Hamburg: Dressel wirft Behörden mangelnde Transparenz vor

Eigentlich sollte das “Informationsfreiheitsgesetz” für mehr Transparenz in Hamburg sorgen. Vor knapp einem Jahr wurde es eingeführt, um den Bürgern Einblicke in behördliche Abläufe zu bieten. Warum wurde der Baum an meiner Straßenecke gefällt, warum ein bestimmter Zebrastreifen abgeschafft – Fragen, auf die es nun eine lückenlose Antwort geben sollte. Doch die Möglichkeit, dem Senat und seinen Behörden in die Akten zu schauen, fristet aus Sicht des SPD-Politikers Andreas Dressel ein Schattendasein. Innerhalb des ersten Jahres haben nur 53 Bürger von dem neuen Gesetz Gebrauch gemacht. Gleich 14 Anträge auf Akteneinsicht wurden abgelehnt – eine wesentlich höhere Quote als der Bundesdurchschnitt. “Gerade in dieser Quote spiegelt sich die Lustlosigkeit des Senats, sich in die Karten schauen zu lassen”, so Dressel. In der Tat gibt es enge Grenzen für die Informationsfreiheit. So sind unter anderem Informationen aus laufenden Verfahren ausgeschlossen, ebenso, wenn es um behördliche Beratungen, um die innere Sicherheit oder spezielle Amtsgeheimnisse geht. Auch Anfragen, die keinen Aktenbezug aufweisen, sind nicht zu behandeln. Eine Verpflichtung der Behörde, die Richtigkeit von Informationen zu überprüfen oder zu erläutern, besteht nicht.

Hauptkritikpunkt Dressels ist die nach seinen Angaben mangelnde Öffentlichkeitsarbeit. “Ein verstecktes Merkblatt, das Gesetz im Netz, viel mehr findet man nicht”, kritisiert Dressel und spricht von einer “Geheimwissenschaft”. Auch fehle hier ein Beauftragter, der für das Gesetz wirbt und über seine Einhaltung wacht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei der Umgang mit dem Gesetz in Hamburg ein “erbärmliches Vorgehen”. Dressel: “Der Senat blockiert das Gesetz ,wo er kann, und beweist, dass er nichts von einer aktiven Bürgergesellschaft hält.”

Die CDU-Politikerin Viviane Spethmann weist die Kritik zurück. Es habe bei Einführung des Gesetztes Pressemitteilungen und Veröffentlichungen dazu gegeben. Im Übrigen seien etliche Themen auch gar nicht unmittelbar Senatssache, sondern stünden in der Verantwortung der Bezirke. Auch müsse der Senat sich, zum Beispiel bei Fragen zu laufenden Verfahren, an geltendes Recht halten. “Herr Dressel überzieht maßlos”, so Spethmann. “Offenbar hat er keine anderen Themen, an denen er sich abarbeitet, aber das ist letzlich ein gutes Zeichen.”

PM: Kritik der FDP am Informationsfreiheitsgesetz wird durch die Praxis bestätigt

Zur Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung gegen die Bundesregierung auf Herausgabe von Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz im Zusammenhang mit dem Vertrag zur LKW-Maut erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:

Der aktuelle Vorgang um den Vertrag zur LKW-Maut bestätigt die Kritik der FDP am Informationsfreiheitsgesetz. Das Gesetz enthält zu viele Ausnahmetatbestände. Die Ausnahme ganzer Behörden von der Anwendung des Gesetzes ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem erheblichen Verlust an Informationsfreiheit. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände schränken das Recht auf Informationszugang zu stark ein. Die Praxis hat zudem gezeigt, dass sich die Behörden immer sehr schnell auf die Ausnahmevorschriften zurückziehen und damit die Herausgabe der geforderten Informationen verweigern. Insgesamt ist das Gesetz jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP hat dem Informationsfreiheitsgesetz daher in der 15. Wahlperiode auch zugestimmt. Die Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten gegen die Bundesregierung zeigt aber, dass es an der Zeit ist, ernsthaft über eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände auf das zum Schutz der öffentlichen Belange erforderliche Maß nachzudenken. Ziel muss es sein, mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes tatsächlich mehr Transparenz staatlichen Handelns zu erreichen.

