Beiträge vom Juli, 2007

Thüringen und Bayern beharren auf Amtsgeheimnis

Montag, 23. Juli 2007 19:44

Von Stefan Krempl

Entgegen dem Trend beim Bund und in zahlreichen Ländern bleiben Thüringen und Gemeinden in Bayern zunächst weiter dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses verhaftet. So hat die SPD-Fraktion im thüringischen Landtag ihren Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach langem Streit mit der CDU wieder zurückgezogen. Mit dem Vorschlag wollten die Sozialdemokraten ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für alle Bürger schaffen, um ihnen einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen zu gewähren sowie die Transparenz in der Verwaltung zu fördern. Der Münchner Stadtrat hat zudem vergangene Woche einen Antrag der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit für die bayerische Landeshauptstadt abgelehnt. Damit haben die Münchner Bürger auch künftig keine Möglichkeit, tiefere Blicke in die Aktenschränke der Stadtverwaltung zu werfen.

In Thüringen hat die oppositionelle SPD der allein regierenden CDU schon seit einiger Zeit eine Abwehrhaltung bei der Informationsfreiheit vorgeworfen. Nun erklärten die Genossen, dass die Christdemokraten den Entwurf in den parlamentarischen Ausschüssen weitgehend verwässert hätten. Eine Zustimmung sei so nicht mehr möglich, da vom ursprünglichen Anliegen angesichts zu breiter Ausnahmen kaum noch etwas übrig geblieben wäre. Schon der SPD-Entwurf sah vor, unter anderem “öffentliche Belange”, den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder personenbezogene Daten besonders vor einem Informationszugang zu schützen. Zuvor war bereits 2002 ein Anlauf der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz im thüringischen Landtag gescheitert.

Lange Gesichter gibt es auch bei den Befürwortern eines Akteneinsichtsrechts im Süden. “Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie”, betonte ein Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern nach der Entscheidung im Münchner Stadtrat. “Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde”. Der Vereinigung gehören unter anderem die Organisationen Mehr Demokratie, Transparency International Deutschland (TI), Humanistische Union, der Bayerische Journalistenverband sowie die ÖDP an. Diese hatten sich erhofft, dass die Stadt München mit einer Informationsfreiheitssatzung “Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern” werden würde.

“Nur ein kleiner Lichtblick” ist für Heike Mayer von TI die Tatsache, dass der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen hat. Dieser fordert die bayerische Staatregierung auf, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Inwieweit diese Forderung Aussicht auf Erfolg hat, bleibt jedoch äußerst fraglich. Schließlich lehnte die CSU im bayerischen Landtag bereits vor neun Monaten zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Acht Bundesländer haben derweil bereits eigene entsprechende Informationsfreiheitsgesetze erlassen und bieten ihren Bürgern so ein erweitertes Kontroll- und Mitgestaltungsrecht.

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Thüringen: CDU bringt eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg

Mittwoch, 18. Juli 2007 16:02

Die Thüringer CDU will ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Damit solle EU-Bürgern ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung eingeräumt werden, teilte die Fraktion am Mittwoch in Erfurt mit. Die Informationsrechte der Bürger würden «erheblich gestärkt». Den Angaben zufolge orientiert sich der CDU-Gesetzentwurf an den Regelungen des Bundes sowie Hamburgs. Der Informationsanspruch gelte gegenüber sämtlichen Behörden auf kommunaler und Landesebene. Keine Auskunftspflicht solle jedoch für Landtag, Rechnungshof, den Datenschutzbeauftragten sowie die gesamte Rechtspflege wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare gelten. Grundlage des neuen Gesetzentwurfes ist den Angaben zufolge die umstrittene Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28. Juni. Mit dieser Vorlage hatte der Ausschuss einen SPD-Gesetzentwurf so weitgehend verändert, dass die Sozialdemokraten ihren Gesetzentwurf im Landtagsplenum zurückzogen und so eine Abstimmung verhinderten. Die SPD hatte der Union vorgeworfen, die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetz zu weit abgemildert zu haben.

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Mängelliste AKW Brunsbüttel: Vattenfalls dunkles Geheimnis

Dienstag, 17. Juli 2007 14:56

Von Holger Dambeck

Es geht um Versäumnisse in der Leittechnik, bei der Bruchsicherheit und dem Schutz vor terroristischen Angriffen. Seit Monaten ziehen Vattenfall-Anwälte alle Register, um die Veröffentlichung einer Mängelliste des AKW Brunsbüttel zu verhindern. Nun wollen Umweltschützer Details publik machen.

Die Liste ist schon etwas älter, doch beim Stromkonzern Vattenfall gilt sie trotzdem als wertvolles Betriebsgeheimnis, das auf keinen Fall öffentlich werden darf. Die ursprüngliche Mängelliste des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die den Strommanagern so am Herzen liegt, stammt aus dem Juni 2001. Damals fand eine sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung des Kraftwerks statt, die für jedes deutsche Atomkraftwerk alle zehn Jahre vorgeschrieben ist.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) enthält der brisante Prüfungsbericht, der seit 2001 laufend überarbeitet wurde, Hunderte Nachrüstforderungen für den betagten Meiler. Die Umweltschutzorganisation versucht seit August 2006 an die Liste heranzukommen – doch die Kieler Aufsichtsbehörde, das Sozialministerium und Gerichte haben die Herausgabe der Liste bislang abgelehnt.
Am Mittwoch nun will die DUH Teile des Prüfungsberichts veröffentlichen. Der DUH seien “erstmals konkrete Inhalte der Mängelliste bekannt geworden”, heißt es in einer Pressemitteilung. Obwohl der über 30 Jahre alte Reaktor nach der schweren Wasserstoffexplosion Ende 2001 wieder regelmäßig Strom erzeugt, sei die Sicherheit der Anlage keinesfalls nachgewiesen.

Die der DUH vorliegende Mängelübersicht stamme aus dem Juni 2006, sagte Sprecher Gerd Rosenkranz SPIEGEL ONLINE. “Wir haben nicht die Liste selbst, sondern eine wissenschaftliche Bewertung der Liste”, betonte er. Das vorliegende Dokument umfasse knapp tausend Seiten, die eigentliche Liste soll nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” ursprünglich 50.000 Seiten stark gewesen sein.

Neben Hunderten untergeordneten Punkten enthalte das der DUH zugespielte Dokument auch Informationen zu “über 160 Nachweisdefiziten”, teilte die DUH mit. Diese beträfen sämtliche Kernbereiche der Reaktorsicherheit – von der Sicherheitsleittechnik über die Bruchsicherheit zentraler Komponenten bis hin zur Verwundbarkeit bei terroristischen Angriffen.

Bislang ist unklar, auf welchen Kanälen die Mängelliste zur Umwelthilfe gelangt ist. Sitzt die Quelle etwa in der Aufsichtsbehörde, dem Kieler Sozialministerium? “Das kann ich mir nicht vorstellen”, sagte Ministeriumssprecher Oliver Breuer auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. Weil bei der Begutachtung der periodischen Sicherheitsberichte von Kernkraftwerken auch externe Prüfer zum Einsatz kommen, könnte das Leck auch außerhalb des Ministeriums sein – oder gar bei Vattenfall selbst.

Bei den Argumenten, mit denen Vattenfall die Geheimhaltung der Mängelliste vor Gericht bisher begründete, zeigte sich der Konzern kreativ. Bei dem Dokument handle es ich um ein schützenswertes Betriebsgeheimnis: Wenn Mängel bekannt würden, könne das den Marktwert des Altreaktors mindern, lautete bislang die Argumentation. Dass etwaige Mängel auch Anwohner interessieren könnten, ist für den Stromkonzern offenbar nebensächlich. Eine Veröffentlichung der Daten würde einem “enteignungsgleichen Eingriff” entsprechen.
Ursprünglich wollte das Kieler Sozialministerium die Liste Ende 2006 sogar an die DUH herausrücken. Die Umwelthilfe hatte Akteneinsicht gefordert und sich dabei auch auf das schleswig-holsteinische Informationsfreiheitsgesetz berufen.

Doch dann knickte die Behörde ein – unter Verweis auf eine laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen die Veröffentlichung. Das Ministerium sah in der Herausgabe des Dokuments mögliche “Nachteile” für das Kernkraftwerk Brunsbüttel und eine Verletzung des “grundrechtlich geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung”.

Die DUH warf dem von Gitta Trauernicht geführten Ministerium daraufhin “Komplizenschaft mit Vattenfall” vor. Die EU-Informationsrichtlinie werde von der Ministerin “faktisch ausgehebelt”, sagte DUH-Geschäftsführer Rainer Baake.

