Beiträge vom April, 2007

Heraus aus den Tresoren

Freitag, 27. April 2007 9:42

Von Rainer Blasius

In den Tresoren mancher Oberster Bundesbehörden und im Bundesarchiv lagern große Stapel von Geheimakten, die bis in die frühesten Tage der provisorischen Bundeshauptstadt Bonn zurückreichen. Seit Anfang der siebziger Jahre hatte sich der damalige Präsident des Bundesarchivs, Hans Booms, dafür eingesetzt, dass der Zugang zu den Beständen des Bundesarchivs über die politischen Anfänge am Rhein auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werde. Booms ging es darum, “das Prinzip der retrospektiven demokratischen Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandelns der Bundesregierung und ihrer Dienststellen durch wissenschaftliche Forschung” rechtsverbindlich zu verankern. Erst 1987 stimmten eine Mehrheit im Bundestag und alle Länder der Verabschiedung des Bundesarchivgesetzes zu.

Neben der international üblichen Schutzfrist von dreißig Jahren für alle offenen Sachakten legte der Gesetzgeber damals beispielsweise für Sozialdaten eine Sperrfrist von achtzig Jahren fest, für Personalakten 110 Jahre nach der Geburt (wenn kein Sterbedatum vorliegt) beziehungsweise dreißig Jahre nach dem Tode, um die Privatsphäre angemessen zu schützen. Zuletzt novellierte das Parlament das Bundesarchivgesetz im Juni 2002, indem es die Schutzfrist von achtzig auf sechzig Jahre herabsetzte und sämtliche Unterlagen aus der Zeit vor dem 23. Mai 1949 unter bestimmten Auflagen zugänglich machte.

Die Sechzig-Jahre-Frist für Schriftstücke aus den Bereichen der Sozialversicherung und der Steuererhebung fand nach der Wiedervereinigung und der Öffnung der Sachakten der untergegangenen DDR breite Zustimmung. Sie gilt für die Bewohner der alten und der neuen Länder gleichermaßen – mit der separat gesetzlich festgelegten Ausnahme für die Stasi-Unterlagen. Die Frist für Sozial- und Steuerakten lässt sich jedoch nicht einfach auf die geheimen Dossiers des Bundes – ob nun aus dem Kanzleramt, dem Auswärtigen Amt oder dem Bundesverteidigungsministerium – übertragen, etwa in dem Sinne, dass ab 2010 einfach Jahr um Jahr die einst als “streng geheim”, “geheim” oder “vertraulich” eingestuften Dokumente ab 1949 den neugierigen Blicken von Zeitgeschichtsforschung und der Publizistik ausgesetzt würden. Jedenfalls ist ein solcher Öffnungsautomatismus nicht vorgesehen; er widerspräche zudem den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes. Den Umgang mit “eingestuften” Schriftstücken regelt übrigens kein Gesetz, sondern eine allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern “zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen”, kurz VS-Anweisung genannt.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten konnten Verschlusssachen nur durch ein ziemlich aufwendiges Verfahren deklassifiziert werden. Dies geschah beispielsweise im Auswärtigen Amt, wo seit 1990 eine unabhängige Forschergruppe im offiziellen Auftrag die Akten zur Außenpolitik der Bundesrepublik ediert. Nach der Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz und der daraufhin erfolgten VS-Ermächtigung durch das Auswärtige Amt konnten die Wissenschaftler sämtliche Geheimakten einsehen, einzelne relevante Stücke für die Publikation auswählen und diese anschließend dem heutzutage für den Inhalt zuständigen Referat des Auswärtigen Amts mit der Bitte um “Herabstufung” zuleiten. Nach Anlaufschwierigkeiten verlief die Freigabe für die wissenschaftliche Veröffentlichung entlang der Dreißig-Jahre-Sperrfrist für den Zeitraum von 1963 an derart problemlos, dass seit dem Umzug des Auswärtigen Amts vom Rhein an die Spree allein der Archivleiter über die Anträge der Zeithistoriker entscheidet und lediglich in äußerst seltenen Zweifelsfällen Rücksprache mit einer zuständigen Arbeitseinheit nimmt.

