaturperiode«, fügte Lammert hinzu.
Bundespressekonferenz: Tauss und Jung am Freitag, 10. August 2007 zum Informationsfreiheitsgesetz
Freitag, 10. August 2007
- 11:00 Uhr – Bundespressekonferenz – Pressekonferenz zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Es findet eine Pressekonferenz zum Thema “Klage gegen zwei Bundesministerien wegen der Verletzung ihrer Auskunftsrechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)” statt. Mit dabei sind u.a. Jörg Tauss (MdB), Johannes Jung (MdB) und Alexander Dix (Berliner Beauftragter Datenschutz und Informationsfreiheit).
Der Aktendeckel bleibt oft geschlossen
Von Dirk Hautkapp
Mehr Transparenz sollte das Gesetz mit dem sperrigen Namen bringen und dabei helfen, die Verwaltung umzukrempeln und dem Bürger detaillierte Informationen zugänglich zu machen. Von manchen Befürwortern wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gar als “Wunderwaffe gegen Korruption” gepriesen.
Seit 2006 ist es in Kraft, beschlossen mit Hilfe der FDP in den letzten Tagen der rot-grünen Bundesregierung. Wie sehr das Regelwerk in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt, wurde bereits deutlich, als Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, zur ersten Bilanz lud. Tenor: Zu oft noch schotten sich Behörden und Ministerien ab und halten ihre Aktendeckel geschlossen, wenn Otto Normalbürger anklopft. Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete lenken mit ihren Klagen gegen die eigene Bundesregierung, die sie in dieser Woche öffentlichkeitswirksam vor die Bundespressekonferenz tragen wollen, neue Aufmerksamkeit auf das Phänomen. Johannes Jung und Jörg Tauss wollen wissen, wie es genau ausschaut, wenn die Bundesdruckerei Aufträge in Millionenhöhe vergibt und was im Detail im milliardenschweren Vertrag mit dem Maut-Konsortium Toll Collect steht. In beiden Fällen war die Antwort: “njet”. Begründung: schutzwürdige Belange.
Die gibt es in der Tat im IFG. Wo sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr betroffen sind oder wo es in den Akten der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden ans Eingemachte geht, bleibt des Bürgers Wissendurst ungestillt. Das geht im Prinzip auch in Ordnung, findet Peter Schaar.
Allerdings lehnten viele Behörden Anträge zu schnell ab, etwa mit der Begründung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würden berührt – ohne überhaupt mit den betroffenen Unternehmen zu klären, ob für sie bei einer Offenlegung konkrete wirtschaftliche Nachteile entstünden.
In über 200 Fällen haben sich Bürger seit Einführung des IFG schriftlich an den Bundesbeauftragten gewandt, zumeist, weil ihre Anträge auf Informationszugang abgelehnt wurden oder die angesprochenen Behörden gar nicht reagierten. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Ministerium für Arbeit und Soziales. In zwei Drittel der Fälle, so Schaar, habe er für die Bürger eine günstige Lösung erreichen können. Sein Wunsch: “Ich hoffe, dass in Zukunft noch mehr Bürger ihre neuen Rechte kennen und davon Gebrauch machen.”
Hintergrund: Im Premierenjahr 2006 haben nach Angaben des IFG-Bündnisses nur 2300 Bürger bei den öffentlichen Stellen des Bundes einen Antrag gestellt, um Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Darunter fallen Schriftstücke in Akten, aber auch elektronisch gespeicherte Daten oder Ton- und Videoaufzeichnungen. Dem IFG-Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalisten-Union (dju), das Netzwerk Recherche, der Verein Humanistische Union sowie die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland an.
Ein Grund für die “zurückhaltende Nachfrage” ist laut Schaar der Preis. Zwischen 15 und 500 Euro kann es kosten, wenn man das IFG in Anspruch nimmt.