Die Umweltschutzorganisation versuchte daraufhin, die Herausgabe vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) zu erzwingen – beide Male vergeblich. Das OVG entschied im April, dass die Geheimhaltungsinteressen Vattenfalls höher zu bewerten seien als das Informationsrecht der Umweltschützer.
Vattenfall hatte im Verfahren erklärt, die Mängelliste könne den Kaufpreis des Kraftwerks Bunsbüttel “im Falle einer Veräußerung direkt beeinflussen”. Eine nach Auffassung der DUH-Rechtsexpertin Cornelia Ziehm absurde Argumentation. Es offenbare sich “eine Haltung, die beim Verkauf eines Gebrauchtwagens mit defekten Bremsen jedermann als schlicht kriminell einstufen würde”, sagte sie.

Bei der Deutschen Umwelthilfe vermutet man, dass Vattenfall die Mängelliste vor allem deshalb nicht veröffentlichen will, um nicht unter Druck zu geraten, die Mängel zu beseitigen, was womöglich viel Geld kosten würde. Die vom früheren Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) als “Museumsmeiler” verspottete Anlage soll eigentlich Mitte 2009 vom Netz gehen – so sieht es der Atomkonsens vor.

Vattenfall möchte Brunsbüttel jedoch gern noch ein bisschen länger betreiben – und hat im März beantragt, Reststrommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf Brunsbüttel zu übertragen. Hintergrund ist auch ein möglicher Regierungswechsel im Jahr 2009. Dann könnte, so hofft die Atomlobby, der von Rot-Grün beschlossen Ausstieg aus der Kernenergie wieder rückgängig gemacht werden. Zumindest aus der geplanten Stromübertragung wird jedoch vorerst nichts: Minister Sigmar Gabriel lehnte den Vattenfall-Antrag ab.

Nach den Zwischenfällen in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel droht Gabriel den Betreibern sogar mit strengeren Kontrollen (mehr…). “Die Atomaufsicht muss offenbar verschärft werden”, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei einem Besuch auf der Zugspitze. Nötig seien wohl häufigere Kontrollen in den Atomkraftwerken. Der Bundesminister stellte jedoch klar, dass dies auf Landesebene geschehen solle, die für die Atomaufsicht in erster Linie zuständig ist.

Nachtrag vom 18. Juli 2007:

Die Mängelliste für das Kernkraftwerk Brunsbüttel wurde veröffentlicht.

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Sachsen-Anhalt soll Informationsfreiheitsgesetz bekommen

Donnerstag, 12. Juli 2007 11:13

In Sachsen-Anhalt soll künftig jeder Bürger weitgehend freien Zugang zu Behördenakten erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 5/748) brachte die Landesregierung am Donnerstag in den Landtag ein. Das Gesetz solle die Transparenz der Verwaltung erhöhen, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Nachweis eines besonderen Interesses sei für Anträge auf Akteneinsicht künftig nicht mehr nötig. Allerdings werde es auch Ausnahmen geben: Akteneinsicht werde auch in Zukunft nicht möglich sein, wenn wichtige öffentliche Belange, schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein.

CDU und SPD erklärten im Landtag, es sei gut, dass es nach acht Bundesländern und auf Bundesebene bald nun auch in Sachsen-Anhalt eine solche Regelung gebe. Die Linke zeigte sich verärgert, weil sie seit Jahren mehrfach ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht habe, die immer abgeschmettert worden seien. Die FDP mahnte, das neue Gesetz dürfe nicht zu zu viel Bürokratie führen. Genau dies befürchten die kommunalen Spitzenverbände, die keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose unterstützt die Pläne hingegen und warnte schon vor geraumer Zeit vor zu vielen Ausnahmen.

Nach bisheriger Rechtslage ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Sachsen-Anhalt nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regel ist, dass die Menschen in solches Datenmaterial keinen Einblick nehmen können. Das so genannte Informationsfreiheitsgesetz bzw. Informationszugangsgesetz, wie es Entwurf in Sachsen-Anhalt genannt wird, soll nach dem Willen der Regierung noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden.

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Thüringen: SPD zieht Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz zurück

Mittwoch, 11. Juli 2007 19:05

Von Henning Johr
Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern ihren eigenen Gesetzentwurf für umfassende Auskunftsrechte der Bürger gegenüber Verwaltungsbehörden kurz vor der Abstimmung im Landtag komplett zurückgezogen.
“Der Entwurf ist von der CDU im Justiz- und im Innenausschuss bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt worden”, begründete der parlamentarische Geschäftsführer, Uwe Höhn, den überraschenden Schritt während der gestrigen Plenarsitzung.

Präsidentin Dagmar Schipanski (CDU) blieb so nichts anderes übrig, als den Tagesordnungspunkt nach knapp einer Minute wieder zu schließen und das nächste Thema aufzurufen.

