Beiträge vom Januar, 2007

1 Jahr Informationsfreiheitsgesetz

Mittwoch, 31. Januar 2007 8:17

Von Martin Stabno

Am 1. Januar 2006 trat das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft. Es ermöglicht erstmals auf Bundesebene den Informationszugang von “Jedermann” zu Informationen von Bundesbehörden, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.

Wie aus einer aktuellen Bilanz des Bundesinnenministeriums hervorgeht, wurde dieses Recht im ersten Jahr in 2.278 Fällen in Anspruch genommen. Dabei handelte es sich nur in 92 Fällen um Anfragen von Journalisten. Die Mehrzahl der Anfragen stammt von Privatpersonen.In den USA war diese Statistik bislang gegenläufig. Seit mehr als 40 Jahren ist dort der “Freedom of information act” in Kraft. Die Mehrzahl der dort gestellten Anträge stammt von Wirtschaftsunternehmen, die Anfragen in Bezug auf Konkurrenten gestellt haben. Diesen Anfragen steht in Deutschland § 6 IFG entgegen, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unter Schutz stellen soll. Die Einzelheiten sind noch umstritten und gerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in Deutschland auswirken wird.

Bei dem IFG handelt es sich damit noch um ein relativ “junges” Rechtsgebiet, auch wenn in vier Bundesländern bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft sind und unlängst weitere vier entsprechende Gesetze hinzugekommen sind, die sich auf das IFG des Bundes beziehen.

In der juristischen Literatur sind Kommentare in Papierform erschienen, die sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen. Mit dem Online-Kommentar zum IFG, der unter www.recht-freundlich.de als pdf-Dokument erhältlich ist, wird die Möglichkeit gegeben, sich auf mehr als 430 Seiten kostenlos mit diesem Thema zu beschäftigen. Das Projekt umfasst eine Kommentierung zum IFG sowie einen Textteil mit sämtlichen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen, dem Umweltinformationsgestz des Bundes sowie der Länder, dem Informationsweiterverwendungsgesetz und weitere Nebengesetze.

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Nur ehrliche Denunzianten bleiben anonym

Donnerstag, 25. Januar 2007 11:53

Darf das Finanzamt die Identität eines Anzeigeerstatters gegenüber dem angezeigten Steuerbürger geheim halten? Regelmäßig ja, wenn der Informant im Wesentlichen die Wahrheit berichtet hat und sich daraus steuerliche Konsequenzen ergeben haben.

Diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde mit Beschluss vom 7. 12. 2006 V B 163/05 bestätigt. Entscheidend ist jedoch immer eine genaue Abwägung im Einzelfall. Es stehen sich zwei wichtige Prinzipien gegenüber, die zum Ausgleich gebracht werden müssen: Einerseits das Persönlichkeitsrecht des Steuerbürgers, andererseits das Steuergeheimnis, dessen Zweck die möglichst vollständige Erschließung der Steuerquellen ist. Sagt der Informant die Unwahrheit, gebieten weder das Steuergeheimnis noch das Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters die Geheimhaltung seiner Identität und das Finanzamt kann dem verleumdeten Steuerbürger die Identität des Informanten – oder was davon bekannt ist – preisgeben.

Bei dieser Abwägung spielt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. 9. 2005 keine Rolle, weil im Bereich des Steuerrechts das Steuergeheimnis nach der Abgabenordnung vorrangig ist. Die Entscheidung eines Finanzamtes, die Identität des Anzeigeerstatters nicht preiszugeben, unterliegt seit dem 1. 4. 2005 ausschließlich der Kontrolle durch den BFH. So hoch schätzt der Gesetzgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Steuerbürger ein.