Tauss gegen Tiefensee
Von Stefan Tomik
Die Beharrungskräfte der Bürokratie sind beachtlich. Und so müssen Sozialdemokraten und Grüne derzeit mit ansehen, wie eines ihrer letzten Projekte aus Regierungszeiten in den Mühlen der Verwaltung zerrieben wird. Die Bundesbehörden legen das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis teilweise so restriktiv aus, dass Bürgern der Zugang zu Dokumenten trotz prinzipiellen Rechtsanspruchs verwehrt bleibt.
So weigert sich etwa das Verkehrsministerium beharrlich, den Toll-Collect-Vertrag über die Erhebung der Lkw-Maut auch nur teilweise zu veröffentlichen, obwohl es nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar dazu verpflichtet ist. Deshalb hat nun der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss das ausgerechnet von Parteifreund Wolfgang Tiefensee geführte Haus verklagt. Außerdem zieht der SPD-Politiker Johannes Jung gegen das Innenministerium vor Gericht, weil es von ihm angeforderte Informationen über die Bundesdruckerei nicht herausgibt.
In beiden Fällen wurde die Verweigerung mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen begründet. Zwar sieht das Gesetz dafür grundsätzlich Ausnahmen von der Offenlegung vor. In der Praxis zögen sich die Behörden aber zu schnell und ohne fundierte Begründung auf diese Klausel zurück, bemängelt der Datenschutzbeauftragte. So auch im Fall Toll Collect: Im Kernvertrag „konnte ich grundsätzlich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen“, schrieb Schaar in einer Stellungnahme im April.
Heute sind nach Schaars erster Jahresbilanz zwar einige „Anlaufschwierigkeiten“ aus jenen Zeiten behoben, als manche Behörden für die Auskunft noch Vorkasse verlangten oder vorgaben, das Informationsfreiheitsgesetz sei auf sie nicht anwendbar. Und knapp mehr als der Hälfte aller Anfragen wird nach Angaben des Bundesinnenministeriums im gewünschten Umfang stattgegeben. Doch in vielen Fällen muss der Zugang zu Informationen mühsam erstritten werden – in Widerspruchsverfahren oder vor Gericht.
So klagte der Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles erfolgreich gegen die Bundesagentur für Arbeit, weil sie die Herausgabe interner Dienstanweisungen über Monate verzögerte. Der mit öffentlichen Mitteln unterstützte Verein wollte lediglich wissen, wie die Behörde die Hartz-IV-Bestimmungen im Detail auslegt. Vor Gericht zog auch ein Bündnis aus dreißig Organisationen, das wissen wollte, wer in welchem Umfang in den Genuss von Agrarsubventionen der EU kommt. In anderen europäischen Staaten sind solche Daten längst öffentlich – und dort zeigte sich, dass statt der Kleinbetriebe vor allem wenige Großunternehmen von den Zahlungen profitieren.
Wenn deutsche Behörden doch einmal von sich aus die Akten öffnen, kann es für den Antragsteller teuer werden. Für eine Fotokopie eines vierseitigen Erlasses zur Praxis der Visumvergabe stellte das Auswärtige Amt einmal stolze 107,20 Euro in Rechnung. Erst nach einem Widerspruch senkte das Amt den Betrag – auf immerhin noch 15,40 Euro. Umstritten bleibt die Verordnung des Innenministeriums, die für den Aktenzugang Gebühren von bis zu 500 Euro vorsieht.
Nur mit Hilfe der FDP konnte das Informationsfreiheitsgesetz kurz vor Schröders Vertrauensfrage im Juli 2005 noch den Bundesrat passieren: Die von der FDP mitregierten Länder verweigerten sich dem Ansinnen der Union, das Gesetz per Einspruch in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Wäre es dazu gekommen, hätte der Gesetzentwurf den Regierungswechsel wohl nicht überstanden, denn die Union begleitet das Vorhaben mit Skepsis und spricht von „willkürlichen ,Kontrollen’ der Verwaltungstätigkeit durch irgendwen“.
