Beiträge vom Mai, 2007

PM Grüne: Hessisches Informationsfreiheitsgesetz notwendig

Mittwoch, 30. Mai 2007 15:21

Die Anhörung hat ergeben, dass ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen dringend geboten ist und unser Gesetzentwurf die Anforderungen an ein solches Gesetz voll erfüllt. Einige kleinere Anregungen der Angehörten haben wir in unseren Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag aufgenommen, wobei es sich vor allem um einige begriffliche Klarstellungen, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der heutigen zweiten Lesung zum Informationsfreiheitsgesetz.

Darüber hinaus haben wir beispielsweise die auskunftspflichtigen Stellen erweitert, indem wir auch den Fall geregelt haben, dass sich eine Behörde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Privater bedient. Ferner wurden wir darauf hingewiesen, dass sich ein absoluter Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Praxis als nicht verhältnismäßig herausgestellt hat. So haben wir hier eine Abwägungsklausel eingebaut, die diesen Schutz aufbricht, wenn das Interesse an der Informationsfreiheit gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegt”, so Jürgen Frömmrich.

“Außerdem wurden wir davon überzeugt, dass lediglich eine schriftliche Antragseinreichung nicht mehr dem heutigen Stand der Technik angemessen erscheint sondern auch die elektronische Antragstellung möglich sein soll. Wir wollten ursprünglich eine gewerbliche Nutzung der aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes gewonnenen Informationen als Ordnungswidrigkeit ahnden lassen. Übersehen haben wir dabei, dass wir es damit z.B. Journalisten unmöglich machen, die auf diese Art gewonnen Informationen zu nutzen. Dies kann natürlich nicht angehen. Deshalb haben wir den entsprechenden Paragrafen gestrichen.”

“Jetzt haben wir einen durch und durch runden Gesetzentwurf, der bereits gemachte Erfahrungen mit dem Gesetz des Bundes und anderer Länder berücksichtigt und nach unserer Auffassung absolut zustimmungsfähig ist. Aber die CDU lehnt immer noch ab. Und dies, obwohl es bereits seit 2002 gibt es die Empfehlung des Europarats, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Diese gibt es jetzt in fast allen europäischen Ländern. Auch in Deutschland gibt es ein Bundesinformationsfreiheitsgesetz, dass aber naturgemäß nur die öffentlichen Stellen des Bundes betrifft. Acht Bundesländer haben inzwischen auch Informationsfreiheitsgesetze. Diese Länder haben erkannt, dass sich ein Informationsfreiheitsgesetz nicht gegen die Verwaltung richtet, sondern gegen ein überkommenes Staatsverständnis. Die CDU in Hessen klammert sich allerdings konsequent an ihren rückwärtsgewandten Kurs.”

“Alle Experten wie Datenschutzbeauftragten, Professoren und Journalisten befürworten ein solches Gesetz. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und staatliches Handeln wird transparenter gemacht. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Unser Gesetzentwurf trägt einem gewandelten Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung, indem der Staat dem Menschen nicht ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt.”

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PM: Letzter Aufruf an Koalitionsfraktionen: Verbraucherschutz schützen!

Donnerstag, 24. Mai 2007 19:34

Nach Zurückweisung durch den Bundespräsidenten landet das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) heute Nacht erneut im Bundestag – Deutsche Umwelthilfe nennt Entwurf “insgesamt mangelhaft” und verlangt grundlegende
Überarbeitung – Appell an Abgeordnete, nicht die Geheimniskrämerei von Unternehmen höher anzusiedeln als den Transparenzanspruch der Verbraucher

Berlin, 24. Mai 2007: Auch im zweiten Anlauf scheint die Große Koalition entschlossen, beim Verbraucherschutz auf “Geheimniskrämerei statt Transparenz” zu setzen. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) im Vorfeld der erneuten ersten Lesung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hingewiesen und eine grundlegende Überarbeitung verlangt. Nachdem Bundespräsident Horst Köhler sich im Dezember 2006 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken geweigert hatte, das von der DUH und anderen Verbraucherschutzorganisationen heftig kritisierte Gesetz zu unterzeichnen, formulierte die Regierung das Gesetzeswerk ohne substanzielle
Änderungen um. Der neue Koalitionsentwurf steht formal um 4 Uhr in der Nacht vom heutigen Donnerstag auf Freitag auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Reden werden “zu Protokoll gegeben”.