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PM: Keine Identitätspreisgabe bei berechtigter Anzeige wegen Steuerverkürzung

Mittwoch, 24. Januar 2007 9:05

Pressemitteilung des Bundesfinanzamtes zum Beschluss vom 07.12.06 V B 163/05

Darf das Finanzamt die Identität eines Anzeigeerstatters gegenüber dem angezeigten Steuerbürger geheim halten? Regelmäßig ja, wenn der Informant im Wesentlichen die Wahrheit berichtet hat und sich daraus steuerliche Konsequenzen ergeben haben. Diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wurde mit Beschluss vom 7. Dezember 2006 V B 163/05 bestätigt. Entscheidend ist jedoch immer eine genaue Abwägung im Einzelfall. Es stehen sich zwei wichtige Prinzipien gegenüber, die zum Ausgleich gebracht werden müssen: Einerseits das Persönlichkeitsrecht des Steuerbürgers, andererseits das Steuergeheimnis, dessen Zweck die möglichst vollständige Erschließung der Steuerquellen ist. Sagt der Informant die Unwahrheit, gebieten weder das Steuergeheimnis noch das Persönlichkeitsrecht des Anzeigeerstatters die Geheimhaltung seiner Identität und das Finanzamt kann dem verleumdeten Steuerbürger die Identität des Informanten – oder was davon bekannt ist – preisgeben.

Bei dieser Abwägung spielt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. September 2005 keine Rolle, weil im Bereich des Steuerrechts das Steuergeheimnis nach der Abgabenordnung vorrangig ist. Die Entscheidung eines Finanzamtes, die Identität des Anzeigeerstatters nicht preiszugeben, unterliegt seit dem 1. April 2005 ausschließlich der Kontrolle durch den BFH. So hoch schätzt der Gesetzgeber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Steuerbürger ein.

Aus dem Beschluss:

d) Eine andere Beurteilung folgt auch nicht aus dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 (BGBl I 2005, 2722 “Informationsfreiheitsgesetz” –IFG–). Dieses gilt nach § 1 Abs. 1 IFG zum einen nur gegenüber Behörden des Bundes –während das FA eine Landesbehörde ist–, zum anderen besteht ein Anspruch auf Informationszugang nach § 3 Nr. 4 IFG dann nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt; eine solche Rechtsvorschrift stellt § 30 AO 1977 dar.

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Neuer Vorwurf gegen Steinmeier

Mittwoch, 24. Januar 2007 9:03

Beim Sponsoring von Bundesbehörden soll es neue Auffälligkeiten gegeben haben, wie der “Stern” berichtet: Ein hochrangiger Diplomat am Generalkonsulat von Atlanta habe Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) per Brief darauf hingewiesen, dass das Generalkonsulat 2004 die ungewöhnlich hohe Summe von 139.911 Euro eingeworben hatte, um damit sein hundertjähriges Bestehen zu feiern. Der Beamte schrieb, dass bei der Sponsoring-Aktion womöglich ein “Missbrauch” von US-Steuerprivilegien stattgefunden habe.Nach Angaben des “Stern” ließ Steinmeier den Beamten wegen “Störung des Betriebsfriedens” suspendieren. Das Auswärtige Amt wollte den Vorfall nicht kommentieren. Bereits im September hatte der “Stern” berichtet, dem Ministerium lägen Vorwürfe gegen mehrere Mitarbeiter des Generalkonsulats vor. Damals ging es ebenfalls um finanzielle Unregelmäßigkeiten und unzulässige Sponsoringpraktiken.

Erst in der vergangenen Woche war die Bundesregierung wegen undurchsichtiger Sponsoring-Aktionen in die öffentliche Kritik geraten. Der Rechnungshof bemängelte, dass die Bundesbehörden sich zahlreiche Kampagnen und Betriebsfeiern von Sponsoren finanzieren ließen, die Namen ihrer Wohltäter jedoch konsequent verschwiegen.

Allein das Auswärtige Amt nahm in der Zeit von August 2003 bis Ende 2004 knapp drei Millionen Euro an Sponsorengeldern entgegen; insgesamt kamen über 55 Millionen Euro an Sponsoringleistungen für die Bundesverwaltung zusammen.

Der Rechnungshof kritisierte, dass die Regierung sich durch das Sponsoring dem Generalverdacht der Käuflichkeit aussetze. Mehrere Parlamentarier forderten, dass in zukünftigen Berichten die Quelle der Sponsorleistungen genannt werden soll.