In den Ländern sieht das anders aus. So hat die CDU in Nordrhein-Westfalen das Landesinformationsgesetz nicht nur initiiert, sondern später sogar verlangt, das weitgehend unbekannte Gesetz stärker zu bewerben. „Wir wollen kein behördliches Herrschaftswissen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Theo Kruse. „Es kann nicht sein, dass das Geld fehlt, um auf dieses Gesetz aufmerksam zu machen.“ Die CDU war damals allerdings noch in der Opposition.
In den Ländern hat sich seither einiges getan. Nach dem Vorbild des Bundes haben auch Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland neue Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Zusammen mit Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein verfügen mittlerweile acht der sechzehn Bundesländer über eigene Informationsfreiheitsgesetze. In Sachsen-Anhalt brachte die Regierung im Juli einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.
Doch bis der Wandel im Alltag der Amtsstuben ankommt, werden wohl noch einige Jahre vergehen. Praktisch unbeachtet blieb lange Zeit auch die sogenannte Internetklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Laut Paragraph 11 müssen die Bundesbehörden Organisations- und Aktenpläne ohne Aufforderung im Internet veröffentlichen, um Bürgern die Suche nach Informationen zu erleichtern. Erst mit monatelanger Verzögerung kamen einige Ministerien ihrer aktiven Informationspflicht nach.
Wer aber heute im Internetangebot von Arbeits-, Verteidigungs-, Familien-, Gesundheits- oder Umweltministerium nach einem Aktenplan sucht, stößt schnell auf die Mitteilung: „Zu Ihrer Suchanfrage sind keine Einträge vorhanden.“
SPD-Bundestagsabgeordnete verklagen Innen- und Verkehrsministerium
Die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung haben nach einem Bericht der «Bild»-Zeitung (Samstagausgabe) das Innen- und das Verkehrsministerium wegen Verstößen gegen das Informationsfreiheitsgesetz verklagt. Tauss wurde den Angaben zufolge Akteneinsicht in Verträge des Verkehrsministeriums mit dem Toll Collect-Konsortium verwehrt. Jung erhielt demnach vom Innenministerium keine Informationen zur Bundesdruckerei. Die Ablehnung sei in beiden Fällen mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen begründet worden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft und regelt den Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen.
Mecklenburg-Vorpommern: Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt
Das von der damaligen Linkspartei.PDS initiierte Informationsfreiheitsgesetz des Landes hat sich seit seinem Inkraftreten vor einem Jahr bewährt.
Zu dieser Einschätzung gelangten Vertreter von Wissenschaft, Journalisten, Unternehmerverbänden und Interessenvertretungen wie “Transparency International” auf einem Kolloquium des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am gestrigen Donnerstag in Schwerin.
“Alle im Vorfeld konstruierten Befürchtungen, das Gesetz würden Verwaltungen überfordern oder umfänglicher Datenmissbrauch würde stattfinden, haben sich in der Praxis zerstreut. Das Gesetz habe vielmehr geholfen, Transparenz und Öffentlichkeit staatlichen Handelns zu verbessern.”, so der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter.
36 Anträge sind im ersten Jahr des Informationsfreiheitsgesetzes in einem breiten Themenspektrum gestellt worden. Auf der Fachtagung wurde jedoch auch klar, dass die im Gesetz festgelegte Evaluierung bis 2011 umfassend vorbereitet werden muss, um vorhandene Schwachstellen des Gesetzes zu beseitigen.
“Auch die Gebührenordnung ist nicht geeignet, Bürgerinnen und Bürger zu ermuntern, von ihrem Informationsrecht verstärkt Gebrauch zu machen. Leider hatte ein von der Fraktion DIE LINKE zu Beginn dieser Wahlperiode gestellter Antrag zur Veränderung der Gebührenordnung keine Mehrheit im Landtag. Nach den nun vorliegenden Ergebnisse des ersten Jahres sollten die Koalitionsfraktionen ihrer ablehnende Haltung dringend überdenken.”, so Ritter abschließend.