Mit einer 2006 erlassenen – und bisher von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen – neuen VS-Anweisung ist unterdessen die bisherige Verfahrenslast für eine Freigabe gleichsam umgekehrt worden. Wenn fortan eine Behörde nicht tätig wird, muss sie hinnehmen, dass ihre Geheimbestände nach dreißig Jahren eingesehen werden können. Für die ab 1976 klassifizierten Akten sind die Ressorts verpflichtet, ihre VS-Bestände – auch die an das Bundesarchiv oder das Zwischenarchiv abgegebenen – zu durchforsten. Deren Einstufung kann bei Bedarf und mit schriftlicher Begründung um höchstens dreißig weitere Jahre verlängert werden.

Anders wird mit jenem umfangreichen Material in großen Tresorräumen verfahren, das zwischen 1949 und Ende 1975 entstanden ist. Für die mehr als dreißig Jahre alten VS ist eine Übergangsfrist von längstens fünf Jahren vorgesehen – das heißt: bis 2011. Für die Zeitgeschichtsforschung dürften dann die weitaus meisten der bisher vorenthaltenen Dokumente “frei” und auswertbar sein – wenn man vom Bundesnachrichtendienst, vom Bundesamt für Verfassungsschutz sowie von hochsensiblen einzelnen Schriftstücken aus dem diplomatischen, militärischen und zwischenstaatlichen Bereich einmal absieht.

Um der Flut von Verschlussdokumenten aus den Tagen Adenauers, Erhards, Kiesingers und Brandts überhaupt Herr zu werden, beabsichtigen manche Ressorts bereits, die Herabstufung hochrangigen Pensionären zu übertragen. Andere tragen sich mit dem wenig konstruktiven Gedanken, die Übergangszeiten in der VS-Anweisung zu strecken. Letzteres sollte von der Bundesregierung umgehend unterbunden werden. Denn der forschungsfeindliche riesige VS-Berg passt längst nicht mehr zum bestehenden Informationsfreiheitsgesetz und in eine Registratur- und Archiv-Landschaft, in der EU-Behörden alle fünf Jahre rigide überprüfen müssen, ob eigene Klassifizierungen überhaupt aufrechterhalten werden dürfen.

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Bad Doberan: Informationen kosten Geld

Montag, 23. April 2007 10:21

Der Kreistag Bad Doberan soll in dieser Woche über eine neue Verwaltungsgebührensatzung entscheiden. Die gute Nachricht vorweg: „Die Gebühren steigen nicht“, sagt Silvia Fromm, Hauptamtsleiterin in der Doberaner Kreisverwaltung. Die neue Satzung enthält nun aber auch die Gebühren nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz. Ursprünglich wollte der Kreis dafür eine eigene Satzung erlassen. „Man hat sich dann aber entschieden, das in die Verwaltungsgebührensatzung einzuarbeiten, um nicht zwei Satzungen zu haben“, sagt Silvia Fromm. Die alten Gebührensätze seien jetzt aber gleich mit überarbeitet, zum Teil vereinfacht worden.
Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz haben Einwohner die Möglichkeit, sich Informationen aus den Amtsstuben zu holen. Mündliche und weniger umfangreiche Auskünfte seien kostenlos. Für umfangreichere, vor allem schriftliche Auskünfte seien 10 bis 130 Euro fällig, je nach Arbeitsaufwand, für Abschriften 5 bis 100 Euro, für Kopien (A4) 25 Cent. „Diese Gebühren orientieren sich an den Sätzen des Landes“, sagt Silvia Fromm. Noch gebe es wenige Anfragen aufgrund des neuen Informationsfreiheitsgesetzes, berichtet die Verwaltungsmitarbeiterin weiter. Sie rechnet am Mittwoch, wenn der Kreistag über die neue Verwaltungsgebührensatzung entscheidet, mit breiter Zustimmung.