Auch Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält nach Angaben der “Financial Times Deutschland” eine Namensnennung für notwendig. Für den nächsten Sponsoringbericht hofft das Innenministerium, die noch zögerlichen Ressorts der Bundesregierung von mehr Transparenz überzeugen zu können. Ausschlaggebend könnte dabei sein, dass jeder Bürger seit dem vergangenen Jahr Sponsorennamen auch durch das Informationsfreiheitsgesetz erfragen kann. Der nächste Regierungsbericht über Sponsoring soll im Laufe dieses Jahres erscheinen.

Siehe dazu: Auf der Spur der Regierungssponsoren

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Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz: Viel Licht, aber auch Schatten

Donnerstag, 18. Januar 2007 14:39

“Die Bilanz nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz zeigt, dass sich der jahrelange Kampf unseres Bündnisses für das Gesetz gelohnt hat”, kommentierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Michael Konken die aktuellen Zahlen des Bundesinnenministeriums zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG, das Bürgern und Journalisten einen umfangreichen Informationsanspruch und das Recht auf Akteneinsicht gegenüber Bundesbehörden einräumt, war am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Laut Bundesinnenministerium hatten bis Dezember 2006 rund 2.300 Bürger und Journalisten Einsicht in Akten bei Bundesbehörden beantragt.

Von der im Vorfeld von den Gegnern des Gesetzes immer wieder ins Feld geführten Überlastung der Ämter, so Dr. Christoph Bruch von der Humanistischen Union, könne bei diesen Zahlen jedoch keine Rede sein. Es falle aber auf, dass mehrere hundert Anträge abgelehnt wurden, fügte Dr. Hansjörg Elshorst von Transparency International hinzu Hier zeige sich, dass die Behörden – wie vom IFG-Bündnis befürchtet – offensichtlich von den zu zahlreichen Ausnahmen des Gesetzes Gebrauch machten. Gerade Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse böten zu viel Spielraum, der Informationsweitergabe zu entgehen. “Dass es sich lohnt, gegen ablehnende Antworten vorzugehen, beweist die Bilanz des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar”, ergänzte Ulrike Maercks-Franzen von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. 196 Bürger hatten sich bis Dezember an den Informationsfreiheitsbeauftragten gewandt, damit dieser für sie vermittelt. In fast zwei Dritteln der Fälle konnte Schaar erreichen, dass zumindest Teile der gewünschten Information zugänglich gemacht wurden.

Informationsfreiheitsgesetz Buch

Um das Gesetz mit noch mehr Leben zu füllen und Bürgern und Journalisten die Nutzung ihres Informationsanspruchs zu erleichtern, hat das IFG-Bündnis das Buch “Informationsfreiheitsgesetz: Information – Ihr gutes Recht” herausgebracht. Die Autoren, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg und DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, verdeutlichen unter anderem, gegen wen der Anspruch auf Informationen besteht, wie man sich gegen Behörden zur Wehr setzen kann, die Auskünfte verweigern, und in welchen Fällen es tatsächlich Ausnahmen von der Informationsfreiheit gibt. “Manche Behörden geben sich leider noch immer sehr zugeknöpft. Dieser Kommentar soll den Bürgern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen”, erklärte Dr. Manfred Redelfs von netzwerk recherche. Auch der Gesetzestext ist in dem Buch nachzulesen. Es kostet 10 Euro und ist ab sofort bei den fünf Mitgliederorganisationen des IFG-Bündnisses erhältlich.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Auf der Spur der Regierungssponsoren

Donnerstag, 18. Januar 2007 10:40

Von Hans-Martin Tillack
“Ich rufe an wegen meiner Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes”, sagte ich. “Was für ein Gesetz?”, fragte die Ministerialbeamtin am Telefon, ziemlich irritiert.
Sie ist nicht die einzige Behördenvertreterin, die mit der neuen Rechtslage noch nicht so gut vertraut ist. Obwohl das Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG) schon seit gut einem Jahr in Kraft ist.

Seitdem haben nun auch wir Deutschen als (fast) letzte in Europa ein Recht, das Amerikaner seit Jahrzehnten besitzen und Schweden sogar seit Jahrhunderten: Einblick zu nehmen in die Akten der Behörden.

