Von Eike Kellermann
Im eigenen Land gilt der Prophet bekanntlich wenig. Auch wenn sich aufgeklärte SPDler wohl nicht mit seherischen Fähigkeiten begabt fühlen; der Entwurf ihres Informationsfreiheitsgesetzes findet außerhalb Thüringens Beifall – im Freistaat jedoch weniger.
ERFURT – Vor allem die Kommunen machen aus ihrer Ablehnung keinen Hehl. Der Gemeinde- und Städtebund erklärte in der schriftlichen Anhörung, er halte „das Gesetz in der vorgelegten Fassung für entbehrlich“. Es beinhalte mehr Nach- als Vorteile. Auch der Landkreistag als zweiter kommunaler Spitzenverband stellt sich gegen das Gesetz, mit dessen Hilfe Bürger in die meisten Akten von Land und Kommunen Einsicht nehmen könnten.
Beide Verbände geben ähnliche Gründe an. Der Gemeinde- und Städtebund erwartet „organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen“. Der Landkreistag spricht davon, dass ein solches Gesetz „aufgrund des organisatorischen Aufwands erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltungsabläufe in den Landratsämtern“ hätte. Generell stellt der Verband eine Kontrolle durch die Bürger in Frage: Die öffentliche Verwaltung werde bereits durch die Verwaltungsgerichte kontrolliert und müsse sich vor Landtag und Kreistag rechtfertigen.
Der Widerstand der Kreise, Städte und Gemeinden kommt nicht von Ungefähr. Sie sehen sich als Verlierer bei dem Gesetz, weil die meisten Einsichtsbegehren kommunale Angelegenheiten betreffen. Mehr Aufwand, mehr Kosten, lautet die Befürchtung. Doch eine Mehrbelastung gibt es offenkundig nicht. Das zeigen Erfahrungen in anderen Bundesländern, wo inzwischen ein Informationsfreiheitsgesetz gilt.
Aus Brandenburg schreibt etwa die „Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht“, Dagmar Hartge: „Eine von Kritikern befürchtete Überlastung der Verwaltung ist ausgeblieben; die Behörden gehen zunehmend routiniert mit der Informationsfreiheit um.“ Selbst die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen räumt ein: „Die Sorge, dass es zu einer erheblichen Bindung von Personal und Sachmitteln kommen wird, hat sich – glücklicherweise – bislang nicht bestätigt.“
Doch der Widerstand der Thüringer Kommunen wird die CDU als Mehrheitsfraktion im Landtag in ihren Vorbehalten bestärken. Innenexperte Wolfgang Fiedler hatte vorigen Herbst angekündigt, seine Fraktion werde ihre Entscheidung von der Haltung der Kommunen abhängig machen. Daran hat sich nichts geändert. Fiedler versprach jedoch, alle Stellungnahmen zu dem SPD-Gesetzentwurf „genau auszuwerten“.
Wenn ihn nicht der positive Tenor etwa der Anti-Korruptions-Organisation „Transparency International“ oder des Deutschen Journalistenverbandes überzeugt, dann vielleicht der Staatswissenschaftler Arno Scherzberg von der Universität Erfurt. Scherzberg begrüßte prinzipiell den freien Zugang zu Daten des Staates, der nur in „halbdemokratisch oder autokratisch regierten Ländern“ wie Pakistan, Russland oder Zimbabwe fehle. „In dieser Reihe stehen leider bislang auch noch acht der 16 deutschen Bundesländer, unter ihnen Thüringen“, so Scherzberg.