“Demonstrativer kann eine Regierung ihre Geringschätzung von Verbraucherrechten kaum dokumentieren”, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Man kann es angesichts dieses Gesetzes durchaus wörtlich nehmen: Die Verbraucherinformation soll in Deutschland im Dunkeln bleiben und folgerichtig in pechschwarzer Nacht
verabschiedet werden.”  Resch warf Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und insbesondere den beiden Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, sie haben die mit der Zurückweisung durch den Bundespräsidenten verbundene Chance auf substanzielle Verbesserungen des insgesamt mangelhaften Gesetzes nicht genutzt.
“Während die Verbraucher in anderen europäischen Staaten wie in Dänemark und Großbritannien in vorbildlicher Weise über alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zeitnah informiert werden, geht Deutschland den umgekehrten Weg und hat ein Herz für die Geheimhaltungsbedürfnisse der Gammelfleischhändler.”

Der neue Entwurf begnüge sich mit einer überarbeiteten Regelung formaler Zuständigkeiten bei Informationsbegehren – Horst Köhler hatte bemängelt, dass den Kommunen nicht über ein Bundesgesetz, sondern nur über Landesgesetze diese Aufgaben übertragen werden dürften. Aus den Fleisch- und Lebensmittelskandalen des letzten Jahres habe die Regierung immer noch keine Konsequenzen gezogen, meinte Resch und erinnerte an die offenbar vergessenen Leitsätze zur Verbraucherpolitik in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD, wonach “ein Gleichgewicht zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen” zu suchen sei und Verbraucher und Wirtschaft sich “auf gleicher Augenhöhe” gegenüberstehen sollten.

“Auch dieser zweite Versuch des Verbraucherschutzministers und der Großen Koalition für ein VIG kann nur als Entscheidung zugunsten von Geheimniskrämerei und gegen dringend notwendige Transparenz gewertet werden”, kritisierte die Leiterin Recht und Verbraucherschutz der DUH, Cornelia Ziehm. So gebe es auch in der Neufassung keine Verpflichtung des Staates, die Öffentlichkeit – etwa bei Lebensmittelskandalen – unmittelbar zu informieren oder zu warnen. Außerdem beschränke sich der Anwendungsbereich des VIG allein auf den Lebensmittelsektor, Textilien oder Dienstleistungen seien weiterhin ausgenommen. Als “mit moderner Verbraucherschutzpolitik schwerlich vereinbar” bezeichnete Ziehm die Tatsache, dass “es einen gesetzlichen Informationsanspruch gegenüber privaten Unternehmen weder für Verbraucherinnen und Verbraucher noch für Verbraucherorganisationen geben soll.”

Zudem werde das VIG bei Informationsbegehren von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Behörden wegen ausladender Ausnahmetatbestände “faktisch zu einem Informationsverhinderungsgesetz”. Wie bereits im ersten Entwurf sollen die Unternehmen weiterhin selbst definieren können, was ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ist und deshalb nicht herausgegeben werden muss. Nach dem Gesetzeswortlaut können sie sogar noch nachträglich Geschäftsgeheimnisse geltend machen, wenn sie von einer konkreten Bürgeranfrage Kenntnis erlangen. Begründen müssen sie die Einstufung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht – auch nicht
gegenüber den Behörden. Schließlich ist es den von Anfragen betroffenen Unternehmen erlaubt, auch “sonstige wettbewerbsrelevante Daten” geheim zu halten. Mit diesem in keiner Weise näher definierten Begriff werde “dem Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet und das ´Leitbild des mündigen Bürgers´, auf das sich Horst Seehofer sonst gern beruft, vollends ad absurdum geführt”, sagte Ziehm.