Die SPD wollte mit ihrem Gesetz einen freien und grundsätzlichen Zugang der Bürger zu den Entscheidungen und Informationen der Verwaltungen erreichen. Die Behörden hätten dann eine Pflicht zur Auskunft gegenüber dem Antragsteller gehabt beispielsweise über Wassergebühren, kommunale Bauvorhaben oder die Verwendung staatlicher Fördermittel. Bisher wird das nach Ermessen der Beamten oder bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gewährt. Um Datenschützern die Sorgen zu nehmen, sollten Auskünfte nach neuem Recht nur unter Berücksichtigung des Schutzes von Privat-, Betriebs- und Geheimnissen sowie der Rechte Dritter gewährt werden.

In vielen Bundesländern und auch auf Bundesebene gebe es so ein Gesetz schon, wissen die SPD-Genossen. Aber Thüringen habe es bisher versäumt, die bei den Behörden gesammelten Daten den Bürgern generell zugänglich zu machen.

Um der CDU-Mehrheitsfraktion, die 2002 bereits den ersten SPD-Vorstoß für ein Informationsfreiheitsgesetz vereitelte, den zweiten Versuch schmackhafter zu machen, hatte Höhn auf die fast identische Fassung des Gesetzestextes im unionsgeführten Schleswig-Holstein verwiesen. Fiedler und Co. blieben allerdings bei ihrer Überzeugung, dass die Thüringer schon über ausreichend Kontrollmöglichkeiten gegenüber den Behörden verfügen. Eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss zum Thema wurde deswegen Anfang dieses Jahres abgelehnt. Mit CDU-Mehrheit war schließlich beschlossen worden, dass Auskünfte nur dann erteilt werden müssen, wenn ein rechtliches Interesse des Antragstellers vorliegt. Der muss außerdem “Unionsbürger” sein und seinen Wohnsitz in der EU haben. Landtag, Rechnungshof, Gerichte oder der Landesbeauftragte für Datenschutz müssten vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden.

Angesichts solcher Beschlussempfehlung an den Landtag wetterte Dieter Hausold, Fraktionschef von PDS/Die Linke, etwas über ein “Informationsunfreiheitsgesetz, dem die Zustimmung nicht gewährt werden könne. Sein Pendant bei der SPD, Christoph Matschie, forderte ein Eil-Gutachten beim parlamentarischen Dienst über die Rechtmäßigkeit von gravierenden Änderungen an, mit denen der Gesetzentwurf auf den Kopf gestellt wurde. Da die Auskunft der Juristen der CDU den Rücken stärkte, zog Matschie schließlich die Notbremse.

“Die Regierungspartei hat sich in den Beratungen zum Gesetz bis heute absolut indiskutabel verhalten und wieder einmal gegen mehr Bürgerrechte gehandelt”, sagte Höhn. Erst habe der Entwurf monatelang im Ausschuss geschmort, bis er schließlich von den Christdemokraten bis zur Unkenntlichkeit verschlimmbessert worden sei.

Matschie kündigte am Rande der Plenarsitzung einen neuen Vorstoß für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz an. Einen Termin könne er noch nicht nennen, sagte er. Der müsse erst mit den Mitgliedern der Fraktion abgestimmt werden.

Die CDU kündigte gestern an, ihre Änderungen als eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Und zwar schon nach der Sommerpause, die vom 19. Juli an bis Ende August dauert.

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Thüringer Landtag kommt zur letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen

Mittwoch, 11. Juli 2007 8:24

Der Landtag kommt ab heute (11. Juli) zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. Es steht ein Informationsfreiheitsgesetz der SPD auf der Tagesordnung. Nach Vorstellungen der Sozialdemokraten sollten die Bürger grundsätzlich Zugang zu allen Informationen der Behörden erhalten, sofern keine schutzwürdigen Daten betroffen seien. Die CDU will einem in den Landtagsausschüssen stark abgeschwächten Entwurf zustimmen, während die SPD auf ihrer Vorlage beharrt.