Genauer: Die Deutschen haben zwar das Recht, aber es existiert oft nur auf dem Papier. Das Gesetz – geschrieben von den Beamten, die die Akten verwalten – hat viele Spezialklauseln. Seit Januar 2006 habe ich viele Anträge an diverse Bundesministerien gestellt und eine Menge wurden abgelehnt. Der Terminkalender des früheren Kanzleramtschefs Steinmeier? Abgelehnt, weil “keine amtlichen Informationen” im Sinne des Gesetzes! Die Anschaffungspreise der Dienstwagen des Kanzleramtes? Abgelehnt, weil “Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Zulieferer”! Flugdaten CIA-verdächtiger Jets? Abgelehnt, “weil die Sorge besteht, dass eine nicht sach- und fachgerechte Interpretation der Daten zu einer Beeinträchtigung der auswärtigen Beziehungen führen kann”!

Letztere ist zweifellos eine besonders schöne Begründung. Achtung! Falsche Interpretationen informierter Bürger gefährden Ihre auswärtigen Beziehungen!

Aber jetzt hatte ich das erste mal richtig Erfolg mit der Informationsfreiheit, wenigstens teilweise. Neun Bundesministerien erlaubten mir einen Einblick in die internen Listen mit ihren Sponsoren. Von denen gibt es mehr als man denkt. Der Rüstungskonzern EADS bezuschusst den Generälen der Bundeswehr schöne Feste (Ball der Luftwaffe, Ball des Sanitätsdienstes etc). Die Deutsche Telekom finanziert einem Beamten des Verkehrsministeriums eine Reise zu einem Kongress in Washington, und so weiter. Details im neuesten stern.

Beim Informationsfreiheitshürdenlauf braucht man trotzdem einen langen Datum. Meine Recherche begann bereits im August 2006. Da hatte ich zu meiner Verblüffung festgestellt, dass zwar eine Regierungsvorschrift verlangt, die Sponsoren der Regierung “transparent zu machen”. Doch im öffentlichen Sponsoringbericht standen die Namen trotzdem nicht.

Merkwürdig, dachte ich. Ist es nicht gerade der Sinn des Sponsoring, dass die Namen der Sponsoren bekannt werden? Also stellte ich eine IFG-Anfrage an das Innenministerium und bat um die Liste mit den Sponsoren. Das Ministerium lehnte ab. Sie hätten keine Liste und seien auch nicht verpflichtet, eine zu erstellen. Die meisten Informationen lägen sowieso bei den einzelnen Ministerien.

Nun schickte ich – nach Beratung mit einem IFG-kundigen Juristen – E-Mails an 14 Ministerien und das Kanzleramt: Ich wolle Einblick in die Akten.

Juristisch war die Anfrage offenkundig wasserdicht. Ächzend setzte sich der Verwaltungsapparat in Bewegung. Das Innenministerium genehmigte meinen Antrag und lud mich in den Berliner Ministeriumssitz. Bewacht von einer Beamtin durfte ich in den Akten blättern. Das Verkehrsministerium genehmigte und lud mich an den Bonner Ministeriumssitz. Ich flog hin und blätterte in den Akten – ein Beamter auf dem Stuhl links von mir, einer auf dem Stuhl rechts. Höchste Sicherheitsstufe eben – ein Bürger vor unseren Akten! Vorher musste ich sogar meinen Personalausweis vorzeigen.

Das Verteidigungsministerium stellte sich erst besonders uneinsichtig. Zunächst müsse man alle Sponsoren fragen, ob sie mit der Akteneinsicht einverstanden seien. Ich protestierte. Die Sponsoren hätten wissen müssen, dass ihre Namen veröffentlicht werden, argumentierte ich und beschwerte mich beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Dessen Mitarbeiter intervenierten im Verteidigungsministerium. Nun bekam ich auch dort eine Liste mit dessen Sponsoren. Und außerdem frischen Kaffee sowie Kekse.