Besonders prekär: Das VIG in der vorliegenden Fassung sei im Lebensmittelbereich sogar geeignet, gegenüber Bundesbehörden die nach dem so genannten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schon heute existierenden Informationsansprüche einzuschränken. Denn das IFG kenne derart weit gefasste Ausnahmetatbestände wie im
VIG aus gutem Grunde nicht. Vor diesem Hintergrund komme die Gesetzesbegründung, wonach das neue VIG das Recht der Verbraucherinformation erweitere, “einer Verdummung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gleich”, erklärte Ziehm. In der vorgelegten Form könnten das VIG “nur Abgeordnete verabschieden, die das Geheimhaltungsinteresse von Unternehmen höher ansiedeln als den Transparenzanspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dann sollten sie das aber auch ehrlich so sagen und nicht von Fortschritten beim Verbraucherschutz reden”, schloss Ziehm.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.:
0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Recht und Verbraucherschutz, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0160 5337376, E-Mail:
ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030
258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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Sachsen-Anhalt: Bürger erhalten Anspruch auf Behörden-Informationen

Donnerstag, 24. Mai 2007 15:57

Die Bürger in Sachsen-Anhalt sollen einen Anspruch auf Informationen von Behörden der Städte und Gemeinden sowie des Landes erhalten. Die Landesregierung plant dafür ein Informationsfreiheitsgesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, wie Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) am Donnerstag in Magdeburg mitteilte.
Dem Gesetzentwurf zufolge werden alle Bürger auf Antrag Zugang zu den amtliche Informationen haben. Landesbehörden und Kommunen müssen grundsätzlich Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren und Informationen zur Verfügung stellen. Allerdings gebe es auch Ausnahmen, erklärte Erben. Grundrechte dürften nicht ausgehöhlt werden. Als Beispiele nannte der Staatssekretär den Schutz persönlicher Daten sowie des geistigen Eigentums und von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Der Gesetzentwurf ist den Angaben zufolge derzeit in der öffentlichen Anhörung und soll noch vor der Sommerpause im Landtag beraten werden. Ähnliche Gesetze gebe es mittlerweile in acht Bundesländern sowie im Bund.

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Sachsen-Anhalt:Kabinett stimmt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz zu

Dienstag, 22. Mai 2007 11:24

In Sachsen-Anhalt soll es künftig einfacher werden, Informationen von Behörden zu bekommen. Die Landesregierung stimmte am Dienstag dem Entwurf für ein so genanntes Informationsfreiheitsgesetz zu. Es soll den Bürgern ein Recht auf Akteneinsicht garantieren und auf diese Weise auch helfen, Betrug und Korruption zu bekämpfen. Ein erster Anlauf für ein solches Gesetz war vor einigen Jahren im Landtag gescheitert.

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Buch zum “Informationsfreiheitsgesetz”

Dienstag, 22. Mai 2007 11:08

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hat das IFG-Bündnis, zu dem auch Transparency Deutschland gehört das Buch “Informationsfreiheitsgesetz: Information – Ihr gutes Recht” herausgebracht, um die Nutzung des Gesetzes allen Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Die Autoren, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg und DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, verdeutlichen unter anderem, gegen wen der Anspruch auf Informationen besteht, wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, die Auskünfte verweigern, und in welchen Fällen es Ausnahmen von der Informationsfreiheit gibt. Das Buch kostet 10 Euro einschl. Porto und kann in der Geschäftsstelle von Transparency Deutschland bezogen werden.

Zur Historie:
In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit längerem ein voraussetzungsloses Jedermannsrecht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard. Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen.

Erforderliche Ausnahmen von diesem Recht (zum Beispiel Schutz besonderer öffentlicher Belange sowie von personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) sind dabei eng und nur unter Abwägung mit ggf. höherrangigen Rechten zuzulassen.

