In seinem Redebeitrag zu TOP 44 (Tätigkeitsbericht 2007 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Dieses Jahr geht der besondere Dank an das Team von Herrn Dr. Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz. Zwar leistet unsere Landesdatenschutzbehörde jedes Jahr hervorragende Arbeit, aber im letzten Jahr mit den verschiedenen Gesetzentwürfen zum Informationsfreiheitsgesetz und insbesondere zum neuen Polizeirecht, lagen doch politische Schwerpunkte, denen der Landesdatenschützer mit seiner Fachkompetenz seinen eigenen Stempel aufgedrückt hat. War die Kritik der Mannschaft um Herrn Dr. Weichert beim Gesetzentwurf der
Landesregierung zum Informationsfreiheitsgesetz zumindest noch teilweise erfolgreich, so stieß seine Kritik zum Polizeigesetz nur auf taube Ohren, wie im Übrigen auch die Kritik der gesamten Fachwelt. Dennoch hat auch die Kritik des Landesdatenschützers zumindest eines offen gelegt: Um die Sache ist es der Großen Koalition beim neuen Polizeirecht nicht gegangen, sondern um das Gesicht. Der Koalitionsvertrag, der ja an anderen Stellen bereits heute nicht das Papier wert ist, auf dem er steht, musste umgesetzt werden, egal, ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht.
Wir haben es immer wieder gesagt und es gilt heute mehr denn je: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind kein Luxusgut. Das gilt auch in Zeiten der Bedrohung durch internationale Terroristen.
Die Aussage, dass niemand, der nichts zu verbergen habe, sich vor ungerechtfertigten Maßnahmen fürchten müsse, ist intellektuell eher schlicht. Sie trifft darüber hinaus auch nicht zu. So ziemlich jeder hat etwas zu verbergen, das sie oder er der Öffentlichkeit nicht preisgeben will und auch
nicht preisgeben muss.
Das gilt auch für unsere Runde hier. Schauen Sie sich einfach mal um und denken sie darüber nach, was Ihnen gelegentlich im Vertrauen mitgeteilt wurde. Dabei möchte ich eine Textzeile aus dem Bericht des Landesdatenschützers zitieren, die ich als sehr treffend empfand:
„Wenn viele Menschen meinen, sie hätten nichts zu verbergen, so mag dies ihre persönliche Überzeugung sein…..niemand kann daran gehindert werden, sein Innerstes nach außen zu wenden…Wer meint nichts zu verbergen zu haben, darf von anderen nicht verlangen, dass auch sie sich nackt ausziehen….Mag sein, dass ein Mensch nichts dagegen hat, dass bei der Polizei – gut abgeschottet gegen Missbrauch durch Dritte – alles über sie gespeichert ist. Es ist aber nicht vorstellbar, dass irgendjemand wirklich damit einverstanden ist, dass er unberechtigt als Terrorismusverdächtiger gespeichert und behandelt wird.“ – Zitat Ende. Und nun schauen wir mal, was in dem Anti-Terror-Dateien-Gesetz der Großen Koalition festgeschrieben ist.
Die Sicherheitsbehörden können Personen, die mit anderen Personen in Verbindung stehen, die wiederum rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter Gewalt befürworten, in die Datei aufzunehmen. Was heißt denn das? Soll Angela Merkel in eine Anti-Terror-Datei aufgenommen werden, weil sie in einer Rede den Einmarsch George Bushs im Irak unterstützt hat, den viele als völkerrechtswidrig bezeichnet haben? Wegen einer nach dem Grundgesetz freien Meinungsäußerung? Wohl eher nicht. Aber, nach dem Anti-Terror-Dateien-Gesetz könnte man den Tatbestand als erfüllt ansehen. Was ich damit sagen will ist, dass wir schon seit langem in Fragen des Datenschutzes Grenzen überschritten haben. Wir haben Gesetze geschaffen, die es den Sicherheitsbehörden möglich machen, praktisch Jedermann, wenn es nur gewollt ist, auch ohne dessen Wissen in Dateien aufzunehmen und entsprechende Ermittlungshandlungen zu verursachen. Wir sind schon seit langem zu weit gegangen.
Wir haben als FDP schon seit Dezember 2005 mit einem Antrag hier im Landtag die im Bericht aufgeführte Vorratsdatenspeicherung thematisiert und abgelehnt. Unser Antrag liegt ja heute noch im Ausschuss und war mittlerweile Auslöser für einen Rechtsstreit des Landtages gegen die EU-Kommission zur Herausgabe von Unterlagen, die uns die Kommission vorenthalten will. Diese Vorratsdatenspeicherung greift nach einem Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes verfassungswidrig in die Unabhängigkeit der Abgeordneten ein, weil jede Telekommunikationsverbindung zunächst einmal gespeichert werden muss und dadurch Bewegungsprofile, Kontaktpersonen von Abgeordneten offen gelegt werden können. Was geschieht hier künftig mit Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Geistlichen und sonstigen Berufsgeheimnisträgern, deren Tätigkeit auch auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den sie aufsuchenden Personen basiert? Es wird Zeit, dass wir ein wenig zurück in die Zukunft gehen. Es wird Zeit, dass die persönliche Freiheit nicht weiter einem kollektiven Sicherheitswahn geopfert wird. Denn machen wir uns eines nicht vor. Diese kollektive Sicherheit wird es nicht geben, egal wie weit wir unsere Gesetze noch ausweiten. Die persönliche Freiheit aber, das Gut, um das viele Menschen in der Welt noch kämpfen, die könnte dabei verloren gehen.“