Bayern: Keine Einsicht in Behördenakten

In Sachen Informationsfreiheit bleibt in Bayern alles beim Alten. Der Rechtsausschuss des Landtags hat es abgelehnt, dass jedermann ohne besonderen Grund Einsicht in staatliche Akten nehmen kann. Mit dem Beschluss hat die CSU ihre Position durchgesetzt. Als Begründung führte sie an, dass die Bürger gar kein Interesse daran hätten.

Eingereicht hatten den Gesetzesantrag SPD und Grüne, die damit eine bundesweite Entwicklung auch nach Bayern bringen wollten. Denn seit 1. Januar ist ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft, wonach jeder Bürger den Bundesbehörden in die Akten gucken darf. Wobei Freiheit auch hier heißt: Sie besteht, solange sie nicht andere Rechte beeinträchtigt, so etwa den Datenschutz.

In Bayern gilt nun weiterhin die alte Regelung, die Innenstaatssekretär Georg Schmid (CSU) für ausreichend hält und so beschreibt: “Du hast schon einen Anspruch, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.” Wer also zum Beispiel seinem Bauamt in die Karten schauen möchte, muss dieses besondere “rechtliche Interesse” auf seiner Seite haben. Dagegen sieht Grünen-Abgeordnete Christine Stahl gerade im kommunalen Bereich großen Informationsbedarf der Bevölkerung: Denn ihrer Erfahrung nach möchten die Menschen genau Bescheid wissen, zum Beispiel über den Bau von Straßen oder die Schließung von Kindergärten oder Altenheimen.

“Gläserne Verwaltung” und “mehr Transparenz” sind Kernanliegen des gescheiterten Entwurfs, mit dem die Opposition auch Bestechung und Spezlwirtschaft begegnen wollte. 2005 hätten sich Korruptionsfälle bundesweit auf 15.000 erhöht, führte Christine Stahl an. “In Bayern waschen zu viele Hände einander.” Die neue Offenheit hätte nach Florian Ritter (SPD) auch die Politikverdrossenheit gemindert.

Die bayerische FDP wertete die Entscheidung als “schwarzen Tag für die mündigen Bürger” und die ÖDP kündigte an, vor Ort “gläserne Rathäuser und Landratsämter” durchsetzen zu wollen. Zu diesem Zweck möchte sie in den einzelnen Kommunen “Informationsfreiheits-Satzungen” beantragen.

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