Die Akteneinsicht und Aktenauskunft hat innerhalb einer vorgeschriebenen kurzen Frist zu erfolgen. Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Dabei sollten zumindest einfache Auskünfte und die Einsichtnahme in Akten bei nur geringem Verwaltungsaufwand grundsätzlich kostenlos sein. Ablehnungen von Anträgen sind zu begründen und müssen gerichtlich nachprüfbar sein. Die Einhaltung des IFG ist durch einen Informationsfreiheitsbeauftragten, an den sich jeder beschwerdeführend wenden kann, zu überwachen.

Nach der vom Bundesministerium des Innern erstellten Statistik wurden im Jahre 2006 bereits 2.278 Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gestellt. In weit über 50 Prozent der Fälle wurden Aktenauskunft und/oder Akteneinsicht zumindest teilweise gewährt. Es wurden aber auch 18 Prozent der Anträge abgelehnt. Über eine Reihe von Anträgen war am Jahresende noch nicht entschieden. Die nach der Informationsgebührenverordnung möglichen Gebühren sind offensichtlich nur in einer geringen Zahl von Fällen voll ausgeschöpft worden. Inwieweit Antragsteller durch die mögliche Höchstgebühr von 500 Euro allerdings abschreckt wurden, überhaupt einen Antrag zu stellen, bleibt dabei offen.

Transparency Deutschland engagiert sich seit Jahren für die Einführung von Informationsfreiheitsgesetzen im Bund und in den Ländern, unterstützt entsprechende Kampagnen, schaltet sich ggf. mit eigenen Vorschlägen ein und wird als Sachverständige angehört. Transparency Deutschland beobachtet die Umsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen. (Transparency: ra)

Transparency Deutschland bittet alle Bürgerinnen und Bürger, über ihre Erfahrungen bei der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze zu berichten, per E-Mail an office(at)transparency.de, oder per Telefon unter 030-549898-0 oder Fax 030- 549898-22. Transparency Deutschland kann keine Rechtsberatung erteilen, ist jedoch vor allem unter dem Aspekt der Korruptionsprävention bereit, allgemeine Auskünfte zur Informationsfreiheit im Bund und in den Ländern zu geben.

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Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) startet eine Informationsoffensive zur Müllverbrennung

Mittwoch, 16. Mai 2007 12:08

Von Sylvia Blankenburg

“Wir stellen uns dem Dialog”, erklärte gestern Verbandsdirektor Heiko Suhren.

Dass Bürger angesichts der geplanten Erweiterung des Müllheizkraftwerkes (MHKW) verunsichert sind, kann Suhren nachvollziehen. Die als “berechtigt empfundenen Sorgen” will der Verbandsdirektor insbesondere den Neustädtern und Sierksdorfern nehmen. Aufklären über die zweite Verbrennungslinie im Industriegebiet sollen Flyer, die der ZVO an die Haushalte in beiden Gemeinden verteilt. Das Protokoll des Erörterungstermins kann bei dem Unternehmen eingesehen werden.

Zur “Chefsache” machen Suhren und die beiden Geschäftsführer der ZVO Entsorgung GmbH die Beantwortung von Emails, die den ZVO vom 26. Mai bis zum 6. Juli zum MHKW erreichen. Persönlich Rede und Antwort stehen Heiko Suhren, Hans Rappl und Hans-Dieter Wilcken in einer Telefon-Hotline, die am 5. und 7. Juni sowie am 19. und 21. Juni jeweils von 16 bis 19 Uhr eingerichtet wird. Das direkte Gespräch sucht der ZVO auch mit der Bürgerinitiative für ein besseres Müllkonzept und lädt den Vorstand am 26. Juni um 17 Uhr in den “Marienhof” in Neustadt ein.

“Wir werden alle Unterlagen offen legen”, versprach Suhren mit Blick auf den von der Initiative gestellten Antrag, Verträge zum MHKW einzusehen. Der Entsorgungsvertrag mit dem Kreis Ostholstein sei sofort einsehbar, für die Spartenbilanz und den Ausgliederungsplan müsse man wegen “schutzwürdiger Belange” zunächst die Zustimmung der beteiligten privaten Unternehmen einholen. Das könne länger dauern als die im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehene Frist von vier Wochen.