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Wählervereinigung “Bürger in Wut” darf Einsicht in Wahlunterlagen nehmen

Sonntag, 8. Juli 2007 9:56

Das VG Bremen hat der Freien Hansestadt Bremen aufgegeben, dem Vorsitzenden bzw. den beiden Spitzenkandidaten der Wählervereinigung Einsicht in die Wahlniederschriften des Wahlbereichs Bremerhaven der Bürgerschaftswahl vom 13.05.2007 zu gewähren. Die Anwendung des erst letztes Jahr in Kraft getretenen Gesetzes wird nicht durch das Bremische Wahlgesetz oder die Bremische Landeswahlordnung als Sonderrecht ausgeschlossen. Vorliegend sind auch keine Einschränkungen des Informationszugangsrechts gegeben, die § 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz zum Schutz besonderer öffentlicher Belange vorsieht. Das Wahlgeheimnis steht dem Informationszugang hier nicht entgegen.

VG Bremen, Beschluss vom 05.07.2007, Az. 2 V 1731/07

LWahlG (BR) § 38 Abs. 2, LWO (BR), BremIFG § 1 Abs. 1 S. 1

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Es darf vertuscht werden

Samstag, 7. Juli 2007 18:23

Von Jan Eisner
Der Bundestag hat am Donnerstag abend mit den Stimmen der großen Koalition das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. Die Linke, Grüne und FDP stimmten dagegen. Während die CDU-Abgeordnete Ursula Heinen von »einem guten Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland« sprach, hatten die wichtigsten Verbraucherorganisationen das Gesetz bis zuletzt massiv kritisiert. So bezeichnete foodwatch das Gesetz als »Verpackungsschwindel«: »Wo Verbraucherinformation draufsteht, sind nicht mehr Informationsrechte für Verbraucher drin.«

Bereits im Sommer 2006 hatte der Bundestag ein erstes solches Gesetz beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler lehnte dessen Unterzeichnung wegen föderaler Aspekte jedoch ab. Vor dem jetzigen zweiten Anlauf forderten Verbraucherschützer, die Gelegenheit für eine gründliche Überarbeitung des Textes zu nutzen. Die Bundesregierung legte aber einen bis auf die föderalen Regelungen fast unveränderten Entwurf vor.

Anlaß für das Gesetz war der sogenannte Gammelfleischskandal Ende 2005. Damals hatten Behörden in einer Reihe von Betrieben verdorbenes Fleisch gefunden, die Öffentlichkeit aber nicht über die Namen der betroffenen Firmen aufgeklärt. Die entsprechende Stelle im Text ist allerdings nur etwas weniger vage als zuvor: Die »zuständige Behörde kann die Öffentlichkeit« unter Nennung des Firmennamens informieren, hieß es bislang. Nun ist das Wort »kann« durch »soll« ersetzt worden, von einer Pflicht zur Informa tion ist nicht die Rede.

Die seitens der Koalition beschworenen verbesserten Auskunftsrechte für Verbraucher würden durch zahlreiche Detailregelungen wieder entwertet, monieren Verbraucherschützer und Opposition. »Der Gesetzentwurf kennt 15 Gründe, aus denen die Auskunft verweigert werden kann«, so der FDP-Abgeordnete Hans-Michael Goldmann. Das betrifft insbesondere sogenannten Betriebsgeheimnisse. »Die Unternehmen dürfen selbst bestimmen, was ein Betriebsgeheimnis ist«, sagte Ulrike Höfken (Grüne). In der Kritik steht auch die Auskunftsgebühr, die »kostendeckend« sein soll. Goldmann befürchtet, daß sich »normale Verbraucher« die Durchsetzung des Informationsanspruchs daher nicht leisten können.

Bereits in einer Anhörung Mitte Juni hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar diese Kostenregelung beanstandet. Damit falle das VIG hinter das bisher für Bundesbehörden geltende Informationsfreiheitsgesetz zurück, in dem eine Obergrenze für Gebühren festgeschrieben ist. Karin Binder (Die Linke) bezeichnete das neue Gesetz als »Bürokratiebeschaffungsprogramm«. Vereinfachende Vorschläge, so die foodwatch-Forderung nach Veröffentlichung aller Lebensmittelkontrollen im Internet, waren am Widerstand der Koalition gescheitert. Lobbyisten wie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels haben offenbar ganze Arbeit geleistet. Dieser hatte beharrlich vor einer »Verunsicherung« der Konsumenten durch »ungeprüfte Informationen gewarnt.

Auch die SPD zeigte sich nicht ganz zufrieden mit der Neuregelung. Elvira Drobinski-Weiß bedauerte, daß das neue Gesetz fast ausschließlich Lebensmittel und Kosmetika betrifft. Die Einbeziehung von Dienstleistungen und technische Geräte hatte die CDU verhindert. Das Gesetz tritt im Januar 2008 in Kraft, nach zwei Jahren soll es überprüft werden.

