Der Kreistag Bad Doberan soll in dieser Woche über eine neue Verwaltungsgebührensatzung entscheiden. Die gute Nachricht vorweg: „Die Gebühren steigen nicht“, sagt Silvia Fromm, Hauptamtsleiterin in der Doberaner Kreisverwaltung. Die neue Satzung enthält nun aber auch die Gebühren nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz. Ursprünglich wollte der Kreis dafür eine eigene Satzung erlassen. „Man hat sich dann aber entschieden, das in die Verwaltungsgebührensatzung einzuarbeiten, um nicht zwei Satzungen zu haben“, sagt Silvia Fromm. Die alten Gebührensätze seien jetzt aber gleich mit überarbeitet, zum Teil vereinfacht worden.
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz haben Einwohner die Möglichkeit, sich Informationen aus den Amtsstuben zu holen. Mündliche und weniger umfangreiche Auskünfte seien kostenlos. Für umfangreichere, vor allem schriftliche Auskünfte seien 10 bis 130 Euro fällig, je nach Arbeitsaufwand, für Abschriften 5 bis 100 Euro, für Kopien (A4) 25 Cent. „Diese Gebühren orientieren sich an den Sätzen des Landes“, sagt Silvia Fromm. Noch gebe es wenige Anfragen aufgrund des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, berichtet die Verwaltungsmitarbeiterin weiter. Sie rechnet am Mittwoch, wenn der Kreistag über die neue Verwaltungsgebührensatzung entscheidet, mit breiter Zustimmung.