Die »Mehr als 1000 Euro-Frage«

Von Jürgen Seidel, Schwerin

Linkspartei bekommt keine Angaben zu Kosten des Bush-Besuchs 2006

Auch wenige Monate vor dem G 8-Gipfel in Heiligendamm schweigt die Schweriner Landesregierung zu den Kosten des Bush-Besuchs im vergangenen Jahr.

Die Linkspartei hatte unter Hinweis auf das neue Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Der Landtagsabgeordnete und Landesparteichef Peter Ritter bat um Einblick in alle vorliegenden Abrechnungen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz zur Absicherung des Besuchs des US-Präsidenten im Sommer 2006 in Stralsund. Der Antrag sei abgelehnt worden, teilte Ritter nunmehr mit. In seiner Entscheidung beruft sich das Innenministerium auf eine Weigerung weiterer beteiligter Innenminister der Länder. Die Informationen könnten auch zukünftig nicht herausgegeben werden. Wie es in der Entscheidung zudem heißt, würde sich »Ihr Antrag in der jetzigen Form durch einen erheblichen Umfang und Komplexität auszeichnen«. Das würde nicht nur eine längere Bearbeitungszeit, sondern sehr wahrscheinlich auch bedeuten, dass die zu erhebenden Gebühren und Auslagen ein Mehrfaches des im IFG vorgesehenen Gebührenhöchstbetrages von 1000 Euro betragen, heißt es.
Peter Ritter will sich weiter um Aufklärung der Kosten für den Bush-Besuch bemühen: »Da wir das bezahlen, müssen wir schon wissen, was das kostet.« Ritter selbst geht von bis zu 20 Millionen Euro aus. Er habe die Linkspartei-Fraktionen in ostdeutschen Landtagen gebeten, entsprechende Fragen zu stellen. »Wir werden also weiter bohren, und ich werde auch Widerspruch gegen den Bescheid des Innenministeriums einlegen«, kündigte Ritter an. Denn die rechnungslegende Stelle sei das Schweriner Finanzministerium, man könne ihm nicht weismachen, dass die Rechnung dort nicht existiere. Mit Blick auf die angedrohte hohe Gebühr äußerte Ritter, diese sei keinesfalls im Sinne des mit dem damaligen Koalitionspartner SPD abgeschlossenen Kompromisses zum Informationsfreiheitsgesetz.

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