Einige Ministerien gaben mir die Informationen gratis. Andere stellten horrende Gebühren in Rechnung. Das Innenministerium berechnete 390 Euro, plus 12,20 Euro für 122 kopierte Seiten. Gott sei Dank ist dem stern Recherche etwas wert. Einige Ministerien haben mir bis heute – zweieinhalb Monate nach meinem Antrag – keine Informationen geliefert. Zum Beispiel die Häuser von Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Peer Steinbrück (beide SPD). Oder die Ressorts von Wirtschaftsminister Michael Glos und Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (beide CSU). Letztere sind wahrscheinlich gerade mit anderen Sachthemen beschäftigt.

Auch das Gesundheitsministerium, geführt von Ulla Schmidt (SPD), ist bis heute in “umfangreiche Recherchen” im eigenen Haus vertieft. So schrieb es mir jedenfalls ihre Rechtsabteilung.
Ulla Schmidts Beamte bestehen auch immer noch darauf, erst die Sponsoren zu fragen. Es gehe nämlich um deren “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse”. Wer Beamte heimlich bezahlt, was macht der normalerweise? Neinneinnein, um Bestechung geht es hier natürlich keinesfalls, sondern um die “Einbeziehung der Gesellschaft”, jedenfalls laut Innenministerium.

Pech, wenn einige in der Gesellschaft mehr bezahlen können und damit ihre Kontakte pflegen – und die anderen Teile der Gesellschaft nichts davon erfahren. Das scheint jedenfalls die typisch sozialdemokratische Auffassung von Ulla Schmidt zu sein.

Im Bildungsministerium erzählte man mir übrigens, mein IFG-Antrag sei der erste überhaupt gewesen. Kein Wunder, dass in einigen Ressorts noch ein bisschen die Übung fehlt.
Im Dezember rief ich bei mehreren Ministerien an, um mich nach dem Stand der Bearbeitung meines Antrags zu erkundigen. Überall meldete ich mich in der Telefonzentrale und fragte nach der “für das Informationsfreiheitsgesetz zuständigen Stelle”. Die meisten Damen und Herren am anderen Ende der Leitung hatten keine Ahnung, an wen sie mich weiter verbinden sollten. Erst als ich mich als Journalist zu erkennen gab, stellten sie mich erleichtert an die Pressestelle durch. Ich frage mich: Was macht ein Nicht-Journalist in so einer Situation?

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Nur knapp 2.300 Anträge gestellt

Dienstag, 16. Januar 2007 11:25

Von Andreas Donath

Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wurde zum Jahreswechsel ein Jahr alt. Nun wurde eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, wie das Gesetz, das jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden erlaubt, angenommen wurde.

Zum Jahresende 2006 lagen nur 2.278 Anträge zur Bearbeitung vor, teilte das Innenministerium mit. In mehr als der Hälfte aller Fälle (1.379) konnte der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden.

Der Zugang zu den beantragten Informationen wurde in 410 Fällen abgelehnt, weil die Informationen nach Meinung der Behörden unter Ausnahmeregelungen zum IFG fielen.

Die Antragsteller haben gegen ungefähr 5 Prozent dieser Entscheidungen Widerspruch (142 Stück) eingelegt. 62 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Es sind derzeit aber noch 27 Klagen anhängig, teilte das Innenministerium mit.

Vor allem Privatpersonen haben Akteneinsicht beantragt, während Journalisten nur zu einem geringen Teil das IFG nutzten. Nur vier Mitglieder des Bundestages hatten Anträge im Rahmen des IFG gestellt.

Eine Statistik, zu welchen Schwerpunkten die Anträge gestellt wurden, wurde noch nicht erstellt. In rund 5 Prozent der Fälle wurden Gebühren erhoben, in rund der Hälfte dieser Fälle fielen dabei aber weniger als 50,- Euro an, teilte das Innenministerium mit.

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Statistische Bilanz zum Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht

Montag, 15. Januar 2007 17:51

Von Detlef Borchers

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz der Regelung, die für mehr Transparenz in der Politik und der Verwaltung sorgen soll. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums wurden an die verschiedenen Bundeseinrichtungen 2.278 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, von denen 1.379 ganz oder teilweise bewilligt wurden. 410 Anträge wurden abgelehnt. Gegen diese Ablehnungen wurden 142 Widersprüche eingelegt, 67 Widersprüche wurden abgelehnt und 27 Verfahren sind noch anhängig.