Der Zweckverband geht davon aus, dass das Staatliche Umweltamt die Erweiterung des MHKW Ende Juni genehmigt. In der Entscheidung, die zweite Verbrennungslinie zu bauen, sieht sich das Unternehmen durch den Beschluss der Norddeutschen Affinerie in Hamburg bestätigt, das “Abfall-Kraftwerk” mit einer Kapazität von 750 000 Tonnen nicht zu bauen. “Die haben gut gepokert und gute Strompreise erreicht”, kommentierte Suhren diesen Rückzieher und meinte in Bezug auf andere Bauvorhaben in Norddeutschland: “Was davon realisiert wird, wissen wir nicht.”

Dass die Stadt Neustadt ihre Bauleitplanung im Industriegebiet vorantreibe, befand der Verbandsdirektor als “völlig in Ordnung”. Wunsch der Gesellschafter sei es allerdings, dass die Stadt gemeinsam mit der Entsorgung GmbH ein Konzept zur Abnahme der Fernwärme aus dem vergrößerten MHKW entwickele. Die ZVO Entsorgung GmbH rechnet mit einem Baubeginn im Frühjahr 2008 und einer Bauzeit von eineinhalb Jahren.

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FDP: Jeder hat etwas zu verbergen

Mittwoch, 9. Mai 2007 21:28

In seinem Redebeitrag zu TOP 44 (Tätigkeitsbericht 2007 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:

„Dieses Jahr geht der besondere Dank an das Team von Herrn Dr. Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz. Zwar leistet unsere Landesdatenschutzbehörde jedes Jahr hervorragende Arbeit, aber im letzten Jahr mit den verschiedenen Gesetzentwürfen zum Informationsfreiheitsgesetz und insbesondere zum neuen Polizeirecht, lagen doch politische Schwerpunkte, denen der Landesdatenschützer mit seiner Fachkompetenz seinen eigenen Stempel aufgedrückt hat. War die Kritik der Mannschaft um Herrn Dr. Weichert beim Gesetzentwurf der
Landesregierung zum Informationsfreiheitsgesetz zumindest noch teilweise erfolgreich, so stieß seine Kritik zum Polizeigesetz nur auf taube Ohren, wie im Übrigen auch die Kritik der gesamten Fachwelt. Dennoch hat auch die Kritik des Landesdatenschützers zumindest eines offen gelegt: Um die Sache ist es der Großen Koalition beim neuen Polizeirecht nicht gegangen, sondern um das Gesicht. Der Koalitionsvertrag, der ja an anderen Stellen bereits heute nicht das Papier wert ist, auf dem er steht, musste umgesetzt werden, egal, ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht.
Wir haben es immer wieder gesagt und es gilt heute mehr denn je: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind kein Luxusgut. Das gilt auch in Zeiten der Bedrohung durch internationale Terroristen.

Die Aussage, dass niemand, der nichts zu verbergen habe, sich vor ungerechtfertigten Maßnahmen fürchten müsse, ist intellektuell eher schlicht. Sie trifft darüber hinaus auch nicht zu. So ziemlich jeder hat etwas zu verbergen, das sie oder er der Öffentlichkeit nicht preisgeben will und auch
nicht preisgeben muss.

Das gilt auch für unsere Runde hier. Schauen Sie sich einfach mal um und denken sie darüber nach, was Ihnen gelegentlich im Vertrauen mitgeteilt wurde. Dabei möchte ich eine Textzeile aus dem Bericht des Landesdatenschützers zitieren, die ich als sehr treffend empfand:

„Wenn viele Menschen meinen, sie hätten nichts zu verbergen, so mag dies ihre persönliche Überzeugung sein…..niemand kann daran gehindert werden, sein Innerstes nach außen zu wenden…Wer meint nichts zu verbergen zu haben, darf von anderen nicht verlangen, dass auch sie sich nackt ausziehen….Mag sein, dass ein Mensch nichts dagegen hat, dass bei der Polizei – gut abgeschottet gegen Missbrauch durch Dritte – alles über sie gespeichert ist. Es ist aber nicht vorstellbar, dass irgendjemand wirklich damit einverstanden ist, dass er unberechtigt als Terrorismusverdächtiger gespeichert und behandelt wird.“ – Zitat Ende. Und nun schauen wir mal, was in dem Anti-Terror-Dateien-Gesetz der Großen Koalition festgeschrieben ist.

