Rosenheim/Bayern: “Gläsernes Landratsamt”

Seit Januar diesen Jahres ist das vom Bundestag beschlossene neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat demnach Zugang zu amtlichen Unterlagen, sofern die Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Gesetz gilt allerdings nur für Bundesbehörden. Die ÖDP-Kreisräte Huber, Hamberger und Mehlo-Plath fordern nun auch ein «Gläsernes Landratsamt» und haben eine «Informationsfreiheitssatzung» bei Landrat Max Gimple beantragt.

Informationsfreiheit stehe im Einklang mit Recht und Gesetz. Datenschutzbestimmungen bleiben gewahrt, so Mehlo-Plath. Die Bereiche, in denen es keinen allgemeinen Zugang zu Informationen geben kann, seien im ÖDP-Antrag klar definiert.

Stimmt der Kreistag dem ÖDP-Antrag zu, könnten sich Bürger-initiativen, Journalisten und jeder einzelne künftig ohne unnötige Einschränkungen informieren und zuverlässiges Datenmaterial beziehen. Allerdings betrifft das nur Themen des sogenannten «eigenen Wirkungskreises» des Kreises. «Aber wenn viele Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, ändert vielleicht auch die Landesregierung noch ihre Haltung», hofft Mehlo-Plath.

In vier Bundesländern wurden bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Aus diesen Bundesländern würden fast ausschließlich positive Erfahrungen gemeldet. Die Verwaltungen seien nicht unter einer «Anfrageflut» zusammengebrochen. Im ersten Erfahrungsbericht in NRW sei von einem «verantwortungsbewussten Umgang der Bürger mit ihrem neuen Recht» die Rede, berichtet Mehlo-Plath.

Dennoch empfiehlt auch die ÖDP-Kreisvorsitzende eine maßvolle Gebührenregelung in Höhe der tatsächlichen Sachkosten für die Beantwortung von Anfragen einzuführen, damit Missbrauchsbefürchtungen schon von vornherein unbegründet sind.

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