Glosse zum Informationsfreiheitsgesetz

Von Hal Faber

Wer vergisst, ist verdammt, die Geschichte zu wiederholen, könnte man George Orwell zusammenfassen. Wer vergessen lassen will, muss nur das Informationsfreiheitsgesetz eng wie einen Stützstrumpf auslegen. Diese einfache Lektion hat die aktuelle Regierung gut gelernt. Den neuen Anlauf, die Mautverträge einzusehen ignoriert ein Tiefensee gelassen. Gleichzeitig gibt man sich entrüstet, dass Toll Collect auf Schadensersatz klagt. Zur Erinnerung: Das ist die Firma, die den Start des Maut-Systems vollkommen vergeigte. Über den Schadensersatz an den Bund verhandeln immer noch Schlichter. Wenn beide Parteien Schadensersatz fordern, soll das Interesse an den Mautverträgen künstlich geschürt sein? Müssen wir erst darauf warten, dass Guido Knopp die geheimen Maut-Verträge verfilmt? Mit Kim “Kimble” Schmitz in der Rolle des Projektmanagers?

Don Quijote der SPD kämpft weiter

Von Lukas Wallraff

Es geht um Geld, viel Geld, das die Steuerzahler bezahlt haben. Die Einrichtung des Lkw-Mautsystems auf Autobahnen war teuer. Wegen der vielen Pannen bei der Inbetriebnahme fordert der Bund von den beteiligten Unternehmen Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es wäre also für alle Bürger höchst interessant zu wissen, was in dem Vertrag steht, den das Bundesverkehrsministerium mit dem Betreiberkonsortium “Toll Collect” abschloss.
Das Ministerium weigert sich jedoch nach wie vor, den Bürgern Einblick in den Mautvertrag zu gewähren – mit der Begründung, es handle sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss bekam auf Anfrage nur ganze 4 von 17.000 Seiten des Vertrags zu Gesicht. Für ihn ist diese beharrliche Geheimhaltung, wie er am Freitag sagte, “ein Zustand, der nicht akzeptabel ist und mit dem ich mich nicht abfinden kann”. Seine Neugier begründet Tauss offiziell nicht mit finanziellen Fragen. Er wolle wissen, welche technischen und politischen Möglichkeiten das Mautsystem biete, erklärte der Sozialdemokrat – auch im Hinblick auf die zunehmenden Begehrlichkeiten der Innenminister, die Mautdaten zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen möchten. Aber auch was zu diesen Fragen im Vertrag stehe, habe er nicht lesen dürfen. Deshalb streitet Tauss jetzt juristisch um Zugang zu den Akten – mit einer “Untätigkeitsklage” gegen das Verkehrsministerium, das pikanterweise der SPD-Kollege Wolfgang Tiefensee leitet.

Parteipolitisch gesehen, ein ziemlich dreistes Unterfangen. Aber Tauss sieht darin lediglich die logische Konsequenz seiner bisherigen Tätigkeit im Parlament. Schließlich hatte Tauss in den rot-grünen Jahren maßgeblich daran mitgearbeitet, dass 2005 das neue Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wurde. Damit sollten die Rechte der Bürger auf Einblick in das Handeln der Behörden gestärkt werden. Als “einer der Väter des Gesetzes” fühle er sich verpflichtet, nun auf die angemessene Anwendung der neuen Vorschriften zu pochen, so Tauss. Die Sache mit der Maut ist dabei nur ein Beispiel. Viele Bürger hätten sich bei ihm beklagt, dass das Gesetz “zu restriktiv gehandhabt” werde. In manchen Amtsstuben habe man sich offenbar noch nicht umgestellt. “Da ist noch preußischer Obrigkeitsstaat”, sagte Tauss, der spürbar Freude daran hat, den Don Quijote der SPD zu spielen.
Schon bei der Föderalismusreform wehrte sich der Bildungsexperte laut gegen den Verlust der Bundeskompetenzen für die Hochschulen. Auch jetzt betont er seine Unabhängigkeit: “Wer mich kennt, weiß, dass ich mich ungern vorschicken lasse”, sagt Tauss fröhlich, “ich schicke mich lieber selber vor.” Mit seiner Musterklage wolle er einen Mentalitätswandel bewirken und gerichtlich klären, dass der Staat auch dann Akten herausgeben muss, wenn es ihm unangenehm ist. Geschickterweise macht Tauss sein Anliegen mitten in der Sommerpause publik. So findet er noch mehr Aufmerksamkeit für den langen Kampf gegen die Windmühlen in Berlin.
Sein Sancho Panza heißt Johannes Jung. Der SPD-Fraktionskollege klagt ebenfalls: Er will Innenminister Wolfgang Schäuble zwingen, die Vereinbarungen mit der Bundesdruckerei zur Herstellung elektronischer Ausweise öffentlich zugänglich zu machen. Das ist nicht ganz so mutig: Schäuble ist in der CDU.

