PM Grüne: Hessisches Informationsfreiheitsgesetz notwendig
Mittwoch, 30. Mai 2007 15:21
Die Anhörung hat ergeben, dass ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen dringend geboten ist und unser Gesetzentwurf die Anforderungen an ein solches Gesetz voll erfüllt. Einige kleinere Anregungen der Angehörten haben wir in unseren Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag aufgenommen, wobei es sich vor allem um einige begriffliche Klarstellungen, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der heutigen zweiten Lesung zum Informationsfreiheitsgesetz.
Darüber hinaus haben wir beispielsweise die auskunftspflichtigen Stellen erweitert, indem wir auch den Fall geregelt haben, dass sich eine Behörde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Privater bedient. Ferner wurden wir darauf hingewiesen, dass sich ein absoluter Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Praxis als nicht verhältnismäßig herausgestellt hat. So haben wir hier eine Abwägungsklausel eingebaut, die diesen Schutz aufbricht, wenn das Interesse an der Informationsfreiheit gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegt”, so Jürgen Frömmrich.
“Außerdem wurden wir davon überzeugt, dass lediglich eine schriftliche Antragseinreichung nicht mehr dem heutigen Stand der Technik angemessen erscheint sondern auch die elektronische Antragstellung möglich sein soll. Wir wollten ursprünglich eine gewerbliche Nutzung der aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes gewonnenen Informationen als Ordnungswidrigkeit ahnden lassen. Übersehen haben wir dabei, dass wir es damit z.B. Journalisten unmöglich machen, die auf diese Art gewonnen Informationen zu nutzen. Dies kann natürlich nicht angehen. Deshalb haben wir den entsprechenden Paragrafen gestrichen.”
“Jetzt haben wir einen durch und durch runden Gesetzentwurf, der bereits gemachte Erfahrungen mit dem Gesetz des Bundes und anderer Länder berücksichtigt und nach unserer Auffassung absolut zustimmungsfähig ist. Aber die CDU lehnt immer noch ab. Und dies, obwohl es bereits seit 2002 gibt es die Empfehlung des Europarats, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Diese gibt es jetzt in fast allen europäischen Ländern. Auch in Deutschland gibt es ein Bundesinformationsfreiheitsgesetz, dass aber naturgemäß nur die öffentlichen Stellen des Bundes betrifft. Acht Bundesländer haben inzwischen auch Informationsfreiheitsgesetze. Diese Länder haben erkannt, dass sich ein Informationsfreiheitsgesetz nicht gegen die Verwaltung richtet, sondern gegen ein überkommenes Staatsverständnis. Die CDU in Hessen klammert sich allerdings konsequent an ihren rückwärtsgewandten Kurs.”
“Alle Experten wie Datenschutzbeauftragten, Professoren und Journalisten befürworten ein solches Gesetz. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und staatliches Handeln wird transparenter gemacht. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Unser Gesetzentwurf trägt einem gewandelten Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung, indem der Staat dem Menschen nicht ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt.”
Thema: Hessen, Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz
