In vielen Bundesländern werden die gesetzlichen Auskunftsrechte stark eingeschränkt. Ein Gespräch mit Christoph Bruch (Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union)
Frage: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in der letzten Woche entschieden, daß Klaus Wowereit seinen Terminkalender nicht offenlegen muß. Der Kläger hatte sich auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz berufen. Ist der Wunsch, die Termine des Regierenden Bürgermeisters zu wissen, ein Auswuchs des Gesetzes oder das, was mit ihm beabsichtigt war?
Christoph Bruch: Wenn wir verstehen wollen, wie Entscheidungsprozesse funktionieren, müssen wir auch wissen, wer sich wann mit wem trifft. So läßt sich auch der Einfluß von Lobbyisten besser nachvollziehen. Die Klage hat sich daher zu Recht auf die Absichten eines Informationsfreiheitsgesetzes berufen. Ich würde sogar noch weiter gehen: Warum veröffentlicht der Regierende Bürgermeister seine offiziellen Termine nicht routinemäßig im Internet?
Frage: Wie zufrieden sind Sie nach dem ersten Jahr mit dem bundesweit geltenden Gesetz?
Christoph Bruch: Lange Zeit hatten wir nur in vier Bundesländern solche Regelungen. Jetzt gibt es ein Gesetz auf Bundesebene und, dadurch angestoßen, Informationsfreiheitsgesetze in vier weiteren Ländern. Allerdings orientiert sich das Bundesgesetz nicht an dem fortschrittlichsten Landesgesetz, nämlich dem aus Schleswig-Holstein – und die neuen Ländergesetze haben sich wiederum am Bundesgesetz orientiert. Das Bundesgesetz wirkt offenkundig als schlechtes Vorbild.
Frage: Warum halten Sie das schleswig-holsteinische Gesetz für besser?
Christoph Bruch: Erstens schließt es das fiskalische Handeln ein, also wenn die Verwaltung als Marktteilnehmer auftritt. Demgegenüber enthält das Bundesinformationsgesetz einen Ausnahmetatbestand, der die Verwaltung von der Kontrolle des fiskalischen Handelns in bestimmten Fällen ausnimmt. Der zweite Punkt betrifft die Privatisierung der Daseinsvorsorge, oft auch von Unternehmen, die weiterhin in der öffentlichen Hand sind. In Schleswig-Holstein können die Bürger mittels des Gesetzes weiterhin deren Geschäftsgebaren kontrollieren, während im Bund der diesbezügliche Anwendungsbereich des Gesetzes umstritten ist.
Frage: Wie sehen Sie die Chancen für eine weitergehende Regelung?
Christoph Bruch: Das Gros der Politiker betrachtet Informationsfreiheitsgesetze ähnlich wie Formen von direkter Demokratie als Konkurrenz zu ihrer eigenen Aktivität. Derzeit haben sie in vielen Fällen ja größere Auskunftsrechte als normale Bürger. Meines Erachtens kann eine Verbesserung der jetzigen Rechtslage nur dann errreicht werden, wenn der Druck wächst, etwa wenn es Skandale gibt und die Bürger das Gefühl haben, die politische Klasse handelt nicht vertrauenswürdig.
Frage: Die Kampagnen für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es seit den neunziger Jahren. Erst in der zweiten Legislaturperiode von Rot-Grün wurde es verabschiedet, in einigen Jahren steht es schon wieder zur Überprüfung an. Ist das Engagement für ein solches Gesetz ein Projekt fürs Leben?
Christoph Bruch: Informationsfreiheitsgesetze stehen – wie alle Bürgerrechte – in einem ständigen Spannungsverhältnis zum Machtstreben des politischen Apparates. Am Tag der Verabschiedung verschiebt sich der Kampf der Verwaltung: Vorher hat sie sich generell gegen ein Gesetz gewandt, dann gegen eine bürgerfreundliche Umsetzung, und wenn sie die Chance sieht, versucht sie, es wieder zurückzudrehen. Wenn sich die entsprechenden Lobbygruppen nicht fortwährend für Informationsfreiheit einsetzen, wird sie langsam aber sicher wieder abgeschmolzen.