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Thüringen will Akteneinsicht für Bürger erleichtern

Freitag, 13. April 2007 7:53

Die CDU im Thüringer Landtag plant ein Informationsfreiheitsgesetz. Ein entsprechender Entwurf solle noch vor der Sommerpause eingebracht werden, kündigte Innenpolitiker Wolfgang Fiedler in der Thüringischen Landeszeitung an. Das Gesetz solle es Bürgern ermöglichen, bei Behörden leichter Einsicht in Akten zu bekommen. Bisher habe die CDU entsprechende Vorhaben der Landtags-Opposition zurückgewiesen, schreibt das Blatt. Der SPD-Politiker Uwe Höhn kritisierte, der CDU-Entwurf gehe nicht weit genug.

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Tierpark-Affen in Versuchslabor? Tierschützer verlangen Akteneinsicht

Donnerstag, 5. April 2007 21:05

Pressemitteilung: Gemeinsame Pressemitteilung Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. und animal public e.V.

Im November letzten Jahres hat der städtische Tierpark Recklinghausen seine fünf Schweinsaffen abgegeben. Wohin ist bislang ungeklärt. Die Tierrechtsorganisationen animal public und Bundesverband Menschen für Tierrechte haben daher jetzt um Akteneinsicht ersucht.

Nach über 20 Jahren hat der Tierpark Recklinghausen seine Affen abgegeben, an ein Institut hieß es bislang. Von Auffrischung der Zuchtlinien, Blutabnahmen und einem Tiertrainer war die Rede. Nachfragen nach dem genauen Aufenthaltsort der Affen blieben bislang unbeantwortet. Selbst eine Anfrage der Bürgerfraktion im Rat der Stadt Recklinghausen brachte keine Klarheit. Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, zeigt sich besorgt: „Alle bislang gemachten Aussagen vonseiten der Verantwortlichen deuten darauf hin, dass die Tierpark-Affen in ein Versuchslabor gegeben wurden.“ Die Beteuerungen, die Tiere würden nur für Zuchtzwecke gehalten, beruhigen die Tierschützer wenig. „Die Auffrischung von Zuchtlinien, zu der die Affen angeblich dienen sollen, bedeutet letztlich nur, dass der Nachwuchs der Tierpark-Affen für Versuchszwecke genutzt werden soll“, so Simons.

Daher haben die Menschen für Tierrechte gemeinsam mit animal public um Akteneinsicht bei der Stadt ersucht. Laura Zimprich, Sprecherin von animal public , will endlich Klarheit haben: „Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz haben wir um Mitteilung des Aufenthaltsorts der Affen gebeten.“

In den letzten Wochen haben sich zahlreiche Bürger, die sich Sorgen um die Affen machen, bei den Vereinen gemeldet. „Der städtische Tierpark wird von Steuergeldern betrieben. Doch man weigert sich den Steuerzahlern mitzuteilen, wo die Schweinsaffen verblieben sind“, so Zimprich, „Sollten die Tiere tatsächlich gut untergebracht sein, spricht doch nichts dagegen, den Aufenthaltsort zu nennen.“ Doch daran, dass die Tiere gut untergebracht sind, zweifeln die Tierschützer.

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Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis: Über 500 Euro Kosten und zensierte Akten

Dienstag, 3. April 2007 8:47

Von Kai Bohrmann
Seit Anfang 2006 gilt in der BRD auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Dieses wollte ich nutzen, um einen gut recherchierten Artikel zu schreiben. Über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dessen Typenzulassung sowie Bewertung nach Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) eines Bremssystems des Herstellers BMW Motorrad.

Es handelt sich um das Integral-Antiblockiersystem (ABS) von FTE automotive (siehe auch RE-Artikel vom 29.12.2006).

Hierzu hatte ich einen detaillierten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Hintergrund meiner Anfrage war, dass der Präsident des Kraftfahrtbundesamtes mit Datum vom 16.02.2007 mitteilte, dass zur Bremsenbetätigung im Falle eines Ausfalls des Bremskraftverstärkers zwar höhere Kräfte notwendig wären, jedoch sich dadurch nicht die Dosierbarkeit der Bremse ändere. Er teilte mit, die Bremse könne dosiert werden.

