Von Jan Eisner
Ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz: Nichtregierungsorganisationen und Sozialinitiativen ziehen verhaltene Bilanz
Mitte Dezember war es wieder soweit: Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) gab auf einer Pressekonferenz die Jahresbilanz von »Berlin Partner« bekannt. Die von Land und Unternehmen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaft hatte mit bunten Diagrammen alles fein säuberlich aufgelistet – Ansiedlungserfolge, neu geschaffene Arbeitsplätze und deren Verteilung auf die verschiedenen Branchen. Nur eines fehlte wie immer: Angaben, wieviel staatliche Zuschüsse welches Unternehmen für seine Ansiedlung erhalten hat.
Firmensubventionen zählen noch immer zu den größten Geheimnissen, die die deutsche Politik zu bieten hat. Daran hat auch das Informationsfreiheitsgesetz nichts geändert, das Berlin als eines der ersten Bundesländer 1999 verabschiedet hatte. Vor fast einem Jahr, am 1. Januar, zog der Bund nach. Das langumkämpfte »Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes« trat in Kraft. Von Befürwortern wird es als »grundlegende Kulturveränderung in der Verwaltung« gepriesen, weil damit das Amtsgeheimnis gebrochen sei. Doch die Geschichte dieses Gesetzes ist auch ein Beleg dafür, wie schwer Reformen in Deutschland zu erreichen sind – jedenfalls überall dort, wo sie die Interessen von Wirtschaft und Verwaltung beeinträchtigen. Obwohl bereits im ersten rot-grünen Koalitionsvertrag 1998 festgeschrieben, hatten zunächst die Bundesministerien das geplante Gesetz fast zwei Legislaturperioden lang blockiert. Schließlich machte eine Initiative aus den Fraktionen von SPD und Grünen, unterstützt von einer Lobby aus Journalistenverbänden und Nichtregierungsorganisationen wie der Humanistischen Union, kurz vor den Bundestagswahlen 2005 den Weg frei.
Nach Angaben der Bundesregierung gingen bis November insgesamt 586 Anfragen bei den Bundesministerien ein, davon wurde in 303 Fällen der Informationszugang vollständig gewährt, in 151 abgelehnt. Eine große Erfolgsgeschichte ist das Gesetz also nicht geworden, was auch daran liegt, daß es ohne Kompromisse nicht zu haben war: Auch im Bundesgesetz ist die Sicherung von Geschäftsgeheimnissen festgeschrieben. Dies betrifft nicht nur Subventionen, wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss im Frühjahr erfahren mußte. Das Bundesverkehrsministerium lehnte seinen Antrag auf Einsicht in die Mautverträge mit Toll Collect ab. Deren Offenlegung könnte dem Unternehmen schaden zu einer Schwärzung problematischer Passagen in dem 17000 Seiten starken Vertrag sei man nicht in der Lage. Da immer mehr öffentliche Aufgaben wie bei der Autobahnmaut über solche »Public Private Partnerships« (PPP) abgewickelt werden, entziehen sich daher ganze Bereiche bisher öffentlichen Handelns der Kontrolle.
Eine andere Möglichkeit, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, bot sich nach der Bundestagswahl: Das Bundesinnenministerium beschloß eine Gebührenordnung, die bis zu 500 Euro pro Anfrage vorsieht. Die Höchstgrenze wird in der Realität zwar kaum einmal kassiert, sie wirke aber möglicherweise abschreckend, kritisierte der Deutsche Journalistenverband.
Bei den Nichtregierungsorganisationen, die das Gesetz ins Rollen gebracht haben, tut man sich schon aus Kapazitätsgründen schwer, eine Bilanz seiner bisherigen Praxis zu ziehen. »Ich kenne auch nur die Fälle, die in der Presse stehen«, sagt Dieter Hüsgen von Transparency International (TI). Die Berliner Korruptionsbekämpfer haben zwar dazu aufrufen, sich bei Problemen bei ihnen zu melden, bisher sind aber kaum Anrufe eingegangen. »Wir sind derzeit vor allem mit den Ländergesetzen zur Informationsfreiheit beschäftigt«, so Hüsgen. Seien diese erst verabschiedet, gäbe es dort wesentlich mehr Anträge als im Bund, weil den Bürgern die Beschäftigung mit den Problemen vor Ort näher sei.
Einzelne Initiativen verdeutlichen aber, was das Informationsfreiheitsgesetz bewirken kann, wo es nicht unmittelbar um geschäftliche Interessen geht. Der Wuppertaler Verein Tacheles verklagte vor dem Sozialgericht Düsseldorf die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Veröffentlichung ihrer internen Dienstanweisungen, da diese neben den Sozialgesetzen »das eigentliche Mittel« seien, »mit dem die zunehmenden Verschärfungen gegenüber Erwebslosen durchgesetzt werden«. In einem Vergleich mußte sich die BA verpflichten, nach und nach ihre Dokumente ins Internet einzustellen. Der Impfgegner Hans Tolzin erhielt vom Robert-Koch-Institut eine Datenbank über Komplikationen bei Impfungen. Allerdings, so Tolzin, brauche man »einen langen Atem, einen Anwalt und Geld«, wenn man alle gewünschten Unterlagen bekommen wolle.
Auch der Anwalt hilft jedoch nicht immer: Ende vergangener Woche lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters ab. Der Kalender sei schließlich keine Akte, hieß es in der Begründung spitzfindig, sondern habe »lediglich organisatorischen Charakter zur Vorbereitung und Koordination der Arbeitsabläufe«.