Parlamentarier verklagen Bundesministerien auf Akteneinsicht

Von Stefan Krempl

Zwei Karlsruher SPD-Abgeordnete wollen der Verwaltung beim Abschied vom hierzulande jahrelang hoch gehaltenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses Dampf machen. Jörg Tauss und Johannes Jung haben zu diesem Zweck die eigene Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes verklagt, wie sie am heutigen Freitag in Berlin bekannt gaben. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.

Der Streit zwischen Tauss und seinem Parteikollegen Wolfgang Tiefensee als Chef des Verkehrsministeriums zieht sich bereits anderthalb Jahre hin. Anfang 2006 stellte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Antrag auf Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später erhielt er den ablehnenden Bescheid, da die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Rahmenwerks geheim seien. Darin war auch von “ungünstigen Auswirkungen” auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni vergangenen Jahres Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien.

Im Januar schickte das Verkehrsministerium Tauss einen formellen Widerspruchsbescheid, in dem es seine Bedenken auf 17 Seiten noch einmal ausführte. Dabei berief es sich auf die weit gefassten Ausnahmeklauseln des IFG und einen “unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur physischen Trennung als geheimhaltungsbedürftig identifizierter Informationen von zugänglichen Informationen”. Allein die zwei Einstiegs- sowie die beiden Schlussseiten der Kernvereinbarung gab die Behörde frei, in denen auf die “strenge Vertraulichkeit” des Dokuments verwiesen wird. Tauss stellte daraufhin Ende April einen zweiten Antrag auf Akteneinsicht. Als er Anfang Juni nur die Information erhielt, dass sich die Entscheidung darüber “ein wenig verzögern wird”, beauftragte der Abgeordnete einen Anwalt mit der Einreichung der seit Ende Juni laufenden Untätigkeitsklage gegen das Ministerium.

In der Begründung der heise online vorliegenden Beschwerde heißt es, dass “eine mögliche vertragliche Vertrauensabrede einem Anspruch nach IFG nicht entgegensteht”. Eine solche wäre sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch privaten Verträgen nichtig. Auch ein Ausschluss zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz sei nicht ersichtlich. So sei das Schiedsverfahren etwa gerade kein laufender Gerichtsvorgang. Zumal sei ein Nachteil dafür weder ersichtlich noch geltend gemacht worden. Unbegründet sei zudem eine Absage wegen dem Schutz von Verwaltungsabläufen, nicht ersichtlich ein Ausschluss wegen personenbezogener oder Geschäftsgeheimnissen. Eine Wettbewerbssituation sei nicht mehr gegeben.

Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gibt Tauss Rückendeckung. Nach seiner Auffassung sind nach eigener Prüfung der Aktenlage “größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen”. Er habe daher die restriktive Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nunmehr formell beanstandet. Schaar appellierte zugleich erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu verstehen. Vielmehr sei das IFG “als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen.”