In einem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft München I in einem Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vom 31.01.2006 findet sich jedoch folgender Hinweis:

“Der Anzeigeerstatter hatte selbst ein mit einem derartigen I-ABS III System ausgestattetes BMW-Motorrad erworben und wies darauf hin, dass … einige Tage später auf der Autobahn die sog. ABS-Warnlampe aufleuchtete und er das Gefühl verspürte, dass die Bremse nicht zu dosieren war.”
Und ein Mainzer Fahrlehrer und Motorradinstruktor stellte gegenüber dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL die Sachlage wie folgt dar:

“Im ersten Moment erscheine die Bremse total defekt. Sie reagiere erst auf sehr starken Hebeldruck und sei nur schwer dosierbar.”

Das waren nicht die einzigen Ungereimtheiten, die es durch Akteneinsicht aufzuklären galt. Den Antrag auf Akteneinsicht habe ich zurückgenommen, nachdem das KBA wie folgt mitteilte:

“Die Herausgabe von Informationen aus Typgenehmigungen der BMW AG unterliegt zu einem erheblichen Teil § 6 IFG. Hierzu muss das KBA die BMW AG um Einwilligung bitten bzw. aufgrund der Angaben der Firma prüfen, ob ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse anzuerkennen ist, wenn die Einwilligung zur Herausgabe bestimmter Informationen nicht gegeben wird.

Deshalb wird die Ausschöpfung des Gebührenrahmens der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Infomationsfreiheitsgesetz (lnformationsgebührenverordnung) (IFGGebV) (500 Euro zuzüglich Auslagen) in Betracht gezogen. In Anbetracht des zu erwartenden Aufwandes macht das KBA gemäß § 16 Verwaltungskostengesetz (VwKostG) diese Amtshandlung von der Zahlung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig.

Aus diesem Grunde bitte ich den Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 € bis zum ##.##.2007 auf das unten genannte Konto einzuzahlen (Verwendungszweck: lFG-Auskunft). Einen abschließenden Kostenbescheid mit den tatsächlich entstandenen Kosten unter Anrechnung des von Ihnen gezahlten Vorschusses erhalten Sie dann zusammen mit dem Inforrmationszugang.”

Da mir die Praxis der BMW AG bei der Darlegung von so genannten Geheimhaltungsinteressen geläufig ist, wären über 500 Euro für eine quasi Null-Information rausgeworfenes Geld. Aber es geht ja, in dem Fall, auch anders:

Es gibt mehrere Ermittlungsverfahren von deutschen Staatsanwaltschaften wegen Unfällen, in denen das Bremssystem Integral ABS eine zentrale Rolle gespielt haben soll, darunter jedenfalls auch ein Schwerverletzter mit einer BMW K 1200 R sowie ein Toter mit einer BMW R 1200 GS Adventure. Die Ermittlungen gehen bei der Beschäftigung ganzer Ingenieur-Büros in Bayern mit einer Handvoll BMW Motorräder richtig ins Geld – des Steuerzahlers!

Jedenfalls braucht man sich nur einen Geschädigten oder einen Angehörigen eines Verstorbenen suchen, der ohnehin aus berechtigten Interessen Akteneinsicht beantragt, und schon ist man – schlauer. Die Information ist nicht zensiert und vor allem kostenlos. Anhand dieser Informationen aus den Akten der Staatsanwaltschaften wird demnächst zu berichten sein, hier in der Readers Edition. Warum?

Weil Fachzeitschriften offenbar nicht darüber berichten (wollen), und wenn einzelne es tun, dann verstoßen sie gegen die Berufsethik (siehe RE-Artikel vom 30.03.2007, unterer Teil). Die scheinbaren Auffälligkeiten beim Kraftfahrt-Bundesamt und Teilen der Fachpresse könnten ihren Ursprung darin haben, dass sowohl das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), als auch der Chefredakteur Europas größter Motorradzeitschrift, in eine strategische Kampagne eingebunden waren.