Die Sicherheitsbehörden können Personen, die mit anderen Personen in Verbindung stehen, die wiederum rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter Gewalt befürworten, in die Datei aufzunehmen. Was heißt denn das? Soll Angela Merkel in eine Anti-Terror-Datei aufgenommen werden, weil sie in einer Rede den Einmarsch George Bushs im Irak unterstützt hat, den viele als völkerrechtswidrig bezeichnet haben? Wegen einer nach dem Grundgesetz freien Meinungsäußerung? Wohl eher nicht. Aber, nach dem Anti-Terror-Dateien-Gesetz könnte man den Tatbestand als erfüllt ansehen. Was ich damit sagen will ist, dass wir schon seit langem in Fragen des Datenschutzes Grenzen überschritten haben. Wir haben Gesetze geschaffen, die es den Sicherheitsbehörden möglich machen, praktisch Jedermann, wenn es nur gewollt ist, auch ohne dessen Wissen in Dateien aufzunehmen und entsprechende Ermittlungshandlungen zu verursachen. Wir sind schon seit langem zu weit gegangen.

Wir haben als FDP schon seit Dezember 2005 mit einem Antrag hier im Landtag die im Bericht aufgeführte Vorratsdatenspeicherung thematisiert und abgelehnt. Unser Antrag liegt ja heute noch im Ausschuss und war mittlerweile Auslöser für einen Rechtsstreit des Landtages gegen die EU-Kommission zur Herausgabe von Unterlagen, die uns die Kommission vorenthalten will. Diese Vorratsdatenspeicherung greift nach einem Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes verfassungswidrig in die Unabhängigkeit der Abgeordneten ein, weil jede Telekommunikationsverbindung zunächst einmal gespeichert werden muss und dadurch Bewegungsprofile, Kontaktpersonen von Abgeordneten offen gelegt werden können. Was geschieht hier künftig mit Journalisten, Rechtsanwälten, Ärzten und Geistlichen und sonstigen Berufsgeheimnisträgern, deren Tätigkeit auch auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den sie aufsuchenden Personen basiert? Es wird Zeit, dass wir ein wenig zurück in die Zukunft gehen. Es wird Zeit, dass die persönliche Freiheit nicht weiter einem kollektiven Sicherheitswahn geopfert wird. Denn machen wir uns eines nicht vor. Diese kollektive Sicherheit wird es nicht geben, egal wie weit wir unsere Gesetze noch ausweiten. Die persönliche Freiheit aber, das Gut, um das viele Menschen in der Welt noch kämpfen, die könnte dabei verloren gehen.“

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Grüne zu Akteneinsichtsrecht gegenüber deutschen Sicherheitsbehörden

Mittwoch, 9. Mai 2007 17:53

Um den Bürgern eine Möglichkeit zu verschaffen, das Handeln auch der Sicherheitsbehörden nachzuvollziehen, wollen die Grünen die geltende Ausnahme vom Akteneinsichtsrecht im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes streichen. “Die Geheimhaltungspraxis deutscher Sicherheitsbehörden behindert die Aufklärung in dem sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung”, heißt es dazu in dem Strategiepapier. Dies zeige insbesondere der Vergleich zu den USA. Dort habe die Zivilgesellschaft durch eine konsequente Nutzung des dortigen Freedom of Information Act etwa Licht in rechtsstaatlich fragwürdige Anti-Terrorismusprogramme der US-Administration gebracht. Der Sicherheit sei damit nicht geschadet worden. Ein Zwang der Exekutive und ihrer Sicherheitsbehörden, ihre Handlungen und Entscheidungen mit Ausnahme von Fällen eines richterlich festgestellten klaren Sicherheitsinteresse, trage auch zur Legitimierung einer effizienten Anti-Terrorstrategie bei.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz