Sachsen-Anhalt: Bürger erhalten Anspruch auf Behörden-Informationen

Die Bürger in Sachsen-Anhalt sollen einen Anspruch auf Informationen von Behörden der Städte und Gemeinden sowie des Landes erhalten. Die Landesregierung plant dafür ein Informationsfreiheitsgesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, wie Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) am Donnerstag in Magdeburg mitteilte.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden alle Bürger auf Antrag Zugang zu den amtliche Informationen haben. Landesbehörden und Kommunen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren und Informationen zur Verfügung stellen. Allerdings gebe es auch Ausnahmen, erklärte Erben. Grundrechte dürften nicht ausgehöhlt werden. Als Beispiele nannte der Staatssekretär den Schutz persönlicher Daten sowie des geistigen Eigentums und von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Der Gesetzentwurf ist den Angaben zufolge derzeit in der öffentlichen Anhörung und soll noch vor der Sommerpause im Landtag beraten werden. Ähnliche Gesetze gebe es mittlerweile in acht Bundesländern sowie im Bund.

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