Deren Hauptsponsor der Hersteller des BMW Integral-ABS war!

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Wie errechnet man 19,1 Milliarden Euro?

Montag, 2. April 2007 8:52

Von Timo Rieg

Mit 19,1 Millarden Euro Mehreinnahmen rechnet das Finanzministerium. Und zwar wegen der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Bloss – wie kommt man dort auf diese Summe? Einfach die bisherigen Mehrwertsteuereinnahmen um 19 Prozent zu vermehren (was den 3 Prozentpunkten Aufschlag grob entspricht) geht natuerlich nicht: Schliesslich erhöhen sich auch für den Staat mit der Anhebung der MWSt die Ausgaben, steht den Bürgern weniger Geld zur Verfügung etc. massive Wechselwirkungen gilt es also zu berücksichtigen.
Timo Rieg wollte es genau wissen und fragte entsprechend des Informationsfreiheitsgesetzes beim Bundesministerium der Finanzen an – erfolglos, denn Steuerschätzungen sind Staatsgeheimnis: “”In diesem Zusammenhang ist eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Regierung schon dann gegeben, wenn die Weitergabe von Informationen geeignet wäre, künftig eine sachlich förderliche Kommunikation zwischen den Regierungsmitgliedern bzw. den Ressorts zu verhindern.”"

Den Verlauf der Recherche hat er protokolliert:

Protokoll eines Versuchs, die Informationsfreiheit zu nutzen Kleider machen Leute, Zahlen machen Politik. Insbesondere Haushaltszahlen. Denn sie sind die manifestierte Macht, der Gestaltungsspielraum von Ministerien, Behörden, Körperschaften. Und da es in der großen Politik oft um viel Macht geht, sind auch die Zahlen entsprechend groß. Zum Beispiel 19,1 Milliarden Euro. Mit so viel Mehreinnahmen rechnete das Bundesfinanzministerium für 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%, beschlossen im Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29 Juni 2006.

Aber wie errechnet man solche Mehreinnahmen? Einfach die bisherigen Mehrwertsteuereinnahmen um 19 Prozent zu vermehren (was den 3 Prozentpunkten Aufschlag grob entspricht) geht natürlich nicht: Schließlich erhöhen sich auch für den Staat mit der Anhebung der MWSt die Ausgaben, steht den Bürgern weniger Geld zur Verfügung etc. – massive Wechselwirkungen gilt es also zu berücksichtigen. Immerhin sind die geschätzten Steuereinnahmen Grundlage für die Haushaltsplanung, für die Haushaltsgesetze, kurz: für einen demokratischen Diskussions- und
Entscheidungs-Prozess.

Die erste Anfrage beim Bundesfinanzministerium erfolgte im Juni 2006 per Fax – und blieb ohne Resonanz. In einem ersten Telefonat zeigte sich der Pressesprecher Dr. Stefan Olbermann grundsätzlich verwundert über das Ansinnen, die Berechnungsgrundlage für die segensreichen 19,1 Milliarden Euro einmal nachvollziehen zu wollen. Das sei, entgegnete er dem Recherchehunger, alles viel zu kompliziert, selbst für Experten kaum noch zu durchschauen. Darum, so entgegnete ich ihm, müsse er sich keine Gedanken machen – ggf. würde ich schon Interpretationshilfe bekommen. So bezog der Ministeriums-Sprecher klar Position: Betriebsgeheimnis. Punkt.
Um die Absage zu dokumentieren, folgte die Rechercheanfrage postwendend nochmal als Einschreiben, in dem ich u.a. formulierte: “Wie berechnet das Bundesfinanzministerium die Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen, die sich durch die Erhöhung des Regelsteuersatzes von 16 auf 19% ab 2007 ergeben sollen? Dabei interessieren mich sowohl die Basisdaten, die Annahmen und die möglichen Verrechnungen.”
Eine Antwort mit Dank für die Anfrage kam zügig – mit einer bereits bekannten Aufstellung der Schätzungsergebnisse. Von Berechnung keine Spur.
Daraufhin wandte ich mich an den Bundesbeauftragten Informationsfreiheit. Von dort meldete man sich eine Woche später mit der Frage, “ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen einverstanden sind. Sobald mir Ihre Einwilligung vorliegt, werde ich mit dem Ministerium Kontakt aufnehmen und um Stellungnahme bitten.” Ich sandte mein Okay nach Bonn. Schon einen Monat später, am 3. August 2006, meldete sich das Bundesfinanzministerium: “durch das Büro des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) habe ich erfahren, dass Sie einen Antrag nach dem IFG an das BMF gerichtet haben. Zu meinen Bedauern ist ein Antrag hier nicht eingegangen, was ich auch so dem BfDI mitgeteilt habe. Ich möchte Sie hiermit bitten Ihren Antrag nochmals an das BMF zu schicken.” Zwar war mein “Antrag” ja bereits telefonisch und schriftlich bearbeitet worden – nur eben nicht zu meiner Zufriedenheit –, ich erklärte meine Frage erneut und wurde schon Tags darauf belehrt: “Dass Anfragen manchmal aber ihren Empfänger nicht erreichen, liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung.” Man versprach: “Wir werden Ihre Anfrage innerhalb des Hauses in Einklang mit den Bestimmungen des IFG prüfen und Sie werden dann so bald wie möglich eine Nachricht von uns erhalten.”
Er wurde lange und intensiv geprüft. Auf erneute Nachfrage erhielt ich am 6.Oktober endlich den “Bescheid”: “In Beantwortung Ihrer ersten Bitte um Auskunft wurden Ihnen bereits per EMail vom 29. Juni 2006 die Unterlagen übersandt, die auch den parlamentarischen Gremien zur Verfügung gestellt wurden. Die sonstigen Unterlagen zu diesem Thema betreffen den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung im Rahmen der Abstimmungsprozesse zu dem Gesetzgebungsverfahren und werden Ihnen daher nicht zugänglich gemacht. Insofern lehne ich Ihren Antrag ab.”
Es folgte eine lange, juristische und so gar nicht auf meine Anfrage bezogene Begründung, warum der Staat Geheimnisse haben muss. U.a. führte das Ministerium aus: “In diesem Zusammenhang ist eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Regierung schon dann gegeben, wenn die Weitergabe von Informationen geeignet wäre, künftig eine sachlich förderliche Kommunikation zwischen den Regierungsmitgliedern bzw. den Ressorts zu verhindern.”
Gegen diesen Bescheid legte ich wie in der “Rechtsbehelfsbelehrung” angeboten Widerspruch ein und bat den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit erneut, sich der Sache anzunehmen. Um es abzukürzen: Am 28. März erhielt ich vom Bundesbeauftragten Nachricht:

“Zwischenzeitlich liegt mir die abschließende Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen in Ihrer Angelegenheit vor. Nach intensiver Prüfung der vorgebrachten Argumente komme ich zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Ministeriums mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vereinbar ist. Die Behörde hat glaubhaft darlegen können, dass die gebotene Einzelfallprüfung wie die Prüfung eines teilweisen Informationszugangs gemäß § 7 Abs. 2 IFG stattgefunden haben. Die daraus resultierende Versagung des Informationszuganges vermag ich daher nicht zu beanstanden. Ich sehe im Ergebnis keine Möglichkeit eines weiteren Prüfungsansatzes auf Grundlage des IFG. Den Gesamtvorgang habe ich zu meinen Akten genommen.” Die Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen lag nicht dabei, also bat ich um Zusendung.
Ich erhielt es am folgenden Tag, mit der Bitte, “das Schreiben nur als persönliche Information anzusehen und nicht zu veröffentlichen”. Es ist auf den 5. Februar 2007 datiert. Wir werden uns also überraschen lassen müssen, wie hoch die Mehrwertsteuereinnahmen tatsächlich ausfallen. Ob die Nähe zum Haushaltsansatz geraten oder nachvollziehbar gerechnet war, bleibt aber Staatsgeheimnis.

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