Zu der parallel eingereichten Klage erläuterte Tauss’ Fraktionskollege Junge, er habe im September 2005 das Innenministerium um die Herausgabe der Rahmenvereinbarung mit der Bundesdruckerei zur Fertigung von Ausweisdokumenten gebeten. Laut Ministerium sei diese jedoch “in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis”. Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei. Der Außenpolitiker könne höchstens “unter den üblichen Geheimschutzauflagen” Einsicht in den Vertrag nehmen. Damit dürfe er jedoch über die entsprechenden Informationen nicht sprechen, monierte Jung, womit sie für seine Arbeit als Parlamentarier wertlos seien.

Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des IFG. Er beobachte, dass Regierungsstellen zunehmend in flapsiger, oberflächlicher oder überhaupt nicht mehr verwertbarer Form auf Informationsbegehren der Abgeordneten antworten. Geht es nach dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, haben die beiden Ministerien “zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert”. Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das IFG nachgebessert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Gesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen: “Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG.”

Die Grünen im Bundestag klagen derweil vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. “Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können”, bedauert Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, beklagte, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Darauf könnten sich die Behörden zu schnell zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen.

Neues Gesetz zur Informationsfreiheit wird bei Maut-Konsortium restriktiv angewandt

Von Achim Sawall

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat nach mehreren Einsichtsbegehren in den Mautbetreibervertrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Auskunftsverweigerung durch das Bundesverkehrsministerium kritisiert. Schaar erklärte hierzu heute in Bonn: “Nach meiner Auffassung sind größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen. Ich appelliere erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu empfinden, sondern als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen.”

Die Auskunftsbegehren bezogen sich auf den Toll-Collect-Vertrag. Die Unterlagen bestehen aus einem Kernvertrag nebst Ergänzungsvereinbarungen und umfangreichen Anlagen. Das Ministerium hat den Zugang zu diesen Unterlagen nahezu vollständig mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Toll Collect handele beziehungsweise das Bekanntwerden des Vertrages nachteilige Auswirkungen auf ein derzeit laufendes schiedsgerichtliches Verfahren haben könnte. Nach eigener Einsichtnahme in die Unterlagen ist Schaar zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Argumente nur für Teile des Vertrages tragfähig seien. Eine darüber hinausgehende Geheimhaltung der Unterlagen widerspreche den Vorgaben des IFG, sagte der oberste Datenschützer der Republik.

Das Mautkonsortium Toll Collect hatte sich vertraglich verpflichtet, die Gebühr ab 31. August 2003 zu erheben. Wegen schwerer technischer Probleme war der Start auf den 1. Januar 2005 verschoben worden. Wegen entgangener Einnahmen und Verletzungen des Maut-Betreibervertrages stehen dem Bund voraussichtlich 5,1 Milliarden Euro zu. Die Verantwortlichen weigern sich jedoch, zu zahlen. Das Schiedsgerichtsverfahren begann bereits vor über zwei Jahren, ein Ende ist nicht absehbar.

Wie am letzten Wochenende bekannt wurde, haben die Gesellschafter des Konsortiums Toll Collect – Daimler, Deutsche Telekom und der französische Autobahnbetreiber Cofiroute – die Bundesregierung im Gegenzug vor einem Schiedsgericht verklagt: Es gehe bei dem Streit um mehrere 100 Millionen Euro. Der Grund: Das Ministerium hatte Toll Collect wegen der Verzögerung und der Mängel beim Aufbau des Mautsystems die Vergütung für den Betrieb des Systems gekürzt.

“Preußischer Obrigkeitsstaat” – SPD-Abgeordnete beklagen restriktive Informationspolitik von Ministerien