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Informationsrechte bleiben auf der Strecke

Freitag, 6. Juli 2007 18:25

Von Michaela von der Heydt
Das gestern vom Bundestag in letzter Lesung verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz ist den Unternehmen ein Dorn im Auge. Dabei haben sie kaum etwas zu befürchten.
Als »stumpfes Schwert«, »zahnloser Tiger« oder auch »Etikettenschwindel« wird das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz tituliert. Nach jahrelanger Diskussion um ein bereits von Rot-Grün zweimal eingebrachtes Gesetz haben SPD und Union ihre eigene Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag verworfen. Dort heißt es: »Wir wollen ein Verbraucherinformationsgesetz, das den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht wird und nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führt.«
Stattdessen schränkt das Gesetz sogar bereits bestehende Informationsrechte ein, kritisiert die verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen, Ulrike Höfken, gestern gegenüber ND. So würden gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz jetzt Betriebsgeheimnisse höher gewertet. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte angemahnt, dass bestehende weitergehende Verbraucherrechte Vorrang haben müssten. Dass Verbraucher künftig für Anfragen zahlen müssen, wenn es sich nicht um Rechtsverstöße oder Gesundheitsgefährdungen handelt, kritisieren Schaar, Opposition und Verbraucherorganisationen.
Unklar sei auch, wo Menschen sich tatsächlich informieren können, sagt Grünen-Politikerin Höfken. Eine Kreisverwaltung etwa sei nicht verpflichtet, Anfragen an die verantwortliche Stelle weiterzuleiten. Außerdem sei gerade bei Lebensmittelfragen eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten »völlig unangemessen«. Die Verbraucherorganisation foodwatch hält das Gesetz selbst im Kampf gegen verdorbenes Fleisch für nutzlos. Unternehmen könnten sich zu oft auf Betriebsgeheimnisse berufen.
Baden-Württembergs Ernährungsminister Peter Hauk (CDU) zufolge müssen Behörden auch nur Daten veröffentlichen, wenn Gesundheitsgefahren für eine unüberschaubare Bevölkerungsgruppe bestehen. Es liege im Ermessen, ob die Ämter andernfalls nur die Betroffenen informieren.
Kritik übte auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). »Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter, die auf Missstände im Betrieb hinweisen, einen rechtlichen Schutz vor Repressalien seitens der Arbeitgeber erhalten«, erklärte der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg gestern. Es gebe nach wie vor eine Dunkelziffer bei Gammelfleisch. Und Eigenkontrollen der Fleischwirtschaft seien von vornherein zum Scheitern verurteilt, sagte Möllenberg.

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Wählervereinigung darf Einsicht in Wahlunterlagen nehmen

Donnerstag, 5. Juli 2007 18:29

Die nach eigenen Angaben bürgerlich-konservative Wählervereinigung «Bürger in Wut» (BIW) darf Einsicht in die Unterlagen der Bremen-Wahl vom Mai nehmen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bremen einem entsprechenden BIW-Eilantrag stattgegeben, wie die Pressestelle der Hansestadt Bremen am Donnerstag mitteilte.

Die nach eigenen Angaben bürgerlich-konservative Wählervereinigung «Bürger in Wut» (BIW) darf Einsicht in die Unterlagen der Bremen-Wahl vom Mai nehmen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bremen einem entsprechenden BIW-Eilantrag stattgegeben, wie die Pressestelle der Hansestadt Bremen am Donnerstag mitteilte. Demnach muss die Stadt dem

Vorsitzenden und den beiden Spitzenkandidaten der Wählervereinigung am Freitag Einsicht in die Wahlniederschriften des Wahlbereichs Bremerhaven gewähren. Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass die Wählervereinigung, die nach dem amtlich festgestellten Wahlergebnis im Wahlbereich Bremerhaven bei der Bürgerschaftswahl 4,99 Prozent der Stimmen erlangte, erwägt, gegen das Wahlergebnis Einspruch einzulegen. Die hierfür vom Bremischen Wahlgesetz vorgesehene Frist läuft am Montag ab. Zur Entscheidung, ob Einspruch eingelegt werden soll, hatte die Wählervereinigung beim Wahlbereichsleiter Bremerhaven einen Antrag auf Einsichtnahme in die Wahlniederschriften gestellt. Nachdem dieser dem Antrag nicht entsprochen hatte, suchte die Wählervereinigung beim Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nach. BIW wäre mit nur einer Stimme mehr in die Bremer Bürgerschaft eingezogen.

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