Als Gründe für die Ablehnungen nennt das Ministerium den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie den Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen. Spektakuläre Fälle waren die Verweigerung, die Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect einzusehen oder aber auch der vergebliche Versuch, in dem Terminkalender des Berliner Bürgermeisters Wowereit zu blättern. Die meisten Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden von Privatpersonen gestellt, nur 92 von recherchierenden Journalisten und vier von Bundestagsabgeordneten. In den Fällen, in denen für die Informationsaufbereitung Gebühren gezahlt werden mussten, lagen diese bei durchschnittlich 50 Euro.

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Bundesgesetz, zu dem die Bundesländer eigene Gesetze schaffen sollten. Das ist bisher nicht in allen Bundesländern geschehen, wie es dieser Überblick zeigt. Noch vor dem Bundesinnenministerium hatte sich der Datenschützer Peter Schaar als Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit mit einer Bilanz zu Worte gemeldet und mehr Transparenz gefordert.

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PM BMI: Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Montag, 15. Januar 2007 17:48

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Es gibt Jedem einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen.

Das Bundesministerium des Innern legt heute die Statistik der Bundesressorts einschließlich Geschäftbereichsbehörden für 2006 vor.

Antragszahlen
Mit Stand 31. Dezember 2006 lagen den Bundesressorts mit ihren Geschäftsbereichsbehörden 2.278 IFG-Anträge zur Bearbeitung vor. Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Jahresstatistik.

In mehr als der Hälfte aller Fälle (1.379) konnte der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden. Der Zugang zu den beantragten Informationen musste in 410 Fällen abgelehnt werden. Die Antragsteller haben gegen rd. 5 % (142) der Entscheidungen Widerspruch eingelegt. 62 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Es sind derzeit 27 Klagen anhängig.

Die Ressorts einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden haben in rd. 5 % (114) der positiv beschiedenen Anträge Gebühren erhoben. In 50 Fällen lag die Gebühr unter 50 €.

Ablehnungsgründe
Soweit Anträge auf Informationszugang abgelehnt wurden, waren hierfür verschiedene gesetzliche Ausnahmegründe maßgeblich. Informationen konnten insbesondere wegen des Schutzes personenbezogener Daten (§ 5 IFG) nicht oder nicht vollständig gewährt werden, wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 IFG), aber auch wegen des Schutzes des behördlichen Entscheidungsprozesse (§ 4 IFG) nicht zugänglich gemacht werden.

Antragsteller
Antragsteller waren überwiegend Privatpersonen. Pressevertreter haben in 92 Fällen das IFG genutzt, wobei deren Anteil zwischen den Ressorts sehr unterschiedlich ist. Vier Mitglieder des Deutschen Bundestages haben vom Antragsrecht des IFG Gebrauch gemacht.

Antragsthemen
Im Jahr 2006 konnten noch keine Schwerpunkthemen der Anträge ermittelt werden. Die Anträge bilden die gesamte Breite des Aufgabenspektrums ab.

Statistische Übersicht: IFG-Anträge der Ressorts einschließlich deren Geschäftsbereiche im Jahr 2006 (Stand 31. Dezember 2006)Ein Jahr IFG

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Bund verdient gut an Gebühren

Montag, 15. Januar 2007 7:12

Die Einnahmen des Bundes aus Gebühren sind in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 60 Prozent auf 1,25 Milliarden Euro gestiegen. Allein das Umweltministerium habe seine Gebühreneingänge von 1998 bis 2005 auf fast 30 Millionen Euro verzehnfacht, erklärte die Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage. Die Ursachen für die Einnahmesteigerung seien von Ressort zu Ressort verschieden. Als “Treibsatz” habe sich das Informationsfreiheitsgesetz erwiesen, bei dem Bürger gegen eine Gebühr von bis zu 500 Euro Amtsakten einsehen können.

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