Für Jörg Tauss zeigt sich im Umgang der Bundesministerien mit den Informationsrechten der Bürger und Parlamentarier noch «preußischer Obrigkeitsstaat»: In den Verwaltungen herrsche noch immer eine «Bittstellermentalität», ärgerte sich der SPD-Abgeordnete am Freitag in Berlin. Danach müsse der Bürger begründen, warum er Einblick in Informationen der Ministerien nehmen wolle, «und dann wird dieses Recht gnädigerweise gewährt oder nicht gewährt».
Tauss und sein Fraktionskollege Johannes Jung haben gegen das Bundesverkehrs- beziehungsweise Bundesinnenministerium Klage wegen Verstoßes gegen das noch unter Rot-Grün verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes erhoben. Das 2006 in Kraft getretene Gesetz gewährt den Bürgern freien Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes, enthält aber zugleich eine Reihe von Ausnahmeregelungen, darunter den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.
Tauss wirft dem Verkehrsministerium konkret vor, ihm Einblick in den Vertrag mit dem Maut-Konsortium Toll Collect zu verweigern. Der Maut-Vertrag solle 17 000 Seiten umfassen, von denen er lediglich in die ersten und letzten zwei Seiten habe Einblick nehmen können. Eine weitere Einsichtnahme sei mit dem Verweis auf ein laufendes Schiedgerichtsverfahren verweigert worden: «Ich halte dies für einen Umgang mit dem IFG seitens dieses Ministeriums, der nicht akzeptabel ist.»
Ohnedies haben laut Tauss auch die Parlamentarier verstärkt Probleme, Zugang zu Informationen zu bekommen. Er wolle sich aber nicht damit abfinden, «dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordneten-Anfragen zu antworten».
Jungs Klage richtet sich gegen das Innenministerium, das er um eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion von Personalausweisen und Reisepässen gebeten hatte. Laut Ministerium sei die Rahmenvereinbarung jedoch «in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis», berichtete der SPD-Abgeordnete. Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) habe ihm schließlich mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei, er aber «unter den üblichen Geheimschutzauflagen» Einsicht in den Vertrag nehmen könne.
Die «üblichen Geheimschutzauflagen» bedeuteten, dass er über die entsprechenden Informationen nicht sprechen dürfe, erläuterte Jung. Damit sei das Ganze für seine weitere Arbeit als Parlamentarier wie für die Öffentlichkeit «wertlos».
Das Innenministerium lehnte am Freitag eine Stellungnahme ab, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wie eine Sprecherin sagte. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums verwies darauf, dass ihr Haus derzeit an einer Klageerwiderung arbeite. Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des Gesetzes, das 2005 nur gegen den «erbitterten Widerstand der Verwaltung» zustande gekommen sei.
Unterstützung erhielten die beiden Parlamentarier am Freitag vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, der den zwei Ministerien vorwarf, »zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert« zu haben. Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse der Gesetzgeber das Gesetz ändern, sagte Dix. Schließlich habe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen gegeben.
Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen. »Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG”, erklärte Konken.

Wie der Bund Geheimniskrämerei betreibt

Von Kai Beller
Nach eineinhalb Jahren liegt das Informationsfreiheitsgesetz im Dämmerschlaf. Zwei SPD-Abgeordnete bringen es nun wieder in Erinnerung. Sie verklagen die eigene Regierung, weil zwei Ministerien die Aktendeckel lieber geschlossen halten.

Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss kämpft seit Anfang 2006 um Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag über die Erhebung der Lkw-Maut. Sein Kollege Johannes Jung interessiert sich für die Verträge der Bundesdruckerei. In beiden Fällen verweigerten das Verkehrsministerium beziehungsweise das Innenministerium die Auskünfte. Er beobachte, “dass es zunehmend einreißt, in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen zu antworten”, sagte Tauss am Freitag in Berlin.

Dabei scheint auf dem Papier alles geklärt: Bürger, Journalisten oder Abgeordnete stellen einen Antrag bei einem Ministerium oder einer Bundesbehörde. Sie müssen noch nicht einmal begründen, warum sie eine bestimmte Information haben wollen. Nach kurzer Zeit erhält der Antragsteller die gewünschten Auskünfte – unbürokratisch. Gegebenenfalls wird eine geringe Gebühr fällig. So hat sich das die rot-grüne Bundesregierung vorgestellt, die das Gesetz kurz vor ihrer Abwahl noch durch das parlamentarische Verfahren brachte.

Danach ist es in der Öffentlichkeit jedoch ruhig geworden um die behördliche Transparenz. Anfang 2007 zog das Bundesinnenministerium eine erste Bilanz: Mehr als 2200 Anträge gingen bei den Bundesbehörden ein. In 410 Fällen weigerte sich die Verwaltung, die Informationen herauszugeben. In der Anfangsphase verlangten die Behörden zum Teil horrende Gebühren für die Informationsfreiheit: Das Auswärtige Amt berechnete für eine vierseitige Kopie über 100 Euro. Die Gerichte mussten sich 2006 mit 27 Klagen gegen abschlägige Bescheide befassen.

