Von Kai Bohrmann
Seit Anfang 2006 gilt in der BRD auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses wollte ich nutzen, um einen gut recherchierten Artikel zu schreiben. Über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dessen Typenzulassung sowie Bewertung nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) eines Bremssystems des Herstellers BMW Motorrad.
Es handelt sich um das Integral-Antiblockiersystem (ABS) von FTE automotive (siehe auch RE-Artikel vom 29.12.2006).
Hierzu hatte ich einen detaillierten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Hintergrund meiner Anfrage war, dass der Präsident des Kraftfahrtbundesamtes mit Datum vom 16.02.2007 mitteilte, dass zur Bremsenbetätigung im Falle eines Ausfalls des Bremskraftverstärkers zwar höhere Kräfte notwendig wären, jedoch sich dadurch nicht die Dosierbarkeit der Bremse ändere. Er teilte mit, die Bremse könne dosiert werden.
In einem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I in einem Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vom 31.01.2006 findet sich jedoch folgender Hinweis:
“Der Anzeigeerstatter hatte selbst ein mit einem derartigen I-ABS III System ausgestattetes BMW-Motorrad erworben und wies darauf hin, dass … einige Tage später auf der Autobahn die sog. ABS-Warnlampe aufleuchtete und er das Gefühl verspürte, dass die Bremse nicht zu dosieren war.”
Und ein Mainzer Fahrlehrer und Motorradinstruktor stellte gegenüber dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Sachlage wie folgt dar:
“Im ersten Moment erscheine die Bremse total defekt. Sie reagiere erst auf sehr starken Hebeldruck und sei nur schwer dosierbar.”
Das waren nicht die einzigen Ungereimtheiten, die es durch Akteneinsicht aufzuklären galt. Den Antrag auf Akteneinsicht habe ich zurückgenommen, nachdem das KBA wie folgt mitteilte:
“Die Herausgabe von Informationen aus Typgenehmigungen der BMW AG unterliegt zu einem erheblichen Teil § 6 IFG. Hierzu muss das KBA die BMW AG um Einwilligung bitten bzw. aufgrund der Angaben der Firma prüfen, ob ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen ist, wenn die Einwilligung zur Herausgabe bestimmter Informationen nicht gegeben wird.
…
Deshalb wird die Ausschöpfung des Gebührenrahmens der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Infomationsfreiheitsgesetz (lnformationsgebührenverordnung) (IFGGebV) (500 Euro zuzüglich Auslagen) in Betracht gezogen. In Anbetracht des zu erwartenden Aufwandes macht das KBA gemäß § 16 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) diese Amtshandlung von der Zahlung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig.
Aus diesem Grunde bitte ich den Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 € bis zum ##.##.2007 auf das unten genannte Konto einzuzahlen (Verwendungszweck: lFG-Auskunft). Einen abschließenden Kostenbescheid mit den tatsächlich entstandenen Kosten unter Anrechnung des von Ihnen gezahlten Vorschusses erhalten Sie dann zusammen mit dem Inforrmationszugang.”
Da mir die Praxis der BMW AG bei der Darlegung von so genannten Geheimhaltungsinteressen geläufig ist, wären über 500 Euro für eine quasi Null-Information rausgeworfenes Geld. Aber es geht ja, in dem Fall, auch anders:
Es gibt mehrere Ermittlungsverfahren von deutschen Staatsanwaltschaften wegen Unfällen, in denen das Bremssystem Integral ABS eine zentrale Rolle gespielt haben soll, darunter jedenfalls auch ein Schwerverletzter mit einer BMW K 1200 R sowie ein Toter mit einer BMW R 1200 GS Adventure. Die Ermittlungen gehen bei der Beschäftigung ganzer Ingenieur-Büros in Bayern mit einer Handvoll BMW Motorräder richtig ins Geld – des Steuerzahlers!
Jedenfalls braucht man sich nur einen Geschädigten oder einen Angehörigen eines Verstorbenen suchen, der ohnehin aus berechtigten Interessen Akteneinsicht beantragt, und schon ist man – schlauer. Die Information ist nicht zensiert und vor allem kostenlos. Anhand dieser Informationen aus den Akten der Staatsanwaltschaften wird demnächst zu berichten sein, hier in der Readers Edition. Warum?
Weil Fachzeitschriften offenbar nicht darüber berichten (wollen), und wenn einzelne es tun, dann verstoßen sie gegen die Berufsethik (siehe RE-Artikel vom 30.03.2007, unterer Teil). Die scheinbaren Auffälligkeiten beim Kraftfahrt-Bundesamt und Teilen der Fachpresse könnten ihren Ursprung darin haben, dass sowohl das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), als auch der Chefredakteur Europas größter Motorradzeitschrift, in eine strategische Kampagne eingebunden waren.
Deren Hauptsponsor der Hersteller des BMW Integral-ABS war!