Auch auf dem Tisch des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, landeten fast 200 Beschwerden. Der oberste Datenschützer kann – falls erforderlich – Einsicht in die umstrittenen Akten verlangen. Mehr als beanstanden kann Schaar die Auskunftsverweigerung jedoch nicht. Häufig wurden im ersten Jahr Informationen unter Hinweis auf Geheimhaltungsvorschriften und der Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigert. In diesem Jahr träten solche Fälle aber kaum noch auf, sagte eine Sprecherin.

Den Abgeordneten Tauss und Jung wird die Akteneinsicht genau mit diesem Argument verweigert. Tauss hat den Fall auf seiner Internetseite ausführlich dokumentiert: Bereits im Februar 2006 beantragte er beim Bundesverkehrsministerium Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Mitte Mai erhielt Tauss den offiziellen Ablehnungsbescheid. Als Grund werden Betriebsgeheimnisse und ein laufendes Schiedsverfahren zwischen Betreiber und Bund angeführt. Grund für das Verfahren war die große Verspätung bei der Maut-Einführung. Der Bund verlangt deshalb Schadenersatz.

Tauss legte Widerspruch ein, den das Ministerium aber auch zurückwies. Lediglich vier des 17.000 Seiten umfassenden Vertrags darf der SPD-Politiker einsehen. Der Abgeordnete wandte sich daraufhin an den Bundesbeauftragten Schaar, von dem er Rückendeckung bekam. Er habe keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennen können, schrieb Schaar in seiner Beanstandung. Sensible Daten könnten zudem geschwärzt werden. Tauss stellte Ende April 2007 einen neuen Antrag. Als daraufhin nichts geschah reichte er eine Untätigkeitsklage gegen das Ministerium ein.

Die Abgeordneten Tauss und Jung sind nicht die einzigen Kläger in Sachen Informationsfreiheit. Die Grünen im Bundestag klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. “Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können”, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.

Nicht nur Abgeordnete haben schlechte Erfahrungen mit dem Informationsgebahren des Bundes gemacht. Die Bundesagentur für Arbeit ließ sich erst durch eine Klage dazu zu bewegen, dem öffentlich geförderten Sozialhilfe- und Erwerbslosenverein Tacheles Auskunft über Details der Hartz-IV-Bestimmungen zu erteilen.

Tauziehen um Behörden-Daten

Von Matthias Schröter

Politiker und Datenschützer haben eine strikte Anwendung des Informationsfreiheits-Gesetzes gefordert. Zwei Abgeordnete meinen, dass der Bund die Bürger nicht ausreichend informiert.

Geht es um den gläsernen Bankkunden, Patienten oder Steuerzahler, dann erheben die Datenschützer ihren Zeigefinger und verlangen Zurückhaltung. Als Kämpfer für die Informationsfreiheit wollen sie im Gegenzug die gläserne Amtsstube. Sie fordern, jeder Bürger müsse Auskunft über die Vorgänge in Verwaltungen bekommen.

Beim Tauziehen um die Daten kritisiert beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die elektronische Lohnsteuerkarte. Er warnt vor Missbrauch, weil Datenpools Begehrlichkeiten wecken. In Personalunion ist er Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit. Da wirft er Bundesverwaltungen vor, «Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung» der Herausgabe von Informationen zu haben – zu der sie verpflichtet sind.

Seit mehr als anderthalb Jahren hat sich der Bund mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Auskunftsfreudigkeit verordnet. Bürger haben grundsätzlich das Recht auf Einblick in Behördenakten. Ministerien können sich nicht mehr einfach so auf das Amtsgeheimnis berufen. Bauvorhaben, Daten über Gesundheitsbelastungen oder den Autobahnausbau – Schranken sind dem Wissensdurst des Bürgers nur noch gesetzt, wenn etwa der Geheimnisschutz dagegen steht.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung meinen, dass die Bundesministerien den Wissensdurst der Bürger nicht ausreichend stillen. Deshalb haben sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Tauss möchte Einzelheiten zum Milliardenvertrag mit dem Mautkonsortium Toll Collect wissen, Jung wünscht Auskünfte zu den Millionenaufträgen der Bundesdruckerei.

Skurril daran: Der sozialdemokratische Abgeordnete Tauss klagt gegen den SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee, Jung gegen CDU- Innenminister Wolfgang Schäuble, Koalitionspartner im schwarz-roten Regierungsbündnis. Ohnehin ist das Gesetz in die Annalen eingegangen, weil es eines der letzen war, das die rot-grüne Bundesregierung 2005 durchpeitschte – und das ohne FDP nicht mehr den Bundesrat passiert hätte.

Das Gesetz soll helfen, die Verwaltung durchschaubarer zu machen. Im ersten Jahr gab es fast 200 Fälle, in denen sich Bürger und Institutionen an Schaars Dienstsitz in Bonn wandten, weil der Amtsschimmel sie abblitzen ließ. Tauss und Jung gehen jetzt den plakativen Weg der Klage. Die Ministerien berufen sich in ihrer Verweigerungshaltung auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Informationsfreiheitsbeauftragte Schaar sieht es als nicht gerechtfertigt, den Zugang in Gänze zu versagen.

In den Ländern – die Hälfte der 16 hat solch ein Gesetz – gab es auch schon Klagen. So wollte ein Journalist die dienstlichen Termine des Berliner Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) von März bis Juni 2004 einsehen. Der Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters blieb aber tabu. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg (Akz. OVG 7 B 9.05).

Im Gegensatz zu dem Eindruck, den die Bundesministerien vermitteln, gehen die Länder überwiegend positiv mit dem Recht auf Informationsfreiheit um. Nordrhein-Westfalens FDP-Innenminister zog Anfang des Jahres Bilanz, dort gibt es die verbriefte Behördenauskunft seit 2002: «Die Anzahl von etwa 1000 Anträgen pro Jahr belegt ein Bedürfnis.» Die Erfahrungen seien positiv.

Mehr als 2000 Personen haben 2006 Einsicht in Akten von Bundesbehörden verlangt. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt.

In der Zurückhaltung der Ministerien sieht Medienpolitiker Tauss auch ein Mentalitätsproblem. Manchem Ministerium wirft er Denken des «preußischen Obrigkeitsstaats» vor. Die «Bittstellermentalität» sei in vielen Verwaltungen noch vorhanden. Und nicht nur deshalb scheint es ein weiter Weg, bis die Amtsstuben gläsern werden. Manch einer würde schon jubilieren, wenn die Aktendeckel durchsichtig wären.

PM: DJV fordert strikte Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes

Die Bundesbehörden müssen das vor zwei Jahren verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG) strikt anwenden. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband. Behörden sind aus Sicht des DJV nicht befugt, den Auskunftsanspruch von Bürgern und Journalisten willkürlich zu beschränken. ‘Die Grenzen der Informationsfreiheit regelt das Gesetz, nicht die politische Opportunität des Themas’, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Bundesbehörden dazu, interessierten Bürgern und Journalisten Akteneinsicht zu gewähren. Ausgenommen sind Bereiche, die die Sicherheitsinteressen des Staates berühren.

Hintergrund der DJV-Kritik ist die Klage der beiden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung gegen die Bundesministerien des Inneren und für Verkehr, die Auskünfte über die Auftragsvergabe der Bundesdruckerei und den Vertrag mit dem Toll Collect-Konsortium verweigerten. ‘Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen’, sagte Konken. ‘Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG-Gesetzes.’

Das Informationsfreiheitsgesetz war Anfang 2006 in Kraft getreten. Zuvor hatte ein Bündnis aus fünf Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen, darunter der DJV, für ein solches Gesetz gekämpft. Wie das IFG Journalistinnen und Journalisten im Redaktionsalltag nützt, hat der DJV unter folgendem Link auf seiner Homepage dargestellt:
http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/djv/Flyer/IFG_-_ganz_praktisch.pdf